Der Hinweis auf den Kodex
II. Spezielle Dienste
1.
Dienste mit der Zielgruppe Minderjährige
Angebote, die zur Zielgruppe Minderjährige haben, sind nur bis zu einem maximalen Preis von 5,00 Euro je Anruf zulässig. Eine Animation zu Wiederholungsanrufen darf nicht erfolgen.
Zusätzlich muss zu Beginn des Dienstes ein Hinweis, dass das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorausgesetzt wird, erfolgen.
Die Inhalte dürfen nicht geeignet sein, Kinder und Jugendliche in irgendeiner Weise zu gefährden.
zeigt Wirkung.
Erstens ist da das beredete Schweigen zu diesem Thema und zweitens ist der Drecksdialer "kazaa.exe" recht fleissig "entschärft" worden, was die Fixierung auf die Zielgruppe Minderjährige betrifft. Worte wie "Pop, Techno" usw. tauchen nicht mehr auf.
Wenn die sogenannten seriösen Geschäftsleute selbst unsicher werden, ob sie nicht zu dreist lügen, hat man zuverlässig den "Nerv" getroffen.
Der Kodex sagt ganz klar aus:
1. Die Höchstgrenze bei Angeboten für Minderjährigen beträgt 5 Euro pro Verbindung.
2. Minderjährige müssen immer vorher darauf hingewiesen werden, dass sie die Erlaubnis der Eltern einholen müssen, bevor sie kostenpflichtige (max. 5 Euro pro Einwahl!) Inhalte abrufen wollen.
Das gehört in jeden Widerspruch gegen diesen Dreck.
Dietmar Vill