s2k - mainpean dialer - acoreus - c/o in-telegence

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dvill schrieb:
Handybildchen, Klingeltöne, Kazaa-Tricks usw. zielen hauptsächlich bis ausschließlich auf Minderjährige, die gemäß FST-Kodex ausdrücklich aufgefordert werden müssen, die Erlaubnis der Eltern einzuholen.
Dietmar Vill

Haben die Kinder die Genehmigung nicht, ist der Vertrag schwebend unwirksam (falls er nicht unter den Taschengeldparagrafen fällt).

Gruß
Comedian
 
entnehmen, um diesen ganz wichtigen Punkt in Erinnerung zu halten.

Handybildchen, Klingeltöne, Kazaa-Tricks usw. zielen hauptsächlich bis ausschließlich auf Minderjährige, die gemäß FST-Kodex ausdrücklich aufgefordert werden müssen, die Erlaubnis der Eltern einzuholen.

Dietmar Vill

Nur mal so als Hinweis: Kazaa kostet jetzt teilweise Geld. Ob nun von Minderjährigen oder von Erwachsenen.
http://www.shareware.de/software/Programm_web_5841.html
Ob Shareman die Eltern fragt?

Gruß Tonno
 
tonnos-berlin schrieb:
entnehmen, um diesen ganz wichtigen Punkt in Erinnerung zu halten.

Handybildchen, Klingeltöne, Kazaa-Tricks usw. zielen hauptsächlich bis ausschließlich auf Minderjährige, die gemäß FST-Kodex ausdrücklich aufgefordert werden müssen, die Erlaubnis der Eltern einzuholen.

Dietmar Vill

Nur mal so als Hinweis: Kazaa kostet jetzt teilweise Geld. Ob nun von Minderjährigen oder von Erwachsenen.
http://www.shareware.de/software/Programm_web_5841.html
Ob Shareman die Eltern fragt?

Gruß Tonno

Wenn der Minderjährige die Leistungen (Kazaa, Kazaa Dialer) von seinem Taschengeld bestreitet, ist das OK.

http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html

Oder anders herum: Muss der Jugendliche mehr zahlen, als das Taschengeld der Eltern hergibt, dann gibt es ein Problem ...

Gruß
Comedian
 
hi habe heute auch eine rechnung von 70€ bekommen ... nur leider weis ich nicht von wo das kommt und was ich dagegen tun kann ... kann mir da einer tips geben?
 
@tonno,

aber da bekommt man zumindest die angebotene Leistung (Programm Kazaa 2.5). Bei euch, auf der Seite kazaa-download.de nur Müll. Da liegt der Unterschied. geschädigter.
 
tonnos-berlin schrieb:
Ob Shareman die Eltern fragt?

Wir sind hier bescheiden und können nicht alle Probleme dieser Welt besprechen.

In den AGBs von Mainpean ist es Minderjährigen angeblich strengstens untersagt, den Dialer zu nutzen.

Frage 1: Wie werden diesbezüglich Beschwerden von Eltern behandelt?

Frage 2: Warum läßt Mainpean als Mitverdiener Angebote zu, die sich an die richten, die den Dialer nicht nutzen dürfen?

Dietmar Vill
 
medion1 schrieb:
aber da bekommt man ... auf der Seite kazaa-download.de nur Müll.
Als "Müll" würde ich das Angebot nicht unbedingt bezeichnen. Müll ist es nur für denjenigen, der nichts mit den Beschreibungen für Kazaa, edonkey und emule sowie den zahlreichen Links anfangen kann, weil er sich etwas anderes bei dem Download erhofft hatte. Mit dem Dialer erhält der User eine 8,5 MB große Zip-Datei, die mehrere Hundert Dateien mit diesen Beschreibungen enthält - also für jeden Geschmack was dabei.
 
Tonno schrieb:
Nur mal so als Hinweis: Kazaa kostet jetzt teilweise Geld. Ob nun von Minderjährigen oder von Erwachsenen.
http://www.shareware.de/software/Programm_web_5841.html
Ob Shareman die Eltern fragt?
Der Vergleich hinkt, weil es sich um ein ziemlich konkretes Angebot handelt, das der Kunde bereits vorher kennt. Hast Du Deinen WM von der McCrazy GbR mal gefragt, was er unter "krankmachen" feilbietet?
 
@anna,
mich wundert schon, dass Du dich so stark für diese Seite einsetzst. Für mich ist auf der Seite nur Müll, wenn man noch dazu beifügt, dass der Müll bis fast zum Ende Juni als "kazaa2.5 GRATIS Download des Programms" gepriesen war und die Nutzungshinweise kaum zu sehen waren.
 
@medion1
... ich setze mich keines Wegs für irgendeine andere Seite ein als die meinige. Doch wenn Du was von "Müll" schreibst und ich das anders sehe, dann kommt eine Position dabei heraus, die womöglich nicht in jedermanns Sinne ist.
 
Devilfrank schrieb:
Devilfrank schrieb:
Irgendwie zerfasert die ganze Diskussion hier.
@Tonno
Kommen wir doch mal zu den Grundlagen zurück.
Nach den Mainpean- AGB wird ein Vertrag geschlossen. Was für ein Vertrag, wird schon mal nicht näher bezeichnet. Allerdings erklärt es sich von selbst, da in den AGB ausgeführt wird, dass ein Angebot unterbreitet wird. Daraus folgend ist das ein gegenseitiger Schuldvertrag nach BGB. Angebot - Annahme - Vertragsschluss. Eine Partei schuldet die Leistung, die andere die Zahlung.
Die geschuldete Leistung ist die Bereitstellung der Dialersoftware und das Zustandekommen der Verbindung über eine Mehrwertnummer. Der Vertragspartner schuldet die pauschalen oder Minutenpreise. Dieser Vertrag existiert unabhängig des übertragenen Contents.
Soweit die Mainpean-Theorie der hier betrachteten AGB.
Jetzt schauen wir uns das mal richtig an.
Der Vertrag, der hier geschlossen wird, kann nicht losgelöst vom Content betrachtet werden. Wörtlich steht in den AGB auch drin:
"Die Nutzung des Angebotes über die von uns gestellte Einwahlsoftware..."
Glasklar wird der Vertrag zur Nutzung des Angebotes, also des Contents, geschlossen. Entspricht die geschuldete Leistung jedoch nicht dem offerierten Angebot, ist dieser Vertrag nichtig oder von Anfang an unwirksam zu stellen.
Wenn wir uns jetzt die beworbenen Angebote ansehen, wird fast immer ein Angebot unterbreitet, das schlussendlich nicht eingehalten wird. Beispiel: Kazaa-Gedöns. Es wird angeboten, Kazaa-Lite zu downloaden, in Wirklichkeit wird der Stardialer gedownloaded, um dann kostenpflichtig auf einer "Hilfeseite" zu Kazaa zu landen (s. Screenshot)
Das Angebot entspricht also in keiner Weise der erbrachten Leistung. Die Vertragsgrundlage des Angebotes ist also nicht mehr gegeben.
Mainpean ist jedoch der Vertragspartner, nach den eigenen AGB. Und somit kann sie in einem derart gelagerten Fall nicht auf der Erfüllung des Vertrages bestehen.

So, jetzt Du!


Hallo? Tonno?
So, jetzt Du...spielst Du nicht mehr mit?


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@Tonno:
Was ist denn jetzt? Können wir endlich mal zur Sache kommen, oder kannst/ willst Du hier ewig weiter so rumeiern wie bisher?
:stumm:
 
tonnos-berlin schrieb:
Ach Doc, lass es. Wir verkünden Dir keine Rauswürfe. Warum auch.
Dazu bist Du einfach zu klein UND vor allem unwichtig.

Nicht *ich* bin das Problem, sondern andere... Bei Mainpean beschwere ich mich schon seit einem Jahr nicht mehr, da dies völlig sinnlos ist. Dafür hat die IBS Spamming AG schon mindestens drei verlorene Mehrwertdienstenummern indirekt mir zu verdanken. Man muss nur die richtigen Leute kennen, und in dieser Hinsicht hat sich seit etwas mehr als einem halben Jahr sehr viel getan.

Stardialer-Spam kommt bei mir inzwischen recht selten rein, aber wenn der Stardialer wieder häufiger per Spam beworben wird, ich kenne auch bei DeTeMedien die richtigen Leute... und falls diese die Nummernsperre nicht durchkriegen, freuen sich die Juristen von AOL oder Meister Steinhöfel über Mail. Was Interfun und IN-Telegence zurzeit durchmachen ist ja hoffentlich hinlänglich bekannt. :rofl:

Außerdem kümmere ich mich inzwischen eher um die Einlieferungsseite. Beworbene Ziele und Dialer analysieren machen andere. Ein Dialerspammer hat bereits den dritten AOL-Zugang verloren und wird im Laufe der kommenden Woche auch bei Primacom rausfliegen. Ob er zum Spammen offene Proxies benutzt oder nicht, ist dabei unerheblich. :steinigung:

Mainpean hat ne Niederlassung in Stettin? Was wissen die Polen und sagen es uns nicht? :lol:

Sei nicht so scheinheilig. Dass der Dialin-Server von der IBS Spamming AG zumindest im vergangenen Jahr identisch mit dem von Mainpean war, war technisch leicht zu verifizieren. Ebenfalls ist inzwischen gesichert, dass lange Zeit dieselbe Datenbank benutzt wurde.

Wenn man ein bisschen Ahnung von Datenbanken hat und voraussetzt, dass es sich bei der Dialer-ID (z. B. "li-10675" oder "sexcams") um einen "Primary Key" handelt, ist es rein technisch völlig unmöglich, dass es dieselbe Account-ID sowohl unter der Flagge von Mainpean als auch unter der der IBS Spamming AG gibt. Da Mainpean im August vergangenen Jahres einige vielbespammte Account-IDs offiziell gesperrt hat aber schon ein paar Tage vorher dieselben Accounts per IBS-Spamdialer spamvertised wurden, gibt es nur die Erklärung, dass ein Stardialeraccount auch mit einem IBS-Dialer angewählt werden kann bzw. umgekehrt. Rein technisch geht nämlich mit Ausnahme der Einwahlnummer dasselbe über den Draht. Kein Wunder, Stardialer und IBS-Dialer unterscheiden sich rein technisch nur marginal, sogar die inzwischen aus letzterem softwaretechnisch entfernten AGB waren vom Wortlaut fast gleich. Direkt nach der Migration waren sogar im Binary der IBS-Dialer Adressen @stardialer.de zu finden.

Damit ist die Behauptung, dass der IBS-Spamdialerserver in Polen (213.76.131.85) mit Mainpean nichts zu tun hat, nicht mehr glaubwürdig. Was meine Behauptungen angeht, habe ich seit April vergangenen Jahres jedes Star-/IBS-Dialer-Spam archiviert, außerdem fast alle damit beworbenen Sites und die dazugehörigen Star-/IBS-Dialer.

Wobei dies inzwischen fast egal ist, denn so wie ich einen gewissen Juristen kenne, wird er das Mainpean-Geschäftsmodell schon noch sehr genau unter die Lupe nehmen... :lupe: :splat:

/.
DocSnyder, der obwohl bekennender Microsoft-Verweigerer zum Dialertesten sogar eine Zeitlang ein altes Win98 auf einem Testrechner installiert und per Nullmodemkabel mit einer Linuxkiste als "Modemsimulator" verbunden hat.
 
anna schrieb:
medion1 schrieb:
aber da bekommt man ... auf der Seite kazaa-download.de nur Müll.
Als "Müll" würde ich das Angebot nicht unbedingt bezeichnen. Müll ist es nur für denjenigen, der nichts mit den Beschreibungen für Kazaa, edonkey und emule sowie den zahlreichen Links anfangen kann, weil er sich etwas anderes bei dem Download erhofft hatte. Mit dem Dialer erhält der User eine 8,5 MB große Zip-Datei, die mehrere Hundert Dateien mit diesen Beschreibungen enthält - also für jeden Geschmack was dabei.

@anna @tonno
Um per ISDN ein 8,5 MB grosses Zip File zu ziehen braucht man ca. 20 Minuten. Demnach kann ich bei einer Verbindugsdauer von 35 Sekunden, doch eigentlich keine Leistung erhalten haben oder?

Gruss Trude
 
Aber um an die 8,5 MB mit Deinem Modem ranzukommen, hattest Du erst einmal auf "Ja,weiter" geklickt. Wenn die Verbindung dann nach 35 sec. abgebrochen wird ist das eigentlich des Users Bier. Mit dem "Ja, weiter" wurden die AGB´s akzeptiert - das Angebot stand zur Verfügung.
Genau an dieser Stelle würde ich wiederum um Prüfung und Kulanz bitten - dafür ist Mainpean zuständig! Schreibe Deine Argumentation dorthin und warte ab, was geantwortet wird.
 
tonnos-berlin schrieb:
Ich habe mir die Seite mal angeschaut, und finde folgenden Hinweis ganz groß und im scrolllosem Monitorbereich:
.

@tonnos
Auf der Seite w*w.emule.biz befindet sich der Hinweis aber nicht im scrollosen Monitorbereich. Der Stern ist im Gegensatz zu dem versprochenen Downloadlink kaum zu sehen.
 
Der Download von 8,5 MB per Dialer wirft ein paar mehr Fragen auf.

Mit analogem Modem wird es schon knapp, die Datei vollständig innerhalb einer Stunde zu bekommen.

Wichtiger scheint dies: Allgemein hat ein Verbraucher weitgehende Widerrufs- und Rückgaberechte. Diese Rechte sind für Mehrbetrugsdienste entzogen worden, weil der Verbraucher angeblich jederzeit die Möglichkeit hat, eine unzureichende Leistung unmittelbar zu beenden.

Hier geht man von Online-Dienstleistungen mit Minutentarifen aus. Wenn der Verbraucher startet, wird nur ein kleiner Betrag fällig. Wenn er unzufrieden ist, kann er halt direkt beenden. Soweit die Theorie.

Hier steht nicht eine Online-Dienstleistung zum Verkauf, sondern ein Dateiarchiv, welches unabhängig von Zeit und Raum eine feste Größe ist.

Der Verbraucher zahlt im voraus für eine unbekannte Leistung. Genau das soll nicht sein. Da stellt sich die Frage, ob derartige Geschäfte überhaupt zulässig sind.

Dietmar Vill
 
anna schrieb:
Wenn die Verbindung dann nach 35 sec. abgebrochen wird ist das eigentlich des Users Bier.

Warum ist denn die Verbindung abgebrochen? Wer sagt uns denn, dass die Verbindungen vom "Anbieter" nicht absichtlich beendet werden, um den User zu noch einer Einwahl zu animieren.
Aus welchen Gründen auch immer der Verbindungsabbruch stattgefunden hat. Ich kann es nicht klären. Vielleicht ein Problem der Telekom, vielleicht ein Problem von Mainpean. Vielleicht eins aus technischer Natur, vielleicht aber auch eins aus oben genannten Gründen.
Das Ergebnis bleibt jedoch das Gleiche! In diesen 35 Sekunden habe ich keinerlei Leistung bekommen, und somit sehe ich nicht ein, dass ich für diese 35 Sekunden nicht erbrachte Leistung, jetzt rund 80 € zahlen soll.
 
anna schrieb:
Aber um an die 8,5 MB mit Deinem Modem ranzukommen, hattest Du erst einmal auf "Ja,weiter" geklickt. Wenn die Verbindung dann nach 35 sec. abgebrochen wird ist das eigentlich des Users Bier. Mit dem "Ja, weiter" wurden die AGB´s akzeptiert - das Angebot stand zur Verfügung.
Genau an dieser Stelle würde ich wiederum um Prüfung und Kulanz bitten - dafür ist Mainpean zuständig! Schreibe Deine Argumentation dorthin und warte ab, was geantwortet wird.

Um die AGB akzeptieren zu können, wollen sie erst einmal gefunden und gelesen sein. Das "Angebot" selbst kann jedenfalls nicht in "Wenn Du drückst, krieg ich viel Geld von Dir" bestanden haben. Dazu wurde eine der vermutlichen Download-Sites in den letzten Wochen mehrfach nachgebessert und über das Angebot schweigt sich der Dialer selbst aus. Es sind ja mehrere Websites mit dem fragwürdigen Inhalt, die der WM von Mainpean besitzt und nur die, die hier ins Kreuzfeuer geraten ist, wurde geändert. Die anderen stehen immer noch auf "Bauernfang". Der Dialer kommt vom selben Ort und wenn man den Link betätigt, werden die gleichen Parameter übergeben. Woher weiß man bei Mainpean jetzt, worin das Angebot bestand?
 
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