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Ich habe heute einen Mahnbescheid erhalten und bin erstmal aus allen Wolken gefallen und auch richtig in "Panik" geraten.

Ich hab' jetzt hier mal so einiges durchgelesen. Es ist also definitiv richtig, dass ich auf die Mahnung nicht reagieren soll und mir auch nichts "passiert". Mir ist das jetzt das 1. Mal passiert und ich bin doch ein bißchen durch den Wind.

Ich weiß, Ihr habt die Frage sicher schon 1000 mal beantwortet. Aber ich will einfach mal auf Nummer sicher gehen.
 
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Ich habe heute einen Mahnbescheid erhalten und bin erstmal aus allen Wolken gefallen und auch richtig in "Panik" geraten.

Ich hab' jetzt hier mal so einiges durchgelesen. Es ist also definitiv richtig, dass ich auf die Mahnung nicht reagieren soll und mir auch nichts "passiert". Mir ist das jetzt das 1. Mal passiert und ich bin doch ein bißchen durch den Wind.

Ich weiß, Ihr habt die Frage sicher schon 1000 mal beantwortet. Aber ich will einfach mal auf Nummer sicher gehen.
Hallo Izzie1975, hast Du einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen oder nur per email eine Mahnung/Zahlungserinnerung?
 
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Ich habe heute einen Mahnbescheid erhalten
Ziemlich sicher nicht.

Die Drohung mit einem Mahnbescheid ist etwas ganz anderes als ein Mahnbescheid. Schwachsinnige Drohschreiben mit Verwendung des Reizwortes Mahnbescheid tauchen hier mit Minutentakt auf.
 
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Das ist der Text der Email. Betreff "Zahlungserinnerung":

"Sehr geehrte Frau ....,

am 21.11.2007 haben Sie sich mit der IP 194.76.39.219 bei uns registriert.

Den offenen Rechnungsbetrag haben Sie leider noch nicht beglichen.
Sie sind am 21.11.2007 einen Vertrag mit uns eingegangen. Wir haben unseren Teil der Leistung erfüllt.

Bitte zahlen Sie den offenen Betrag innerhalb der nächsten 7 Tage. Ansonsten sehen wir uns gezwungen ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einzuleiten, wodurch erhebliche Kosten auf Sie zukommen.
Wir hoffen jedoch, dass Sie das zu vermeiden wissen. Begleichen Sie bitte beigefügte Rechnung auf das Konto unseres Zahlungsdienstleisters (Bitte beachten Sie, dass der Zahlungsdienstleister lediglich die Zahlungsabwicklung vornimmt und keinerlei Auskünfte zu unserer Dienstleistung machen kann. Für alle Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit persönlich zur Verfügung):"


Danach kommt eben noch Bankverbindung, Adresse, etc.
 
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Das ist doch kein Mahnbescheid. Hat denn schon mal jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten? Ich lese hier immer nur was von den emails Zahlungserinnerungen etc.
 
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Das ist doch kein Mahnbescheid. Hat denn schon mal jemand einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten? Ich lese hier immer nur was von den emails Zahlungserinnerungen etc.
Sorry, hab' mich nicht mehr richtig erinnert. Als ich in die Mail reingeschaut hab, hab ich gesehen, dass es "nur" eine Zahlungserinnerung ist.
 
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Ich habe diese mail auch erhalten und erneut dagegen Widerspruch schriftlich eingelegt und dachte, danach sei die Angelegenheit erledigt. Aber Pustekuchen.
Danach kam die Kündigungsbestätigung zum Oktober 2009. Da ja bei der Zahlungserinnerung das gerichtl. Mahnverfahren angekündigt wurde interessiert es mich mal, ob das dann wirklich folgt oder ob die einen weiter Zahlungserinnerungen schicken?
 
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Ich habe diese mail auch erhalten und erneut dagegen Widerspruch schriftlich eingelegt und dachte, danach sei die Angelegenheit erledigt. Aber Pustekuchen.
Danach kam die Kündigungsbestätigung zum Oktober 2009. Da ja bei der Zahlungserinnerung das gerichtl. Mahnverfahren angekündigt wurde interessiert es mich mal, ob das dann wirklich folgt oder ob die einen weiter Zahlungserinnerungen schicken?

Genau so hab ich auch reagiert. Gekündigt zum November 2009. Und was jetzt?
 
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Hallo,

ob es ein gerichtlicher Mahnbescheid ist, erkennt man am Absender. Dieser müsste ein deutsches Gericht sein. Gerichtliche Mahnbescheide gibts übrigens nicht per EMail. :smile: Alles andere sind höchstens Mahnungen mit Drohungen und falschen Aussagen. Auf Mahnungen der Nutzlosanbieter kann man reagieren, muss man aber nicht. Aber entscheiden müsst ihr selbst, wem ihr mehr Glauben schenkt, dem Mahnungsschreiber oder den Profis hier im Forum welche mehrfach täglich die Tipps posten.

Ach ja, gerichtliche Mahnbescheide aus Dubai gibts eh nicht :scherzkeks:. Aus der Schweiz auch nicht. Und selbst wenn sich ein deutsches Inkassobüro irgendwann der Forderungen erbarmt, ändert auch dieses nichts an der Sachlage.

Viele Grüße,
Jens
 
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Genau die Frage habe ich mir ja auch gestellt? Ich habe hier noch keine richtige Anwort gefunden. Ich weiß auch nicht, ob es sich lohnt, gegen diese Kündigung noch mal schriftlich per Einschr. zu widersprechen. So wie ich das hier gelesen habe, reicht 1x Widerspruch einzulegen. Ich habe das ja bereits 2x gemacht und eigentlich habe ich auf das 3x keine Lust. Ist ja auch alles ziemlich nervig.
 
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Ich habe diese mail auch erhalten und erneut dagegen Widerspruch schriftlich eingelegt und dachte, danach sei die Angelegenheit erledigt. Aber Pustekuchen.
Wenig überraschend. Das ist Teil des Geschäftsmodells. Ausführlicher erklärt durch diesen Link:

http://www.computerbetrug.de/sicherheit-im-internet/abo-und-vertragsfallen/
Da ja bei der Zahlungserinnerung das gerichtl. Mahnverfahren angekündigt wurde interessiert es mich mal, ob das dann wirklich folgt oder ob die einen weiter Zahlungserinnerungen schicken?
In den vorhin geposteten Links wird nun wirklich immer wieder darauf hingewiesen, was deren Drohungen wert sind. Und um es noch einmal ganz klar zu sagen: Bisher ist uns noch nichts bekannt, dass die einen gerichtlichen Mahnbescheid verschickt hätten. Der kommt vom Gericht und nicht von einem automatisierten dubaianischen Mailgenerator. Und selbst wenn was per Post kommen sollte, ist das in der Regel kein gerichtlicher Mahnbescheid. Wenn dieser unwahrscheinliche Fall (gerichtlicher Mahnbescheid) eintreffen sollte, gibt es immer noch keinen Grund zur Panik. Einem solchen kann man widersprechen (Kreuzchen machen), wenn man der Meinung ist, dass dieser nicht gerechtfertigt ist. Dann käme zu einem Gerichtsverfahren, falls der Mahnbescheid-Verschicker nicht doch den Schwanz einzieht. Vor Gericht allerdings dürften ihre Chancen wohl nicht so gut stehen, daher wollen die dort einfach nicht hin. So einfach ist das.
 
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O.k.! Hab' jetzt ein paar Seiten mehr gelesen und werde auf jeden Fall den Profi's vertrauen. Denn wer als ihr sollte sonst Bescheid wissen? Da die Mails ohnehin in meinem Spam-Ordner landen, kann's eh sein, dass ich sie gar nicht sehe. :D

Ich bin so froh diese Seite noch entdeckt zu haben. Ich wäre wahrscheinlich eine der Blöden gewesen, die bezahlt hätten. :motz: :wall:
 
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Ich wäre wahrscheinlich eine der Blöden gewesen, die bezahlt hätten.

Jetzt müssen unsere hessischen Porsche- und Mercedes-Freunde halt darauf hoffen, dass ein anderer Blöder bezahlt...
 
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wie lange treiben die diesen firlefanz mit der nachbarschaft eigentlich schon? oder ist das nur eine aufgepeppte alte seite?
 
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so... nun hab ich es auch geschafft...:(

eine rechnung habe ich schon bekommen (über 54!! euro) und die nachfolgende mahnung auch. da ich nicht genau wusste, wie ich mich verhaten sollte und... zugegeben... auch einen anflug von panik hatte, war meine erste kurzschlussreaktion meine daten zu ändern und dann ersteinmal gar nicht weiter auf die rechnung einzugehen.

nun habe ich in der mahnung... oder zahlungserinnerung, wie es so schön heisst... fogenden satz entdeckt: "Falls Sie bei der Anmeldung zusätzlich falsche Adressangaben gemacht haben, werden wir gegebenenfalls Anzeige gegen Sie stellen."

jetzt quälen mich noch mehr fragen... die für mich im moment wichtigste: können die mich wegen so etwas wirklich anzeigen?

sowas ist mir noch NIE passiert... nun bin ich wirkich mehr als ratlos:-?

ich bitte euch um rat und antwort
liebe und leicht panische grüße
anni
 
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hallo zusammen, wieder ein neuer der drauf reingefallen ist,

ich hab gestern eine mahnung erhalten, dass ich 59 euro zahlen soll. da bin ich ganz schön in panik geraten :eek: hab dann aber hier in den beiträgen gestöbert und war erst mal erleichtert :-D
ich habe nun folgendes an die 4 mailadressen die ich von denen habe geschickt damit ich besser schlafen kann :wink::

Betreff: Serviceleistung - Sittenwidrigkeit


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihre Mail vom *****, in der Sie an die Zahlung eines Betrages von ***** Euro für eine Serviceleistung erinnern.

An den Vorgang, auf den Sie sich beziehen, kann ich mich erinnern. Ich habe von Ihnen eine Mail mit dem sinngemäßen Betreff „***** aus Deiner Nachbarschaft möchte Dich einladen“ erhalten etc. Der weitere Verfahrens- bzw. Geschehensablauf ist bekannt.

Nach meiner Meinung ist aufgrund dieses Verfahrensablaufes kein gültiger Vertrag mit Ihnen zustande gekommen und ich bin nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen.

Die Mail und das daraus resultierende Angebot zielen von der Gestaltung her darauf ab, die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden auszunutzen. Eine solche Vereinbarung ist daher gemäß einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig.

Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an.

Zudem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.

Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit erledigt ist und bitte Sie um entsprechende schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen
*******

folgende antworten hab ich von 3 der 4 verschickten e-mails erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann Ihre Anfrage auf diesem Wege nicht bearbeitet werden. Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular im internen Bereich. Diese finden Sie unter dem Punkt "zur Hilfe" im eingeloggten Bereich.

Falls Sie Ihr Login vergessen haben, können Sie sich hier Ihr Passwort anfordern, um sich einzuloggen und unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen.

soll ich mich nun wirklich einloggen und mit hilfe des kontaktformulares mein schreiben verschicken? ehrlich gesagt möchte ich mich da nicht mehr einloggen, wer weiß was dann passiert :roll:. aber eine antwort auf meine mail steht ja noch aus, mal gespannt ob ich noch eine antwort von denen erhalte.

lg, tina
 
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