s2k - mainpean dialer - acoreus - c/o in-telegence

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Strafanzeige per E-Mail ist zwar möglich, ist aber i. d. R. ungut. Wie schon Jurist geschrieben hat, fehlt es an der rechtsgültigen Unterschrift, die insbesondere beim Strafantrag Pflicht ist. Beim Strafantrag (parallel zur eigentlichen Anzeige) kommt noch eine Belehrung dazu, die man mit seiner Unterschrift zur Kenntnis nimmt und akzeptiert. Prinzipiell ist von Anzeigen per E-Mail unbedingt abzuraten! Neben den Pflichtangaben des Anzeigenerstatters fehlt es zumeist an der Form, die der Ernsthaftigkeit zum Verwaltungsakt nicht unbedingt förderlich ist.
 
Mit Hinweis auf das Signaturgesetz weise ich darauf hin, dass Strafanzeigen per E-Mail sehr wohl möglich sind und demnächst von den Behörden auch angenommen werden müssen.
Dass die Infrastruktur noch nicht flächendeckend vorhanden ist, geht voll zu Lasten der Behörden.
 
Musterbriefe

Ich habe mal in einem anderen Beitrag gelesen, das einige nix von Musterbriefen halten. >> Ich bin anderer Ansicht ! <<

1) Beim Widersprechen eines Betrags bei Tante 'T' und den entsprechenden Firmen ist der eigentliche Fall egal. Der kann ja dann von jedem eingefügt werden (ala: "Was im einzelnen Geschah:..."). Aber, man könnte dort gleich noch Formulierungen und Bestimmungen einfügen, damit nicht doch das Telefon gesperrt wird (außer, wenn bei denen die Rechte mal wieder nicht weiß, was die Linke tut).

2) Bei der Absicht eine Strafanzeige zu stellen würde es viele ermutigen, dies auch zu tun. Und, je mehr Anzeigen gestellt werden ....

3) Und auch beim heikelsten Thema, die Spezi-Firmen selber, bin ich der Meinung, das man mit einem Musterbrief weiter kommt. Ich möchte da noch nicht ins Detail gehen (Feind hört/liest mit?), aber es sollte gehen.

Deswegen mal ne Frage an die Sachkundigen:
Wenn sich mehrere zusammen tun und über die Form eines Musterbriefes diskutieren und - ev. auch einen zusammen erstelln -, OHNE, das ein konkreter Fall besprochen wird, fällt das auch unter 'Rechtsberatung', falls da ein Sachkundiger bei ist? (Vielleicht mal bei einem Spezi für Standesrecht erkundigen).
Und, falls es zulässig ist, darf man diese Musterbriefe auch veröffentlichen?
Der große Vorteil wäre auf jeden Fall, das wenn im späteren Verlauf die Anwälte sich des Falls annehmen, die gleich Argumentationsvorschläge mit Bezügen hätten. Denn die Wenigsten kennen sich ja nun wirklich darin aus.
Der Genervte
 
Musterbriefe okay

:D
Musterbriefe sind okay, das ein Informationsaustausch, bzw. ein Informationsangebot. Es gibt tausende von Musterbriefen im Internet ( siehe mal bei google nach ) und sogar eine eingene Homepage musterbriefe.net .
Auch ich halte es für vernünftig für Standartfälle ungeübten Usern ein Muster zur Verfügung zu stellen. Wenns nicht klappt kann man immer noch Geld für einen Anwalt ausgeben. :-?
 
Musterbriefe

@JWiedel und sascha

Nää, meinte es eigentlich in Richtung Dialerproblem, und dann auch mit ner Art "Anleitung", ala:
1) Haste das bewust gemacht: blechen
2) Hat der Dialer selbst gewählt oder Du würdest getäuscht:
a) Musterbrief 1 an Tante 'T'
b) Musterbrief 2 an....
usw.
Ich bin immer noch der Meinug, das man es mit Musterbriefen hinbekommt, bei den speziellen Firmen mit max. 2 (unseriöser Dialer und Preis/Leistung). Ich bin der Meinung, die Gesetze sind schon dafür da - auch wenn sie noch Arbeit verursachen und das Prob "AG-Richter" noch nicht lösen.

Und, noch 2 Fragen an unsere Wissenden:
1) An BHG-Urteile müssen sich Richter halten, an AG-Urteile nicht. Ab wann (KG, LG oder was es noch so gibt) sind Urteile wie bindend oder wie schlüsselt sich das auf (Regional?).
2) Wäre §5 TKV auch auf Andere anwendbar als auf Tante 'T', z.B. IN-telegence, MP ? Wenn ja könnten zumindest die, die durch unseriöse Autodialer Mehrfachverbindungen hatten vielleicht über §17 TKV was erreichen.

Dann, könnte man nicht über Tante 'T' die Sache abwickeln, das der ja Verstöße nach §13a TKV bekannt sind und die diese Nr'n nicht sperrt.
Und, wieso zieht 312 e 1 BGB nicht - das hat kein mir bekannter Dialer.

Der Genervte
 
Re: Musterbriefe

Der Genervte schrieb:
....
Und, noch 2 Fragen an unsere Wissenden:
1) An BHG-Urteile müssen sich Richter halten, an AG-Urteile nicht. Ab wann (KG, LG oder was es noch so gibt) sind Urteile wie bindend oder wie schlüsselt sich das auf (Regional?).
2) ...

Der Genervte

Kein Richter ist an ein Urteil eines höheren Gerichts in einem anderen Fall gebunden. Allerdings, wenn er damit rechnen muss, dass sein Urteil von dieser höheren Instanz überprüft wird, wird er schon eher der Rechtsauffasung des nächsten Instanzgerichtes zu neigen. Schließlich will er sein Urteil bestätig und nicht aufgehoben bekommen.
 
Bitte um Hilfe bei 0190059781

Hallo,

ich bin neu hier, habe allerdings schon einige Tage mitgelesen. Trotz stundenlanger Suche habe ich jedoch noch keine konkrete Antwort gefunden, die mir wirklich weiterhilft.

Ich habe auf der Telekom-Rechnung eine Belastung von 47,4138 EUR netto für eine 56-s-Verbingung mit 01900059781 gefunden, In-telegence c/o arcoreus AG Köln. Auf PC die Datei s2k-hacking.exe gefunden und isoliert, Screenshot von der bekannten Maske angefertigt ("Deutschland – sind die Angaben richtig? Nein – Ja, weiter – 55,00 EUR/min 0190059781"). Außerdem taucht in einer Backup-Datei in der Registry der Name Mainpean auf. In der aktuellen Registry kann ich nichts finden. DFÜ-Nummern sind sauber. Jedoch fand ich mehrere Dateien dialer.exe, die wohl harmlos sind, oder? Telekom-Rechnungsstelle angerufen und erwirkt, dass der Posten von der Abbuchung ausgeschlossen wird. Erster Schritt getan.

Doch wie geht es weiter? 0190-Verbindung fand nach Inkrafttreten des MWD-Gesetzes am 15.08.03 statt. Habe ich dadurch bessere Karten? Sollte ich Widerspruch oder Einspruch (Unterschied?) einlegen oder erst Mahnschreiben abwarten und dann widersprechen? Ich will ja kein Geld zurück, das ist ja erledigt, sondern nur künftige Forderungen abwehren.

Was soll ein Widerspruch (od. Einspruch) enthalten (Stichwörter, Musterschreiben)? Widerspruch an wen richten? An die Kölner Anschrift in der Rechnung oder an Mainpean? Wie ist die Anschrift?

Wie sind die Aussichten? Bin kein Krösus, habe meine Rechtsschutzversicherung gerade nach 20 Jahren Nichtinanspruchnahme gekündigt. RegTP wird wohl nicht im Einzelfall (Unterstützung in Zivilsachen) tätig, verfolgt aber bekanntgewordene Missbrauchsfälle, kann Geldbußen bis 100.000 EUR verhängen (steht auf deren Website). Kann wohl auch (gebührenpflichtig) schlichten.

Strafanzeige: Ich möchte nicht gern meinen PC wochen- und monatelang als Beweisstück entbehren, brauche ihn fast täglich.

Kann ich einem Gerichtsverfahren mit Gelassenheit entgegensehen, speziell nach dem neuen MWD-Gesetz? Ich bin nicht konfliktfähig und kriege, da schwer herzkrank, oft schon bei strittigen Telefongesprächen Herzattacken (z.B. kürzlich wegen einer überzogenen Arztrechnung). Auf der anderen Seite habe ich ein ausgesprochenes Rechtsempfinden und möchte mich gern gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen, weil mir das dann wieder Genugtuung verleiht.

Der geprellte Nichtjurist
 
@ Der geprellte Nichtjurist

Ich würde auf jeden Fall Widerpsruch bei den genannten Firmen einlegen und einen kostenlosen Einzelverbindungsnachweis fordern. Ferner würde ich sie auffordern, mitzuteil welcher Dialer es war und ob dieser bei der RegTP registriert ist.

Meine Erfahrungen und Muster hier und ab Seite 4 Zivilrecht:

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=0

Allerdings brauch man gute Nerven, wenn man bis zum Ende gehen will.
 
???

Hab mal ne allgemeine Frage:
Was ist günstiger? In den Antwortschreiben mit aufnehmen, das Strafanzeige gestellt wurde (263a, 261) oder lieber nicht?

Und, welcher § ist das, der Vorschreibt, das streitende Parteien die Kosten nidrig halten müssen, wenn die möglich ist (wegen einschalten von Inkasso, wenn klar ist, das bis zur richterlichen Entscheidung nicht gezahlt wird)? Oder, hab ich wieder einen Denkfehler?
 
Re: ???

Der Genervte schrieb:
Hab mal ne allgemeine Frage:
Was ist günstiger? In den Antwortschreiben mit aufnehmen, das Strafanzeige gestellt wurde (263a, 261) oder lieber nicht??

Ist Geschmacksache. Ich habe es gemacht, um der anderen Seite zu signalisieren, dass es mir bitter ernst ist.


Der Genervte schrieb:
Und, welcher § ist das, der Vorschreibt, das streitende Parteien die Kosten nidrig halten müssen, wenn die möglich ist (wegen einschalten von Inkasso, wenn klar ist, das bis zur richterlichen Entscheidung nicht gezahlt wird)? Oder, hab ich wieder einen Denkfehler?


Meinst Du das http://dejure.org/gesetze/BGB/254.html, die Schadensminderungspflicht.
 
.... *soviel möchte ich irgendwann auch mal wissen *.....

Danke, genau das meinte ich. :bussi:

Ist vielleicht auch bekannt, wo das steht, das der der die Rechnung stellt, diese auch belegen muss.
Meine damit - als Beispiel - das IN-tele einen nicht immer wieder an MP verweisen kann.
Oder ist das nur allgemeines Rechtsverständnis, wofür es keinen §§ gibt?
Falls doch, sollte eigentlich "DER" Musterbrief möglich sein.
Auch wäre nun mal interessant, ob §5 TKV nur für Tante 'T' und ähnliche gelten tut, oder ob man das - entsprechend - auch auf die "Forderungssteller" anwenden könnte.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben