Q 1Deutschland macht Rückzieher --aber !!??!!

Für eine nicht rechtmäßig zustande gekommene Verbindung, wie es ja Q1 bestätigt, soll der Endkunde die Zahlungsmodalitäten erledigen.
Hab ich jetzt was verpaßt?
Wenn die Verbindung zu Talkline nicht rechtmäßig zustande gekommen ist, besteht auch keine Leistungs- in diesem Falle Zahlungspflicht.
Da hat sich gefälligst Q1 mit Talkline auseinanderzusetzen und es nicht auf den übertölpelten Enduser abzuwälzen.
 
Q1-Gutschrift

Wir diskutieren hier über teilweise gleiche Fälle aber in unterschiedlichen Rubriken, was es schwer macht, den Faden nicht zu verlieren.

Beispiel - Q1 und die 0190 092102 - hier gehe ich konform mit der unrechtmäßigen Verbindung, da nachgewiesener Maßen ein manipuliertes oder zumindest nicht FSTgerechtes Produkt zum Einsatz kam. Da würde ich mich unter Umständen auch zurücklehnen und die anderen machen lassen.

Beispiel - Q1 und die 0190 080806 - mit dieser Nummer sind eigentlich ordentlich funktionierende Dialer ausgestattet (vom Preis abgesehen!) Wenn ein Endkunde bei diesem Thema eine Gutschrift erhält, dann beruht das auf reine Kulanz. Z. B. wenn Kids U14 verantwortlich sind oder innerhalb kurzer Zeit mehrere Verbinungen aufgebaut wurden.
In nahezu allen mir vorliegenden Fällen bleibt beim Endkunden eine gewisse Teilschuld bestehen, da er offensichtlich die Funktionalität der Website und des Dialers nicht begriffen hatte. Wenn er dann auch noch nicht oder nur anteilig zu bezahlen braucht, ist das meiner Meinung nach ein großzügiges Entgegenkommen.
Mich würde interessieren, wie ein Gericht im Streitfall entscheiden würde. Doch Q1 spart sich durch diese Gutschrift (ähnlich außergerichtlicher Vergleich) den Verwaltungsaufwand und bei 45 bis etwa 500 € Streitwert ist eben dieser Aufwand zu hoch. Hinzu kommt noch die Vielzahl der Widersprüche.


Morgen werde ich mich mal kundig machen, ob die 0190080806 überhaupt noch verwendet wird. Seit neuestem bemerke ich, dass die meisten Anbieter von vormals 0190080806 auf eine andere Nummer mit anderem Preisgefüge ausgewichen sind.
 
oh

oh ups, ich habe heute morgen die Überweisung an Talkline bei meiner Bank auf dem Weg zur Arbeit in den Briefkasten geworfen, jetzt bin ich doch nicht mehr sicher, ob ich vielleicht schnell anrufe, damit sie die nicht ausführen?
Das Problem bei mir war allerdings, dass ich noch keinen Einzelverbindungsnachweis hatte, als ich den Dialer einfing. Q1 schrieb, sie können die Nummer nur bis zur 019008.... nachvollziehen, aber seien bereit, nur eine Einwahl zu berechnen, statt zwei. Hier ist übrigens das Fax, das ich in meinem Zorn nach dem Telefonat mit Frau Blah-Blah von Q1 geschickt habe und in Kopie auch an Talkline:

-----------------------------------------------------------------
Q1 Deutschland AG
Blahstrasse xxx (darf ich die richtige Adresse posten?)
Blahdorf
z. Hd. Frau Blah-Blah

Per Fax: xxxx-xxx xxx-xx

Sehr geehrte Frau Blah-Blah (oder wer immer das liest, nachdem Sie mich aus der Leitung geworfen haben und nachdem Sie mir erklärten, mit dem Schreiben Zeichen #xxxx sei der Fall für Sie erledigt gewesen und irgendwer hätte mein Fax wohl irgendwo abgeheftet anstatt mich zu kontaktieren, worum ich gebeten hatte),

Sie können dieses Fax hier auch wieder irgendwo abheften, ich möchte Sie oder denjenigen, der es liest jedoch darauf hinweisen, dass ich den geforderten Betrag nach Rücksprache mit einem MA bei Talkline heute überweisen werde abzüglich der Mahngebühren, da ich durch Ihr Ignorieren meines Faxes keine Chance hatte, die Mahnung abzuwenden.

Ich erwarte die sofortige Erstattung der von Ihnen verbindlich zugesagten 55 Euro (im Schreiben mit dem Zeichen #xxxx – dem einzigen, das ich von Ihnen erhielt) und zwar auf mein Konto

BlahBank
BLZ xxx xxx xx
Kto.-Nr. xxxxxxxxxx

Ich werde Ihnen eine Kopie des Kontoauszuges per Post schicken, die hoffentlich nicht ebenso wie Faxe ignoriert wird. Sollte ich das Geld nicht umgehend erhalten, werde ich wieder auf Sie zukommen, wobei ich allerdings hoffe, dass das nicht nötig sein wird.

Hochachtungsvoll
Duc (<-- lol)
Blah-AG (<--- ist übrigens eine Telefongesellschaft, aber nicht die mit dem rosa Tierchen hihi)

p.s.:
Bis jetzt habe ich übrigens gottseidank noch nicht erlebt, dass wir einen Kunden aus der Telefonleitung geworfen haben und werde das wohl auch nicht.
Denn bei diesem Geschäftsgebaren wären wir unsere Kunden wohl sehr bald wieder los.

Eine Kopie dieses Schreibens geht Fa. Talkline zu.
----------------------------------------------------------

Ok, ich weiss, das bringt wohl nix, aber es hatte mir einfach gutgetan. Und nachdem ich das jetzt "vollzogen" habe, denke ich, ich rufe die Bank wohl doch nicht an und lasse sie halt an Talkline überweisen :wall:

Viele Grüsse
Duc
 
Ich würde anrufen, und zwar schnell! Es gibt ein Gerichtsurteil, solange dir der Netzbetreiber die Rufnummer nicht nennt, besteht für dich grundsätzlich keine Zahlungspflicht!
 
Q 1 Überweisung

Hallo Duc

Laß uns Q 1 Geschädigten nicht im Stich .Halte uns auf dem laufenden ob Sie zurücküberweisen .

Ich weiß es redet sich leicht ,da es ja nicht unsere 55 Euro sind
aber ich hänge mit viel mehr Geld .

Deine Entscheidung ist für uns richtungsweisend .

Chemiker könnte z. B. einen kleinen Urlaub machen was der bezahlen soll.

Ich wiederhole mich lt. Kripo München ist Q 1 seriös.
 
Was ist richtig???

Antidialer schrieb:
Ich würde anrufen, und zwar schnell! Es gibt ein Gerichtsurteil, solange dir der Netzbetreiber die Rufnummer nicht nennt, besteht für dich grundsätzlich keine Zahlungspflicht!

Ich hatte aber doch keinen Einzelverbindungsnachweis beantragt, somit hatte ich ja auch nicht die Berechtigung gegeben, die Nummern komplett "aufzuzeichnen" oder wie auch immer man das nennen soll. Ich denke, sie könnten, wenn sie wollten, schon die komplette Nummer rausfinden, aber dürfen nicht?

:teddy:

Duc
 
Re: Q 1 Überweisung

Hallo Gast,

Klaro, ich mag' zwar kapitulieren wie der Kapitulierte, aber ich bleib' trotzdem hier :P

Duc :balloon:
 
Re: Was ist richtig???

Duc schrieb:
Antidialer schrieb:
Ich würde anrufen, und zwar schnell! Es gibt ein Gerichtsurteil, solange dir der Netzbetreiber die Rufnummer nicht nennt, besteht für dich grundsätzlich keine Zahlungspflicht!

Ich hatte aber doch keinen Einzelverbindungsnachweis beantragt, somit hatte ich ja auch nicht die Berechtigung gegeben, die Nummern komplett "aufzuzeichnen" oder wie auch immer man das nennen soll. Ich denke, sie könnten, wenn sie wollten, schon die komplette Nummer rausfinden, aber dürfen nicht?

:teddy:

Duc

Geht auch nachträglich vgl § 16 TKV http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/index.html

und hier findest Du das Urteil im vierten Posting


http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=75 und die entsprechende Musterschreiben, wenn sie Geld dafür von Dir wollen auch..

Ruf doch Deine Bank an. Denn wenn Du in dem Thread weiterliest, wirst Du noch manche Anregung finden, wie man sich wehren kann.
 
Re: Was ist richtig???

Der Jurist schrieb:
Duc schrieb:
Antidialer schrieb:
Ich würde anrufen, und zwar schnell! Es gibt ein Gerichtsurteil, solange dir der Netzbetreiber die Rufnummer nicht nennt, besteht für dich grundsätzlich keine Zahlungspflicht!

Ich hatte aber doch keinen Einzelverbindungsnachweis beantragt, somit hatte ich ja auch nicht die Berechtigung gegeben, die Nummern komplett "aufzuzeichnen" oder wie auch immer man das nennen soll. Ich denke, sie könnten, wenn sie wollten, schon die komplette Nummer rausfinden, aber dürfen nicht?

:teddy:

Duc

Geht auch nachträglich vgl § 16 TKV http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tkv_1998/index.html

und hier findest Du das Urteil im vierten Posting


http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=75 und die entsprechende Musterschreiben, wenn sie Geld dafür von Dir wollen auch..

Ruf doch Deine Bank an. Denn wenn Du in dem Thread weiterliest, wirst Du noch manche Anregung finden, wie man sich wehren kann.

Mann ist das kompliziert! Da steht aber doch auch:

(2) Die gespeicherten Verbindungsdaten dürfen über das Ende der Verbindung hinaus nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit sie zum Aufbau weiterer Verbindungen oder für die in den §§ 7, 8, 9 und 10 genannten Zwecke erforderlich sind. Im übrigen sind Verbindungsdaten vom Diensteanbieter spätestens am Tag nach Beendigung der Verbindung unverzüglich zu löschen.
 
@ Duc


Das ist garnicht kompliziert, Du hättest nur Absatz 1 lesen müssen. Dort steht - jetzt in meinen Worten: Der Diensteanbieter darf alle zur Abrechnung notwendigen Daten, zumindest solange vorhalten, bis die Abrechnung unstreitig erledigt ist.


Daraus folgt: Ein Dienstanbieter hat und muss die Daten haben, andernfalls sollte er auf Buschtrommel umstellen.
 
Der Jurist schrieb:
Nur nichts an Talkline zahlen.


Der Talkline würde ich anbieten, die Forderung an Q 1 abzutreten. Die Erklärung von Q 1, dass sie erstatten wollen als Anlage beifügen. Gleichzeitig Q 1 die Abtretung anzeigen. Die Abtretungsanzeige ebenfalls in Kopie Talkline schicken.

Falls Talkline weiter mahnt, daraufhinweisen, dass durch die Abtretung des Erstattungsanspruchs gegenüber Q 1 bereits erfüllt sei und alles Weitere im Binnenverhältnis zwischen Talkline und Q 1 zu klären ist. Das wäre auch sachgerecht, da es sich um ein Verhältnis zwischen vorgeblichem Vertragspartner und Gehilfen handelt.

Gratuliere mit solche einem Schreiben kann man jeden Prozess gewinnen.

"Nur nichts zahlen!"
In dem Heft 7/2003 gibt es genau die Verhaltensregeln, die hier immer wieder genannt werden!

Also mitmachen!!!!

CHIP Heft 7/2003 Seite 211 rechts unten und 212 unten

$ 0190 Abzocke: Nutzer hat Schadensanspruch

Wählt sich ein Dialer unbemerkt ein, hat der betroffene Nutzer gegenüber dem Netzbetreiber einen Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch kann er gegen die Gebührenforderung aufrechnen. Begründung: Der Netzbetreiber hat sich als Gehilfe des Dienste-Anbieters mitschuldig gemacht.

Kammergericht Berlin Az.: 26 U 205/01


$ 0190 Abzocke: Nicht zahlen, solange der Anbieter unbekannt ist

Ein Kunde, von dem eine Telefongesellschaft die Zahlung von Gebühren für 0190 Verbindungen fordert, hat ein Leistungsverweigerungsrecht, solange die Telefongesellschaft die Namen der Inhaber der 0190 Nummer nicht bekannt gibt, urteilte das Amtsgericht Wiesbaden.

Amtsgericht Wiesbaden Az.: 92 C 1440/02
 
Was kommt nach der Mahnung

Hallo Duc

Ich weiß nicht ob Du nun wirklich bezahlt hast oder nicht.

Aber damit Du siehst die lassen nicht locker ,ich soll nun 530 Euro bezahlen, habe heute von Intrium Inkasso Post erhalten allein die
Bearbeitungsgebühr betrug 82 Euro,dazu kommen Zinsen, Porto
etc.

Und ich kann sagen schleifen lassen die auch nichts,ich habe 15.06.2003
Frist zu überweisen.

Gruss
 
Das soll den Leuten hier klar machen, das sich hier auf dem Forum ein bischen spielen und alle sind sich ja einig wir haben nix gemacht das brauch ich nicht zu bezahlen nicht aller Tage Abend ist.

Denn lt.Kripo sind 99,90 Prozent aller Dialerbefälle durch anklicken
legal auf unseren Rechnern gelandet .

Das gelabere hab nix gemacht stimmt nicht ,wir alle haben angeklickt,
aber eben nicht gewußt was kommt nun.

Insebsondere Q 1 geschädigte werden 2 mal gefragt willst Du das,
es staht halt klein da, aber steht da und wir hätten auch Einsicht in AGB
gehabt.

Deshalb bin keiner der nun Dailer toll findet, aber es reden zu viele hier
einfach ,brauch ich nicht bezahlen
 
Es ist schon merkwürdig: was für ein Interesse hast du eigentlich daran, ob andere bezahlen oder nicht.
Wenn du der Meinung bist, du solltest besser bezahlen , tu das und schweige in Zukunft oder du setzt dich
dem Verdacht aus mit der Dialermafia geschäftlich verbandelt zu sein.
Außerdem halte ich es eher mit der Variante des Bibelwortes:
"So dir einer auf die rechte Wange schlägt, so reiße ihm das linke Auge heraus und wirf es von dir"....
 
Q1 interruptus

@letzter "Gast",

das ist ueberhaupt nicht merkwuerdig, denn die andere Seite liest mit.

Dazu passen auch dubiose "Kulanz"-Angebote und die Trojaner, die diese hier im Forum so waermstens anempfehlen.

Gruss
Raimund
 
Gast schrieb:
Das soll den Leuten hier klar machen, das sich hier auf dem Forum ein bischen spielen und alle sind sich ja einig wir haben nix gemacht das brauch ich nicht zu bezahlen nicht aller Tage Abend ist.

Denn lt.Kripo sind 99,90 Prozent aller Dialerbefälle durch anklicken
legal auf unseren Rechnern gelandet .

Das gelabere hab nix gemacht stimmt nicht ,wir alle haben angeklickt,
aber eben nicht gewußt was kommt nun.

Insebsondere Q 1 geschädigte werden 2 mal gefragt willst Du das,
es staht halt klein da, aber steht da und wir hätten auch Einsicht in AGB
gehabt.

Deshalb bin keiner der nun Dailer toll findet, aber es reden zu viele hier
einfach ,brauch ich nicht bezahlen


Ich bin gegen solche pauschalen Kapitualtionserklärungen.

Aber jeder muss wissen, was er für sich für richtig hält. Ich jedenfalls gebennicht so schnell auf.

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kmäpft, hat schon verloren.
 
Ich bin in keinster weise mit Dailerherstellern verbandelt oder Freund dieser wie auch ich meine Verbrecher.

Aber wer wirklich den gang zur Kripo hinter sich hat und nicht nur auf der Polzeidienststelle war und Anzeige erstattet hat ,sondern bei der Kripo für Internetkriminalität gewesen ist wird diese Auskünfte erhalten.

Ich finde diese Forum wichtig !!!

Aber wenn man wie ich täglich hier die neusten Posts liest,klingt das
alles und ich finde es mehr sich die letzten 8 Wochen wie ich vorran
geschrieben habe

ich hab nix gemacht ich brauche nicht zu bezahlen.

Ich hab auch die Hoffnung nix bezahlen zu müssen ,aber wenn ich hier lese nach 4 Moanten kamen (...) und Kollegen----das ist ein Einzelfall.

Oder hab schon ewig nichts mehr gehört von den Gangstern.

In meinem Fall Q 1 halten die genau Fristen ein .

Und vielleicht bin ich ja der erste der vor Gericht muss ,die Summe
ist jetzt schon über 500 Euro , das könnts auch für die interessant werden
wirklich zu klagen .

Ich sehe mich wie Mitglied Duc wielange halte ich das noch aus.
 
Es gibt immer zwei Seiten.
Ich verstehe auch die Leute, denen der Kampf zu viel Aufwand ist.

Du wirst hier im Forum keinen Aufruf finden, nicht zu zahlen oder Dich zu wehren. Allerdings sieht man, dass man sich auch wehren kann. Man muß aber nicht.

Die Entscheidung kann einem niemand abnehmen, so wie ggfs. auch niemand anderes die Rechnung zahlen wird.

Ich halte es aber auch für wichtig zu sagen, dass es Alternativen zum Zahlen gibt. Ob diese Alternativen besser sind, muß jeder für sich selbst entscheiden. Deswegen habe ich auch keine Probleme damit, wenn jemand zahlen will.

Wieso postest Du eigentlich neuerdings als Gast?
 
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