stoffel0976
Frisch registriert
AW: Saferpayment
Ja dann hoff ich mal, dass jeder seine alten Adressen regelmäßig auf Posteingang prüft. Ein Hoch auf diese Gesetzeslage! :wall:
Nunja, ich habe meine Mutter nun auf möglws. zu erwartende amtliche Dokumente geschult. Ansonsten würde ich noch eine Info für den Briefträger aufhängen, dass "Thomas Müller" NICHT mehr in diesem Hause wohnhaft ist und dort KEINE Briefe mehr zugestellt werden dürfen.
Wenn der Mahnbescheid dann wegen falscher Adresse (=unzustellbar) zurück geht, ist der Sachverhalt aber anders und ich wäre sehr wohl vor Vollstreckung geschützt,.............richtig?
Aktuelle Rückfrage beim Mahngericht Coburg / Rechtspfleger ergab folgendes:
[...]Der GV KÖNNTE vollstrecken - auch an der neuen Adresse - [...]
Ja dann hoff ich mal, dass jeder seine alten Adressen regelmäßig auf Posteingang prüft. Ein Hoch auf diese Gesetzeslage! :wall:
Nunja, ich habe meine Mutter nun auf möglws. zu erwartende amtliche Dokumente geschult. Ansonsten würde ich noch eine Info für den Briefträger aufhängen, dass "Thomas Müller" NICHT mehr in diesem Hause wohnhaft ist und dort KEINE Briefe mehr zugestellt werden dürfen.
Wenn der Mahnbescheid dann wegen falscher Adresse (=unzustellbar) zurück geht, ist der Sachverhalt aber anders und ich wäre sehr wohl vor Vollstreckung geschützt,.............richtig?