AW: Overnext macht Druck
Habe heute seit fast einem halben Jahr mal wieder Post von diesen Pe.... bekommen (siehe meine älteren Beiträge hier). Habe jetzt zurückgeschrieben, das ich mich auf Ihre Anzeige freue und wir uns vor Gericht sehen. Habe dort niemals eine falsche adr. angegeben. Die kto war auch richtig, nur eine verwechslung, da das konto aufgelösst war und ich die beiden kto vertauscht hatte. Sollte bein Mahnbescheid unterwegs sein, so kommt der auch sicher an, da der GV über das Amt die Adr. rausbekommt wenn er möchte. Also alles nur wieder lehre Luft.....
Habe heute seit fast einem halben Jahr mal wieder Post von diesen Pe.... bekommen (siehe meine älteren Beiträge hier). Habe jetzt zurückgeschrieben, das ich mich auf Ihre Anzeige freue und wir uns vor Gericht sehen. Habe dort niemals eine falsche adr. angegeben. Die kto war auch richtig, nur eine verwechslung, da das konto aufgelösst war und ich die beiden kto vertauscht hatte. Sollte bein Mahnbescheid unterwegs sein, so kommt der auch sicher an, da der GV über das Amt die Adr. rausbekommt wenn er möchte. Also alles nur wieder lehre Luft.....
Sehr geehrter Herr [ edit] ,
Unser Unternehmen verdächtigt Sie einer oder mehrerer Straftatdelikte. Es geht hierbei um das Kundenkonto mit der Kundennummer "[ edit] " - dieses weist weiterhin einen Schuld i.H.v. "148.00 EUR" auf.
Wir möchten gerne den gesetzlichen Bestimmungen nachkommen und Ihnen mitteilen, dass wir a) gegen Sie Strafanzeige gestellt haben und b) die in dieser E-Mail aufgeführten Daten an die Strafverfolgungsbehörden - Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft - übermittelt haben. Der Tatvorwurf lautet "Eingehungsbetrug" (Vortäuschung einer Zahlungsfähigkeit bei Auftragserteilung) - dies ist im Strafgesetzbuch in § 263 geregelt, er sieht als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Sie haben bewusst falsche Kontodaten eingegeben. Die von uns und der Bundesbank eingesetzte Prüfsummenberechnung verhindert bereits bei der Eingabe ein "vertippen". Hinsichtlich dieser Tat haben wir Ihnen weiterhin Fälschung beweiserheblicher Daten (Strafgesetzbuch § 269) vorzuwerfen.
Mehrmals haben wir und unsere Rechtsanwaltskanzlei versucht mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Die von Ihnen eingegebene postalische Anschrift erwies sich als falsch, die Post sendete die Briefe an den Absender mit dem Vermerk "unzustellbar" zurück. Hinsichtlich dieser Falschangabe werfen wir Ihnen weiterhin Fälschung beweiserheblicher Daten (Strafgesetzbuch § 269) vor.
Zur Aktivierung der Zahlung haben Sie eine bei der Bundesnetzagentur registrierte Rufnummer gewählt. Dabei wurde die Anschlussrufnummer protokolliert. Mit folgender Rufnummer(n) haben Sie die Zahlung authorisiert:
………
Die Leistung wurde u.a. über folgende lizenzgebundene Rechner genutzt:
MEDIUM-[ edit](Medium)
Desweiteren wurden die Seriennummer(n) Ihrer Prozessoren, Ihrer Netzwerkkarte(n) sowie Ihrer Speichergeräte (z.B. Festplatte) für eine Beweisaufnahme gesichert.
Folgende E-Mail Adressen wurden per Aktivierungs PIN von Ihnen bestätigt:
Zahlungs- und/oder Anmeldeaktivitäten erfolgten über folgende IP-Adressen mit Zeitstempel:
85.180./ e18024.adsl.alicedsl.de am 08.03.2008 15:18
Sollte bei Ihnen bisher kein gerichtlicher Mahnbescheid aufgrund von fehlerhaften Adressangaben / nicht angemeldetem Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt eingegangen sein bitten wir um umgehende Mitteilung Ihrer ladungsfähigen Anschrift, damit wir den Prozess einer zivilrechtlichen Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher gegen Sie einleiten können.
Sollte sich unsere Erstattung einer Strafanzeige mit Ihrer Zahlung überschnitten haben bitten wir um umgehende Benachrichtigung, damit wir die Strafanzeige zurücknehmen können.
Folgende Zahlung ist noch offen und wurde noch nicht beglichen:
Kontoinhaber : Kanzlei Roscher & Vogelsang
Bankinstitut : Deutsche Bank Köln
BLZ : 37070024
Kontonr. : [.......]
Verwendungszweck : [ edit]
Betrag : 148,00 EUR
IBAN :[ edit]
SWIFT : [ edit]
Mit freundlichen Grüßen,
[ edit]
Interne Inkassobearbeitung