Overnext macht Druck

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AW: Overnext macht Druck

Sehr geehrter Herr XXXXX,

Ihr Kundenkonto mit der Kundennummer "----UTEWJ" weist immer noch eine
Schuld in Höhe von "148.00 EUR" auf.

Da wir bisher keinen Zahlungseingang zu den fehlgeschlagenen Lastschriften
verzeichnen konnten wird unser Unternehmen und der Zahlungsdienstleister
am "Montag, den 13.10.2008" Strafanzeige gegen Sie bei der zuständigen
Polizeibehörde erstatten.

Die landläufige Meinung, bei einem Betrug im Internet nicht identifiziert
werden zu können, werden wir widerlegen. Wir werden folgende Daten zur
eindeutigen Ermittlung Ihrer Identität vorlegen:

Aktivierung der Zugänge über folgende Rufnummer(n):
0162xxxxx

Nutzung der Software über folgende lizenzgebundenen Rechner:
xxxxxx

Anmeldungen über folgende E-Mail Adressen:
xxxxxxxxxxxxxxxx

Zahlungs- und/oder Anmeldeaktivitäten über folgende IP-Adressen mit
Zeitstempel:
xxxxxx195 / xxxxxx am 18.08.2008 02:10

Die Aufzeichnungen von VERINET enthalten darüberhinaus die Information,
dass Sie bisher 223MB Datenvolumen genutzt haben.

Bei der Nichteinlösung von Lastschriften aufgrund eines ungedeckten
Kontos handelt es sich nicht nur um eine offenstehende Schuld sondern auch
um den Missbrauch des Lastschriftverfahrens. Das Lastschriftverfahren wird
dann missbraucht, wenn es zur Zahlung von Entgelten eingesetzt wird, diese
Zahlungen jedoch im Nachhinein fehlschlagen. In solchen Fällen handelt es
sich um eine sogenannte fingierte Zahlung, die den Betrugsvorwurf
erhärtet - ähnlich einem Scheckbetrug. Würde eine Lastschriftenzahlung
im Supermarkt aufgrund eines ungedeckten Kontos fehlschlagen, würde dies
auch dem Verhalten eines Diebstahles gleichen. Dabei ist es wie bei einer
Lastschriftenzahlung im Internet vollkommen unerheblich wie hoch das nicht
gezahlte Entgelt ist, da die Tat als solche für einen Betrugsvorwurf
genügt.

Neben den strafrechtlichen Maßnahmen, die wir zur Vorbeugung weiterer
Straftaten Ihrerseits durchführen, werden wir selbstverständlich
zivilrechtlich gegen Sie vorgehen, dies umfasst auch die Erteilung eines
Mahnbescheides und die dadurch ausgelöste Vollstreckung durch
Gerichtsvollzieher.

Die einzige Möglichkeit, die Strafanzeige noch zu vermeiden, ist die
Zahlung der folgenden Entgelte EINGEHEND bis zum "Freitag, den
10.10.2008". Unser System wird an diesem Tag den Zahlungseingang
überprüfen - verläuft diese Prüfung negativ wird am darauffolgenden
Montag die Strafanzeige gegen Sie erstattet. Beachten Sie bitte, dass wir
bei einem späteren Zahlungseingang die Strafanzeige NICHT zurücknehmen
werden.

Überweisen Sie folgende Entgelte RECHTZEITIG an folgende Bankverbindung:

Kontoinhaber : Kanzlei [.........]
Bankinstitut : Deutsche Bank Köln
BLZ : 37070024
Kontonr. : [.......]

Verwendungszweck : xxxx-xxxxxx
Betrag : 148,00 EUR

IBAN : xxxxxxxxxxxxxxx57978702
SWIFT : DxxxxxxxxxKOE


Bitte kontaktieren Sie die Kundenbetreuung nicht zu diesem Sachverhalt, da
diese Fälle zentral von einer anderen Abteilung verwaltet werden.
Fristverlängerungen bis zu Ihrer Reaktion in dieser Angelegenheit werden
wir Ihnen nunmehr nicht gewähren. Falls Sie bei der Lastschriftenzahlung
keinen Betrugsgedanken gehabt haben sollten, sind wir uns sicher, dass Sie
den Betrag pünktlich ausgleichen werden. Sie erhalten diese E-Mail jede 3
Tage, bis der Betrag eingegangen ist oder die Strafanzeige gegen Sie
erstattet wurde.


Mit freundlichen Grüßen,

OVERNEXT DEUTSCHLAND
...
 
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overnext ist eine [ edit] firma wie sie im buche steht
der sitz der firma aus dem ostblock ( Lettland)
wer da was überweißt ist selbst schuld
ich hab den ganzen misst auch am hals
die drohen mir schon seit monaten mit ner anzeige
und nichts passiert
 
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allso bei mir kommt das gleiche.bei mir sind es sogar 209 eu.Habe die heute angeschrieben,die sollen es mal sein lassen mit den e-mails.wenn es so weiter geht,wird meine e-mail adresse gelöscht.und die können schreiben wie sie wollen.
Der rechtsverdreher hat sich bei mir auch nur peer e-mail gemeldet,und nicht peer post.Linkes ding würde ich mal sagen.



gruß cleo
 
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Nicht irre machen lassen! Das ist eine [edit]firma!
Die sollen erstmal eine Niederlassung in Deutschland und Ihre Firma in Albanien NACHWEISEN!
Da ich auch mit denen spiele und ich keine Antwort auf meine Frage nach einer "Ladungsfähigen Anschrift" bekomme werde ich auf dem vorwege die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung anschreiben.
Mal sehen wenn deren Anwalt sich meldet. Der MUß die Anschrift preisgeben, aber hier gibt es auch eine Anwaltskammer!
Die Mahnemails kann man mit einer "schwarzen Liste" unterdrücken, bzw. automatisch löschen.
Vor Gericht haben die sowieso keine Chance aufgrund unserer Gesetzeslage. Lasst euch nicht von diesen [ edit] nervös machen.
 
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...und dann am Ende immer mit "freundlichen Grüssen", hehe, letzte Woche wollten sie mich anzeigen (Montag) ich warte....
 
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Hallo zusammen,

Habe gestern jetzt ein Schreiben vom Anwalt bekommen das gleiche was die über mail geschickt haben, dass Sie es nimmer hinnehmen, Missbrauch der zur Verfügung gestellten Leistung. Bla bla bla. Der betrag soll bis 07.11 bezahlt werden oder anrufen um Raten zahlung aus zumachen. Was meint ihr dazu
 
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Leute!!

Kann mir mal einer von euch sagen, warum einige immer wieder auf die Masche reinfallen??? Als die Firmen angefangen haben, da war es kein Wunder dass die Leute reihenweise drauf reingefallen sind, aber heutzutage???? Wer macht denn noch was ohne sich vorher zu informieren?? ALLE! Denn sonst würde es so aktuelle Threats nich geben! :eek:

Viele wissen haargenau, dass das Abzocke ist, logisch, denn wer sich ein wenig mit dem Usennet beschäftigt, kann es umsonst nutzen ;)

Trotzdem Frage ich mich, warum es immer wieder Leute gibt, die auf so einen Mist reinfallen??

Wenn man sich Informiert (ja, googlen hilft!), der weis sofort, das es bei Usenent-Anbietern immer streß gibt, wenns um Gratis-Tests geht. Oder wer die AGBs doch richtig durchliest, und irgenwo auch nur ANGEDEUTET steht, dass sich irgendwas stillschweigend verlängert (Ja, das steht da, wenn auch nicht immer eindeutig!), bzw. ich weis, dass es ein "Gratis"-Test Account von einer Firma ist, die Sachen verkauft, die man auf legalem Weg umsonst haben kann, dann lass ich doch die Finger davon!!

Ich selbst habe mir mal die Mühe der gemacht. die AGBS zu durchstöbern bei den großen Betr... Firmen und siehe da, es stand bisher immer irgendwo so eine Stolperfalle mit drin. Und wer sich richtig erinnert, weis, dass er irgendwo mal den AGBs zugestimmt hat.

Deshalb mein Tip, statt auf Gratis-Downloads zu schielen und anschließend rumzujammern oder sich groß darzustellen, weil man cool abwartet was die Firmen machen. Einfach mal BRAIN 2.0 einschalten!

Mir gehen die Jammer-Threats einfach nur sowas von auf den Geist. Leute, laßt einfach die Finger davon und dann habt ihr auch keinen Ärger! Macht euch lieber die Arbeit den Umgang mit dem Usenet auf herkömmliche Art un Weise zu lernen, dann habt ihr auch alles Gratis. Aber das wäre ja Arbeit, stimmt's? :D

Wer also gierig und faul (egal ob AGBs lesen UND verstehen oder Usenet-Umgang lernen!) ist, hat's ja eigentlich nicht besser verdient. :wall:
 
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Hallo,

@Magdalena71

Viele wissen haargenau, dass das Abzocke ist, logisch, denn wer sich ein wenig mit dem Usennet beschäftigt, kann es umsonst nutzen ;)

Ich weiß, der Vergleich hinkt aber, viele Verkehrsteilnehmer wissen genau, wie man sich im Straßenverkehr verhält und trotzdem passieren Unfälle. Warum, wohl :roll:


Gruß, der Borstige
 
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:-?

Hallo,
gar nicht drum kümmern!
Siehe Artikel "Werwolf"!
Der Anwalt meldet sich nur mit eMail und Briefen. Er kann seine Legimitation bi heute nicht nachweisen. Nach meinen Recherchen gibt es in der Njazi Meka 1, 1000 Tirana diese Firma NICHT!

Im übrigen: Mahnungen per eMail sind NICHT rechtskräftig oder in anderer Form Wirksam.
 
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Und das sagt wer:-?
http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Wo kämen wir da hin - nur weil irgendein bescheuerter Hansel glaubt, Kohle zu bekommen, muss ich dem doch nicht widersprechen (etwas anderes gilt im gerichtlichen Mahnverfahren, aber da fragt ja auch ein Gericht und nicht der Hansel). Einem Richter ist es völlig schnurz, was außergerichtlich an Brieflein gewechselt wurde, sofern diese nicht unmittelbar Auswirkungen auf die Anspruchsgrundlagen haben.
Die bescheuerten Hansel sind die Nutzlosanbieter
 
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Mahnungen per Mail sind genauso rechtskräftig wie per Brief.Hat mir mal ein Anwalt erzählt

Ob man auf diesen Mist in diesem Fall reagieren sollte ist eine andere Frage:-D
 
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Mal zur Info

Durch eine Mahnung wird der Schuldner vom Gläubiger zur Erbringung der geschuldeten Leistung aufgefordert. Sie ist – mit den in § 286 Abs. 2 bestimmten Ausnahmen – Voraussetzung für den Verzug, an den wiederum ua. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung (§ 280 Abs. 1 und 2 BGB) und Verzugszinsen (§ 288 BGB) anknüpfen. Gem. § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner einer unabhängig von einer Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei einem Verbrauchern ist auf diese Folge jedoch hinzuweisen.

Die Mahnung ist eine einseitig empfangsbedürftige Erklärung. Nach der Konzeption des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bedürfen Erklärungen nur dann einer bestimmten Form, wenn dies ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 125 BGB). Da eine gesetzliche Bestimmung für Mahnungen nicht vorhanden ist, ist diese an keine bestimmte Form gebunden und kann daher mündlich, schriftlich und per Fax oder auch E-Mail erfolgen.

Bei kleineren Beträgen und im Massengeschäft ist es für Unternehmen aus Kostengründen sinnvoll, die erste Mahnung bzw. Zahlungserinnerung per E-Mail an den Schuldner zu versenden. Insbesondere dann, wen der Schuldner vorher über das Internet den Vertrag abgeschlossen hat oder die E-Mail-Adresse bei Kauf angegeben hat.


Aus Gründen des Beweises empfiehlt sich, die Mahnung schriftlich abzufassen und per Fax oder Brief zu versenden. Auch wenn Zahlungsschwierigkeit oder fehlender Zahlungsbereitschaft bei Schuldner bekannt ist, sollte die Mahnung schriftlich erfolgen um keine Zeit zu verlieren. Denn der Gläubiger könnte behaupten, die E-Mail sei nicht angekommen oder im Spam-Filter gelangt. Um den Nachweis des Zugangs erbringen zu können, sollte das Mahnschreiben per Einwurfeinschreiben versendet werden.
 
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Es wäre sinnvoll den Link zu posten, andernfalls muß der Post aus urheberrechtlichen Gründen gelöscht werden
 
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Mahnungen per Mail sind genauso rechtskräftig wie per Brief.Hat mir mal ein Anwalt erzählt
Vermutlich hat er noch keine Erfahrung mit der Nutzlosbranche gesammelt.
Im normalen Geschäftsleben, in dem es noch Treu und Glauben gibt, mag diese
formale Aussage zutreffen, aber nicht in den Bereichen, um die es hier geht.
 
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