s2k - mainpean dialer - acoreus - c/o in-telegence

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Aussage 1

tonnos-berlin schrieb:
.....
Und: Wir schließen mit dem Endkunden einen Vertrag zum Inkasso. Zum Glück nicht über den Contentkonsum.
......
Gruß Tonno

PS: Patentamt.de gibt Auskunft wem der Name "Kazaa" gehört: Noch niemanden. Ist zwar angemeldet aber nocht nicht eingetragen.


Aussage 2

Und jetzt die AGB:
Verbraucherinfo / AGB

Allgemeines

Sie schließen mit der Nutzung unseres Internetangebotes einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, Scharnweber Strasse 69, 12587 Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Richter.

Die Vertragssprache innerhalb unseres Angebotes ist DEUTSCH.

Die Nutzung des Angebotes über die von uns gestellte Einwahlsoftware erfolgt anonym. Lediglich die zur Abrechung erforderlichen Daten werden von uns erhoben und gespeichert.

Bestandsdaten und Nutzungsdaten werden gespeichert und unverzüglich gelöscht, sobald ihre Vorhaltung nicht mehr erforderlich ist.

Unsere Angebote entsprechen den Richtlinien der FSM. Diese Richtlinien finden Sie unter http://www.fsm.de.


Einwahl durch Mehrwertrufnummer (Dialer)

1. Sie schliessen mit der Einwahl ins Internet über die von uns bereitgestellte Einwahlsoftware (Dialer) einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, Scharnweber Strasse 69, 12587 Berlin

2. Die Einwahl erfolgt über eine sog. Mehrwertrufnummer zum anzeigten Pauschal-Preis bzw. zum anzeigten Preis pro Minute. Im letzterem Fall erfolgt die Abrechnung erfolgt im Sekunden–Takt.

3. Ein Widerrufsrecht bezüglich der hier erbrachten Dienstleistungen besteht grundsätzlich gem. § 312d Abs. 4 BGB nicht.


Beanstandungen

Beanstandungen bezüglich unseres Angebotes richten Sie bitte an

Mainpean GmbH
Scharnweber Strasse 69
12587 Berlin
Telefon 030 64904 0
Telefax 030 64904 100
E-Mail [email protected]

Diese Vertragsinformationen können Sie unter http://pay.stardialer.de/pay-now/agb.php downloaden.

Ende der Vertragsinformationen der Mainpean GmbH.



Aussage 3

tonnos-berlin schrieb:
haudraufundschluss schrieb:
Tonno schrieb:
Ganz einfach. Ohne Einwahl keine Abrechnung.

Ihr bietet also Verbindungen an?

Wir bieten keine Verbindungen an. Der Kunde bekommt von uns eine Art Wallet (u.a. Dialer). Damit kann er Content konsumieren. Wir sind der Hersteller des Wallet. Was er mit seinem Wallet bezahlt und wie, kann der Kunde selbst entscheiden. Jedes Projekt bekommt sein eigenes Wallet. So kann der Kunde ganz genau entscheiden, was er wann konsumieren möchte.


Siehe z.B. http://paynow.stardialer.de/?pid=demoprojekt

Man sieht, das wir kein "Dialerhersteller" sind, sondern Payment-Anbieter

Gruß Tonno




Könnte es sein, dass sich die jeweiligen Aussagen gegenseitig ausschließen?

Inkasso - Vertrag – Zahlungssystem.

Könntest Du Dich auf eine festlegen oder gehört das zum Geschäftsgebahren immer die Variante zu wählen, bei der man am wenigsten damit zu tun hat?
 
thanatos-berlin

:wink:
@jurist,

das ist das Problem bei jedem Versuch von Weißwäsche:

Es bleiben immer Flecken zurück!

Gruss
Raimund
 
@tonnos-berlin;

Sorry, ich bin nicht "Achim", um das mal klarzustellen! :lol:
 
@Jurist:

Ja, ich komme mir auch vor, wie bei Robert Lembke.
Nach dem Hinweis mit dem Wallet tappe ich in diese Richtung:
Mainpean ist eine Bank...
 
Wieviele Neins habe ich denn schon kassiert? Aber so ganz fair finde ich es nicht: Er hat nämlich nichts an die Tafel geschrieben. Vielleicht sollten wir auf jüdisches Poker umsteigen und er sagt an...
 
tf - Wiederholung gem. PN
peanuts schrieb:
Käme nicht evtl. ein Verstoss gegen das UWG in Frage?
Beim UWG fehlen die Sanktionen - der § 1 UWG (Wettbewerbsverstoß) ist nicht strafbewährt. Hier kann man nur über die Abmahnschiene und in Sachen Schadenersatz zivil gegen vorgehen.
Bitte gern um Berichtigung, falls ich da etwas schief liegen sollte!
 
anna schrieb:
tf - Wiederholung gem. PN
peanuts schrieb:
Käme nicht evtl. ein Verstoss gegen das UWG in Frage?
Beim UWG fehlen die Sanktionen - der § 1 UWG (Wettbewerbsverstoß) ist nicht strafbewährt. Hier kann man nur über die Abmahnschiene und in Sachen Schadenersatz zivil gegen vorgehen.
Bitte gern um Berichtigung, falls ich da etwas schief liegen sollte!

Ausserdem müsste man geschäftlich in Konkurrenz zu dem Webmaster bzw Zahlungsportalanbieter stehen. Ist das nicht der Fall, fehlt es an der Klagebefugnis für eine Unterlassungsklage.

Gruß
Comedian
 
Hallo zusammen,
wären die dialer seriös und nicht manipuliert, gäbe es die polemik nicht. wir alle wissen, dass das problem an der seriosität der dialer liegt. überwiegend sind sie so manipuliert, dass der nutzer die gefahr überhaupt nicht erkennt bzw. die beweise löschen sich von selbst. wenn ich die posten der beiden foren lese, bin sicher dass die dialer auf perfide art und weise manipuliert sind, um abzocke zu betreiben. es sei, dass alle beschädigten ... , was überhaupt nicht in frage kommt.
 
medion1 schrieb:
Hallo zusammen,
wären die dialer seriös und nicht manipuliert, gäbe es die polemik nicht. wir alle wissen, dass das problem an der seriosität der dialer liegt. überwiegend sind sie so manipuliert, dass der nutzer die gefahr überhaupt nicht erkennt bzw. die beweise löschen sich von selbst. wenn ich die posten der beiden foren lese, bin sicher dass die dialer auf perfide art und weise manipuliert sind, um abzocke zu betreiben. es sei, dass alle beschädigten ... , was überhaupt nicht in frage kommt.
Was heißt hier seriös? Es geht doch in erster Linie um das Anzeigen der Website - der Dialer selbst (in seiner heutigen Form) funktioniert nach bislang nicht widerlegten Erkenntnissen völlig FST-konform und das ist seriös. Die Diskussion bezieht sich derzeit eher auf die Bauernfängerei, wie das auch Comedian und die Münchener StA bewertet haben.
Zu beachten sei an dieser Stelle insbesondere, dass der heute verfügbare Dialer von Mainpean ordnungsgemäß funktioniert. Was sich vor einigen Monaten auf den Websites um Kazaa-Download abgespielt hat, muss bewiesen werden. Hier reichen für die Ermittlungen von gerichtsverwertbaren Beweisen die Stellungnahmen und Meinungen der Geschädigten oder kopierte Postings aus diversen Foren nicht aus! Nur unwiderlegbares Beweismaterial ist taugliches Beweismaterial.
 
Anonymous schrieb:
medion1 schrieb:
Hallo zusammen,
wären die dialer seriös und nicht manipuliert, gäbe es die polemik nicht. wir alle wissen, dass das problem an der seriosität der dialer liegt. überwiegend sind sie so manipuliert, dass der nutzer die gefahr überhaupt nicht erkennt bzw. die beweise löschen sich von selbst. wenn ich die posten der beiden foren lese, bin sicher dass die dialer auf perfide art und weise manipuliert sind, um abzocke zu betreiben. es sei, dass alle beschädigten ... , was überhaupt nicht in frage kommt.
Was heißt hier seriös? Es geht doch in erster Linie um das Anzeigen der Website - der Dialer selbst (in seiner heutigen Form) funktioniert nach bislang nicht widerlegten Erkenntnissen völlig FST-konform und das ist seriös. Die Diskussion bezieht sich derzeit eher auf die Bauernfängerei, wie das auch Comedian und die Münchener StA bewertet haben.
Zu beachten sei an dieser Stelle insbesondere, dass der heute verfügbare Dialer von Mainpean ordnungsgemäß funktioniert. Was sich vor einigen Monaten auf den Websites um Kazaa-Download abgespielt hat, muss bewiesen werden. Hier reichen für die Ermittlungen von gerichtsverwertbaren Beweisen die Stellungnahmen und Meinungen der Geschädigten oder kopierte Postings aus diversen Foren nicht aus! Nur unwiderlegbares Beweismaterial ist taugliches Beweismaterial.

Der Webseite messe ich die Bedeutung einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebots bei (also wie eine Zeitungsanzeige). Das konkrete Angebot steht auf dem Dialer (allerdings verborgen zwischen kostenlosen Angeboten). Ob der Webmaster vor einem halben Jahr die Leute ins Bockshorn gejagt hat kann ich nicht sagen, weil ich das Layout der Seite von damals genausowenig kenne, wie den Dialer, den er verwendet hat. Ich weiß nicht mal, ob der alte Dialer einer von Mainpean war oder nicht.

Gruß
Comedian
 
Anonymous schrieb:
medion1 schrieb:
Hallo zusammen,
wären die dialer seriös und nicht manipuliert, gäbe es die polemik nicht. wir alle wissen, dass das problem an der seriosität der dialer liegt. überwiegend sind sie so manipuliert, dass der nutzer die gefahr überhaupt nicht erkennt bzw. die beweise löschen sich von selbst. wenn ich die posten der beiden foren lese, bin sicher dass die dialer auf perfide art und weise manipuliert sind, um abzocke zu betreiben. es sei, dass alle beschädigten ... , was überhaupt nicht in frage kommt.
Was heißt hier seriös? Es geht doch in erster Linie um das Anzeigen der Website - der Dialer selbst (in seiner heutigen Form) funktioniert nach bislang nicht widerlegten Erkenntnissen völlig FST-konform und das ist seriös. Die Diskussion bezieht sich derzeit eher auf die Bauernfängerei, wie das auch Comedian und die Münchener StA bewertet haben.
Zu beachten sei an dieser Stelle insbesondere, dass der heute verfügbare Dialer von Mainpean ordnungsgemäß funktioniert. Was sich vor einigen Monaten auf den Websites um Kazaa-Download abgespielt hat, muss bewiesen werden. Hier reichen für die Ermittlungen von gerichtsverwertbaren Beweisen die Stellungnahmen und Meinungen der Geschädigten oder kopierte Postings aus diversen Foren nicht aus! Nur unwiderlegbares Beweismaterial ist taugliches Beweismaterial.



Das "ordnungsgemäße " Funktionieren ist nicht immer gegeben. Es kann gegeben sein, muss aber nicht.

Beweislastumkehr bei Dialer im Prozess



Dir Anbieter von Telekommunikationsleistungen stellen sich auf den Standpunkt, dass wenn die Telefonleitung keine Manipulationen aufweist, durch die Anwahl ein Vertrag geschlossen wurde und deshalb das dafür verlangte Entgelt zu bezahlen sei.

Sie stützen sich dabei auf die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. So heißt es dort:


TKV § 16 Nachweis der Entgeltforderungen

(1) Erhebt der Kunde bei Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die auf den für die Sprachkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist.

(2) Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft den Anbieter keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen, wenn der Kunde in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verbindungsdaten in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, entfällt die Nachweispflicht, wenn der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses in drucktechnisch deutlich gestalteter Form hingewiesen wurde.

(3) Dem Anbieter obliegt der Nachweis, die Leistung bis zu der Schnittstelle, an der der allgemeine Netzzugang dem Kunden bereitgestellt wird, technisch einwandfrei erbracht und richtig berechnet zu haben. Ergibt die technische Prüfung Mängel, die die beanstandete Entgeltermittlung beeinflußt haben könnten, wird widerleglich vermutet, daß die Verbindungsentgelte des Anbieters unrichtig ermittelt sind. Ist der Nachweis erbracht, daß der Netzzugang in vom Kunden nicht zu vertretendem Umfang genutzt wurde, oder rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß die Höhe der Verbindungsentgelte auf Manipulationen Dritter an öffentlichen Telekommunikationsnetzen zurückzuführen ist, ist der Anbieter nicht berechtigt, die betreffenden Verbindungsentgelte vom Kunden zu fordern.



Diese Rechtsauffassung der Telekommunikationsunternehmen mag in früheren Zeiten vertretbar gewesen sein, als ohne eine manuelle Wahl am Telefon keine Verbindung möglich war, es sei denn irgendwo zwischen dem Telefonapparat und der Vermittlungsstelle hat sich jemand auf die Leitung aufgeschaltet und dann Missbrauch betrieben.

Missbrauch ist in Zeiten von Dialern auch mit anderen Mittel möglich. Allerdings ist die Beweisführung dabei nicht ganz leicht.


Ich schlage deshalb folgende Argumentation vor:


„Zum Vertragsschluss im Internet ist auszuführen, dass Einwahlprogramme, sogenannte Dialer, auch ohne ein Zutun des Nutzers starten können und sich ohne Wissen und Wollen einwählen, weil sie entweder durch Voreinstellungen oder unter Ausnutzung von Eigenheiten des Betriebssystems die Verbindung herstellen.

Weiter gibt es Dialer, die nach der ersten Einwahl nur noch manuell gestartet werden können.

Ferner gibt es Dialer, bei denen nach dem ersten Aufspielen auf den PC alle Schaltflächen, ganz gleich ob "Ja", "Nein", "Abbrechen" oder "Schließen" mit dem Befehl "Ja" unterlegt sind. Wird eine dieser Schaltfläche angeklickt, startet der Dialer. Nach der ersten Einwahl werden die Schaltflächen aber mit den angezeigten Befehlen unterlegt.

Darüber hinaus ist es möglich, nicht nur den Start sondern auch die Anzeige eines Dialers zu manipulieren.

Es gibt Dialer die bei der ersten Einwahl ohne das Anzeigen von Kosten im Hintergrund ablaufen. Sie sind selbst im Taskmanager, einer Funktion des Betriebssystems, das automatisch alle ablaufenden Prozesse auf dem PC anzeigt, nicht als aktiv zu erkennen. Bei folgenden erneuten Aufrufen zeigen sie die Kosten ordnungsgemäß an und laufen auch nicht mehr verborgen ab.

Weiter ist es möglich über präparierte bzw. voreingestellte Webseiten durch Parametern, Befehle an Dialer weiterzugeben. Diese Befehle können unmittelbar oder zeitlich verzögert ausgeführt werden. Wählt man diese Webseiten an, liest der Browser diese Parameter aus und gibt sie an den Dialer weiter. Wenn also ein Nutzer eine Webseite besucht, die die entsprechenden Parameter enthält, lädt eine Programm, ein sog. Autoloader, einen Dialer aus dem Netz und startet ihn entsprechende der Befehle, meist automatisch und verborgen. Startet man hingegen den Dialer erneut manuell von der Festplatte, verhält er sich anders und zeigt jetzt auch die Kosten an.

Die Parameter, die ein Dialer beim Start aus einer Webseite mitbekommt, liegen auf der Webseite meist in versteckten Rahmen (Frames), oder der Quelltext mit den Parametern wird dynamisch generiert. Das bedeutet, er wird nicht unverändert auf der Internetseite vorgehalten, sondern vom Server immer neu generiert, wenn ein Nutzer die Seite besucht. Damit ist der Quelltext leicht zu verändern und nur im Augenblick seines Einsatzes so zu Aufzuzeichnen, wie er tatsächlich war. Spätere Besuche auf der gleichen Seite garantieren nicht den gleichen bzw. gleichartigen Quelltext.
Selbst wenn man versucht die Webseiten abzuspeichern, sichert man daher damit den entscheidenden Code mit den Parametern nicht.

Die vorgenannten "Eigenarten" von Dialern können einzeln oder in Kombination auftreten.

Weiter gibt es Einwahlprogramme, die selbsttätig Schutzprogramm wirkungslos machen, und die selbsttätig den Standard-Zugang zum Internet verändern, indem sie etwa die Verbindung über DSL trennen und über ISDN neu aufbauen, ohne das der Nutzer etwas von diesem Vorgang bemerkt.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Kenntnisse über Dialer und deren Technik und hat die oben aufgezeigten Manipulationsmöglichkeiten festgestellt:


Beweis:

1.Amtliche Auskunft des
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
Godesberger Allee 185 - 189,
53175 Bonn



Das BSI wird in seiner Amtlichen Auskunft bekunden, dass es möglich ist durch Vor-Einstellungen eines Dialers zu erreichen, dass er unter Windows gestartet wird und die Benutzeraktivitäten, wie Tastatureingaben, per Programm erzeugt und als Befehle an Windows gesandt werden, ohne dass der Nutzer selbst aktiv werden muss.

Weiter wird das BSI bekunden, dass Benutzeraktionen wie Maus- oder Tastatureingaben bzw. Schaltflächen beliebig manipulierbar sind.

Weiter wird das BSI bekunden, dass Dialer beim ersten Lauf die Funktion der Schaltflächen verändern und den angezeigten Text nicht oder verändert anzeigen bzw. ohne Anzeige auf dem Rechner ablaufen können.

Ferner wird es bekunden, dass es möglich ist, Dialer so zu programmieren, bei denen Schaltflächen sowohl bei dem Befehl "Nein" als auch "Ja" oder "Abbrechen" den Dialer startet, danach aber dauerhaft die Befehle richtig gegeben werden.

Weiter wird es bekunden, dass alle vorgenannten Manipulationsmöglichkeiten gegeben sind, ohne auf dem Rechner verwertbare Nachweise zu hinterlassen.

Ferner wird es bekunden, dass Dialer über mitgegebene Parameter, die ständiger Veränderungen unterliegen können, unverzüglich oder zeitlich verzögert gestartet werden können, aber heruntergeladene Dialer ohne diese Parameter auf der Festplatte gespeichert werden.

Ferner wird es bekunden, dass die Parameter auf der Internetseite so verborgen werden können, dass diese nicht oder nicht mehr nachweisbar sind.

Weiter wird das BSI bekunden, dass es Einwahlprogramme gibt, die in der Lage sind Schutzsoftware wirkungslos zu machen und einen voreingestellten Zugang zum Internet, etwa DSL, zu trennen und die Verbindung über ISDN neu aufzubauen, ohne dass der Nutzer dies während des Vorgangs bemerkt.



Ob das Einwahlprogramm, das die Einwahl von meinem Rechner gestartet hat, ein selbststartendes war, weiß ich nicht. Deshalb wird von mir durch Nichtwissen bestritten, dass das bei mir abgelaufene Einwahlprogramm ein sogenannter seriöser Dialer war, der nur mit Wissen und Wollen gestartet werden kann.



Der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST) hat einen Verhaltenskodex aufgelegt, der zwar nur zu einer freiwilligen Bindung seiner Mitglieder führt. Allerdings kann der Verhaltenskodex als Maßstab herangezogen werden, wenn es darum geht, welche Anforderungen an einen Vertragsschluss bei Telefonmehrwertdiensten zu stellen ist, der auch der allgemeinen Verkehrsanschauung gerecht wird.

Danach hat ein legaler Dialer folgende Merkmale:

Es wird kein automatischer Download gestartet.

Der Anbieter weist vor dem Download deutlich auf den Preis der Nutzung hin.
Der Dialer installiert sich nicht als Standard-Verbindung.

Die Tastenvorbelegung ist so, dass ein Druck auf Return oder Enter keine Verbindung aufbaut.

Der Dialer weist vor der Einwahl deutlich auf den Preis der Verbindung hin.

Der jeweils aktuell aufgelaufene Preis wird während der Verbindung ständig angezeigt.
Der Dialer lässt sich restlos wieder deinstallieren.

Beweis:
Auskunft der
Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V.
Liesegangstrasse 10
40211 Düsseldorf
Tel.: 01805 783378 (0,12 Euro pro Minute)
Fax.: +49 211 311 209-30
e-mail: [email protected]




Da es dem Beklagten wegen den Manipulationsmöglichkeiten in der Regel nicht gelingen wird zu beweisen, dass er sich nicht bewusst ins Internet eingewählt hat, muss der Kläger beweisen, dass sein Einwahlprogramm diesen Anforderungen entsprach und deshalb durch Wissen und Wollen ein Vertragsschluss mit dem Anbieter von Telefonmehrwertdiensten zustande kam.
 
Hallo Gast,
gast schrieb:
Was heißt hier seriös? Es geht doch in erster Linie um das Anzeigen der Website - der Dialer selbst (in seiner heutigen Form) funktioniert nach bislang nicht widerlegten Erkenntnissen völlig FST-konform und das ist seriös. Die Diskussion bezieht sich derzeit eher auf die Bauernfängerei, wie das auch Comedian und die Münchener StA bewertet haben.
Zu beachten sei an dieser Stelle insbesondere, dass der heute verfügbare Dialer von Mainpean ordnungsgemäß funktioniert. Was sich vor einigen Monaten auf den Websites um Kazaa-Download abgespielt hat, muss bewiesen werden. Hier reichen für die Ermittlungen von gerichtsverwertbaren Beweisen die Stellungnahmen und Meinungen der Geschädigten oder kopierte Postings aus diversen Foren nicht aus! Nur unwiderlegbares Beweismaterial ist taugliches Beweismaterial.
wäre die web-seite ordnungsgemäß gestaltet, wäre ich nicht dabei. der webmaster hat die seite seit 03.05.03 schon 4mal umgestaltet.
wäre der dialer von mainpean "seriös", hätte er die verbindung heimlich nicht aufgebaut, 3mal unterbrochen und wieder aufgebaut (ohne mein zutun).
gruss medion1
 
@medion1
...Du lässt ja überhaupt nicht locker - das mit der Katze ist genau das, was ich auch befürchte. Doch den Beweis hierfür musst leider Du antreten. Der Webmaster behauptet in Deinem Fall, dass er dieses oder jenes Produkt angewendet hatte - jetzt ist es an Dir zu belegen, das alles ganz anders war. Bei den Verbindungen, die Du mir vorgelegt hattest, hast Du gute Chancen, dass das Berliner Beschwerdemangement greift und Du von denen ein Zugeständnis erhältst. Immerhin lagen die Einwahlen teilweise unter einer Minute und da kann man den zur Verfügung stehenden Service (für 1 Stunde) nicht zweckentspechend nutzen - das sieht auch Mainpean so. Dass sich der Dialer automatisch eingewählt hatte und plötzlich wieder abschaltete, ist von Dir aus nur eine Behauptung, die entsprechend bewiesen werden muß.
Übrigens - Gast/Anonymus war ich heute morgen, bin nicht eingeloggt gewesen.
 
medion1 schrieb:
Hallo Gast,
gast schrieb:
wäre der dialer von mainpean "seriös", hätte er die verbindung heimlich nicht aufgebaut, 3mal unterbrochen und wieder aufgebaut (ohne mein zutun).
gruss medion1

Das ist schon ein fetter Hund. Unser Dialer baut Verbindungen heimlich auf? Und unterbricht auch noch heimlich?
Also diese Aussage halte ich für sehr sehr gewagt. Da hätte ich schon gerne mal mehr Infos zu. Bis dahin halte ich diese Sache für Verleumdung und Vortäuschung einer Straftat. Also: Beweise her oder man verstumme.

Gruß Tonno (kopfschüttelnd)
 
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