AW: Overnext macht Druck
vielen Dank für das Feedback. Ob man hier von vielen Einwände ist sehr relativ. Prozentual sind es bei Easycom nicht mehr Einwände als bei allen anderen Auftraggebern auch - und da sprechen wir z. B. auch von Banken und Versandhändlern. Diese Personen tauschen sich aber nicht so oft in Foren aus.
Dass man in den Foren nicht so viel von Versandhäusern liest, liegt einzig und allein daran, dass diese Versandhäuser es merkwürdigerweise allesamt fertig bringen, für ihre Waren und Dienstleistungen Preishinweise zu präsentieren, wie sie gemäß § 1 Abs. 6 PAngV sowie § 312c BGB i.V.m. BGB-InfoV gefordert werden.
Ein Unternehmen, welches sich vielleicht unter Zuhilfenahme aller verfügbaren virtuellen albanischen Leibeskräfte bemüht, einen sofort erkennbaren, deutlich sichtbaren Preishinweis auf seinen Webseiten anzubringen, dem das allerdings leider bisher nicht erfolgreich gelungen ist, darf sich nicht wundern, wenn es vermehrte Wortmeldungen in Foren gibt.
Ein Inkassobüro, welches für so einen Mandanten Geld einzieht und dann noch die Chuzpe besitzt, zu behaupten, es sei dort alles rechtens, darf sich ebenfalls nicht über negative Berichterstattung wundern.
Allerdings können wir uns komischerweise bei allen anderen Auftraggebern vernünftig mit der Gegenseite auseinandersetzen.
Komischerweise bekommt man von jedem seriösen Vertragspartner eine ladungsfähige Anschrift mitgeteilt, unter der es auch gelingt, sich mit dem Vertragspartner bei Streitigkeiten auseinanderzusetzen.
Bei Easycom sind jedoch Wortwahlen unterhalb der Gürtellinie eher die Regel als die Ausnahme - was wir uns allerdings als normale, freundliche Menschen nicht gefallen lassen. Hier wird dann auch schon mal die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
In solchen Fällen liegt es in der Natur der Sache, dass bei Beschwerden von Laien die Sprache oft nicht angemessen ist. Manche können sich in solchen Situationen nicht im Zaum halten. Wir raten ja ohnehin davon ab, überhaupt Stellung zu nehmen.
Aber was verlangen Sie? Sollen die Leute da auch noch "Dankeschön" sagen? :scherzkeks:
Nach unseren Erkenntnissen entspricht das Angebot von Easycom aber den gesetzlichen Vorgaben. Und trotzdem wird das Ganze dann schnell in eine Abzocker-Schiene geschoben. Es tummeln sich auf der anderen Seite leider auch sehr, sehr viele Betrüger (damit möchte ich hier natürlich niemandem etwas unterstellen), die falsche Daten angeben und sich die Leistungen bewusst erschleichen. Davon redet leider niemand, das kann es ja auch nicht sein. Man muss immer beide Seiten betrachten.
Oh, starker Tobak.
Passen Sie auf, was Sie sagen, wenn Sie hier wissentlich solche Aussagen treffen. In dem Moment könnten Sie sich nämlich die Geschäftspraktiken Ihrer Mandantschaft zu eigen machen.
Auf dem Screenshot (s. unten) sehe ich nichts von einem Preishinweis.
Das Herunterladen der exe-Datei (unter dem Link "Jetzt Download-Modul einrichten") habe ich mir verkniffen, weil ich aus obskurer albanischer Quelle keine exe-Dateien ausführen werde und auch keine Rechnungen aus Albanien oder Mahnungen aus Bremen erhalten möchte. Aber bis hierhin sehe ich nichts von einem Preishinweis, und ich bin den normalen Weg gegangen, den wahrscheinlich jeder Nutzer gehen wird. Was in den AGB steht, kann sich Ihre Mandantschaft übrigens gepflegt über den Lokus nageln. Der Begriff der überraschenden Klausel gem. § 305c BGB sollte Ihnen ein Begriff sein.
Natürlich gibt es auch berechtigte Einwände, auch bei Easycom passieren sicherlich Fehler - wie überall. Das muss man dann im Einzelfall prüfen.
Das sind mir hier schon ein bißchen zu viele Einzelfälle, auf inzwischen 14 Seiten.
Eine sachliche Auseinandersetzung hilft sicherlich allen Beteiligten. Und der Forderung widersprechen sollte man auf jeden Fall. Unwidersprochene Forderungen dürfen ggf. auch an Bonitätsdatenbanken eingemeldet werden. Und das wäre natürlich ärgerlich und nicht im Sinne des Erfinders!
Ach so!
Sie wollen also damit sagen, dass Sie auch Schufa-Einträge in solchen Fällen vornehmen, wo Sie keine wirksame Einverständniserklärung zur Datenweitergabe (Schufa-Klausel) vorliegen haben?
Es ist nämlich so, dass auch bei unbestrittener Forderung der Eintrag dann nicht zulässig ist, wenn keine Einwilligung in die Datenweitergabe vorliegt.
Schufa - Antispam Wiki
Der "Schuldner" kann Ihnen eine einstweilige Verfügung aufbrummen, sollten Sie so etwas tatsächlich tun.
Daher tun Sie es auch in Wirklichkeit wohl nicht, sondern verbreiten hier nur Stinkbomben, wie wir sie aber inzwischen von vielen Inkassobüros kennen.
Wie gesagt: Wir wollen niemanden etwas böses und erledigen einfach unseren Job. Wir arbeiten hierbei seriös ...
Hoffentlich unter Vorlage einer gültigen Bevollmächtigung mit ladungsfähiger Anschrift. Bevor Sie mir die nicht bringen, würde mich ihr seriöses Gesäusel erst einmal überhaupt gar nicht interessieren.
... der darf uns auch gerne mal besuchen.
Mit voller Akteneinsicht? :scherzkeks::sun::-D
Übrigens: Sie haben immer noch nicht meine Frage beantwortet, an welche ladungsfähige Anschrift Sie Ihre Rechnungen an die Mandantin namens Overnext zustellen.