Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

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Ich habe heute gelesen, daß weitere von Herrn F. Geschädigte zwecks Anzeigeerstattung gesucht werden. Nun bin ich zwar nicht direkt geschädigt - war nur einen Moment lang erschrocken und habe dann eine böse Email zurückgeschickt -, aber Anzeige wollte ich denn doch ganz gern erstatten. Es gibt bei der Polizei einen super Service: die online-Anzeige. Finde ich in diesem Fall ganz passend:

https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/service.html
 
Fabriken.de *Unverschämtheit am Telefon*

Hallo,

klar wurde das Thema Fabriken.de schon ausführlich geklärt!Aber nachdem ich einmalig einen Einspruch erhoben habe gegen die Zahlungsaufforderung kam heute nun dieser unten stehende Text als Email!

Ich habe auch mal bei dieser Nr angerufen !Connects 2Content gibt es zwar aber diese Personen sind frech wie Oskar vor allem eine Frau Ka.....nn mit der ich das Vergnügen hatte!

Nach Rücksprache mit der Verbraucher Zentale in Rüsselsheim, riet man mir einen schriftl.Widerruf zu starten, mit dem Hinweis das man keine Chance eines ordnungsgemässen Widerruf erhalten hatte!+den weiter unten stehenden Vordruck der Verbraucherberatung!
Also Leute wie kann man solch einen Widerruf richtig verfassen?!
Wäre euch sehr dankbar!
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Das bekam ich von dieser Dubiosen Firma heute!!!!

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Support-Anfrage bei der Connects 2 Content GmbH:

Zuallererst möchten wir Sie herzlich als Premium Kunde bei der Connects 2 Content GmbH begrüßen und gratulieren Ihnen zu dem Entschluss, sich für eines unserer Premium - Portale entschieden zu haben. Profitieren Sie zukünftig durch professionelle, umfangreiche, aktuelle und wachsende Datenbanken und Specials.

Unsere Aufzeichnungen und Protokolle belegen eine nachweisbare Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind.

Die Mitgliedschaft wurde nicht ohne Ihre Einwilligung vorgenommen. Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen mit unserem Newsletter vom 14.01.2009 und 10.02.2009 nachweisbar mitgeteilt haben, dass wir zukünftig einen Mitgliedschaftsbeitrag für unsere Premium-Portale erheben werden.

Wir hatten Ihnen im Newsletter auch mittgeteilt, dass Sie ab Erhalt des Newsletters innerhalb von zwei Wochen schriftlich von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen können. Ansonsten geht die bisherige Mitgliedschaft in die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft über. Das Ihnen eingeräumte Sonderkündigungsrecht, welches sogar am 10.02. aus Kulanzgründen verlängert wurde, haben Sie nicht genutzt.

Sie hatten sich bei Anmeldung bereit erklärt, dass wir Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen an Ihre Email-Adresse schicken können (Punkt 3.2. der damaligen AGB). Dies haben wir mit Zusendung des Newsletters auch getan. Das Ihr Schweigen als Zustimmung für eine Premium-Mitgliedschaft gewertet wurde ist keine überraschende Klausel sondern eine Erklärungsfiktion gemäß § 308 Nr. 5 BGB. Diese ist wirksam, wenn Sie eine angemessene Frist zur Abgabe der Erklärung erhalten haben und wir Sie zu Beginn auf die Bedeutung Ihres Verhaltens bei Schweigen hingewiesen haben. Hierauf hatten wir Sie unter Punkt 9.1. der damaligen AGB sowie auch im Newsletter vom 14.01.2009 und 10.02.2009 hingewiesen. Ebenfalls wurde auch die Internetseite mit einem deutlichen Hinweis versehen, dass die Angebote in Kürze in die Kostenpflichtigkeit übergehen:

WICHTIGE MITTEILUNG:
Bitte beachten Sie die Umstellung zur kostenpflichtigen Premium-Community sowie Ihr Kündigungsrecht bis zum 24.02.2009 - Weitere Informationen erhalten Sie in den Community-Newslettern, welche Sie jederzeit in Ihrem Postfach oder auf unserer Webseite einsehen können.

Ebenfalls können wir nachweisen, dass die Newsletter, insbesondere Newsletter 3 und Newsletter 4, an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse geschickt wurden. Bitte überprüfen Sie ggfs. Ihren Spam-Filter oder Ihre E-Mail-Account Konfiguration. Gerne können Sie zur Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit jederzeit ein detailliertes Newsletter-Protokoll anfordern. Bitte kontaktieren Sie dazu unsere telefonische Kunden-Betreuung - die Kontaktdaten finden Sie weiter unten.
Die Newsletter finden Sie selbstverständlich jederzeit auch auf der Webseite.

Unter Berücksichtigung der genannten Punkte wurden Sie daher hinreichend über die zukünftige Kostenpflichtigkeit des Webportals informiert und sind somit zur Zahlung verpflichtet.

Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen ebenfalls unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5114030-4 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Connects 2 Content GmbH - Kundenbetreuung

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Connects 2 Content Gmbh - Spanger Str. 38a - 40599 Düsseldorf
Geschäftsführer: [ edit]
HRB 59974 Amtsgericht Düsseldorf

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Das ist der Vordruck der Verbraucherberatung

Absender
+ Adresse


Einschreiben mit Rückschein
Anbieter
+ Adresse

Ort und Datum

Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr. …………”

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom ........................ machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag zur Nutzung Ihrer Internet-Serviceleistungen gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass zwischen uns kein – zumindest jedoch kein kostenpflichtiges – Vertragsverhältnis besteht.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim*mungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Sie schreiben, Sie hätten mir in einem Email-Newsletter mitgeteilt, dass ein von mir angeblich genutzter Internet-Dienst mit Ablauf einer Frist kostenpflichtig wird. Diese Änderung der Nutzungsbedingungen ist gestützt auf eine entsprechende Regelung in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine solche Klausel sehe ich grundsätzlich als unwirksam an und beziehe mich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Oktober 2007 (Az: III ZR 63/07). Danach sind formularmäßige Vertragsänderungsklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtswidrig, so dass die Vertragsänderung darauf nicht gestützt werden kann.
In jedem Fall hätte ich für die Wirksamkeit der angeblichen Forderung den neuen Bedingungen ausdrücklich zustimmen müssen. Mein Schweigen kann keinesfalls als Annahme Ihres Angebotes angesehen werden.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos jedes möglicherweise bestehende Vertragsverhältnis.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
 
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Die Polizei ermittelt gegen den netten Herrn F. und hat das entsprechende Firmenkonto gesperrt. Die Polizei sucht nach weiteren Betroffenen, insbesondere welche, die bereits den Jahresbetrag bezahlt haben.

Presseportal der Polizei NRW - Verdacht des Leistungsbetruges – Bislang 300 Anzeigen – 28-jähriger Mann im Visier der Ermittler – Weitere Geschädigte gesucht


Habe noch eine letzte Frage zu diesem leiden "FABRIKEN.DE-Thema", dass uns dieser tolle Herr [ edit] da eingebrockt hat:
Ist man jetzt aus dem "Schneider"??
Lese immer wieder was von Widerufsschreiben verfassen?
Ist doch ein totaler Schwachsinn, wenn der Typ eh schon von der Polizei in NRW gesucht wird, oder??

Vielen Dank im Voraus an die Moderatoren hier!
Ich frage nur, weil ich heute auch wieder eine Zahlungsaufforderung ( welch Witz!!!) erhalten habe.

Gruß aus Bayern von C.!!
 
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Soll heißen: Der Käse ist gegessen, oder??:eek:
 
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Hey leutz!!
Ich hab grad beim Seppen gesehen, dass gleich auf Sat.1 Akte 09 über Abzocker-Firmen im internet berichten wird. opendownload werden sie zeigen. ich weiß nicht ob sie fabriken.de auch zeigen werden.
hoffe ihr seht das auch noch rechtzeitig. Ansonsten wenn ihr das verpassen solltet und aber es trotzdem sehen wollt. dann schaut mal auf sat.1 auf deren homepage. vielleicht könnt ihr dort es nochmal online anschauen.
 
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Man wie die einen auf den Keks gehen können!Schaut mal was die schreiben!!!!Aber Anzeige gegen die ist gelaufen ;-)


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Support-Anfrage bei der Connects 2 Content GmbH:

wir müssen Ihnen leider mitteilen, dass wir aus den Ihnen schon mitgeteilten Gründen auf der geltend gemachten Forderung in voller Höhe bestehen bleiben.

Zwischen Ihnen und der Connects 2 Content GmbH besteht ein rechtsgültiger Vertrag über die Nutzung des Datenbankangebotes gemäß der Ihnen vorliegenden Rechnung.
Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen, insbesondere hinsichtlich der von Ihnen nachweislich gelesenen und akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere der AGB - Absätze 3.2 und 9.1:

3.2 XXX kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die XXX gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen und für die Funktion und Empfangsbereitschaft des E-Mail-Accounts sorgen.

9.1 XXX behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) jederzeit zu ändern. In einem solchen Fall wird XXX seine Mitglieder über die Änderung informieren. Geht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung keine abweichende ausdrückliche Erklärung des Nutzers bei XXX ein, gilt die Änderung der Vertragsbedingungen als angenommen. Auf die besondere Bedeutung der Änderungen wird bei Beginn der Frist in einem solchen Fall gesondert hingewiesen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihnen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens weitere Kosten über den Forderungsbetrag hinaus entstehen können. Dies gilt insbesondere dann, wenn wir zur Forderungsdurchsetzung Dritte beauftragen müssen oder gerichtliche Schritte einleiten.

Wir fordern Sie daher auf, den in Rechnung gestellten Betrag fristgerecht zu begleichen.


Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen ebenfalls unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5114030-4 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Connects 2 Content GmbH - Kundenbetreuung

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Geschäftsführer: T Franco
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AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

an hexe27:

...einfach nicht reagieren.... Da werden noch mehr solche "Witz"-Briefe kommen....

Die Juristen, die gestern bei Akte 09 gezeigt wurden, sagten auch, "einfach ignorieren". Einzige Ausnahme: wenn ein GERICHTLICHER Mahnbescheid kommt, dann binnen 2 Wochen einen Widerspruch schreiben. Aber das wird mit Sicherheit nicht kommen. Die wären ja dann schön blöd, wenn sie selbst ins offene Messer laufen würden.

Also ich beschäftige mich gar nicht mehr damit. Sollen sie doch mein E-Mail und Postfach zumüllen - wenn sie nix besseres zu tun haben....Mir doch egal....Denk immer daran: DIE KÖNNEN DIR NIX ANTUN!!
 
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Einzige Ausnahme: wenn ein GERICHTLICHER Mahnbescheid kommt, dann binnen 2 Wochen einen Widerspruch schreiben.
Viel zu schreiben gibt es nicht, der Widerspruch besteht aus einem Kreuzchen:

http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html

Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
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Sehr geehrte Damen und Herren,

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Unsere Aufzeichnungen und Protokolle belegen eine nachweisbare Anmeldung unter Angabe Ihrer Email-Adresse. Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind.

Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung.

Sie behaupten, dass die Anmeldung gar nicht von Ihnen vorgenommen wurde. Zur Klärung bräuchten wir von Ihnen eine genaue Darlegung des Sachverhalts, in der insbesondere die folgenden Fragestellungen beantwortet werden:

- Waren Sie zum in der Rechnung angegebenen Zeitpunkt im Internet und über welchen Provider?

- Hat außer Ihnen noch eine weitere Person Zugriff auf den bei uns eingetragenen Email-Account?

- Haben Sie Maßnahmen implementiert, die Ihr EMail-Konto vor dem unbefugten Zugriff Dritter (auch Haushalts-/Familienangehörige) schützen? ist insbesondere Ihr Zugangspasswort zu dem Email-Konto im Rechner zur automatischen Vervollständigung abgespeichert und nutzen Dritte diesen Rechner?

- Können Sie kategorisch ausschließen, dass eine dritte Person (auch Haushalts-/Familienangehörige) Ihre Email Daten verwendet hat, um sich bei uns anzumelden?

- Wenn tatsächlich nur Sie Zugang zu Ihrem Email-Account haben, bedarf es ebenfalls einer Darlegung, wie ein unikater Aktivierungslink, der in einer an Ihr Email-Konto gerichteten E-Mail enthalten war, ausgelöst worden ist.

Die selbstverständlich freiwillige Beibringung dieser Informationen ist in Ihrem wie in unserem Interesse, denn wir werden die aus dem Vertrag resultierenden Forderungen durchsetzen, gleichzeitig aber auch strafrechtliche Schritte gegen die Person einleiten, die Ihre Daten zur Anmeldung bei uns missbraucht und uns über Ihre Identität getäuscht hat.

Rein vorsorglich möchten wir Sie aber auch darauf hinweisen, dass wir die für die Recherche entstehenden Kosten im Rahmen eines Schadenersatzanspruches geltend machen werden, wenn sich anhand der mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers gespeicherten IP-Adresse herausstellt, dass Sie entgegen der nachfolgenden Erklärung doch die Anmeldung durchgeführt haben sollten.

Seit dem 01.01.2008 ist in Deutschland die "Vorratsdatenspeicherung" in Kraft getreten. Der Internetprovider speichert die IP-Adresse welche bei der Anmeldung auf unserer Internetseite übermittelt wurde. Unter Berücksichtigung des genauen Anmeldezeitpunkts ist es den Ermittlungsbehörden möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.

Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, behalten wir uns gerichtliche Schritte vor.

Zur Ihrer Information verweisen wir ebenfalls auf § 269 Abs. 1, 2 StGB - Fälschung beweiserheblicher Daten.

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
(...)"

Sollten Sie weitere Fragen zu unserem Dienstleistungsangebot haben, steht Ihnen ebenfalls unsere Kunden-Hotline von Montag-Freitag von 08.00 - 18.00 Uhr unter 0180 5114030-4 (14 Cent / Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können von den Preisangaben abweichen) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Connects 2 Content GmbH - Kundenbetreuung

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Geschäftsführer: [...]
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Steuernummer: 106/5736/0081
Nicht antworten, oder?
Die haben doch einen kompletten V....!
Jetzt drohen die schon mit Freiheitsstrafe.
Diese liebliche Mail hab ich am 17.03. erhalten, die neueste Version in Sachen
"Witzmail"....:roll::roll::wall:

[Namen entfernt, Formatierung überarbeitet. (bh)]
 
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Gespräche mit der Kloschüssel sind ergiebiger als Brieffreundschaften mit Mailrobotern merkbefreiter Mahnbedroher.
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Hallo Freunde des Forums
Auch ich bin Betroffener von Fabriken.de
Habe am 2.3.09 diese Mail bekommen.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der Premium-Mitgliedschaft der Internet-Community Fabriken.de.
Nachdem wir Sie am 14.01.2009 und 10.02.2009 über die zukünftige Kostenpflichtigkeit von Fabriken.de informiert haben, wurde das Ihnen gesetzlich eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen.

Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat und erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte Nutzungsentgelt gemäß der folgenden Aufstellung in Rechnung zu stellen:
Die Geldforderungen kennt ihr ja.
Habe darauf mit folgender Mail geantwortet:
[
SIZE=2]Sehr geehrte Damen und Herren Stodo 3.3.2009
Eine kostenlose Mitgliedschaft in eine kostenpflichtige umzuwandeln, ist ohne Einwilligung des Kunden gar nicht möglich. § 305 BGB besagt, dass AGB nur dann Bestandteil eines Vertrags werden, wenn die andere Vertragspartei - also in diesem Fall der ich - mit ihrer Geltung einverstanden ist. Sprich: Nur, wer ausdrücklich zugestimmt hat, dass er für den Service von fabriken.de Geld bezahlen will, muss das auch tatsächlich tun. Wer damals unter Zusage einer kostenlosen Community Mitglied wurde, kann nachträglich nicht zur Kasse gebeten werden.
Ein Interesse an einer Mitgliedschaft bei Fabriken de,ist in keinster Weise vorhanden und wird es auch nie sein.
Ich spreche Ihnen hiermit meine Kündigung aus.
[ edit]



Gestern kam die Antwort von denen,siehe hier
[/SIZE]WICHTIGE MITTEILUNG:
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Was würdet ihr jetzt machen
Gruß Kanrf79
 
Fabriken.de

hallo geht nochmal um fabriken.de hab soeben mal wieder was von den penn... gehört!!!!
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Wir hatten Ihnen im Newsletter auch mittgeteilt, dass Sie ab Erhalt des Newsletters innerhalb von zwei Wochen schriftlich von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen können. Ansonsten geht die bisherige Mitgliedschaft in die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft über. Das Ihnen eingeräumte Sonderkündigungsrecht, welches sogar am 10.02. aus Kulanzgründen verlängert wurde, haben Sie nicht genutzt.

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Ihre Connects 2 Content GmbH - Kundenbetreuung
hatte denen nur ne email geschickt das ich nie einem kostenpflichtigen vertrag zugestimmt habe (das war bevor ich dieses schöne forum endekt habe) :-) wie soll man sich jetzt verhalten???

MFG
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Hier lesen
http://forum.computerbetrug.de/allg...rd-kostenpflichtig-ab-01-02-09-angeblich.html
insbesondere den Link im ersten Posting.


Ich selber werde bald Geld von fabriken.de bekommen
Sehr geehrte Frau Fabriken.de,
sehr geehrter Herr Fabriken.de,

zur Zeit bin ich nur normales Mitglied Ihrer kleinen Gemeinschaft. Dies ändert sich ab dem 10.04.2009. Ich werde mich ab dann mit sorgfältig durchdachten und von überragendem sprachlichen Ausdrucksvermögen geprägten Beiträgen und Anregungen beteiligen.
Meine Mitgliedschaft ist eine erhebliche Bereicherung für jede Community. Sie werden verstehen, dass ich einen derartigen Service nicht umsonst anbieten kann, zumal ich keine Sponsoren gefunden habe. Sollten Sie dieser Änderung der Mitgliedschaft nicht binnen 5 Tagen per eingeschrieben Brief widersprechen, sind Sie verpflichtet mir wöchentlich 26,- Euro zu zahlen.
Mit freundlichen Grüssen
Teleton
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

@ Teleton

Mich würde interessieren wie Du die Kosten (26 €) berechnet hast. Sind da auch anteilig Miete, Strom, Heizung u.s.w. drin, oder reine intellektuelle Entlohnung?:scherzkeks:
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Du meinst also auch,dass ich zuwenig berechnet habe?

Die 26,- hatte ich im Kopf weil ich grade für eine Tüte fast gar nichts fürs Wochenende im Supermarkt soviel bezahlt hatte.

Macht aber nichts, ich haue einfach noch eine ordentliche Schaufel drauf wenn die nicht zahlen (16,- Mahngebühr, 14,- Kontoführungsgebühr, 60,- Ermittlungskosten und 39,- Bearbeitungsgebühr alles gem. § 286 BGB).
 
AW: Plauderei zu AW: Fabriken.de wird kostenpflichtig ab 01.02.09 - angeblich ...

Macht aber nichts, ich haue einfach noch eine ordentliche Schaufel drauf wenn die nicht zahlen (16,- Mahngebühr, 14,- Kontoführungsgebühr, 60,- Ermittlungskosten und 39,- Bearbeitungsgebühr alles gem. § 286 BGB).
Dann hoffen wir mal, das nicht noch mehr Konten eingefroren sind
Presseportal der Polizei NRW - Verdacht des Leistungsbetruges – Bislang 300 Anzeigen – 28-jähriger Mann im Visier der Ermittler – Weitere Geschädigte gesucht
. Ein Konto des Tatverdächtigen wurde bereits von der Kriminalpolizei „eingefroren“.
Sonst mußt du doch noch pfänden lassen :cool:
 
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