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Frisch registriert
AW: Overnext macht Druck
...Sehr geehrter Herr XXXXX,
Ihr Kundenkonto mit der Kundennummer "----UTEWJ" weist immer noch eine
Schuld in Höhe von "148.00 EUR" auf.
Da wir bisher keinen Zahlungseingang zu den fehlgeschlagenen Lastschriften
verzeichnen konnten wird unser Unternehmen und der Zahlungsdienstleister
am "Montag, den 13.10.2008" Strafanzeige gegen Sie bei der zuständigen
Polizeibehörde erstatten.
Die landläufige Meinung, bei einem Betrug im Internet nicht identifiziert
werden zu können, werden wir widerlegen. Wir werden folgende Daten zur
eindeutigen Ermittlung Ihrer Identität vorlegen:
Aktivierung der Zugänge über folgende Rufnummer(n):
0162xxxxx
Nutzung der Software über folgende lizenzgebundenen Rechner:
xxxxxx
Anmeldungen über folgende E-Mail Adressen:
xxxxxxxxxxxxxxxx
Zahlungs- und/oder Anmeldeaktivitäten über folgende IP-Adressen mit
Zeitstempel:
xxxxxx195 / xxxxxx am 18.08.2008 02:10
Die Aufzeichnungen von VERINET enthalten darüberhinaus die Information,
dass Sie bisher 223MB Datenvolumen genutzt haben.
Bei der Nichteinlösung von Lastschriften aufgrund eines ungedeckten
Kontos handelt es sich nicht nur um eine offenstehende Schuld sondern auch
um den Missbrauch des Lastschriftverfahrens. Das Lastschriftverfahren wird
dann missbraucht, wenn es zur Zahlung von Entgelten eingesetzt wird, diese
Zahlungen jedoch im Nachhinein fehlschlagen. In solchen Fällen handelt es
sich um eine sogenannte fingierte Zahlung, die den Betrugsvorwurf
erhärtet - ähnlich einem Scheckbetrug. Würde eine Lastschriftenzahlung
im Supermarkt aufgrund eines ungedeckten Kontos fehlschlagen, würde dies
auch dem Verhalten eines Diebstahles gleichen. Dabei ist es wie bei einer
Lastschriftenzahlung im Internet vollkommen unerheblich wie hoch das nicht
gezahlte Entgelt ist, da die Tat als solche für einen Betrugsvorwurf
genügt.
Neben den strafrechtlichen Maßnahmen, die wir zur Vorbeugung weiterer
Straftaten Ihrerseits durchführen, werden wir selbstverständlich
zivilrechtlich gegen Sie vorgehen, dies umfasst auch die Erteilung eines
Mahnbescheides und die dadurch ausgelöste Vollstreckung durch
Gerichtsvollzieher.
Die einzige Möglichkeit, die Strafanzeige noch zu vermeiden, ist die
Zahlung der folgenden Entgelte EINGEHEND bis zum "Freitag, den
10.10.2008". Unser System wird an diesem Tag den Zahlungseingang
überprüfen - verläuft diese Prüfung negativ wird am darauffolgenden
Montag die Strafanzeige gegen Sie erstattet. Beachten Sie bitte, dass wir
bei einem späteren Zahlungseingang die Strafanzeige NICHT zurücknehmen
werden.
Überweisen Sie folgende Entgelte RECHTZEITIG an folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber : Kanzlei [.........]
Bankinstitut : Deutsche Bank Köln
BLZ : 37070024
Kontonr. : [.......]
Verwendungszweck : xxxx-xxxxxx
Betrag : 148,00 EUR
IBAN : xxxxxxxxxxxxxxx57978702
SWIFT : DxxxxxxxxxKOE
Bitte kontaktieren Sie die Kundenbetreuung nicht zu diesem Sachverhalt, da
diese Fälle zentral von einer anderen Abteilung verwaltet werden.
Fristverlängerungen bis zu Ihrer Reaktion in dieser Angelegenheit werden
wir Ihnen nunmehr nicht gewähren. Falls Sie bei der Lastschriftenzahlung
keinen Betrugsgedanken gehabt haben sollten, sind wir uns sicher, dass Sie
den Betrag pünktlich ausgleichen werden. Sie erhalten diese E-Mail jede 3
Tage, bis der Betrag eingegangen ist oder die Strafanzeige gegen Sie
erstattet wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
OVERNEXT DEUTSCHLAND