Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

ich habe alles gelesen. Also einfach mal ne antwort ob man mit der Kündigung den Vertrag anerkennt oder nicht bitte.

Danke
Hallo!
Ich wurde auch mit dem selben Müll attackiert habe per E-Mail Per Fax und Per Eischreiben m.Rückantwort widersprochen, mit denen ein Kostenpflichtigen Vertrag geschlossen zu haben, mal sehen was da kommt
 
pl AW: rezepte-ideen.de - plötzlich Rechnung und Zahlungsaufforderung

Hallo zusammen,

bin auch "Opfer" geworden. Ist alles halb so wild. Bin in der eCommerce-Branche tätig und plädiere ganz klar für saubere Geschäftsmodelle, daher Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Geht jetzt zur Staatsanwaltschaft.

O-Ton Polizei: Je mehr Anzeigen eingehen, desto besser und desto schneller wird auch die Staatsanwaltschaft aktiv. Auch wenn der offensichtliche Überführung eines Strafbestandes nicht immer gelingt, dank einiger kluger Winkeladvokaten. :scherzkeks:

Eine Anmerkung sei bitte noch erlaubt.

Rechnung kam von fabriken.de, der Thread ist aber bereits geschlossen, daher kann ich dort nicht die Frage stellen, aber rezepte ist ja ein und dasselbe.

Auf meiner Rechnung ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. und auch keine Angabe ob der Betrag inklusive oder exklusive MwSt. zu verstehen ist.

Was aber eigenlich nur erlaubt ist wenn die Firma ein Kleingewerbetreibender wäre.

IMHO ist dies nicht ganz wettbewerbsgerecht und ein klarer Fall der eine (Achtung böses Wort) Abmahnung. Habe für sowas eigentliche keine Ambitionen und möchte mich auch nicht auf diese Ebene herablassen.

Bitte um andere Meinungen, manchmal heiligt der Zweck die Mittel.
 
AW: pl AW: rezepte-ideen.de - plötzlich Rechnung und Zahlungsaufforderung

Auf meiner Rechnung ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. und auch keine Angabe ob der Betrag inklusive oder exklusive MwSt. zu verstehen ist.

Was aber eigenlich nur erlaubt ist wenn die Firma ein Kleingewerbetreibender wäre.

IMHO ist dies nicht ganz wettbewerbsgerecht und ein klarer Fall der eine (Achtung böses Wort) Abmahnung.
Das mit der Umsatzsteuer stimmt so nicht - Rechnungen für Verbraucher benötigen aus Sicht des Verbrauchers keinen Umsatzsteuerausweis. Zahlbeträge sind dann immer brutto. Denken Sie mal an die Preisauszeichnung beim Bäcker an den Brötchen ... Alles andere ist erst einmal deren Steueraufgabe/-problem.

Abmahnen? Machen, wenn Sie Lust haben. Und bitte hier ausführlich berichten!
Spannend...
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Stimmt, war auf der B2B-Schiene und nicht B2C.

Dennoch ist es, Ausnahmen bestätigen die Regel, zumindest so, das ein Hinweis auf der Rechnung inklusive/exklusive Steuer vermerkt ist.
Selbst bei unserem Tante Emma laden steht auf dem Bon unten "Preise inkl. 19% MwSt". Nicht das alle Produkte mit ausgewiesener Steuer ausgezeichnet werden müssen.

Wie dem auch sei verpflichtet ist er dazu nicht! Schade eigentlich ... ;)

Aber Gott sei Dank hat das Finanzamt bei sowas auch immer ein gewisses Interesse mal die Abrechnung zu prüfen.
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Moin zusammen!
full quote gekürzt modaction
Hallo Maike,
habe auch so eine Rechnung bekommen.Nach eihigem zögern bin ich über Google an Computerbtrug.de gekommen und mir viel ein Stein vom Herzen!
Ich werde auch nicht antworten, wozu auch? Die warten doch nur ,daß Sie in einem Deiner Antwortschreiben noch etwas zu Deinem Schaden entdecken können. Pfui Teufel.
Aber mal allgemein: da die [......] zum Quadrat zunehmen, frage ich mich wirklich, wo da unser Gesetzgeber zum Schutze ihrer Bürger bleibt???
Der Hinweis es ist ja alles weitgehend gesetzlich geregelt greift schon deshalb nicht, da man nicht von jedem Bürger eine juristische Bildung voraussetzen kann.
Solche [ edit] wie Fabriken.de gehören schlicht verboten!!!
Was meint Ihr?

Schöne Grüße und laßt den Kopf nicht hängen, es gibt ja noch Computerbetrug.de
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Da ich auch einer von Euch, nämlich der vielen Betroffenen bin, mal eine Frage. Wie kann ich mich bei Fabriken.de überhaupt abmelden. Ich finde nirgendwo ein Button bzw. ein Hinweis auf deren Homepage!
Ich würde das gerne machen, nicht daß irgenwann das böse erwachen in Form einer zusätzlichen Rechnung kommt und diese bei mir in das Haus flattert!
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Hallo welfi,
habe ich auch erlebt. Kann dir nur sagen, das ist eine Masche von Fabriken.de.
Ich habe auf die Rechnung mit einem Satz geantwortet und was soll ich dir sagen, kam zurück als Mail delivery failet returing. Die wollen mit dir keine Zeit verschwenden, nur dein Geld. Von nun an hülle ich mich in Schweigen und das solltest du auch tun.
Sieh dir dazu mal das entsprechende Video von Katzenjens an.
Tschüss und Kopf oben lassen!
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

@Spinger: Erstatte Strafanzeige wegen Verdacht auf Betrug.
Kann nur wiederholen, je mehr Anzeigen, desto eher wird die Staatsanwaltschaft reagieren. Wenn du erwartest dass der Gesetzgeber reagiert, müssen ja auch Fälle vorliegen.

Ob das Auswirkungen auf das Geschäft von fabriken.de hat und Sie die wirklich mal drannbekommen bleibt zwar fraglich, da garantiert irgendwo eine Klausel existiert, aber versuchen kann man es ja.

Gibt zwei Möglichkeiten:

Nicht zahlen und nicht reagieren und alles im Sand verlaufen lassen -> bekommen kein Geld mit Ihrern dubiosen Geschäften

Oder mit dem Polizisten deines Vertrauens über weitere Möglichkeiten sprechen und denen, wenigstens gefühlt, einen Schuß vor den Bug geben. :bang:
Werden danach vermutlich auch keine weiteren Mails/Briefe schicken.
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Die Empfehlungen sind leider unsinnig.

Die Polizei wird zivilrechtliche Fragen nicht für Dritte klären.
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Ich habe grade mit einer Bekannten gesprochen, die angehende Anwältin ist.
Sie ist der Meinung, dass Fabriken.de sich durch den Hinweis auf Kündigungsrecht und Widerrufsrecht schon ganz gut abgesichert haben.

Ich weiß nicht was ich davon halten soll. Schließlich haben viele hier was anderes geschrieben.
"Schweigen kann keine Zustimmung sein"

Am Freitag kam sogar schon ein Bericht über Fabriken.de im Radio und dort riet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, das man der Forderung widersprechen solle.
Warum rädt einem jeder was anderes?:roll:
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Wenn die "angehende Anwältin" das im Rahmen eines berufshapftpflicht-versicherten Mandats schriftlich so darstellt, ist kein Risiko für den Mandanten übrig. Wennn sie dann irrt, ist der Schaden versichert.

Ansonsten halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass die hier lesbaren Empfehlungen länger und stabiler Bestand behalten als die Meinung der "kommenden Kollegin" ...
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Ansonsten halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass die hier lesbaren Empfehlungen länger und stabiler Bestand behalten als die Meinung der "kommenden Kollegin" ...
Ist zu hoffen, dass sie bei weiteren Beratungen nicht auch so konträr zur herrschenden Rechtsmeinung agiert...
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Ein Beispiel:

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz : Neue Internetabzocker schlagen zu Fabriken.de und Rezepte-Ideen.de verschicken Rechnungen
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schrieb:
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
06.03.2009
Neue Internetabzocker schlagen zu
Fabriken.de und Rezepte-Ideen.de verschicken Rechnungen
..
"Bezahlen Sie auf gar keinen Fall die Rechnungen", so der dringende Rat der Verbraucherzentrale. Allein durch einen Newsletter ist eine derart gravierende Vertragsänderung rechtlich gar nicht möglich. Auch die genannte geänderte Geschäftsbedingung, auf die die Kostenpflichtigkeit begründet wird, ist nach Ansicht der Verbraucherschützer unzulässig und damit unwirksam.
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Da folgte aber dann noch der Satz: " Betroffene sollten der Forderung umgehend schriftlich widersprechen."
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

... was jetzt WAS aussagt?
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Es verunsichert mich halt, wenn einer sagt ich soll gar nichts tun und ein anderer wieder, dass ich widersprechen soll.
Ich kenne mich mit dem Rechtssystem nunmal überhaupt nicht aus (das einzige Recht, das ich mal lernen musste, war das Lebensmittelrecht) und so fühle ich mich immer wieder aufs neue verunsichert.
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Hallo^^

Habe nun heute eine wunderbare Antwort auf meinen Widerspruch (Mail) bekommen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Support-Anfrage bei der Connects 2 Content GmbH:

Zuallererst möchten wir Sie herzlich als Premium Kunde bei der Connects 2 Content GmbH begrüßen und gratulieren Ihnen zu dem Entschluss, sich für eines unserer Premium - Portale entschieden zu haben. Profitieren Sie zukünftig durch professionelle, umfangreiche, aktuelle und wachsende Datenbanken und Specials.

Unsere Aufzeichnungen und Protokolle belegen eine nachweisbare Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind.

Die Mitgliedschaft wurde nicht ohne Ihre Einwilligung vorgenommen. Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen mit unserem Newsletter vom 14.01.2009 und 10.02.2009 nachweisbar mitgeteilt haben, dass wir zukünftig einen Mitgliedschaftsbeitrag für unsere Premium-Portale erheben werden.

Wir hatten Ihnen im Newsletter auch mittgeteilt, dass Sie ab Erhalt des Newsletters innerhalb von zwei Wochen schriftlich von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen können. Ansonsten geht die bisherige Mitgliedschaft in die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft über. Das Ihnen eingeräumte Sonderkündigungsrecht, welches sogar am 10.02. aus Kulanzgründen verlängert wurde, haben Sie nicht genutzt.

Sie hatten sich bei Anmeldung bereit erklärt, dass wir Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen an Ihre Email-Adresse schicken können (Punkt 3.2. der damaligen AGB). Dies haben wir mit Zusendung des Newsletters auch getan. Das Ihr Schweigen als Zustimmung für eine Premium-Mitgliedschaft gewertet wurde ist keine überraschende Klausel sondern eine Erklärungsfiktion gemäß § 308 Nr. 5 BGB. Diese ist wirksam, wenn Sie eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung erhalten haben und wir Sie zu Beginn auf die Bedeutung Ihres Verhaltens bei Schweigen hingewiesen haben. Hierauf hatten wir Sie unter Punkt 9.1. der damaligen AGB sowie auch im Newsletter vom 14.01.2009 und 10.02.2009 hingewiesen. Ebenfalls wurde auch die Internetseite mit einem deutlichen Hinweis versehen, dass die Angebote in Kürze in die Kostenpflichtigkeit übergehen:

WICHTIGE MITTEILUNG:
Bitte beachten Sie die Umstellung zur kostenpflichtigen Premium-Community sowie Ihr Kündigungsrecht bis zum 24.02.2009 - Weitere Informationen erhalten Sie in den Community-Newslettern, welche Sie jederzeit in Ihrem Postfach oder auf unserer Webseite einsehen können.

Ebenfalls können wir nachweisen, dass die Newsletter, insbesondere Newsletter 3 und Newsletter 4, an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse geschickt wurden. Bitte überprüfen Sie ggfs. Ihren Spam-Filter oder Ihre E-Mail-Account Konfiguration. Gerne können Sie zur Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit jederzeit ein detailliertes Newsletter-Protokoll anfordern. Bitte kontaktieren Sie dazu unsere telefonische Kunden-Betreuung - die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.

Unter Berücksichtigung der genannten Punkte wurden Sie daher hinreichend über die zukünftige Kostenpflichtigkeit des Webportals informiert und sind somit zur Zahlung verpflichtet.

Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen ebenfalls unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5114030-4 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Connects 2 Content GmbH - Kundenbetreuung


Ist es nicht irgendwie komisch, dass diese leute gleich ein Samelantwortschreiben an alle "Damen und Herren" schreiben und sich zudem noch auf den gleichen Paragraphen stützen, der ihr komplettes Vorgehen eigentlich rechtlich unwirksam macht? ô.o
kann dazu vllt jmd genaueres sagen, bin leider selbst nicht wirklich ganz wissens über die deutsche Rechtslage.

MfG
Corvi
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Da folgte aber dann noch der Satz: " Betroffene sollten der Forderung umgehend schriftlich widersprechen."
Soll ist kein Muß. Einem gerichtlichen Mahnbescheid muß widersprochen werde, aber darum
geht es hier nicht.
Die VZ sagt nicht, dass man schreiben muß.
Schreibseln oder nicht: Beides lehrt die Erfahrung ist ziemlich egal.

Es gibt keinen einzigen Fall seit dem Beginn der Nutzlosabzocke vor dreieinhalb Jahren,
bei der jemand gerichtlich zur Zahlung verdonnert worden wäre, weil er dem Mahnmüll
nicht widersprochen hätte. Es gibt überhaupt niemanden, der zur Zahlung
verurteilt worden ist.

Wem das Beruhigung verschafft, soll es machen. Wir sagen nicht, es nicht zu tun,
sondern dass es schlicht nichts bringt

Im seriösen Geschäftsleben sieht es etwas anders aus.
Dort werden aber auch keine Preisversteckspiele und Nebelwerferaktionen veranstaltet
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Connects 2 Content GmbH schrieb:
Ebenfalls können wir nachweisen, dass die Newsletter, insbesondere Newsletter 3 und Newsletter 4, an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse geschickt wurden. Bitte überprüfen Sie ggfs. Ihren Spam-Filter oder Ihre E-Mail-Account Konfiguration. Gerne können Sie zur Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit jederzeit ein detailliertes Newsletter-Protokoll anfordern. Bitte kontaktieren Sie dazu unsere telefonische Kunden-Betreuung - die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
Das ist Schwachsinn hoch drei.
Einseitige Vertragsänderung geht nicht ohne explizite Zustimmung des Nutzers.

Wieviel Müll die geschickt haben, ist völlig unerheblich
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben