s2k - mainpean dialer - acoreus - c/o in-telegence

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tonnos-berlin schrieb:
Das ist schon ein fetter Hund. Unser Dialer baut Verbindungen heimlich auf? Und unterbricht auch noch heimlich?
Also diese Aussage halte ich für sehr sehr gewagt. Da hätte ich schon gerne mal mehr Infos zu. Bis dahin halte ich diese Sache für Verleumdung und Vortäuschung einer Straftat. Also: Beweise her oder man verstumme.

Gruß Tonno (kopfschüttelnd)
Wenn man diese Antworten liest, kommen mir immer zwei Aphorismen in den Kopf:
http://home.t-online.de/home/wspiegel/kurs/morgenstern.htm
Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
"nicht sein kann, was nicht sein darf."
http://www.ish.com/___1047479287946.html
Niemand kann den sprichwörtlichen Pudding an die Wand nageln
Jupp
 
Der Jurist schrieb:
Aussage 1

tonnos-berlin schrieb:
.....
Und: Wir schließen mit dem Endkunden einen Vertrag zum Inkasso. Zum Glück nicht über den Contentkonsum.
......
Gruß Tonno

PS: Patentamt.de gibt Auskunft wem der Name "Kazaa" gehört: Noch niemanden. Ist zwar angemeldet aber nocht nicht eingetragen.


Aussage 2

Und jetzt die AGB:
Verbraucherinfo / AGB

Allgemeines

Sie schließen mit der Nutzung unseres Internetangebotes einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, Scharnweber Strasse 69, 12587 Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Richter.

Die Vertragssprache innerhalb unseres Angebotes ist DEUTSCH.

Die Nutzung des Angebotes über die von uns gestellte Einwahlsoftware erfolgt anonym. Lediglich die zur Abrechung erforderlichen Daten werden von uns erhoben und gespeichert.

Bestandsdaten und Nutzungsdaten werden gespeichert und unverzüglich gelöscht, sobald ihre Vorhaltung nicht mehr erforderlich ist.

Unsere Angebote entsprechen den Richtlinien der FSM. Diese Richtlinien finden Sie unter http://www.fsm.de.


Einwahl durch Mehrwertrufnummer (Dialer)

1. Sie schliessen mit der Einwahl ins Internet über die von uns bereitgestellte Einwahlsoftware (Dialer) einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, Scharnweber Strasse 69, 12587 Berlin

2. Die Einwahl erfolgt über eine sog. Mehrwertrufnummer zum anzeigten Pauschal-Preis bzw. zum anzeigten Preis pro Minute. Im letzterem Fall erfolgt die Abrechnung erfolgt im Sekunden–Takt.

3. Ein Widerrufsrecht bezüglich der hier erbrachten Dienstleistungen besteht grundsätzlich gem. § 312d Abs. 4 BGB nicht.


Beanstandungen

Beanstandungen bezüglich unseres Angebotes richten Sie bitte an

Mainpean GmbH
Scharnweber Strasse 69
12587 Berlin
Telefon 030 64904 0
Telefax 030 64904 100
E-Mail [email protected]

Diese Vertragsinformationen können Sie unter http://pay.stardialer.de/pay-now/agb.php downloaden.

Ende der Vertragsinformationen der Mainpean GmbH.



Aussage 3

tonnos-berlin schrieb:
haudraufundschluss schrieb:
Tonno schrieb:
Ganz einfach. Ohne Einwahl keine Abrechnung.

Ihr bietet also Verbindungen an?

Wir bieten keine Verbindungen an. Der Kunde bekommt von uns eine Art Wallet (u.a. Dialer). Damit kann er Content konsumieren. Wir sind der Hersteller des Wallet. Was er mit seinem Wallet bezahlt und wie, kann der Kunde selbst entscheiden. Jedes Projekt bekommt sein eigenes Wallet. So kann der Kunde ganz genau entscheiden, was er wann konsumieren möchte.


Siehe z.B. http://paynow.stardialer.de/?pid=demoprojekt

Man sieht, das wir kein "Dialerhersteller" sind, sondern Payment-Anbieter

Gruß Tonno




Könnte es sein, dass sich die jeweiligen Aussagen gegenseitig ausschließen?

Inkasso - Vertrag – Zahlungssystem.

Könntest Du Dich auf eine festlegen oder gehört das zum Geschäftsgebahren immer die Variante zu wählen, bei der man am wenigsten damit zu tun hat?

Ne so arbeiten wir nicht. Also ich versuch es nochmal. Ist ja auch wirklich nicht ganz einfach zu verstehen. Das meine ich jetzt nicht ironisch.

Mainpean ist zum 1. Zahlungsportalanbieter für Kunden mit Fremdcontent (Nicht von uns produziert und auch nicht bei uns gehostet). Also Zugangs.- und ZahlungsProvider. Damit nicht für den Fremdcontent verantwortlich (Wie z.b. T-Online/DTAG auch nicht)
zum 2. haben wir auch eigenen Content. Wird bei uns produziert und gehostet. Dafür sind wir nach TDG auch verantwortlich.

Mit "Inkasso" meine ich natürlich nur die Abrechnung der entstandenen Verbindungsgebühren. Kein MahnInkasso. Das machen andere für uns.

Die Nutzung des Internetangebotes (wie im Dialer zu lesen) beinhaltet das zur "Verfügungstellen" des Zugangs zum Fremd oder EigenContent. Also die Nutzung des "Wallets" . Da sind wir Vertragspartner.
Noch mal das Visabeispiel. Visa hat einen Vertrag mit dem Endkunden (Dialernutzer) UND mit dem Händler (z.B. Kaisers/Contentanbieter).
Visa sogt dafür, dass das Geld vom Endkunden zum Händler fließt. Visa ist aber nicht Verantworlich für das Angebot von Kaiser. Wenn die Milch schlecht ist, bitte zu Kaisers und nicht zu Visa.

Sooo.

Gruß Tonno

PS: Es macht mir wirklich Spaß hier zu diskutieren. Endlich mal Leute die etwas von der Materie verstehen. Das war wieder keine Ironie !!
 
tonnos-berlin schrieb:
.....
Das ist schon ein fetter Hund. Unser Dialer baut Verbindungen heimlich auf? Und unterbricht auch noch heimlich?
Also diese Aussage halte ich für sehr sehr gewagt. Da hätte ich schon gerne mal mehr Infos zu. Bis dahin halte ich diese Sache für Verleumdung und Vortäuschung einer Straftat. Also: Beweise her oder man verstumme.

Gruß Tonno (kopfschüttelnd)

Ich glaube, Tonno Du solltest einmal bei Deinen Webmaster Nachilfe im Programmieren von "Dialer-Begleitprogrammen" nehmen. Der von Dir hergestellt Dialer kann noch so "seriös" sein, wenn er aber über Quelltext von aussen beim Runterladen bereits die Befehle mitbekommt, dann läuft das so ab, dass Dir vom Kopfschütteln ganz schwindelig wird.
Frag einmal nach. Auch das BSI kennt mittlerweile solche Fälle.


Vorsichtig wie eine Behörde nun mal formuliert: Es steht auf
http://www.bsi.bund.de/taskforce/dialer.htm


Leider gibt es dabei auch eine ganze Reihe von betrügerischen Anbietern, die versuchen, unbemerkt einen solchen Dialer bei ihrem "Opfer" zu installieren.

Soo jetzt etwa auch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik schweigen, wie Du das von Medion1 verlangst?
 
jupp11 schrieb:
tonnos-berlin schrieb:
Das ist schon ein fetter Hund. Unser Dialer baut Verbindungen heimlich auf? Und unterbricht auch noch heimlich?
Also diese Aussage halte ich für sehr sehr gewagt. Da hätte ich schon gerne mal mehr Infos zu. Bis dahin halte ich diese Sache für Verleumdung und Vortäuschung einer Straftat. Also: Beweise her oder man verstumme.

Gruß Tonno (kopfschüttelnd)
Wenn man diese Antworten liest, kommen mir immer zwei Aphorismen in den Kopf:
http://home.t-online.de/home/wspiegel/kurs/morgenstern.htm
Und er kommt zu dem Ergebnis:
Nur ein Traum war das Erlebnis.
Weil, so schließt er messerscharf,
"nicht sein kann, was nicht sein darf."
http://www.ish.com/___1047479287946.html
Niemand kann den sprichwörtlichen Pudding an die Wand nageln
Jupp

Na solange nur Aphorismen im Kopf sind kann ja wenigstens nichts weh tun. Mal im ernst: Das ist nicht ernst gemeint oder?

Gruß Tonno (@ Jupp :Dieses Posting hat gerade den Erdmittelpunkt durchschlagen in Punkto Niveau)
 
Der Jurist schrieb:
tonnos-berlin schrieb:
.....
Das ist schon ein fetter Hund. Unser Dialer baut Verbindungen heimlich auf? Und unterbricht auch noch heimlich?
Also diese Aussage halte ich für sehr sehr gewagt. Da hätte ich schon gerne mal mehr Infos zu. Bis dahin halte ich diese Sache für Verleumdung und Vortäuschung einer Straftat. Also: Beweise her oder man verstumme.

Gruß Tonno (kopfschüttelnd)

Ich glaube, Tonno Du solltest einmal bei Deinen Webmaster Nachilfe im Programmieren von "Dialer-Begleitprogrammen" nehmen. Der von Dir hergestellt Dialer kann noch so "seriös" sein, wenn er aber über Quelltext von aussen beim Runterladen bereits die Befehle mitbekommt, dann läuft das so ab, dass Dir vom Kopfschütteln ganz schwindelig wird.
Frag einmal nach. Auch das BSI kennt mittlerweile solche Fälle.


Vorsichtig wie eine Behörde nun mal formuliert: Es steht auf
http://www.bsi.bund.de/taskforce/dialer.htm


Leider gibt es dabei auch eine ganze Reihe von betrügerischen Anbietern, die versuchen, unbemerkt einen solchen Dialer bei ihrem "Opfer" zu installieren.

Soo jetzt etwa auch das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik schweigen, wie Du das von Medion1 verlangst?

Kann ja sein das es solche Dialer gibt. Dem wiederspreche ich doch auch garnicht. Aber es geht doch hier um unseren Dialer oder? Ich spreche hier doch nicht für die Welt.
Es gibt ja auch Bankräuber. Aber sind jetzt alle Menschen dann auch gleich Bankräuber. Diese Vergleiche finde ich immer etwas kopflos: Es gibt böse Dialer -> Also ist Deiner auch böse.......

Gruß Tonno
 
tonnos-berlin schrieb:
.....

Ne so arbeiten wir nicht. Also ich versuch es nochmal. Ist ja auch wirklich nicht ganz einfach zu verstehen. Das meine ich jetzt nicht ironisch.

Mainpean ist zum 1. Zahlungsportalanbieter für Kunden mit Fremdcontent (Nicht von uns produziert und auch nicht bei uns gehostet). Also Zugangs.- und ZahlungsProvider. Damit nicht für den Fremdcontent verantwortlich (Wie z.b. T-Online/DTAG auch nicht)
zum 2. haben wir auch eigenen Content. Wird bei uns produziert und gehostet. Dafür sind wir nach TDG auch verantwortlich.

Mit "Inkasso" meine ich natürlich nur die Abrechnung der entstandenen Verbindungsgebühren. Kein MahnInkasso. Das machen andere für uns.

Die Nutzung des Internetangebotes (wie im Dialer zu lesen) beinhaltet das zur "Verfügungstellen" des Zugangs zum Fremd oder EigenContent. Also die Nutzung des "Wallets" . Da sind wir Vertragspartner.
Noch mal das Visabeispiel. Visa hat einen Vertrag mit dem Endkunden (Dialernutzer) UND mit dem Händler (z.B. Kaisers/Contentanbieter).
Visa sogt dafür, dass das Geld vom Endkunden zum Händler fließt. Visa ist aber nicht Verantworlich für das Angebot von Kaiser. Wenn die Milch schlecht ist, bitte zu Kaisers und nicht zu Visa.

Sooo.

Gruß Tonno

PS: Es macht mir wirklich Spaß hier zu diskutieren. Endlich mal Leute die etwas von der Materie verstehen. Das war wieder keine Ironie !!


So das habe ich jetzt glaube ich wenigstens verstanden. Wird sich gleich zeigen, ob es so ist.

M arbeitet, wie das Buchhaltungsbüro, das für einen Handwerker die Stundenzettel zusammenrechnet und daraus Rechnungen produziert. Das wäre vergleichbar zu dem, was M. als Inkasso bezeichnet.

Dabei werden die Rechnungen aber auch für eigene Leistungen erstellt.

Das heißt, ein großer Handwerker erstellt in der eigen Buchhaltung die Rechnung für eigene Leistungen und für fremde Leistungen eines anderen Handwerkers.

Weshalb muss ich aber dann mit Euch einen Vertrag über die fremde Leistung schließen. Weshalb macht ihr das nicht in Euren AGBs deutlich.
Wenn Ihr aber nur die "Rechnungen" für fremde Leistungen erstellt, weshalb zieht ihr dann auch das Geld ein.

Weshalb zieht ihr Euch nicht sofort zurück,wenn die Leistung des fremden Anbieters strittig wird?

Du siehst Deine Antworten haben mehr Fragen aufgeworfen, als beantwortet.
 
@tonno,
ich bin kein computerexperte und kann nur für mich sprechen. wie auch immer du behauptest, ist es so bei mir gelaufen. dafür gibt es zeugen. hätte ich gewusst, dass ich mit dialer zu tun habe, hätte ich sofort alles dokumentiert (besonders die betrügerische webseite) und anzeige erstattet. leider erst nach 3,5 wochen mit der rechnung habe ich erfahren was da überhaupt geschehen ist. ich habe unter anderen den name "mainpean Highspeed" fefunden. ich glaube, dass mainpean mir beweisen muss, dass der dialer zu der zeit "seriös" war.

@jurist
danke für die uterstützung. ehrlich gesagt, die behauptungen von anna und tonno, dass das alles seriös und legal sei, gehen mir schon langsam an den keks. :evil:
 
@ tonnos-berlin


Noch eine Frage: Verwechselst Du Innen und Aussenverhältnis bei Verträgen? Im Aussenverhältnis tritt nämlich Dein Laden auf. Er bedient sich im Innenverhältnis bei der Erfüllung eines oder mehrer Subunternehmen.

Im in dem Handwerksbild zu bleiben: Der Generalunternehmen haftet im Aussenverhältnis auch für den Pfusch seiner Subunternehmer. Er kann sich zwar im Innenverhältnis vom Subunternehmer freistellen lassen.

Diese Freistellung kann er aber nicht auf das Aussenverhältnis übertragen, von wegen bei Einwände gegen den Inhalt wenden Sie sich bitte an .....
Denn ich habe damit nichtszu tun.
Ich will nur ihr Geld aus einem Vertrag.
Nein haften mag ich nicht ...
Ich picke nur die Rosinen aus dem Kuchen.
 
@tonno

Äussere dich doch bitte mal zu diesem Sachverhalt:


Code:
MessageFrom: FST e.V. [mailto:[email protected]] 
Sent: Wednesday, March 20, 2002 3:48 PM
To: peanuts
Subject: FST

      Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vomUnser Zeichen, unsere Nachricht vomTelefon  
            Datum
   
       B-xxx
      0190 880 460     01805 78 33 78 0,12 Euro/Min.     20. März 2002

Sehr geehrter Herr peanuts,
 
bevor wir zu dem von uns überprüften Anwahlprogramm im Einzelnen Stellung 
nehmen, möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die 
Anwahlprogramme ausschließlich anhand unserer vereinsinternen Vorschriften, dem 
Verhaltenskodex, überprüfen und dass diese Überprüfung ohne Gewähr erfolgt und 
auch keine unmittelbare zivil- oder strafrechtliche Auswirkung hat. Ziel des FST 
e.V. ist es, zum Schutze der Verbraucher einen einheitlichen Standard bei der 
Bewerbung und Nutzung von Telefonmehrwertdiensten zu erreichen und dafür Sorge 
zu tragen, dass nicht verhaltenskodexkonforme Angebote geändert werden.
 
 
In der Sache selbst teilen wir mit, dass wir am 01.01.2002 das Anwahlprogramm 
blond.exe / 38  kB überprüft haben.
Hierbei wurden folgende Feststellungen getroffen:
 
  Fehlende Servicerufnummer (in unmittelbarem Zusammenhang mit den 
  Bestätigungsfeldern) im Einwahlfenster 
  Keine doppelte Tarifbestätigung 
  Ein Weitersurfen ist möglich 
  Fehlende Jugendzugangskontrolle 
  Fehlender Löschhinweis 
 
Die Beschwerdestelle des FST e.V. hat über diese Angelegenheit in ihrer Sitzung 
am 14.02.2002 beraten und entschieden, dem Anbieter der Servicerufnummer eine 
rüge auszusprechen. Weiter wurde er aufgefordert eine Geldbuße an eine 
gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
 
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
 
xxx
Geschäftsstelle FST e.V.
 
Der Jurist schrieb:
@ tonnos-berlin


Noch eine Frage: Verwechselst Du Innen und Aussenverhältnis bei Verträgen? Im Aussenverhältnis tritt nämlich Dein Laden auf. Er bedient sich im Innenverhältnis bei der Erfüllung eines oder mehrer Subunternehmen.

Im in dem Handwerksbild zu bleiben: Der Generalunternehmen haftet im Aussenverhältnis auch für den Pfusch seiner Subunternehmer. Er kann sich zwar im Innenverhältnis vom Subunternehmer freistellen lassen.

Diese Freistellung kann er aber nicht auf das Aussenverhältnis übertragen, von wegen bei Einwände gegen den Inhalt wenden Sie sich bitte an .....
Denn ich habe damit nichtszu tun.
Ich will nur ihr Geld aus einem Vertrag.
Nein haften mag ich nicht ...
Ich picke nur die Rosinen aus dem Kuchen.

Na nicht ganz so. Wir behalten das Geld ja nicht. Es ist Fremdgeld. Wir ziehen es nur ein. Das ist unsere Leistung gegenüber unserer Vertragspartner. Fast das gleiche Vertraggebilde ergibt sich aus dem Verhältniss zwischen uns und z.B. der Telekom. Telekom kassiert, gibt uns unseren Teil inkl. den des Partners und wir geben das Geld weiter.
Nach Deiner Meinung müsste ja dann auch die Telekom verantworlich sein für die Inhalte. Das ist aber dünnes Eis.
Nochmal. Ich bin auch kein Jurist. Dafür haben wir ja Spezialisten. Ich finde die Zusammenhänge garnicht soooo schwierig. Allerdings muss man das ja auch erst mal einem Richter erklären können.

Gruß Tonno
 
@ tonnos-berlin


Jetzt kommen wir der Sache näher. Bei der Telekom bezahle ich immer nur Transportkosten.

In meinen Fall will nexnet Transportkosten und Entgelt für den Inhalt.

Wenn es bei Euch so ist, dass ihr "fremdes" Geld verwaltet, als "fremde" Forderung abrechnet, warum zum Teufel wollt Ihr unbedingt, dass man mit Euch einen Vertrag abschließt ( nachzlesen in den AGB´s M vertreten durch Dich).

Warum halst ihr Euch das nur auf. Wenn Ihr Transport und Ware anbietet, dann kann man Euch auch entgegenhalten, dass die Ware schlecht ist.

Wenn irgend ein durchgeknallter Webmaster Euren Dialer durch Quelltext manipuliert, dann ist mit Euch kein Vertrag zustandegekommen und dann tragt Ihr das Risiko.

Ich kann Euch ja verstehen, die Content-Anbieter sind vertraglich gesehen ein weit größeres Risiko als einige renitenten Kunden. Dort wäre in jedem Fall nichts zu holen.

Aber wenn Ihr nur Abrechnung macht und dafür eine fee bekommt, dann wäre es doch einfacher, wenn Ihr bei Problemen sofort die Hände hebt und sagt, damit wollen wir nichts zutun haben, soll doch der Content-Anbieter sehen, wie er an das Geld kommt. Ich kann es Dir sagen, weshalb Ihr das nicht macht: Euer wirtschaftliches Interesse ist nicht nur auf das Abrechnen ausgelegt, sondern auch daran, dass Ihr relativ genau wisst, worum es geht und dass Ihr ganz gut davon lebt, dass die Webmaster Sauereien betreiben.

Du glaubts es nicht. Gleich kommt der Beleg:
 
Architekt Tonno?

tonnos-berlin schrieb:
Der Jurist schrieb:
@ tonnos-berlin


Noch eine Frage: Verwechselst Du Innen und Aussenverhältnis bei Verträgen? Im Aussenverhältnis tritt nämlich Dein Laden auf. Er bedient sich im Innenverhältnis bei der Erfüllung eines oder mehrer Subunternehmen.

Im in dem Handwerksbild zu bleiben: Der Generalunternehmen haftet im Aussenverhältnis auch für den Pfusch seiner Subunternehmer. Er kann sich zwar im Innenverhältnis vom Subunternehmer freistellen lassen.

Diese Freistellung kann er aber nicht auf das Aussenverhältnis übertragen, von wegen bei Einwände gegen den Inhalt wenden Sie sich bitte an .....
Denn ich habe damit nichtszu tun.
Ich will nur ihr Geld aus einem Vertrag.
Nein haften mag ich nicht ...
Ich picke nur die Rosinen aus dem Kuchen.

Na nicht ganz so. Wir behalten das Geld ja nicht. Es ist Fremdgeld. Wir ziehen es nur ein. Das ist unsere Leistung gegenüber unserer Vertragspartner. Fast das gleiche Vertraggebilde ergibt sich aus dem Verhältniss zwischen uns und z.B. der Telekom. Telekom kassiert, gibt uns unseren Teil inkl. den des Partners und wir geben das Geld weiter.
Nach Deiner Meinung müsste ja dann auch die Telekom verantworlich sein für die Inhalte. Das ist aber dünnes Eis.
Nochmal. Ich bin auch kein Jurist. Dafür haben wir ja Spezialisten. Ich finde die Zusammenhänge garnicht soooo schwierig. Allerdings muss man das ja auch erst mal einem Richter erklären können.

Gruß Tonno

Jetzt darf ich dann mal:

Kann man sagen, es entspricht etwa dem Verhältnis Bauherr - Architekt - Bauunternehmer?

Der Architekt wäre hierbei Tonno und seine Truppe (wertungsneutral gemeint im Moment).

Er schließt eigene Verträge mit dem Bauherren (PC-Nutzer) auf eigene Rechnung für eigene Leistung (Planung - Bauüberwachung etc = eigener Content, eigener Dialer).
Gleichzeitig beauftragt er im Namen und für Rechnung des Bauherrn (PC-Users) den Bauunternehmer mit dessen Leistung; dies tut er, weil er präziser die Wünsche des Bauherrn definieren kann (und auch hierfür Geld vom Bauherrn erhält).

Aber: Bei Tonno würde der Architekt dann auch das Inkasso der Bauunternehmerkosten übernehmen, also nicht nur (was er tut) dessen Rechnungen auf Richtigkeit prüfen (!) und dem Bauherrn zur Zahlung weiterleiten, sondern vom Bauherrn die entsprechende Zahlung an sich (Architekt/Tonno) verlangen (ggf. gerichtlich), um den Bauherrn zu zahlen (was kein mir bekannter Architekt tut).

Mal ne Frage: Wieso eigentlich treiben es die Architekten nicht so?

Ich denke, aus gutem Grund.

2. Frage: Warum also die hier streitgegenständlichen Firmen??

KatzenHai
 
peanuts schrieb:
@tonno

Äussere dich doch bitte mal zu diesem Sachverhalt:


Code:
MessageFrom: FST e.V. [mailto:[email protected]] 
Sent: Wednesday, March 20, 2002 3:48 PM
To: peanuts
Subject: FST

      Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vomUnser Zeichen, unsere Nachricht vomTelefon  
            Datum
   
       B-xxx
      0190 880 460     01805 78 33 78 0,12 Euro/Min.     20. März 2002

Sehr geehrter Herr peanuts,
 
bevor wir zu dem von uns überprüften Anwahlprogramm im Einzelnen Stellung 
nehmen, möchten wir nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir die 
Anwahlprogramme ausschließlich anhand unserer vereinsinternen Vorschriften, dem 
Verhaltenskodex, überprüfen und dass diese Überprüfung ohne Gewähr erfolgt und 
auch keine unmittelbare zivil- oder strafrechtliche Auswirkung hat. Ziel des FST 
e.V. ist es, zum Schutze der Verbraucher einen einheitlichen Standard bei der 
Bewerbung und Nutzung von Telefonmehrwertdiensten zu erreichen und dafür Sorge 
zu tragen, dass nicht verhaltenskodexkonforme Angebote geändert werden.
 
 
In der Sache selbst teilen wir mit, dass wir am 01.01.2002 das Anwahlprogramm 
blond.exe / 38  kB überprüft haben.
Hierbei wurden folgende Feststellungen getroffen:
 
  Fehlende Servicerufnummer (in unmittelbarem Zusammenhang mit den 
  Bestätigungsfeldern) im Einwahlfenster 
  Keine doppelte Tarifbestätigung 
  Ein Weitersurfen ist möglich 
  Fehlende Jugendzugangskontrolle 
  Fehlender Löschhinweis 
 
Die Beschwerdestelle des FST e.V. hat über diese Angelegenheit in ihrer Sitzung 
am 14.02.2002 beraten und entschieden, dem Anbieter der Servicerufnummer eine 
rüge auszusprechen. Weiter wurde er aufgefordert eine Geldbuße an eine 
gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
 
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
 
xxx
Geschäftsstelle FST e.V.


Am 1.1.2002 ?

Das finde ich wirklich wieder spannend. Vor vielen Jahren hat die FST sogar Feiertags gearbeitet. Den Dialer hätte ich dann gerne mal für eigene Tests und Gutachten......
Einfach mal per Mail an mich.

Gruß Tonno
 
Der Jurist schrieb:
@ tonnos-berlin


Jetzt kommen wir der Sache näher. Bei der Telekom bezahle ich immer nur Transportkosten.

In meinen Fall will nexnet Transportkosten und Entgelt für den Inhalt.

Wenn es bei Euch so ist, dass ihr "fremdes" Geld verwaltet, als "fremde" Forderung abrechnet, warum zum Teufel wollt Ihr unbedingt, dass man mit Euch einen Vertrag abschließt ( nachzlesen in den AGB´s M vertreten durch Dich).

Warum halst ihr Euch das nur auf. Wenn Ihr Transport und Ware anbietet, dann kann man Euch auch entgegenhalten, dass die Ware schlecht ist.

Wenn irgend ein durchgeknallter Webmaster Euren Dialer durch Quelltext manipuliert, dann ist mit Euch kein Vertrag zustandegekommen und dann tragt Ihr das Risiko.

Ich kann Euch ja verstehen, die Content-Anbieter sind vertraglich gesehen ein weit größeres Risiko als einige renitenten Kunden. Dort wäre in jedem Fall nichts zu holen.

Aber wenn Ihr nur Abrechnung macht und dafür eine fee bekommt, dann wäre es doch einfacher, wenn Ihr bei Problemen sofort die Hände hebt und sagt, damit wollen wir nichts zutun haben, soll doch der Content-Anbieter sehen, wie er an das Geld kommt. Ich kann es Dir sagen, weshalb Ihr das nicht macht: Euer wirtschaftliches Interesse ist nicht nur auf das Abrechnen ausgelegt, sondern auch daran, dass Ihr relativ genau wisst, worum es geht und dass Ihr ganz gut davon lebt, dass die Webmaster Sauereien betreiben.

Du glaubts es nicht. Gleich kommt der Beleg:

Ne auch wieder nicht. Wir sind auch Nummerinhaber, nicht der Webmaster. Damit hat der Kunde eine Möglichkeit sich direkt an uns zu wenden. Wir stellen uns eigendlich doch ganz transparent dar oder?
Und wenn irgendein Webmaster einen Quelltext manipuliert oder sogar den Dialer an sich ändert, bekommt er ne ganze Tüte voller Ärger mit uns. Wäre nicht der erste.
Nicht nur einfach Account gesperrt und Geld eingefroren. Ne . Auch noch mindestens ne Abmahnung und/oder ein Verfahren. Garantiert. Solche Beispiele bitte auch an mich.


Gruß Tonno
 
Der Hinweis auf den Kodex

II. Spezielle Dienste

1.
Dienste mit der Zielgruppe Minderjährige

Angebote, die zur Zielgruppe Minderjährige haben, sind nur bis zu einem maximalen Preis von 5,00 Euro je Anruf zulässig. Eine Animation zu Wiederholungsanrufen darf nicht erfolgen.

Zusätzlich muss zu Beginn des Dienstes ein Hinweis, dass das Einverständnis des Erziehungsberechtigten vorausgesetzt wird, erfolgen.

Die Inhalte dürfen nicht geeignet sein, Kinder und Jugendliche in irgendeiner Weise zu gefährden.

zeigt Wirkung.

Erstens ist da das beredete Schweigen zu diesem Thema und zweitens ist der Drecksdialer "kazaa.exe" recht fleissig "entschärft" worden, was die Fixierung auf die Zielgruppe Minderjährige betrifft. Worte wie "Pop, Techno" usw. tauchen nicht mehr auf.

Wenn die sogenannten seriösen Geschäftsleute selbst unsicher werden, ob sie nicht zu dreist lügen, hat man zuverlässig den "Nerv" getroffen.

Der Kodex sagt ganz klar aus:

1. Die Höchstgrenze bei Angeboten für Minderjährigen beträgt 5 Euro pro Verbindung.

2. Minderjährige müssen immer vorher darauf hingewiesen werden, dass sie die Erlaubnis der Eltern einholen müssen, bevor sie kostenpflichtige (max. 5 Euro pro Einwahl!) Inhalte abrufen wollen.

Das gehört in jeden Widerspruch gegen diesen Dreck.

Dietmar Vill
 
tonnos-berlin schrieb:
Am 1.1.2002 ?

Das finde ich wirklich wieder spannend. Vor vielen Jahren hat die FST sogar Feiertags gearbeitet. Den Dialer hätte ich dann gerne mal für eigene Tests und Gutachten......
Einfach mal per Mail an mich.

Gruß Tonno

Nu reg dich nicht uebers Datum auf, das kann auch ein Tippfehler sein. Den Dialer kann ich dir leider nicht ueberlassen, solange Painmean/Telebumm meint, von mir Geld eintreiben zu muessen.
 
Irgendwie zerfasert die ganze Diskussion hier.
@Tonno
Kommen wir doch mal zu den Grundlagen zurück.
Nach den Mainpean- AGB wird ein Vertrag geschlossen. Was für ein Vertrag, wird schon mal nicht näher bezeichnet. Allerdings erklärt es sich von selbst, da in den AGB ausgeführt wird, dass ein Angebot unterbreitet wird. Daraus folgend ist das ein gegenseitiger Schuldvertrag nach BGB. Angebot - Annahme - Vertragsschluss. Eine Partei schuldet die Leistung, die andere die Zahlung.
Die geschuldete Leistung ist die Bereitstellung der Dialersoftware und das Zustandekommen der Verbindung über eine Mehrwertnummer. Der Vertragspartner schuldet die pauschalen oder Minutenpreise. Dieser Vertrag existiert unabhängig des übertragenen Contents.
Soweit die Mainpean-Theorie der hier betrachteten AGB.
Jetzt schauen wir uns das mal richtig an.
Der Vertrag, der hier geschlossen wird, kann nicht losgelöst vom Content betrachtet werden. Wörtlich steht in den AGB auch drin:
"Die Nutzung des Angebotes über die von uns gestellte Einwahlsoftware..."
Glasklar wird der Vertrag zur Nutzung des Angebotes, also des Contents, geschlossen. Entspricht die geschuldete Leistung jedoch nicht dem offerierten Angebot, ist dieser Vertrag nichtig oder von Anfang an unwirksam zu stellen.
Wenn wir uns jetzt die beworbenen Angebote ansehen, wird fast immer ein Angebot unterbreitet, das schlussendlich nicht eingehalten wird. Beispiel: Kazaa-Gedöns. Es wird angeboten, Kazaa-Lite zu downloaden, in Wirklichkeit wird der Stardialer gedownloaded, um dann kostenpflichtig auf einer "Hilfeseite" zu Kazaa zu landen (s. Screenshot)
Das Angebot entspricht also in keiner Weise der erbrachten Leistung. Die Vertragsgrundlage des Angebotes ist also nicht mehr gegeben.
Mainpean ist jedoch der Vertragspartner, nach den eigenen AGB. Und somit kann sie in einem derart gelagerten Fall nicht auf der Erfüllung des Vertrages bestehen.

So, jetzt Du!
 

Anhänge

  • kazaa_stardialer.jpg
    kazaa_stardialer.jpg
    133,3 KB · Aufrufe: 220
Das passt sowieso vorne und hinten nicht... Das Angebot findet sich nicht auf dem Dialer und auch nicht in den versteckten AGB im Dialer. Dort erfährt man lediglich, dass Mainpean den Dialer verwenden möchte, um mit Dir einen Vertrag zu schließen. Worin Deine Leistung besteht und wie sie abgegolten wird, ist zwar klar umrissen, aber über die Gegenleistung erfährst Du so gut wie nichts. Eingeschränkt durch die AGB erfährst Du lediglich, dass es sich um eine Dienstleistung handeln soll, deren Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 4 BGB einschränkbar ist.

http://pay.stardialer.de/pay-now/agb.php
Folgst Du diesem Link, der in den AGB angegeben wird, ist die Verwirrung noch größer. Laut AGB im Dialer folgt man diesem Link, um die AGB noch einmal runterladen zu können. Allerdings steht da jetzt doch was anderes...
Zum Beispiel das hier:
Verbraucherinformationen und Nutzungsinformationen
I. Allgemeines
Mit der Nutzung der Zahlungsbedingungen akzeptieren Sie nachfolgende AGB.
Diese AGB sowie die Nutzung der Dienste bestimmen sich nach deutschem Recht.
Die Vertragssprache innerhalb unseres Angebotes ist DEUTSCH.
Das Angebot beinhaltet Dienste und Dienstleistungen, die auch den Regelungen des Jugendschutzes unterliegen können. Für sämtliche Inhalte und Informationen, die Ihnen über die Nutzung der Zahlungssysteme der Mainpean GmbH, übermittelt werden, trägt ausschließlich die Person die Verantwortung, von der die Inhalte stammen.
Die Nutzung des Angebotes über die von uns gestellte Einwahlsoftware erfolgt anonym.
Die Nutzung des Angebotes über eines der weiteren Zahlungssysteme bedarf einer Anmeldung.
Der Zugriff auf die angebotenen Internet-Inhalte kann durch die Verwendung jedes marktüblichen Internetbrowsers erfolgen. Die Inanspruchnahme der Dienstleistung kann vom User jederzeit durch ein Trennen der DFÜ-Verbindung herbeigeführt werden.
Die Kosten für die Übertragung der Inhalte werden zwischen dem Anbieter und Ihnen vereinbart und minutengenau abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt über die Mainpean GmbH und angeschlossene Zahlungssystem-Betreiber. Aus technischen Gründen sind die Kosten bei der Abrechnung über die Telefonrechnung immer € 1,86 pro Minute.
Die Mainpean GmbH und/oder der von ihr eingeschaltete Telefon-Dienstleister speichern die Bestands- und Nutzungsdaten nur für die Dauer und zum Zwecke der Durchführung des Abrechnungsverhältnisses; sie werden unverzüglich gelöscht, sobald ihre Vorhaltung nicht mehr erforderlich ist. Die zur Abrechnung übermittelten Daten werden von uns unter Beachtung des Teledienst-Datenschutzgesetzes (TDDSG) verwaltet. Diese Daten werden unbeteiligten Personen / Unternehmen, die nicht am Abrechnungsprozess beteiligt sind bzw. kein berechtigtes Interesse haben, weder einsichtig noch zugänglich gemacht. Weitere Fragen bezüglich der gespeicherten Daten können (möglichst schriftlich) an die Mainpean GmbH gerichtet werden.
Die Installation der Einwahlsoftware und/oder der Zugriff auf die angebotenen Internet-Inhalte ist untersagt, wenn der User nicht mindestens 18 Jahre alt ist.
Fehler bei der Eingabe, z.B. bei Eingabe des Wahlpräfixes, können Sie durch Betätigung der üblichen Funktionen Ihrer Tastatur und/oder Maus (beispielsweise: Markieren -> Entfernen) beseitigen.
Verzichtet Mainpean darauf, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB durchzusetzen bzw. auszuüben, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht / die betreffende Bestimmung dar.
II. Einwahl durch Mehrwertrufnummer
Die Kosten für die Übertragung der Inhalte werden zwischen dem Anbieter und Ihnen vereinbart und minutengenau abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt über die Mainpean GmbH und angeschlossene Zahlungssystem-Betreiber. Aus technischen Gründen sind die Kosten bei der Abrechnung über die Telefonrechnung immer € 1,86 pro Minute.
Zugangssoftware
Sie schließen mit der Einwahl ins Internet über die von uns bereitgestellte Einwahlsoftware (Dialer) einen Vertrag mit der Mainpean GmbH, Scharnweber Strasse 69, 12587 Berlin
Die Einwahl erfolgt über eine sog. Mehrwertrufnummer (0190) zu einem Minutenpreis von 1,86 € pro Minute. Die Abrechnung erfolgt im Sekunden–Takt.
Ein Widerrufsrecht bezüglich der hier erbrachten Dienstleistungen besteht grundsätzlich gem. § 312d Abs. 4 BGB nicht.

Vollends verstehe ich jetzt nicht mehr, wer dann nun was anbietet. Offensichtlich bietet Mainpean ja unter anderem die Inhalte der Webmaster an, die dort unter Vertrag stehen. Tonno hat ja in einem Posting dahin verwiesen: http://faq.mainpean.de/content/provider.php
Die Verantwortlichkeit der Diensteanbieter für Inhalte ist in § 9 TDG geregelt:
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"(1) Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie in einem Kommunikationsnetz übermitteln oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln, nicht verantwortlich sind, sofern sie

1. die Übermittlung nicht veranlasst,
2. den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und
3. die übermittelten Informationen nicht ausgewählt oder verändert haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem der Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.

(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser Informationen , soweit dies nur zur Durchführung der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise erforderlich ist."

Nachvollziehbar ist das ja, wenn es sich um einen normalen Provider handelt. Wie schaut das denn bei Mainpean aus? Zum einen scheint Mainpean selbst ja genau die Inhalte anzubieten, die angeblich fremd sein sollen. Zum anderen stoße ich mich gehörig daran, dass es Mainpean frei steht, einen Vertrag mit den Webmastern abzuschließen oder auch nicht. Handelt es sich da wirklich um fremde Inhalte?
 
Meiner Rede Sinn. Das Vertragsverhältnis entsteht mit der Mainpean. Das ganze Gedöns hintendran interessiert überhaupt nicht. Was die Mainpean an wen wie weitervermittelt oder auch nicht, spielt keine Rolle. Das ist deren Innenverhältnis im Rahmen des Vertrages. Als Analogie könnte hier der Subunternehmer bei einem Bauträger oder Fuhrunternehmen herhalten.
Mainpean bietet ergo einen Content an, der nur unter Nutzung der zur Verfügung gestellten Abrechnungssoftware (Dialer) abgerufen werden kann.
Insofern ist das nichts anderes als der Premiumbereich von T-Online. Ohne jetzt T-Online auf die gleiche Stufe stellen zu wollen. :oops:
Aber auch da kann man über ein spezielles Programm (COPAS-Client) Premiuminhalte abrufen.
 
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