s2k - mainpean dialer - acoreus - c/o in-telegence

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Comedian1 schrieb:
Vor ein paar Monaten hat das LG Nürnberg - Fürth entschieden, dass derjenige, der eine Forderung aus Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten geltend macht, die Beweislast dafür trägt, dass sein Vertragspartner die Mehrwertleistung erbracht hat und den Preis vor der Anwahl genannt hat.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/lgnfuerth270303.htm

Gruß
Comedian

Na das ist ja einfach. TrafficLog und MachineID zeigt uns genau den Sachverhalt. Natürlich werden die Daten nur zum Abrechnen verwaltet. Aber ein Gericht könnte uns zur Herausgabe verpflichten. Sprich: Mit welchem Dialer (VersionsID) wurde Traffic erzeugt. Wenn der Endkunde mehrere MB gezogen hat, ist ein Wiederspruch unmöglich.

Gruß Tonno
 
Anonymous schrieb:
Der Hinweis auf den Kodex

II. Spezielle Dienste

1.
Dienste mit der Zielgruppe Minderjährige

Angebote, die zur Zielgruppe Minderjährige haben, sind nur bis zu einem maximalen Preis von 5,00 Euro je Anruf zulässig. Eine Animation zu Wiederholungsanrufen darf nicht erfolgen.

Zusätzlich muss zu Beginn des Dienstes ein Hinweis, dass das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorausgesetzt wird, erfolgen.

Die Inhalte dürfen nicht geeignet sein, Kinder und Jugendliche in irgendeiner Weise zu gefährden.

zeigt Wirkung.

Erstens ist da das beredete Schweigen zu diesem Thema und zweitens ist der Drecksdialer "kazaa.exe" recht fleissig "entschärft" worden, was die Fixierung auf die Zielgruppe Minderjährige betrifft. Worte wie "Pop, Techno" usw. tauchen nicht mehr auf.

Wenn die sogenannten seriösen Geschäftsleute selbst unsicher werden, ob sie nicht zu dreist lügen, hat man zuverlässig den "Nerv" getroffen.

Der Kodex sagt ganz klar aus:

1. Die Höchstgrenze bei Angeboten für Minderjährigen beträgt 5 Euro pro Verbindung.

2. Minderjährige müssen immer vorher darauf hingewiesen werden, dass sie die Erlaubnis der Eltern einholen müssen, bevor sie kostenpflichtige (max. 5 Euro pro Einwahl!) Inhalte abrufen wollen.

Das gehört in jeden Widerspruch gegen diesen Dreck.

Dietmar Vill

Na da wird ja bestimmt bald Höchstrichterlich entschieden. Mal sehen wo der "Dreck" dann steht.

Gruß Tonno
 
tonnos-berlin schrieb:
Comedian1 schrieb:
Vor ein paar Monaten hat das LG Nürnberg - Fürth entschieden, dass derjenige, der eine Forderung aus Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten geltend macht, die Beweislast dafür trägt, dass sein Vertragspartner die Mehrwertleistung erbracht hat und den Preis vor der Anwahl genannt hat.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/lgnfuerth270303.htm

Gruß
Comedian

Na das ist ja einfach. TrafficLog und MachineID zeigt uns genau den Sachverhalt. Natürlich werden die Daten nur zum Abrechnen verwaltet. Aber ein Gericht könnte uns zur Herausgabe verpflichten. Sprich: Mit welchem Dialer (VersionsID) wurde Traffic erzeugt. Wenn der Endkunde mehrere MB gezogen hat, ist ein Wiederspruch unmöglich.

Gruß Tonno

Falsch...
 
tonnos-berlin schrieb:
Comedian1 schrieb:
Vor ein paar Monaten hat das LG Nürnberg - Fürth entschieden, dass derjenige, der eine Forderung aus Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten geltend macht, die Beweislast dafür trägt, dass sein Vertragspartner die Mehrwertleistung erbracht hat und den Preis vor der Anwahl genannt hat.

http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/lgnfuerth270303.htm

Gruß
Comedian

Na das ist ja einfach. TrafficLog und MachineID zeigt uns genau den Sachverhalt. Natürlich werden die Daten nur zum Abrechnen verwaltet. Aber ein Gericht könnte uns zur Herausgabe verpflichten. Sprich: Mit welchem Dialer (VersionsID) wurde Traffic erzeugt.
Gruß Tonno

Eben - das ist einfach. Der Betreiber der Mehrwertnummer konnte aber nicht mal den Dialer vorlegen, der konkret zur Anwahl verwendet wurde.

Gruß
Comedian
 
Eine Kleinlichkeiten zum Thema:

Der Bezug auf § 312d Abs. 4 BGB sieht falsch aus, Abs. 3 würde besser passen.

Auch die Pauschaldialer verweisen auf http://pay.stardialer.de/pay-now/agb.php und dort steht explizit:

8. Die Kosten für die Übertragung der Inhalte werden zwischen dem Anbieter und Ihnen vereinbart und minutengenau abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt über die Mainpean GmbH und angeschlossene Zahlungssystem-Betreiber. Aus technischen Gründen sind die Kosten bei der Abrechnung über die Telefonrechnung immer € 1,86 pro Minute.

Kann sich ein Opfer nicht auf diesen Passus beziehen und eine Abrechnung, wenn er die Forderung nicht vollständig abwehren kann, auf Basis dieser oft günstigeren Berechnung verlangen?

Weiter heisst es dort:

10. Die Installation der Einwahlsoftware und/oder der Zugriff auf die angebotenen Internet-Inhalte ist untersagt, wenn der User nicht mindestens 18 Jahre alt ist.

Wie sieht das denn juristisch aus? Gemäß AGB dürfen Minderjährige diese Einwahlsoftware nicht nutzen, obwohl sie in vielen Fällen ganz klar die Zielgruppe der falschen Werbung sind.

Lässt sich hier nicht ein Versäumnis des Anbieters ableiten, die verbotene Nutzung durch Minderjährige nicht deutlicher angezeigt oder durch technische Massnahmen verhindert zu haben?

Dietmar Vill
 
tonnos-berlin schrieb:
Na das ist ja einfach. TrafficLog und MachineID zeigt uns genau den Sachverhalt.

Aus meiner Sicht fehlt da das Wesentliche: Der User muss den Vertrag angenommen haben.

Das von mir hier gebrachte Praxisbeispiel zeigt, dass auch der Sternwähler ferngesteuert und manipuliert werden kann.

Generell können Dialereinwahlen vielfältig technisch manipuliert werden.

Neben der Einwilligung des Users müssen auch die erforderlichen Informationen über das Geschäft vorher ganz klar gebracht werden.

Das Dialerlayout ist beliebig veränderbar, wie hier eindruckvoll gezeigt wurde, und es kann eben so falsch und irreführend sein, dass vermutlich auch kein gültiger Vertrag zustande kommt bei Personen, die diesen Täuschungen erlegen sind.

Dietmar Vill
 
tonnos-berlin schrieb:
Wenn der Endkunde mehrere MB gezogen hat, ist ein Wiederspruch unmöglich.
Man muß auch mal ganz deutlich sagen: das ist so ja in Ordnung.

Wer bewusst eine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch dafür zahlen.

Allerdings gibts halt immer noch Menschen, die unfreiwillig zu "Kunden" werden...
 
Heiko schrieb:
tonnos-berlin schrieb:
Wenn der Endkunde mehrere MB gezogen hat, ist ein Wiederspruch unmöglich.
Man muß auch mal ganz deutlich sagen: das ist so ja in Ordnung.

Wer bewusst eine Leistung in Anspruch nimmt, soll auch dafür zahlen.

Allerdings gibts halt immer noch Menschen, die unfreiwillig zu "Kunden" werden...

Die Kunden von Mainpean mögen sich schon verdeutlichen, dass es leicht möglich ist, den Traffic nachzuweisen. Bei uns hat mal ein IT-Mensch eines Vertragspartners behauptet, wir würden seit Wochen die WAN-Strecke zu ihm mit Verkehr blockieren. Die Netztechnik hat ihre Logs und die Messungen des Traffics (die ständig stattfinden) aus dem Hut gezaubert. Daraus hat sich genau das Gegenteil ergeben. Der Vertragspartner war selbst schuld. Die Screenshots und die Stellungnahme der Netztechnik habe ich selbst gelesen. War eindeutig. Wir wären fast unter den Tisch geflogen vor Lachen.

Gruß
Comedian
 
@ tonnos-berlin


Ich habe etwas für Dich. Um es gleich vorweg klarzustellen, das ist nicht von Mainpean.

Sonderaktion für Webmaster

Derzeit ist nur die Anmeldung für unser Pauschaldialer System möglich, wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre Haltezeiten lassen in letzter Zeit zu wünschen übrig? Überhaupt kein Problem, wir bieten Ihnen 16 Euro brutto PAUSCHAL pro Einwahl in unseren Content die länger als zwei Minuten 30 Sekunden dauert.

Wie funktioniert das? Herkömmliche Dialer kosten den Kunden 1,86 Euro pro Minute, durch diese können also hohe Kosten entstehen. Bei diesem speziellen Partnerprogramm allerdings zahlt der Kunde nicht pro Minute sondern pauschal EUR 47,45 pro Einwahl ab einer gewissen Verweildauer. Er kann also so lange er möchte im Content bleiben und diesen nutzen, sozusagen eine Sex Flatrate.

Diese speziellen Servicerufnummern sind allerdings mit einem gewissen Stornorisiko verbunden, was jedoch alleine von der Firma xyz getragen wird!

Ihre Vorteile:
- 3,50 Euro brutto für jede Einwahl die länger als eine Minute 30 Sekunden dauert
- zusätzlich 12,50 Euro brutto für jede Einwahl die länger als zwei Minuten 30 Sekunden dauert
- Auszahlung 14 Tage nach Monatsende
- Sollten Sie normalerweise EUR 0,77 die Minute erhalten müsste jeder User mindestens 20 Minuten bleiben um die von uns gebotenen Konditionen zu erhalten
- KEIN Stornorisiko
- Content wird geliefert, Sie brauchen nur den Dialer einzubinden
- kein Altersschutz notwendig da der Hauptcontent FSK16 ist und die restlichen Angeboten mit Schutztoren versehen sind
- keinerlei Verpflichtungen und keinerlei Kosten
- Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt


Noch Fragen? Einfach EMail


Auf Deinen Kommentar freue ich mich.
 
meine ältere schwester (25) hat seit einem halben jahr einen pc (absoluter newbie) und seit ca. 2 monaten internet. neulich hat ihr ein arbeitskollege von kazaa lite erzählt, darauf hat sie die adresse h**p://www.kaazalight.de eingeben und sich dort einen dialer gefangen (7,50 EUR/M) auf den dialer wird hingewiesen und bla bla ... ist halt der klassiche Mainpean dialer, da sie aber keine ahnung hatte und das KOSTENLOSE kazaa lite downloaden wollte - ist sie meiner meinung nach übel reingelegt wurden.

sie war ganze weile drin und es geht bestimmt um viel kohle und da sie stundentin ist, ist sie jetzt total fertig mit die nerven... was kann sie machen? hat sie ne chance das sie wenigsten nur die hälfte zahlt (müssten ca 400EUR sein)?

[Virenscanner: LInk "entlinkt"]
 
Devilfrank schrieb:
Irgendwie zerfasert die ganze Diskussion hier.
@Tonno
Kommen wir doch mal zu den Grundlagen zurück.
Nach den Mainpean- AGB wird ein Vertrag geschlossen. Was für ein Vertrag, wird schon mal nicht näher bezeichnet. Allerdings erklärt es sich von selbst, da in den AGB ausgeführt wird, dass ein Angebot unterbreitet wird. Daraus folgend ist das ein gegenseitiger Schuldvertrag nach BGB. Angebot - Annahme - Vertragsschluss. Eine Partei schuldet die Leistung, die andere die Zahlung.
Die geschuldete Leistung ist die Bereitstellung der Dialersoftware und das Zustandekommen der Verbindung über eine Mehrwertnummer. Der Vertragspartner schuldet die pauschalen oder Minutenpreise. Dieser Vertrag existiert unabhängig des übertragenen Contents.
Soweit die Mainpean-Theorie der hier betrachteten AGB.
Jetzt schauen wir uns das mal richtig an.
Der Vertrag, der hier geschlossen wird, kann nicht losgelöst vom Content betrachtet werden. Wörtlich steht in den AGB auch drin:
"Die Nutzung des Angebotes über die von uns gestellte Einwahlsoftware..."
Glasklar wird der Vertrag zur Nutzung des Angebotes, also des Contents, geschlossen. Entspricht die geschuldete Leistung jedoch nicht dem offerierten Angebot, ist dieser Vertrag nichtig oder von Anfang an unwirksam zu stellen.
Wenn wir uns jetzt die beworbenen Angebote ansehen, wird fast immer ein Angebot unterbreitet, das schlussendlich nicht eingehalten wird. Beispiel: Kazaa-Gedöns. Es wird angeboten, Kazaa-Lite zu downloaden, in Wirklichkeit wird der Stardialer gedownloaded, um dann kostenpflichtig auf einer "Hilfeseite" zu Kazaa zu landen (s. Screenshot)
Das Angebot entspricht also in keiner Weise der erbrachten Leistung. Die Vertragsgrundlage des Angebotes ist also nicht mehr gegeben.
Mainpean ist jedoch der Vertragspartner, nach den eigenen AGB. Und somit kann sie in einem derart gelagerten Fall nicht auf der Erfüllung des Vertrages bestehen.

So, jetzt Du!


Hallo? Tonno?
So, jetzt Du...spielst Du nicht mehr mit?
 
Gestern ist wieder eine nette Mail hier aufgeschlagen:
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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Test Zugang wurde soeben eingerichtet.

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erhalten wollen können Sie sich HIER abmelden

Der Stardialer wird von der IP-Adresse 62.93.211.100 heruntergeladen und schaut so aus:




Ich frage mich gerade, was für ein Angebot das sein könnte und worin die Gegenleistung besteht, wenn sich eine arme Seele dort einwählt. Was hat die nicht wirklich angezogene Frau mit "Krankmachen" zu tun? Die IP-Adresse gibt mir auch zu denken, weil der Dialer ja offensichtlich nicht von einem Mainpean-Server heruntergeladen wird. Klasse finde ich auch die Möglichkeit, sich aus dem "Newsletter" auszutragen. Das geschieht hier und ganz ohne E-Mail-Adresse: http://62.93.211.100/abmeldung.htm
 

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Der Stardialer wird von der IP-Adresse 62.93.211.100 heruntergeladen.
Ich frage mich gerade, was für ein Angebot das sein könnte und worin die Gegenleistung besteht, wenn sich eine arme Seele dort einwählt. Was hat die nicht wirklich angezogene Frau mit "Krankmachen" zu tun? Besteht das Angebot doch eher in Armmachen statt Krankmachen? Die IP-Adresse gibt mir auch zu denken, weil der Dialer ja offensichtlich nicht von einem Mainpean-Server heruntergeladen wird. Klasse finde ich auch die Möglichkeit, sich aus dem "Newsletter" auszutragen. Das geschieht hier und ganz ohne E-Mail-Adresse: http://62.93.211.100/abmeldung.htm
 

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Wen nehme ich denn dann auf Unterlassung in Anspruch? Mainpean? Die McCrazy-GbR? Den Inhaber der IP-Adresse? Alle drei?
Nach der Tonno-Aussage, dass der Mainpean-Dialer angeblich nicht manipulierbar sei interessiert mich am meisten, wie er das sicherstellen kann, wenn ich das Ding von einer fremden Domain runterlade...
 
haudraufundschluss schrieb:
Wen nehme ich denn dann auf Unterlassung in Anspruch? Mainpean? Die McCrazy-GbR? Den Inhaber der IP-Adresse? Alle drei?

Das würde mich auch mal interessieren. Bei mir landete in letzter Zeit wieder ziemlich viel Stardialer-Spam, den ich brav an Mainpean weiterleitete und vom Autoresponder der "Rechtsabteilung" gräßlich gequotet zurückbekam. Die beworbenen Downloadlinks auf dem Mainpean-Server funktionieren aber nach wie vor und eine Antwort des Richterleins kam auch nicht. Ich bin jetzt kein Jurist, aber für mich sieht das so aus, als ob Mainpean diese Spammer durch das Nichtabschalten nach Beschwerden aktiv unterstützt. Muß erst die Telco wieder aktiv werden und per Abmahnung oder Abschaltung von Mainpeans Einwahlnummern dieses Treiben beenden? Ach ja, einer der Accounts ist natürlich ein "Krankmachen", um beim Thema zu bleiben.

Offensichtlich waren ARs Aussagen nach der Spamwelle des letzten Jahres nichts als heiße Luft. Ich würde mich nicht wundern, wenn gewisse "Spezis" demnächst bei der IBSpamming AG oder so auftauchen und danach von AR ganz groß der Rauswurf bei Mainpean verkündet wird. Alles schon mal dagewesen und die IBSpamming ist in Stettin wie auch eine Mainpean-Niederlassung...
 
Gast schrieb:
haudraufundschluss schrieb:
Wen nehme ich denn dann auf Unterlassung in Anspruch? Mainpean? Die McCrazy-GbR? Den Inhaber der IP-Adresse? Alle drei?

Das würde mich auch mal interessieren. Bei mir landete in letzter Zeit wieder ziemlich viel Stardialer-Spam, den ich brav an Mainpean weiterleitete und vom Autoresponder der "Rechtsabteilung" gräßlich gequotet zurückbekam. Die beworbenen Downloadlinks auf dem Mainpean-Server funktionieren aber nach wie vor und eine Antwort des Richterleins kam auch nicht. Ich bin jetzt kein Jurist, aber für mich sieht das so aus, als ob Mainpean diese Spammer durch das Nichtabschalten nach Beschwerden aktiv unterstützt. Muß erst die Telco wieder aktiv werden und per Abmahnung oder Abschaltung von Mainpeans Einwahlnummern dieses Treiben beenden? Ach ja, einer der Accounts ist natürlich ein "Krankmachen", um beim Thema zu bleiben.

Offensichtlich waren ARs Aussagen nach der Spamwelle des letzten Jahres nichts als heiße Luft. Ich würde mich nicht wundern, wenn gewisse "Spezis" demnächst bei der IBSpamming AG oder so auftauchen und danach von AR ganz groß der Rauswurf bei Mainpean verkündet wird. Alles schon mal dagewesen und die IBSpamming ist in Stettin wie auch eine Mainpean-Niederlassung...

Ach Doc, lass es. Wir verkünden Dir keine Rauswürfe. Warum auch.
Dazu bist Du einfach zu klein UND vor allem unwichtig.
Mainpean hat ne Niederlassung in Stettin? Was wissen die Polen und sagen es uns nicht? :lol:

Tonno
(War 3 Tage unterwegs, deshalb die kurze Funkstille)
 
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