s2k - mainpean dialer - acoreus - c/o in-telegence

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Ich habe mir die Seite mal angeschaut, und finde folgenden Hinweis ganz groß und im scrolllosem Monitorbereich:

Wichtig
*Die Benutzung unserer Angebote Hilfen und Downloads kostet vom nationalen Festnetz aus den angegeben Preis von 1,86 €/Min. oder 79,95 € /Stunde Wichtiger Hinweis: Unsere Download Angebote enthalten NICHT die Programme selbst sondern Hilfe und Informationen zu diesen

Ob der Content das nun wert ist oder nicht, kann ich nicht sagen.
Das muss der Endkunde entscheiden. Wenn der Endkunde den Hinweis ließt und sich danach einwählt, muss der Kunde zahlen. Wenn er das nicht tut, muss er wohl mit einem Mahnverfahren rechnen. Dann muss ein Richter entscheiden ob alles so richtig gelaufen ist.

Noch mal zum Verständniss. Wir sind nicht für den Content verantwortlich. Wir können und wollen auch nicht Content "bewerten". Wir würden uns in eine unendliche Auseinandersetzung mit Contentinhabern einlassen. Wir können nicht entscheiden, was der entsprechende Content "wert" ist. Ob das nun ein Klingelton, Rezept, Filesharinghilfe, Liveerotikstudio oder sonstwas ist.
Und: Wir schließen mit dem Endkunden einen Vertrag zum Inkasso. Zum Glück nicht über den Contentkonsum.
Klar beobachten wir trotzalledem unsere Kunden (Projektinhaber). Wenn wir über einen Verstoß gegen das Gesetz informiert werden (Durch LKA, Kripo oder StA) sperren wir das Projekt natürlich sofort. Aber nicht vorher. Schadensersatzklagen der Projektinhaber gegen uns wären die Folge. Sowas ist auch schon vorgekommen.

Zur Info: Wir haben tausende Projekte mit tausenden Contentbereichen.
Einen Bewertung ist unmöglich.

Ich werde mir die einzelnen Fälle (z.B. 3 fach Einwahl innerhalb von 3 Minuten) anschauen, mit dem Contentanbieter reden und für alle eine verträgliche Lösung suchen.

Gruß Tonno

PS: Patentamt.de gibt Auskunft wem der Name "Kazaa" gehört: Noch niemanden. Ist zwar angemeldet aber nocht nicht eingetragen.
 
Tauschbörsenteilnehmer sind überwiegend Minderjährige. Die Werbung und auch das Dialerlayout richten sich an Minderjährige.

Die allgemeine Rechtssprechung und der Kodex des FST sehen hier Höchstgrenzen vor. Der FST läßt 5 Euro pro Verbindung zu.

Die genannte Preisinformation ist erst seit wenigen Tagen dort angebracht. Vorher und auch auf Parallelseiten des Verantwortlichen war nichts zu finden in dieser Richtung.

Es stimmt, ein Richter muss entscheiden, der von Mainpean oder einer vom Staat.

Gründe zum Eingreifen gibt es heute genug. Hinderungsgründe zum sofortigen Handeln können nur die heimliche Freude am Mitverdienen sein, wenn unvorsichtigen Minderjährigen 79,95 Euro abgeknöpft werden für eine Leistung, die sie nicht wirklch gesucht haben.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Tauschbörsenteilnehmer sind überwiegend Minderjährige. Die Werbung und auch das Dialerlayout richten sich an Minderjährige.

Das ist spannend. Wo bekommt den ein "Minderjähriger" einen eigenen Telefonanschluss her? Von der Telekom jedenfalls nicht.
Wer ist Vertragspartner/Anschlussinhaber der DTAG?
Wie sieht denn ein an "Minderjährige" gerichtetes Dialerlayout aus?
Also das Argument ist leider nicht so gut.
Wir machen das Inkasso auschließlich über den Anschlussinhaber, nicht über irgendeinen Nutzer der Leitung. Wie auch.
Und auch ein 16 jähriger könnte zur Not lesen. " HaCkEn" können die ja auch.....

Gruß Tonno
 
kazaa-seite

hi Tonno,
die seite sah ganz anders am 07.04 aus als ich über sie gestolpert bin. die änderungen seit 30.05 habe ich dokumentiert. bei der gestaltung von heute wäre ich bestimmt rübergestolpert. gruss
 
Tonno schrieb:
Die Benutzung unserer Angebote Hilfen und Downloads kostet vom nationalen Festnetz aus den angegeben Preis von 1,86 €/Min. oder 79,95 € /Stunde Wichtiger Hinweis: Unsere Download Angebote enthalten NICHT die Programme selbst sondern Hilfe und Informationen zu diesen

Was verbirgt sich denn dahinter? Hier im Forum hat jemand geschrieben, dass im Hintergrund Faxmüll auf seinem PC abgelegt wurde. Versteht der Anbieter das unter "Angebot"? Mit Euren AGB seid ihr da gar nicht so fein raus, weil ihr Euch auf das Angebot, das ja irgendwo abgegeben worden sein muss, bezieht. Du solltest also durchaus ein Interesse daran entwickeln, dass Eure Vertragspartner auch das leisten können, was sie anbieten und eindeutige und nicht derart schwammige Ausdrücke wie "Angebote Hilfen und Downloads" verwenden. Für mich fehlen da auf jeden Fall die notwendigen Eigenschaften, die das Angebot beschreiben, auf denen der Dialer in den versteckten AGB Bezug nimmt.
Die logische Rechtsfolge darfst Du Dir selbst ausmalen....

Tonno schrieb:
Das ist spannend. Wo bekommt den ein "Minderjähriger" einen eigenen Telefonanschluss her? Von der Telekom jedenfalls nicht.
???
Damit triffst Du wohl auf ein Kernproblem. Wer den Button drückt muss also nicht Anschlussinhaber sein...
 
tonnos-berlin schrieb:
Das ist spannend. Wo bekommt den ein "Minderjähriger" einen eigenen Telefonanschluss her? Von der Telekom jedenfalls nicht.
Wer ist Vertragspartner/Anschlussinhaber der DTAG?
Wie sieht denn ein an "Minderjährige" gerichtetes Dialerlayout aus?
Also das Argument ist leider nicht so gut.
Wir machen das Inkasso auschließlich über den Anschlussinhaber, nicht über irgendeinen Nutzer der Leitung. Wie auch.
Und auch ein 16 jähriger könnte zur Not lesen. " HaCkEn" können die ja auch.....

Das ist die Unehrlichkeit, die den Zorn anschwellen läßt und zu patzigen, aber dafür zutreffenden Äusserungen führt.

Jugendliche surfen bekanntermassen über die Telefonrechnung ihrer Eltern.

Zielgruppe dieser widerwärtigen Kazaa-Masche sind aber die Jugendlichen, die per Gesetz und folgerichtig bei dem Klüngelverein FST besonders geschützt sind.

Dann müssen sich eben andere Richter darum kümmern ...

Dietmar Vill
 
Bei Kazaa kann man streiten.
Die Klingelton-, SMS- und Handylogoverkäufer zielen aber zu nahezu 100 % auf die Kinder und Jugendlichen.
 
Tonno schrieb:
Noch mal zum Verständniss. Wir sind nicht für den Content verantwortlich. Wir können und wollen auch nicht Content "bewerten". Wir würden uns in eine unendliche Auseinandersetzung mit Contentinhabern einlassen. Wir können nicht entscheiden, was der entsprechende Content "wert" ist. Ob das nun ein Klingelton, Rezept, Filesharinghilfe, Liveerotikstudio oder sonstwas ist.
Und: Wir schließen mit dem Endkunden einen Vertrag zum Inkasso. Zum Glück nicht über den Contentkonsum.

Und jetzt die AGB:
Verbraucherinfo / AGB

Allgemeines

Sie schließen mit der Nutzung unseres Internetangebotes einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, Scharnweber Strasse 69, 12587 Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Richter.

Die Vertragssprache innerhalb unseres Angebotes ist DEUTSCH.

Die Nutzung des Angebotes über die von uns gestellte Einwahlsoftware erfolgt anonym. Lediglich die zur Abrechung erforderlichen Daten werden von uns erhoben und gespeichert.

Bestandsdaten und Nutzungsdaten werden gespeichert und unverzüglich gelöscht, sobald ihre Vorhaltung nicht mehr erforderlich ist.

Unsere Angebote entsprechen den Richtlinien der FSM. Diese Richtlinien finden Sie unter http://www.fsm.de.


Einwahl durch Mehrwertrufnummer (Dialer)

1. Sie schliessen mit der Einwahl ins Internet über die von uns bereitgestellte Einwahlsoftware (Dialer) einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, Scharnweber Strasse 69, 12587 Berlin

2. Die Einwahl erfolgt über eine sog. Mehrwertrufnummer zum anzeigten Pauschal-Preis bzw. zum anzeigten Preis pro Minute. Im letzterem Fall erfolgt die Abrechnung erfolgt im Sekunden–Takt.

3. Ein Widerrufsrecht bezüglich der hier erbrachten Dienstleistungen besteht grundsätzlich gem. § 312d Abs. 4 BGB nicht.


Beanstandungen

Beanstandungen bezüglich unseres Angebotes richten Sie bitte an

Mainpean GmbH
Scharnweber Strasse 69
12587 Berlin
Telefon 030 64904 0
Telefax 030 64904 100
E-Mail [email protected]

Diese Vertragsinformationen können Sie unter http://pay.stardialer.de/pay-now/agb.php downloaden.

Ende der Vertragsinformationen der Mainpean GmbH.

Ich dachte, ich wüsste, wer Du bist. Aber von "lediglich Inkasso" steht in den AGB nichts drin. Kann es sein, dass Du hier ganz schön rumeierst?
 
Ich hatte mal mit einem Mitbewerber von Dir ein - sehr sachliches - Gespräch darüber, ob es z.B. gerechtfertigt ist, für 45 Minuten Klingeltonherunterladen EUR 69,- (wenn ich mich recht erinnere) zu verlangen.
Wir haben dann festgestellt, dass unsere Einstellungen dazu nicht kompatibel sind.
 
dvill schrieb:
tonnos-berlin schrieb:
Das ist spannend. Wo bekommt den ein "Minderjähriger" einen eigenen Telefonanschluss her? Von der Telekom jedenfalls nicht.
Wer ist Vertragspartner/Anschlussinhaber der DTAG?
Wie sieht denn ein an "Minderjährige" gerichtetes Dialerlayout aus?
Also das Argument ist leider nicht so gut.
Wir machen das Inkasso auschließlich über den Anschlussinhaber, nicht über irgendeinen Nutzer der Leitung. Wie auch.
Und auch ein 16 jähriger könnte zur Not lesen. " HaCkEn" können die ja auch.....

Das ist die Unehrlichkeit, die den Zorn anschwellen läßt und zu patzigen, aber dafür zutreffenden Äusserungen führt.

Jugendliche surfen bekanntermassen über die Telefonrechnung ihrer Eltern.

Zielgruppe dieser widerwärtigen Kazaa-Masche sind aber die Jugendlichen, die per Gesetz und folgerichtig bei dem Klüngelverein FST besonders geschützt sind.

Dann müssen sich eben andere Richter darum kümmern ...
Dietmar Vill

Wieso denn "Unehrlichkeit". Wenn Jugendliche sich Geld von den Eltern "erschleichen" oder einfach klauen, dann haben sie was hinter die Ohren zu bekommen. Oder soll hier Pisa für alles hinhalten.
Klar könnte man auch 8 mal auf irgendwelche Preise hinweisen. Klar könnte man auch die Süssigkeiten vor der Kasse wegnehmen. Klar könnte man bei einem Baukredit auch 8 mal auf die Gesamtzinsen hinweisen. Aber wer macht das schon. Und warum macht das keiner?
Wir versuchen den Spagat zwischen Gesetzeskonformität UND Geschäft.
Das ist nicht einfach und man wird sich immer Feinde machen. Bei den Endusern UND bei den Contentanbietern. Da gebe ich mich auch keinen Illusionen hin.
Schaue mal auf:
http://www.bravo.de/bravo/HandyGames/Handy/Doping_20f_FCr_20deine_20Mailbox_21.html

Und nu? Wer greift nun den Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag an?
1.86Euro/pro Minute für KINDER?

Viel Spaß dabei.

Gruß Tonno
 
haudraufundschluss schrieb:
Tonno schrieb:
Noch mal zum Verständniss. Wir sind nicht für den Content verantwortlich. Wir können und wollen auch nicht Content "bewerten". Wir würden uns in eine unendliche Auseinandersetzung mit Contentinhabern einlassen. Wir können nicht entscheiden, was der entsprechende Content "wert" ist. Ob das nun ein Klingelton, Rezept, Filesharinghilfe, Liveerotikstudio oder sonstwas ist.
Und: Wir schließen mit dem Endkunden einen Vertrag zum Inkasso. Zum Glück nicht über den Contentkonsum.

Und jetzt die AGB:
Verbraucherinfo / AGB

Allgemeines

Sie schließen mit der Nutzung unseres Internetangebotes einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, Scharnweber Strasse 69, 12587 Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Richter.

Die Vertragssprache innerhalb unseres Angebotes ist DEUTSCH.

Die Nutzung des Angebotes über die von uns gestellte Einwahlsoftware erfolgt anonym. Lediglich die zur Abrechung erforderlichen Daten werden von uns erhoben und gespeichert.

Bestandsdaten und Nutzungsdaten werden gespeichert und unverzüglich gelöscht, sobald ihre Vorhaltung nicht mehr erforderlich ist.

Unsere Angebote entsprechen den Richtlinien der FSM. Diese Richtlinien finden Sie unter http://www.fsm.de.


Einwahl durch Mehrwertrufnummer (Dialer)

1. Sie schliessen mit der Einwahl ins Internet über die von uns bereitgestellte Einwahlsoftware (Dialer) einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, Scharnweber Strasse 69, 12587 Berlin

2. Die Einwahl erfolgt über eine sog. Mehrwertrufnummer zum anzeigten Pauschal-Preis bzw. zum anzeigten Preis pro Minute. Im letzterem Fall erfolgt die Abrechnung erfolgt im Sekunden–Takt.

3. Ein Widerrufsrecht bezüglich der hier erbrachten Dienstleistungen besteht grundsätzlich gem. § 312d Abs. 4 BGB nicht.


Beanstandungen

Beanstandungen bezüglich unseres Angebotes richten Sie bitte an

Mainpean GmbH
Scharnweber Strasse 69
12587 Berlin
Telefon 030 64904 0
Telefax 030 64904 100
E-Mail [email protected]

Diese Vertragsinformationen können Sie unter http://pay.stardialer.de/pay-now/agb.php downloaden.

Ende der Vertragsinformationen der Mainpean GmbH.

Ich dachte, ich wüsste, wer Du bist. Aber von "lediglich Inkasso" steht in den AGB nichts drin. Kann es sein, dass Du hier ganz schön rumeierst?

Gucks Du hier:

http://faq.mainpean.de/content/provider.php

oder

http://faq.mainpean.de/


Gruß Tonno
 
@ tonnos-berlin


Du schreibst, dass Du nur Inkasso für die Content-Anbieter machst.


Das widerspricht aber Euren Allgmeinen Geschäftsbedingungen:
Sie schließen mit der Nutzung unseres Internetangebotes einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, Scharnweber Strasse 69, 12587 Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Richter.


Ach ja wegen des Inkassos hoffe ich für Dein Unternehmen, dass Dir der Präsident des AG Tiergarten die entsprechende Erlaubnis erteilt hat.
nexnet hat da jetzt ein Problem.
 
Mainpean

Wie Inkasso? Macht das nicht zuerst In-telegence mit seiner Acoreus solange es sich um deren Nummern handelt?
 
Tonno schrieb:

Gehört das nicht in die AGB? Angebot und Vertrag sind sicher nicht über das Teledienstgesetz geregelt. Ich finde es besonders fein, dass sich die Geschäftsbedingungen, die im Dialer versteckt sind weitestgehend über die Natur des Vertrages ausschweigen. Um Missverständnissen vorzubeugen sollten die wesentlichen Bestandteile für den Vertragspartner vor dem Drücken auf´s Knöpfchen bekannt sein. Es nützt sicher nichts, hinterher zu beteuern, was man alles nicht macht, gemeint hat, oder nicht leisten wollte.
In den AGB wird ein paar mal der Begriff Angebot und Internetangebot aufgegriffen. Kannst Du einen kleinen Tipp geben, wie der Nutzer eures Dialers drauf kommen soll, worin euer in den Geschäftsbedingungen erwähntes Angebot denn nun besteht? Wenn es sich um Inkasso ohne Erlaubnis handelt, kann man doch das Kind beim Namen nennen, oder?
 
haudraufundschluss schrieb:

" Informationen für Rechtsanwälte
Da wir in der Vergangenheit zahlreiche Schreiben von Rechtsanwälten erhalten haben, die mit Fragen des Internet-Rechts nicht vertraut sind, nehmen wir diesen Umstand zum Anlass, auch diesen auf unserer Seite einige Basis-Informationen zur Verfügung zu stellen."

wie arrogant und abgehoben ist das denn bitte???

gibt es ein internetrecht???

das klingt mir eher nach mainpeanrecht
 
http://faq.mainpean.de/content/provider.php
"(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich sind, sofern sie

1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.
Also wenn Mainpean doch mangels Erlaubnis lieber doch kein Inkasso betreiben möchte, muss ich mal so fragen: Willst Du mit dem Link etwa sagen, dass der Dialer, den ihr übermittelt auch noch eine fremde Information ist?
 
tonnos-berlin schrieb:
Wieso denn "Unehrlichkeit". Wenn Jugendliche sich Geld von den Eltern "erschleichen" oder einfach klauen, dann haben sie was hinter die Ohren zu bekommen. Oder soll hier Pisa für alles hinhalten.
Klar könnte man auch 8 mal auf irgendwelche Preise hinweisen. Klar könnte man auch die Süssigkeiten vor der Kasse wegnehmen. Klar könnte man bei einem Baukredit auch 8 mal auf die Gesamtzinsen hinweisen. Aber wer macht das schon. Und warum macht das keiner?
Wir versuchen den Spagat zwischen Gesetzeskonformität UND Geschäft.
Das ist nicht einfach und man wird sich immer Feinde machen. Bei den Endusern UND bei den Contentanbietern. Da gebe ich mich auch keinen Illusionen hin.

Jugendliche erschleichen sich nichts und sie klauen nicht. Sie werden vorsätzlich getäuscht und sie sind unerfahren genug, den Lügen zu glauben.

Deshalb sieht das Gesetz einen besonderen Schutz der Jugendlichen durch Preisobergrenzen vor.

Ich zitiere aus dem Kodex:

II. Spezielle Dienste

1.
Dienste mit der Zielgruppe Minderjährige

Angebote, die zur Zielgruppe Minderjährige haben, sind nur bis zu einem maximalen Preis von 5,00 Euro je Anruf zulässig. Eine Animation zu Wiederholungsanrufen darf nicht erfolgen.

Zusätzlich muss zu Beginn des Dienstes ein Hinweis, dass das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorausgesetzt wird, erfolgen.

Die Inhalte dürfen nicht geeignet sein, Kinder und Jugendliche in irgendeiner Weise zu gefährden.

Der Hinweis auf die Erlaubnis der Eltern, für Schund 79,95 Euro verleudern zu dürfen, ist wohl nicht erfolgt.

Die Fallenstellerei in dieser Form ist widerlich und in keiner Form zu beschönigen.

Dietmar Vill
 
Mainpean/MD

Die derzeit meistbesuchte (tägl. 30.000 Aufrufe) und meistgehasste Kazaafakesite des M.D. mit dem Stardialer wurde heute zur Bewertung dem Leiter der Rechtsabteilung bei der Verbraucherschutzzentrale in München vorgelegt - ganz praktisch, die ist nur 500m vom Büro des M.D. entfernt!
:lupe:
 
tonnos-berlin schrieb über seine Sicht der Welt:

Wenn Jugendliche sich Geld von den Eltern "erschleichen" oder einfach klauen, dann haben sie was hinter die Ohren zu bekommen. Oder soll hier Pisa für alles hinhalten.

Diese Erkenntnis wird mit Sicherheit zur Einstampfung der restlichen Kamasutra-Bestände zwischen Kalkutta und Bombay führen.
Wieder einmal ein nicht unerheblicher Spagat geglückt, auch wenn die Hose im Schritt klafft....trotzdem alles Gute! 8)
 
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