A
Anonymous
@Raimund
Das ist so nicht richtig! Unsere Kundschaft kommt mit ihrem Problem zu uns, wir werten den Rechner aus, fertigen ggf. Beweise für zivile Verfahren an und setzen uns in Einzelfällen mit den Carriern auch in Verbindung, insbesondere dann, wenn der Kunde unserer Meinung nach infolge eines nachgewiesenen Fehlers mittels Dialer verbunden worden ist.
Natürlich ist unsere Leistung, die oftmals mehrere Stunden beansprucht, nicht kostenlos - abgesehen von den Beiträgen in diesem Forum.
Alles in allem rate ich jedem, sich mit ordentlichen Argumenten direkt an den Reseller zu wenden. Sollte unsere Kundschaft keine Argumente formulieren können, da es am Wissen um die Materie fehlt, geben wir gern unverbindliche Ratschläge. Doch allein schon bei der Sichtung des betroffenen Computers lässt sich sehr oft ein Ziel in unserer Strategie abzeichnen. Und wenn zweifellos festgestellt werden kann, dass ein Userfehler vorliegt, helfen wir ihm zumindest mit diesen genannten Ratschlägen, damit er seinen Besitzstand wahren oder die fälligen Kosten auf ein erträgliches Maß reduzieren kann. In bestimmten Fällen dienen unsere Erhebungen dann aber auch in anstehenden Strafverfahren. Bei berechtigten Erkenntissen, z. B. bei autoloadern, geben wir den Fall den örtlich zuständigen Behörden zu weiteren Ermittlungen weiter.
Das ist so nicht richtig! Unsere Kundschaft kommt mit ihrem Problem zu uns, wir werten den Rechner aus, fertigen ggf. Beweise für zivile Verfahren an und setzen uns in Einzelfällen mit den Carriern auch in Verbindung, insbesondere dann, wenn der Kunde unserer Meinung nach infolge eines nachgewiesenen Fehlers mittels Dialer verbunden worden ist.
Natürlich ist unsere Leistung, die oftmals mehrere Stunden beansprucht, nicht kostenlos - abgesehen von den Beiträgen in diesem Forum.
Alles in allem rate ich jedem, sich mit ordentlichen Argumenten direkt an den Reseller zu wenden. Sollte unsere Kundschaft keine Argumente formulieren können, da es am Wissen um die Materie fehlt, geben wir gern unverbindliche Ratschläge. Doch allein schon bei der Sichtung des betroffenen Computers lässt sich sehr oft ein Ziel in unserer Strategie abzeichnen. Und wenn zweifellos festgestellt werden kann, dass ein Userfehler vorliegt, helfen wir ihm zumindest mit diesen genannten Ratschlägen, damit er seinen Besitzstand wahren oder die fälligen Kosten auf ein erträgliches Maß reduzieren kann. In bestimmten Fällen dienen unsere Erhebungen dann aber auch in anstehenden Strafverfahren. Bei berechtigten Erkenntissen, z. B. bei autoloadern, geben wir den Fall den örtlich zuständigen Behörden zu weiteren Ermittlungen weiter.