Overnext macht Druck

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Hallo Zusammen,
wurde jetzt auch von adebio Forderungsmanagement angeschrieben.
Ich hatte ca. Oktober 2008 das Problem mit Overnext nach dem die email von Kanzlei Roscher kam hab ich dort angerufen und mit ihm Persönlich gesprochen, und zwar hatte ich ihm erklärt das es nicht sein kann einen Vertrag von der Uhrzeit abhängig zu machen. Hatte mein Testabo am letzten Tag gekündigt um ca. 17:00. aber um 15:40 hatte ich das Abo schon an der Backe. Er hatte mir recht gegeben und meinte er gibt es weiter die Sache ist für mich erledigt.Hab ihm gleich noch darum gebeten mir per email das zu bestätigen. Hat geklappt und seit dem nix mehr gehört. Bis auf jetzt nach über 1Jahr. Ich hab so einen Hals weil die email existiert nimmer. Hatte vor 3 Monaten meine emails gelöscht und hab mir nix dabei gedacht. Weiss halt nicht ob ich bei denen nochmal anrufen soll das die mir des nochmal senden und ob diese email noch existiert die sie mir geschickt haben oder überhaupt mein Fall bei denen als erledigt abgelegt wurde. Ich bin so sauer!!!!!!!!!!!
Was meint ihr?????
 
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Glaubst Du, die senden Dir die e-mail nochmal? :scherzkeks:

Ne, eher wachsen einem Ochsen Euter.

Aber was soll denn das ganze.
Überleg doch mal: was können die Dir überhaupt?

Es handelt sich um eine "Firma" in Albanien.
Es wurde berichtet, dass Briefe von dort als unzustellbar zurückkommen.

Also: meinst Du, so eine Kasperbude würde Dich jemals verklagen?

Eine Firma, die postalisch nicht erreichbar ist, hat an der betreffenden Adresse keinen gültigen Geschäftssitz. Sie ist daher weder als Dein Vertragspartner bestimmbar, noch wäre sie zuzulassen als klagende Partei gem. § 253 ZPO.

Sollten die jemals klagen (was im übrigen noch nie berichtet wurde...), dann beantragt der Anwalt, die Klage wegen nicht ordnungsgemäßer Benennung der klagenden Partei abzuweisen, und legt zur Glaubhaftmachung den zurückgekommenen Brief aus Albanien bei.

Kein Richter wird daraufhin überhaupt noch bereit sein, den Anspruch in der Sache zu prüfen. Das Ding wird vorher abgewiesen.

Das wissen die im übrigen auch ganz genau.

Wenn ein Mahnbescheid kommt (sehr unwahrscheinlich):

Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Alles andere ist Wurst und reines Kasperletheater.
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
 
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Macht es Sinn trotzdem Einspruch bei diesem Forderungsmanagement einzulegen? Danke für die schnelle Antwort :-p
 
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Macht es Sinn trotzdem Einspruch bei diesem Forderungsmanagement einzulegen? Danke für die schnelle Antwort :-p
Wenn es deiner Meinung nach Sinn macht, einer Parkuhr die Relativitätstheorie zu erklären, dann ja! :-D

Erst hat ein Anwalt versucht, die Kohle einzutreiben, jetzt probierts ein Inkassobutzen.
Normalerweise liefe so etwas den umgekehrten Weg (erst Butzen, dann Anwalt).
Seltsam, seltsam! Mochte der Anwalt nicht mehr? :wink:
 
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Macht es Sinn trotzdem Einspruch bei diesem Forderungsmanagement einzulegen? Danke für die schnelle Antwort :-p

Ich habe das gemacht. Es ist wichtig, solchen Leuten ein klares "Nein" zu sagen und auf mögliche Folgen der Nichtbeachtung hinzuweisen. Dadurch tausche ich die Rollen, werde aktiv statt passiv.
 
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Ich hab so einen Hals weil die email existiert nimmer. Hatte vor 3 Monaten meine emails gelöscht und hab mir nix dabei gedacht.

Ich geh' mal davon aus, dass Du nen Drucker hast. Dann solltest Du in solchen Fällen alle Mails ausdrucken und abheften. Selbst ein Jahr der Ruhe bedeutet nicht Abzocke eingestellt.
 
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Hallo allerseits,

nachdem hier ja mittlerweile auch über uns als adebio Forderungsmanagement fleißig diskutiert wird, möchten wir uns natürlich auch gerne in die Diskussion einschalten.

Wir wurden von Easycom (als Betreiber von Overnext) mit dem Einzug von diverser Forderungen beauftragt.

Sicher gibt es auch bei Easycom Kunden, die Einwände gegen die Forderung geltend machen. Dies ist ganz normal und kommt bei allen unseren Auftraggebern hin und wieder vor.

Als seriöses Inkassounternehmen setzen wir uns allerdings mit Ihnen als Gegenseite (wir betrachten Sie als "Gegenseite", nicht als "Schuldner") auseinander. Sie dürfen uns daher gerne schreiben (Brief, Fax oder auch Mail) oder auch anrufen. Man braucht uns auch nicht per Einschreiben zu schreiben, es reicht ein normaler Brief. Das wird dann schon von uns bearbeitet.

Aus organisatorischen Gründen haben wir zwar eine 0180er-Rufnummer, aber mit 01803 eine der kostengünstigeren, für die wir selber noch bezahlen und nicht daran verdienen.

Wer freundlich bzw. sachlich mit uns spricht, wird auch freundlich bzw. sachlich behandelt. Es geht ja darum, die Angelegenheit zu klären. Wir wollen persönlich niemanden etwas böses. Dementsprechend verstehen wir auch nicht den teilweise angeschlagen Ton, der uns entgegentritt und jegliche gute Kinderstube vermissen lässt.

Sie dürfen uns also gerne ansprechen, wenn Sie Einwände haben. Wir kümmern uns darum und setzen uns mit Easycom/Overnext auseinander.

Mit freundlichem Gruß
Michael Brand


adebio Forderungsmanagement
Inh. Michael Brand
Eichelnkämpe 20
28277 Bremen
[email protected]
 
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Bevor Sie sich aber mit den Kaspern auseinandersetzten empfehle ich diese Seiten hier aufmerksam zu lesen und dann den richtigen Entschluss zu fassen.

Und hilfreich ist Tante Gugl zu bemühen.
 
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Sicher gibt es auch bei Easycom Kunden, die Einwände gegen die Forderung geltend machen. Dies ist ganz normal und kommt bei allen unseren Auftraggebern hin und wieder vor.

Na, in diesem Fall scheint es denn doch sehr viele "Kunden" zu geben, die Einwände haben. Macht Sie das so gar nicht stutzig?

Sie dürfen uns also gerne ansprechen, wenn Sie Einwände haben. Wir kümmern uns darum und setzen uns mit Easycom/Overnext auseinander.

Ich persönlich würde in so einem Fall gegenüber Ihnen meine Einwände genau einmal geltend machen - und zwar in beweisbarer Zustellform, per Einschreiben mit Rückschein. Und ich hoffe für Sie, dass Sie sich dann gut überlegen, was sie dann machen.

Verschiedentlich wird berichtet, dass Briefe, die von angeblichen Schuldnern an Ihre Mandantin in Albanien gerichtet wurden, als unzustellbar zurückkommen.

Wenn das tatsächlich stimmt, dann würde sich der Schluss aufdrängen, dass sich dort nicht der Geschäftssitz Ihrer Mandantin befindet.
An welche Adresse stellen Sie denn die Konversation mit Ihrer Mandantin zu? Irgendwohin müssten Sie doch z.B. Ihre Rechnungen für die Inkassoaufträge zustellen.

Damit wir uns da richtig verstehen - eines garantiere ich Ihnen: sollte Ihre Mandantin mir jemals eine unberechtigte Rechnung zustellen, dann werde ich einen Zustellversuch per Einschreiben nach Albanien unternehmen. Sollte der scheitern, danach noch einen zweiten.

Sollte der wieder scheitern, widerspreche ich Ihrer Mahnung - und zwar in beweisbarer Zustellform. Und sollten Sie dann weitermahnen, verklage ich Sie auf negative Feststellung bezüglich der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung seitens Ihrer Mandantin, sollten Sie darauf bestehen, dass sich der Geschäftssitz in Tirana befindet.

Schönen Gruß aus der Kinderstube.
 
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Hallo,

vielen Dank für das Feedback. Ob man hier von vielen Einwände ist sehr relativ. Prozentual sind es bei Easycom nicht mehr Einwände als bei allen anderen Auftraggebern auch - und da sprechen wir z. B. auch von Banken und Versandhändlern. Diese Personen tauschen sich aber nicht so oft in Foren aus. Was nicht heissen soll, dass das schlecht wäre. Aber es vermittelt oft einen falschen Eindruck.

Allerdings können wir uns komischerweise bei allen anderen Auftraggebern vernünftig mit der Gegenseite auseinandersetzen. Bei Easycom sind jedoch Wortwahlen unterhalb der Gürtellinie eher die Regel als die Ausnahme - was wir uns allerdings als normale, freundliche Menschen nicht gefallen lassen. Hier wird dann auch schon mal die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Das Problem ist insgesamt, dass viele Nutzer die Vereinbarungen, die sie abschließen, gar nicht richtig lesen. Und dann wird im Forum dieses eigene Versäumnis breitgetreten ... Ob vielleicht auf der Anbieterseite im Rahmen eines fairen Geschäftsgebarens noch das eine oder andere klarer dargestellt werden sollte, lasse ich jetzt mal dahingestellt.

Nach unseren Erkenntnissen entspricht das Angebot von Easycom aber den gesetzlichen Vorgaben. Und trotzdem wird das Ganze dann schnell in eine Abzocker-Schiene geschoben. Es tummeln sich auf der anderen Seite leider auch sehr, sehr viele Betrüger (damit möchte ich hier natürlich niemandem etwas unterstellen), die falsche Daten angeben und sich die Leistungen bewusst erschleichen. Davon redet leider niemand, das kann es ja auch nicht sein. Man muss immer beide Seiten betrachten.

Natürlich gibt es auch berechtigte Einwände, auch bei Easycom passieren sicherlich Fehler - wie überall. Das muss man dann im Einzelfall prüfen.

Eine sachliche Auseinandersetzung hilft sicherlich allen Beteiligten. Und der Forderung widersprechen sollte man auf jeden Fall. Unwidersprochene Forderungen dürfen ggf. auch an Bonitätsdatenbanken eingemeldet werden. Und das wäre natürlich ärgerlich und nicht im Sinne des Erfinders!

Wie gesagt: Wir wollen niemanden etwas böses und erledigen einfach unseren Job. Wir arbeiten hierbei seriös und versuchen in fairen und sachlichen Gesprächen die Angelegenheit zu klären. Natürlich vertreten wir die Interessen von Easycom. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir uns als Vermittler zwischen Auftraggeber und Gegenseite sehen und BEIDEN Seiten zuzuhören.

Wer bei uns Einwände gegen eine Forderung hat und dieser widerspricht, der wird ernst genommen - unabhängig davon, ob diese per Einschreiben, Mail oder normalem Brief übermittelt wurden.

Wenn ich manchmal so höre, was über Inkassobüros geschrieben wird, dann stehen einem die Haare zu Berge. Wer wirklich mal sehen möchte, wie ein (seriöses) Inkassobüro arbeitet, der darf uns auch gerne mal besuchen. Das hilft vielleicht, mal mit ein paar Vorurteilen aufzuräumen.

Mit freundlichem Gruß
Michael Brand

adebio Forderungsmanagement
Inh. Michael Brand
Eichelnkämpe 20
28277 Bremen
 
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Wenn ich manchmal so höre, was über Inkassobüros geschrieben wird, dann stehen einem die Haare zu Berge. Wer wirklich mal sehen möchte, wie ein (seriöses) Inkassobüro arbeitet, der darf uns auch gerne mal besuchen. Das hilft vielleicht, mal mit ein paar Vorurteilen aufzuräumen.
Mag ja sein, dass es "seriöse" gibt. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass in einem Forum wie
diesem, in dem es nahezu ausschließlich um die verschiedensten Formen der "virtuellen" Abzocke
geht, nur über schwarze Schafe geschrieben wird. Es läge auch in ihrem Interesse den schwarzen
Schafen das Leben schwer zu machen. Von ihren Interessensverbänden hört und liest man dazu
aber nur Lippenbekenntnisse.
 
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Mir ist natürlich klar, dass in diesem Forum nicht alle schreiben, wie toll unsere Auftraggeber sind :-) Mir geht es vielmehr darum, auch mal das Thema aus Sicht eines Inkassounternehmens zu beschreiben - und auch mal ein wenig die Arbeitsweise eines Inkassobüros darzustellen. Da herscht ja oft einiges an Verunsicherung und Unkenntnis. Und sicher gibt es auch unter den Inkassounternehmen Kollegen, die das Thema anders angehen.

Natürlich gibt es viele Abzocker-Firmen und schwarze Schafe und der eine Anbieter in ist seriöser, der andere weniger.

Nichts desto trotz haben wir - trotz der Diskussion hier - den Eindruck, dass der größte Teil dieser Forderungen berechtigt ist, auch wenn sich der eine oder andere vielleicht abgezockt fühlt. Das liegt wohl am Vertriebsmodell der Branche.

Hätten wir jedoch den Eindruck, dass sich der größte Teil der Forderungen als Lufnummern erweist, würden wir die Arbeit sicherlich einstellen. Zum einen rechnet sich das wirtschaftlich nicht, da ja gerade die Behandlung der Einwände mit einem enormen Aufwand verbunden ist und wir zum anderen unsere Aufgabe darin sehen, Leuten zu ihren BERECHTIGTEN Forderungen zu verhelfen und nicht andere Leute mit unberechtigten Forderungen zu überziehen. Das ist nicht Sinn eines Inkassounternehmens und entspricht nicht unserer Philosophie.

Auch haben wir natürlich keine Lust, hier in den Foren zu stehen!

Und nicht zuletzt haben wir ja auch einen gesunden Menschenverstand. Ich selbst wurde auch schon wegen einer unberechtigten Forderung angeschrieben - von Frau Rechtsanwältin Katja Günther, die ja mittlerweile sehr bekannt ist. Und meine (85-jährige!!!) Oma hat gerade Ärger mit der "0900er-Mafia" ... Insofern sind wir ja auch auf dieses Thema sensiblisiert.

Und dort wird auf Einwände nicht reagiert, da läuft einfach Schema F. Und das ist für mich unseriös.

Auf der anderen Seite frage ich mich, ob die Leute sich nicht im Klaren darüber sind, was sie denn tun. Auf der einen Seite wollen alle mündige Bürger sein, auf der anderen Seite will man dann nicht die Konsequenzen seines Handelns tragen.

Das ist wie bei den Bonitätsprüfungen, die auf der einen Seite verteufelt werden. Auf der anderen Seite wird sich dann beschwert, dass es den Leuten zu einfach gemacht wird, Schulden zu machen, obwohl sie sie nicht bezahlen können. Auch da ist ein ständiger Widerspruch. Aber das ist ein anderes Thema.

Wer also sich also zu Unrecht in Anspruch genommen fühlt, der darf (und sollte?) sich bei uns melden. Wir gehen der Sache nach! Unser Ziel ist immer eine außergerichtliche Erledigung.

Eines ist jedenfalls sicher:

Wenn jemand außergerichtlich Einwände geltend macht und sich auch nach unserer Prüfung nicht von der Rechtmäßigkeit überzeugen lässt, der wird außergerichtlich auch nicht zahlen. Und dann muss der Auftraggeber entscheiden, ob er in ein gerichtliches Verfahren gehen will. Dann liegt es in der Hand eines Richters, über die Rechtmäßigkeit zu entscheiden. Und wie das ausgeht, muss man einfach abwarten.

Mit freundlichem Gruß
Michael Brand

adebio Forderungsmanagement
Inh. Michael Brand
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adebio Forderungsmanagement - das entscheidende Mehr beim internationalen Forderungsmanagement
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vielen Dank für das Feedback. Ob man hier von vielen Einwände ist sehr relativ. Prozentual sind es bei Easycom nicht mehr Einwände als bei allen anderen Auftraggebern auch - und da sprechen wir z. B. auch von Banken und Versandhändlern. Diese Personen tauschen sich aber nicht so oft in Foren aus.

Dass man in den Foren nicht so viel von Versandhäusern liest, liegt einzig und allein daran, dass diese Versandhäuser es merkwürdigerweise allesamt fertig bringen, für ihre Waren und Dienstleistungen Preishinweise zu präsentieren, wie sie gemäß § 1 Abs. 6 PAngV sowie § 312c BGB i.V.m. BGB-InfoV gefordert werden.

Ein Unternehmen, welches sich vielleicht unter Zuhilfenahme aller verfügbaren virtuellen albanischen Leibeskräfte bemüht, einen sofort erkennbaren, deutlich sichtbaren Preishinweis auf seinen Webseiten anzubringen, dem das allerdings leider bisher nicht erfolgreich gelungen ist, darf sich nicht wundern, wenn es vermehrte Wortmeldungen in Foren gibt.

Ein Inkassobüro, welches für so einen Mandanten Geld einzieht und dann noch die Chuzpe besitzt, zu behaupten, es sei dort alles rechtens, darf sich ebenfalls nicht über negative Berichterstattung wundern.

Allerdings können wir uns komischerweise bei allen anderen Auftraggebern vernünftig mit der Gegenseite auseinandersetzen.

Komischerweise bekommt man von jedem seriösen Vertragspartner eine ladungsfähige Anschrift mitgeteilt, unter der es auch gelingt, sich mit dem Vertragspartner bei Streitigkeiten auseinanderzusetzen.

Bei Easycom sind jedoch Wortwahlen unterhalb der Gürtellinie eher die Regel als die Ausnahme - was wir uns allerdings als normale, freundliche Menschen nicht gefallen lassen. Hier wird dann auch schon mal die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

In solchen Fällen liegt es in der Natur der Sache, dass bei Beschwerden von Laien die Sprache oft nicht angemessen ist. Manche können sich in solchen Situationen nicht im Zaum halten. Wir raten ja ohnehin davon ab, überhaupt Stellung zu nehmen.

Aber was verlangen Sie? Sollen die Leute da auch noch "Dankeschön" sagen? :scherzkeks:

Nach unseren Erkenntnissen entspricht das Angebot von Easycom aber den gesetzlichen Vorgaben. Und trotzdem wird das Ganze dann schnell in eine Abzocker-Schiene geschoben. Es tummeln sich auf der anderen Seite leider auch sehr, sehr viele Betrüger (damit möchte ich hier natürlich niemandem etwas unterstellen), die falsche Daten angeben und sich die Leistungen bewusst erschleichen. Davon redet leider niemand, das kann es ja auch nicht sein. Man muss immer beide Seiten betrachten.

Oh, starker Tobak. :rolleyes:
Passen Sie auf, was Sie sagen, wenn Sie hier wissentlich solche Aussagen treffen. In dem Moment könnten Sie sich nämlich die Geschäftspraktiken Ihrer Mandantschaft zu eigen machen.

Auf dem Screenshot (s. unten) sehe ich nichts von einem Preishinweis.

Das Herunterladen der exe-Datei (unter dem Link "Jetzt Download-Modul einrichten") habe ich mir verkniffen, weil ich aus obskurer albanischer Quelle keine exe-Dateien ausführen werde und auch keine Rechnungen aus Albanien oder Mahnungen aus Bremen erhalten möchte. Aber bis hierhin sehe ich nichts von einem Preishinweis, und ich bin den normalen Weg gegangen, den wahrscheinlich jeder Nutzer gehen wird. Was in den AGB steht, kann sich Ihre Mandantschaft übrigens gepflegt über den Lokus nageln. Der Begriff der überraschenden Klausel gem. § 305c BGB sollte Ihnen ein Begriff sein.

Natürlich gibt es auch berechtigte Einwände, auch bei Easycom passieren sicherlich Fehler - wie überall. Das muss man dann im Einzelfall prüfen.

Das sind mir hier schon ein bißchen zu viele Einzelfälle, auf inzwischen 14 Seiten.

Eine sachliche Auseinandersetzung hilft sicherlich allen Beteiligten. Und der Forderung widersprechen sollte man auf jeden Fall. Unwidersprochene Forderungen dürfen ggf. auch an Bonitätsdatenbanken eingemeldet werden. Und das wäre natürlich ärgerlich und nicht im Sinne des Erfinders!

Ach so!
Sie wollen also damit sagen, dass Sie auch Schufa-Einträge in solchen Fällen vornehmen, wo Sie keine wirksame Einverständniserklärung zur Datenweitergabe (Schufa-Klausel) vorliegen haben?

Es ist nämlich so, dass auch bei unbestrittener Forderung der Eintrag dann nicht zulässig ist, wenn keine Einwilligung in die Datenweitergabe vorliegt.
Schufa - Antispam Wiki

Der "Schuldner" kann Ihnen eine einstweilige Verfügung aufbrummen, sollten Sie so etwas tatsächlich tun.

Daher tun Sie es auch in Wirklichkeit wohl nicht, sondern verbreiten hier nur Stinkbomben, wie wir sie aber inzwischen von vielen Inkassobüros kennen.

Wie gesagt: Wir wollen niemanden etwas böses und erledigen einfach unseren Job. Wir arbeiten hierbei seriös ...

Hoffentlich unter Vorlage einer gültigen Bevollmächtigung mit ladungsfähiger Anschrift. Bevor Sie mir die nicht bringen, würde mich ihr seriöses Gesäusel erst einmal überhaupt gar nicht interessieren.

... der darf uns auch gerne mal besuchen.

Mit voller Akteneinsicht? :scherzkeks::sun::-D

Übrigens: Sie haben immer noch nicht meine Frage beantwortet, an welche ladungsfähige Anschrift Sie Ihre Rechnungen an die Mandantin namens Overnext zustellen.
 

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Mir geht es vielmehr darum, auch mal das Thema aus Sicht eines Inkassounternehmens zu beschreiben - und auch mal ein wenig die Arbeitsweise eines Inkassobüros darzustellen. Da herscht ja oft einiges an Verunsicherung und Unkenntnis.
Hm, eines der Hauptprobleme mit Inkassobüros sind die Gebühren. Sie berechnen:
Rechnungsbeträge gem. vorstehender Aufstellung EUR 96,00
Mahnauslagen, Rücklastgebühren und bish. Inkassokosten EUR 13,00
Zinsen bis zum 31.01.10 EUR 11,75
-----------------
Zwischensumme EUR 120,75
Inkassogebühr EUR 32,50
Auslagenpauschale EUR 6,50
Daten- und Bonitätsprüfung EUR 4,90 EUR 43,90

Inkassogebühr 32,50, das entspricht einer 1,3 Geschäftsgebühr eines Anwaltes. Diese Gebühr ist für "durchschnittliche" Tätigkeiten. Wenn das Mahnen per Textbaustein schon nicht einfach ist, was dann?
Was ist mit der Bonitätsprüfung. Was soll hier Anspruchsgrundlage der Erstattungsforderung sein? §286 BGB sicher nicht, an wen sind die Kosten überhaupt gezahlt worden? Oder handelt es sich um eine weitere Inkassogebühr.
Was sind das für bisherige Inkassokosten von 13,- Euro?
Muss Ihr Kunde in jedem Fall einer erfolglosen Inkassotätigkeit die dem Gegener berechneten Gebühren zahlen?
 
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Grundsätzlich geben wir keine Kommunikationsdaten unserer Auftraggeber heraus. Unsere Auftraggeber geben die Vorgänge ja an uns ab, damit WIR uns damit auseinandersetzen. WIR sind also ab Übergabe der Ansprechpartner.


Was das Einmelden bei Auskunfteien betrifft:

Der Link verweist auf viele schöne Urteile - aber vergessen wird hierbei, dass es sich um bestrittene Forderungen handelte! Bestrittene Forderungen dürfen natürlich nicht eingemeldet werden - und würden wir auch niemals machen. Aber rechtmäßige und unbestrittene! Solange nicht widersprochen wird, müssen wir ja auch von einer rechtmäßigen Forderung ausgehen.

Einer wirksamen Einverständnis bedarf es jedoch nicht. Hier wird wieder gefährliches Halbwissen verbreitet.


Zulässigkeit von Schufa-Meldungen
Die Einmeldung von Negativdaten an die Schufa ist gem. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

a) Der Betroffene muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein.
b) Zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung der Daten müssen mindestens vier Wochen liegen.
c) Die meldende Stelle muss den Betroffenen rechtzeitig über die bevorstehende Übermittlung unterrichten, frühestens jedoch bei der ersten Mahnung.
d) Der Betroffene darf die Forderung nicht bestritten haben.

Hierzu gibt es auch eine Entscheidung des AG Hamm (http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachartikel/zulassigkeit-einer-meldung-an-die-schufa/).

Bei uns werden natürlich auch die Vorgaben nach neuem Recht eingehalten. Zudem machen wir in der Tat eine Interessenabwägung - wenn z. B. die Einwendungen bei bestimmten Gläubigern außerordentlich hoch sind und wir Zweifel bekommen, ob nicht zu Unrecht Personen mit einem Eintrag versehen werden würden.

Allerdings muss man sagen: Bei Easycom gibt es - wie schon gesagt - nicht mehr Rückmeldungen als bei anderen Gläubigern. Das liegt vielleicht daran, dass man sich lieber hier im Forum aufregt oder (wie viele empfehlen) einfach nicht reagiert. Dann können wir nämlich gar nicht wissen, dass vielleicht irgendwas im Argen liegt, ob irgendwo ein Fehler passiert ist oder sonstwas.
Wir nehmen Einmeldungen zudem erst vor, wenn die Gegenseite auch über die Übermittlung vorher informiert wurde. Dies stellt jedoch keine Drohung/Nötigung dar, sondern ist eine gesetzliche Vorgabe. Wir müssen dies ankündigen. Insofern kann ich nur jedem Raten, auf die Ankündigungen zu reagieren!

Was die Rechtmäßigkeit der Forderungen betrifft:

Vor Installation der Premium-Software erscheint folgende Maske:

easycom.gif


Hier ist der Preis für die Buchung eindeutig einsehbar - er wurde nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt, sondern in einer zusätzlichen Vereinbarung, die der Nutzer akzeptiert hat, bestätigt. Der Gesamtpreis wurde angegeben, er wurde nicht in monatlich umgerechnete Preise angezeigt. Der Preis wurde weder in Buchstaben ausgeschrieben noch war ein Runterscrollen notwendig, um ihn einzusehen. Die Bestätigung erfolgte mit zwei Klicks:

a) der Vereinbarung wurde zugestimmt
b) es wurde auf „Weiter“ geklickt

Der Preis und die Vereinbarung waren also nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt, sondern es handelte sich - wie vom Gesetzgeber verlangt - um eine separate Vereinbarung.

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Man sollte wissen, welche Vereinbarungen man eingeht.

ABER: Wenn Sie sagen, Sie hätten diese Software gar nicht installiert (und damit diese Lizenzvereinbarung gar nicht abgeschlossen), dann ist das natürlich etwas anderes. Das müssten wir prüfen, Sie dürfen mich gerne anrufen/anmailen. Bisher ist mir nämlich NICHT EIN EINZIGER derartiger Fall bekannt. Aber das liegt vielleicht auch hier daran, dass man sich lieber hier übers Forum austauscht, anstatt mal die Kommunikation mit uns zu versuchen!?

Na ja, auch "14 Seiten" sind im Verhältnis in der Tat noch Einzelfälle. Die meisten beziehen sich nicht auf das Vertragsverhältnis, sondern dass die Forderung (angeblich bzw. auch tatsächlich) bereits gezahlt wurde. Da konnten dann z. B. Zahlungen aufgrund von Zahlendrehern bei der Überweisung nicht korrekt zugeordnet werden. Und bisher konnten wir alle Einwände klären - und haben erst am Montag jemandem sein Geld (noch am gleichen Tag) zurückerstattet, weil eine Doppelzahlung vorlag.

Und trotzdem sind es zu viele Einwände, wir würden nämlich gerne alle ausräumen. Aber hier bedarf es auch der Mitwirkung aller Beteiligten.

Mit freundlichem Gruß
Michael Brand

adebio Forderungsmanagement
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Hier ist der Preis für die Buchung eindeutig einsehbar - er wurde nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt, sondern in einer zusätzlichen Vereinbarung, die der Nutzer akzeptiert hat, bestätigt
Tatsächlich sind das dem Charakter nach allgemeine Geschäftsbedingungen. Was nun drüber steht ist eigentlich egal. Und der Preis wurde auch schön in den Fließtext eingebettet. Interessant, wie man ein Inkasso-Unternehmen betreiben kann, ohne von Tuten und Blasen überhaupt eine Ahnung zu haben. Aber ich denke, das ist in der Branche des kreativen Forderungsmanagements völlig normal..
 

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Darüber lässt sich sicherlich streiten. Ich will hier auch nicht ins Detail gehen, dass die Tarife auch andernorts einsehbar sind.

Aber es ist auch normal, dass man hierüber verschiedener Rechtsauffassung sein kann. Sonst gäbe es wohl keine Rechtsstreitigkeiten - womit Anwälte und Richter im Bereich des Zivilrechts praktisch arbeitslos werden würden.

Ich bin der Meinung, dass es eine separate Vereinbarung ist, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Aber ggf. muss das ein Richter entscheiden.

Mit freundlichem Gruß
Michael Brand

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Grundsätzlich geben wir keine Kommunikationsdaten unserer Auftraggeber heraus. Unsere Auftraggeber geben die Vorgänge ja an uns ab, damit WIR uns damit auseinandersetzen. WIR sind also ab Übergabe der Ansprechpartner.

Ach so.

Das soll also bedeuten, dass die Adresse Ihrer Mandantin, der Easycom, angeblich:

EASYCOM SH.P.K.
Njazi Meka Nr. 1
AL-1000 Tirana​

...in Wirklichkeit nicht mit den realen Kommunikationsdaten Ihrer Mandantin übereinstimmen.

Mithin handelt es sich bei dieser Adresse, und auch bei der Adresse, die Sie an die angeblichen Schuldner übermitteln, nicht um gültige Kommunikationsdaten und damit (unter Ihrer Kenntnis!) nicht um die Daten des Geschäftssitzes.

Diese gültigen Kommunikationsdaten weigern Sie sich aus Geheimhaltungsgründen, herauszugeben.

Wie bitte? Ist Ihnen überhaupt klar, was Sie da sagen?

Erklären Sie das mal einem Richter.

Sie haben eine gültige Bevollmächtigung für den Inkassoauftrag nachzuweisen - und dazu gehört eine ladungsfähige Anschrift des Geschäftssitzes. Das sind nicht "geheime Kommunikationsdaten", die dem Datenschutz unterliegen. Ich glaub, es geht los.

Wenn Ihr Mandant eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland hat und Sie selbst mit diesem in Deutschland (oder wo auch immer...) über "Kommunikationsdaten" sich verständigen, so haben Sie diese Daten den Schuldnern als Glaubhaftmachung Ihrer Legitimation vorzulegen.

Dass man, wenn man eine Forderung für einen Mandanten vertritt, eine Phantomanschrift als gültige Legitimation vorlegen darf, wäre mir völlig neu.

Was das Einmelden bei Auskunfteien betrifft:

Der Link verweist auf viele schöne Urteile - aber vergessen wird hierbei, dass es sich um bestrittene Forderungen handelte!

Nein, das wird nicht vergessen.

Vielleicht machen Sie sich mal mit dem Urteil vertraut:
LG Berlin 9 O 21/09
Recht - Schufa-Urteil: Inkassodienst muss Eintrag wieder löschen - Immobilien - Printarchiv - Berliner Morgenpost

Steht in den von mir verlinkten Urteilen.

Einer wirksamen Einverständnis bedarf es jedoch nicht. Hier wird wieder gefährliches Halbwissen verbreitet.

Dann hat der Berliner Richter ein gefährliches Halbwissen-Urteil gesprochen.

Bei uns werden natürlich auch die Vorgaben nach neuem Recht eingehalten. Zudem machen wir in der Tat eine Interessenabwägung -

Fragt sich nur, zu wessen Gunsten.

Allerdings muss man sagen: Bei Easycom gibt es - wie schon gesagt - nicht mehr Rückmeldungen als bei anderen Gläubigern.

Einem Inkassobüro, welches die ladungsfähige Anschrift seines Mandanten als geheimzuhaltende Kommunikationsdaten bezeichnet, glaube ich kein Wort mehr.

Und trotzdem sind es zu viele Einwände, wir würden nämlich gerne alle ausräumen. Aber hier bedarf es auch der Mitwirkung aller Beteiligten.

Sollten Sie im Auftrag Ihrer wertgeschätzten albanischen (oder was auch immer...) Mandantschaft mir jemals eine Mahnung zukommen lassen, so kläre ich das weder mit Ihrer Mandantschaft noch mit Ihnen, sondern gleich vor dem Richter.
 
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Inkassogebühr 32,50, das entspricht einer 1,3 Geschäftsgebühr eines Anwaltes. Diese Gebühr ist für "durchschnittliche" Tätigkeiten. Wenn das Mahnen per Textbaustein schon nicht einfach ist, was dann?
Was ist mit der Bonitätsprüfung. Was soll hier Anspruchsgrundlage der Erstattungsforderung sein? §286 BGB sicher nicht, an wen sind die Kosten überhaupt gezahlt worden? Oder handelt es sich um eine weitere Inkassogebühr.
Was sind das für bisherige Inkassokosten von 13,- Euro?
Muss Ihr Kunde in jedem Fall einer erfolglosen Inkassotätigkeit die dem Gegener berechneten Gebühren zahlen?
Können Sie das bitte noch aufschlüsseln? Nur um das Bild des seriösen Inkassounternehmens noch zu komplettieren.
 
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