jupp11
Sehr aktiv
AW: Rechnung von Probenfieber
dem widersprochen wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder wieder Funkstille/Geplärre oder eine Klage. Bisher gibt es extrem wenige Erfahrungswerte.
Mahnbescheide sind fast so selten wie die zwei Prozesse, bei denen Nutzlosanbieter vom Gericht
abgebürstet wurden.
Erst nach einem gewonnenen Prozess käme es bei Nichtbezahlung zur Zwangsvollstreckung.
Diese kleine aber wichtige Detail hat man wohl absichtlich unterschlagen
Irgendwie hab ich den Eindruck, das bei denen einiges durcheinander geht. Nach einem gerichtlichen Mahnbescheid ( der die Nutzlosanbieter erstmal 23€ per Vorkasse kostet) ,Heut kam ein weiteres Schreiben von denen, in dem ich nochmals zur Zahung eines sich ständig verändernden Betrages aufgefordert werde sonst gerichtl. Mahnverfahren .... und dann die Möglichkeit, über einen Zeitraum von 30 Jahren gegen mich die Zwangsvollstreckung zu betreiben :scherzkeks:
dem widersprochen wird, gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder wieder Funkstille/Geplärre oder eine Klage. Bisher gibt es extrem wenige Erfahrungswerte.
Mahnbescheide sind fast so selten wie die zwei Prozesse, bei denen Nutzlosanbieter vom Gericht
abgebürstet wurden.
Erst nach einem gewonnenen Prozess käme es bei Nichtbezahlung zur Zwangsvollstreckung.
Diese kleine aber wichtige Detail hat man wohl absichtlich unterschlagen