opendownload.de softwaresammler.de ( me too Postings )

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Seinen Eltern die Situation zu schildern fällt immer schwer, ich gehöre auch dazu.

Eine Frage habe ich da dennoch zur Unmündigkeit:
Zur Zeit der Registrierung war ich 15 und nun bin ich 16.
Eine Person ist minderjährig zwischen 0 und 17, oder ?
Im Januar(14.01. ) , also kurz nach der Rechnung/Mahnung ,
werde ich 17.
Bin ich also zur Zeit des "Vertrages" (ich setze es bewusst in Anführungsstrichen, da ich mir bewusst bin, dass kein Vertrag bei Opendownload besteht).
Oder ab wann wird "gemessen",ob man mündig/unmündig ist?
Zum Zeitpunkt der Registrierung?
 
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Dann bin ich beruhigt.
Was heißt hier beruhigt?!
Auch Volljährige kommen aus dieser Sache unbeschadet heraus,aber mein Gewissen sagt mir:
Nerven zusammenhalten, lass dir nichts anderes einreden.
Die Videos Jens´,das Computerbetrug-Forum, die Seite des Verbrauchesschutzes haben Recht.Mit einem Anwalt unsererseits zu reagieren ist geschenktes Geld.
Da kann man mir noch mit Anwalt [.......],Inkasso blubb drohen,nun sieht die Welt doch viel lustiger aus.
Nur reagieren, wenn gerichtlicher Mahnbescheid kommt.
Schicksal, dass es bei mir alles kurz vor Weihnachten ist. :- )
Ich danke allen hier nochmal, natürlich ersetzen die Beiträge keinen richterlichen Rat etc. ... doch kann ich diese Nacht besser schlafen,alles aus der Seele gefragt/geschrieben/geschmunzelt.
Ich denke, dass bei mir (wie bei anderen ) nicht viel getan werden muss/kann und somit einfach nur auf einen gerichtlichen Mahnbescheid (wenn überhaupt) warten.
 
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Was von meiner Anmeldung 2008 eventuell übrig geblieben ist, kann
ich jetzt nur noch in meinem Spam Ordner finden. Damals ging
es fast zeitgleich mit nigeria scam mails, und anderen dubiosen
Kram los.. mein Spam Ordner ist immer gut gefüllt.. nur opendownload
schreibt mir nicht mehr :sun:
 
Content Services Ltd-rechnung bezahlt was tun?-->Softwaresammler.de

Hallo erstmal
Ich habe vor kurzem eine rechnung über 138 euro(mahnung ) bekommen.
Vor Angst nach noch höheren Mahnungen zahlte ich den betrag ein!
Ich suchte danach im internet nach Content Services Ltd und entsetzt las ich das diese firma so zusagen[ edit] bzw abzocker sind
Wa soll ich nun machen?
kann ich das geld i.wie wiederbekommen?
und ich werde ja für die anderen 12 monate noch eine Rechnung bekommen soll ich diese nicht einzahlen?
lg
 
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Es gibt kein Gesetz, mit dem durch eine einmalig erfolgte Zahlung ein unwirksames Vertragsverhältnis bestätigt wird.
http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html

Wenn der Köter für das zweite Jahr wieder eine Wurstsemmel will:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Theoretisch besteht die Möglichkeit, das Geld, das man im Rechtsirrtum gezahlt hat, gerichtlich wieder einzuklagen.
Das hat auch verschiedentlich mal geklappt:
Betreiber von Opendownloads.de/Softwaresammler.de gibt erneut klein bei - Antispam e. V.
Eine Gewähr dafür, dass das immer so reibungslos funktioniert, gibt es allerdings nicht.
 
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Nabend,

ich habe heute nochmal auf die Seite von Softwaresammler geschaut, nachdem heute der erste Brief von einem Anwalt kam ( übliche "Anmeldung" leider mir richtiger Adresse...) und dort istg mir aufgefallen, dass sie mittlerweile uaf ein Widerrufsrecht hinweißen. Wird es dadurch für die eher möglich das Geld wirklich einzutreiben, der Hinweiß auf die kostenpflichtige Mitgfliedschaft ist weiterhin sehr klein.
Auch die andere Seite scheint dazu zu lernen, wann ist denn der Punkt erreicht wo wir uns nicht mehr auf unlauteren Wettbewerb beziehen können erreicht?

schöne grüße
 
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Wird es dadurch für die eher möglich das Geld wirklich einzutreiben, der Hinweiß auf die kostenpflichtige Mitgfliedschaft ist weiterhin sehr klein.
Was die nachträglich reinbasteln ist unerheblich.
Merke: "Webseiten sind nicht in Granit gemeißelt"
das kann Sekunden später schon wieder verschwunden sein
>> http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html
 
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...dass sie mittlerweile uaf ein Widerrufsrecht hinweißen...

"Hinweisen" auf der Webseite reicht nicht. Es muss nachweislich eine Widerrufsbelehrung in Textform dem Verbraucher zugegangen sein, d.h. mindestens per e-Mail mit anschließendem Ausdruck am eigenen Drucker (hierüber müsste sich der Anbieter vergewissert haben).

Gibt es keine wirksame Zustellung einer Widerrufsbelehrung, hat auch die Widerrufsfrist niemals zu laufen begonnen.

Ohnehin kommt bei solchen Angeboten mit verstecktem Preishinweis kein wirksamer Vertrag zustande, so dass der Widerruf nur in zweiter Linie überhaupt interessant ist.
 
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Hoffentlich hatte er Rechtsschuitzversicherung, sonst wäre es hinausgeschmissenes Geld. Das aufgesetzte Schreiben landet genauso im Abfall, wie die Schreiben von der Abzockfirma. Wer macht sich denn einen Kopf wegen 96 EUR. Selbst, wenn es zu einer Verhandlung käme und die Abzocker würden Recht bekommen, würde sich alles im Rahmen halten. Aber wie soll es zu einer Verhandlung kommen.Würde sagen, man wird eher 5 x vom Blitz getroffen, als wenn man einmal mit den Abzockern vor Gericht sitzt. Ist doch völlig undenkbar. Was soll Hinweis auf Anwalt. Soll das etwa nachgeahmt werde. Ich hoffe, das keiner diesen Aufwand betreibt.:wall:
 
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Dann bin ich beruhigt.
Was heißt hier beruhigt?!


Was willst Du mit richterlichen Rat? Frage 10 Richter und Du bekommst vielleicht 10 unterschiedliche Antworten. Mache das, was hier im Forum steht. Mahnbescheid - wäre kein Problem für "die". Kann jeder machen, wird ja vom Gericht nicht geprüft. Vielleicht bekommst Du einen:scherzkeks::scherzkeks:. Wäre doch mal eine Abwechselung in diesem Forum. Aber zu diesem "Lacher" wird es leider nicht kommen. Dann schöne :tannenbaum:
 
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http://www.chemieonline.de/forum/showthread.php?p=2684630784#post2684630784
Am 11.10.09 richten Sie eine unbegündete Forderung an eben meine email-Adresse. In der Annahme Sie hätten sich beidesmal in der Adresse geirrt, ignorierte ich diese Schreiben. Daraufhin sandten sie mir eine Mahnung mit Androhung erheblicher Rechtsnachteile, die auch schon in den beiden erwähnten Schreiben angedeutet wurden. Dies erfüllt m.E. den Straftatbestand nach § 240, BGB.

Bisher habe ich mit der Bearbeitung Ihrer Anschreiben zwei Stunden gebraucht. Mit der Zusendung weiterer Schreiben, per Brief- oder elektronischer Post oder sonstigen Anfragen, erklären Sie sich unwiderruflich bereit, mir meine Bearbeitungszeit mit € 200.--/Stunde zu vergüten. Sie erklären gleichzeitig, dass die Bemessung des Zeitbedarfs ausschliesslich mir obliegt.
 
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Hallo! Also, nachdem das Thema "Abzocker im Internet" jetzt nun schon in vielen diversen Foren "ewig" abgehandelt" wurde, wird wohl niemand mehr die Abzocker ernst nehmen. Gruß von Lara


Da hast Du wohl Recht. Manche sind aber eingeschüchtert und wollen persönlich , was eigentlich hier geschrieben steht, noch mal in Kurzform hören. Zwei Sätze sagen alles aus, um mal das Forum zusammenzufassen: Ignoriere jeden Posteingang von Abzockfirmen, sie können Dir nicht ans Leder! Außer Drohungen und Mahnungen wirst Du nichts von denen bekommen. Wo finde ich denn die anderen Beiträge von Dir. Benutzername .........kommt mir irgendwie bekannt vor. Schönen Sonntag.
 
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Manche bekommen gar nicht mit, dass sie auf Abzocker reingefallen sind. Sie schieben die Schuld auf sich selber, nachdem die Rechnung kam und sie sich noch mal die Seite angesehen haben und plötzlich die Kosten sehen und zahlen willenlos.
Die Anderen erkennen die Abzockmethode. Informieren sich auch, aber die Angst ist größer und spätestens nach der 2. Mahnung wird gezahlt. Die Angst ist auch durch die Foren bei dieser Gruppe nicht zu nehmen. Es will ihnen einfach nicht in den Kopf, dass die Abzocker außer Mahnungen nichts unternehmen. Wenn dann noch eine Mahnung von einem Rechtsanwalt kommt, drehen sie durch. Wahrscheinlich wird es diese Gruppe immer geben. Und das Geld, was diese Gruppe "denen" bringt, ernährt sie sehr gut.
Die Mahnungen von den Firmen und Rechtsanwälten sind nur "Versuche". Entweder es funktioniert oder es funktioniert nicht. Sie regen sich keine Sekunde über einen Zahlungsverweigerung auf. Ein Nichtzahler wird einfach nach den Mahnungen abgehakt. Bloß das muss erst mal in die Köpfe der "Abgezockten". d.m.d.W.t.
 
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Leider war dies auch bedingt durch die Interesselosigkeit unserer Justizzypresse, die wohl am kommenden Mittwoch endlich ihren letzten Arbeitstag als Justizministerin hat und seither "keinen Handlungsbedarf" sah, dem Treiben der Nutzlosbanden und deren angeschlossenen Inkassobutze bzw. -anwälten Einhalt zu gebieten.

Die designierte Justizministerin hat sich jedenfalls das Vorgehen gegen Internetabzocker auf ihre Fahnen geschrieben. Das ist sogar im Koalitionsvertrag festgehalten.

Hoffen wir also, dass den Worten auch wirklich Taten folgen!
 
Und vor allem Dingen, wie der Begriff "Abzocker " ausgelegt wird, wann jemand als Abzocker eingestuft wird. Mit geringer Umstellung ihrer Webseiten, können sie wieder durch Gesetze schlüpfen, die sowieso erst mal erstellt werden müssten.

Hi ich war zuerst ein Betrugsopfer bei Mega-Downloads
...

Also, Dein Beitrag ist ja schon älter. Ich bin hier neu im Forum und lese mir mal so die Beiträge durch. Bloß ich kann nicht umhin zu sagen, 2x auf Abzocker reinzufallen = krass!!!! Denke, wenn es einmal passiert ist, dann sollte man schon mal die Augen aufmachen. Megadownload und Opendownload, da muss man stutzig werden, wenn man beide Seiten ansieht, ähneln sich wohl "etwas" oder haben sich geähnelt. Mega hat ja die Kostenangabe jetzt "unübersehbar" dargestellt. d.m.d.W.t.
 
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Dann mal für Forenneulinge einige Hinweise: Userschelte ist hier unüblich. Beiträge sollten zum Informationsgewinn beitragen. Für Plaudereien haben wir eine eigene Ecke.
 
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