opendownload.de softwaresammler.de ( me too Postings )

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Also ich habe mich auch bei Softwaresammler angemeldet und sehe, hier sind viele dabei die nicht in der Lage sind diese Threads durchzulesen bis Sie Posten.
Ich habe mir alles hier ikl. YouTube angetan und eine kleine Sache ist immer noch offen…

Zu Mir

Falsche Daten eingegeben
Email war Richtig
Link in der Email geklickt!!!
>Login allerdings nicht benutzt.
Rechnung via Email erhalten.

WAS habe ich gemacht

I.
Email-Adresse gelöscht, damit ich gar nicht in Versuchung komme den netten Nutzlosanbietern zu schreiben.

II.
Nie einen Widerruf geschrieben bzw. in irgendeiner Form Kontakt aufgenommen.

III.
Mich gefreut, das die mit meiner IP nichts anfangen können (ich arbeite bei einem Telekommunikations- Unternehmen und wusste das schon) und habe es hier oder auf Youtube mehrfach gehört.

Also so weit so gut.

Allerdings habe ich eine einzige Sache die mir nicht aus dem Kopf geht und zwar ist es der Link bzw. das Klicken des Links.

Weil ich nicht mehr weiß, ob in diesem schreiben mit Link etwas von Kosten stand und ich diese ja bestätigt habe durch das klicken.

Meine Frage (rein Theoretisch, da hier ja keine Rechtsberatungen statt finden), stehe ich wenn es hart auf hart kommt und der Anbieter durch welche dunklen Kanäle auch immer an meine Adresse kommt nun die Möglichkeit, dass er mich durch diese Art „Double-opt-in“ festnageln kann?

Wichtig ist hierbei Double-opt-in

Ich bedanke mich für die tolle arbeit die hier geleistet wird!!!!!!!

Viele Grüße

PS. Ja die haben meine Daten nicht aber diese Thema wollte ich einfach mal ansprechen besonders, da dieses Verfahren leicht missbraucht werden kann...besonders wenn Leute ihre echten Daten angegeben haben….ist also mehr eine Frage aus Interesse...Ich hoffe das man diesen Beitrag genau lesen wird um zu verstehen, dass ich keine Hilfe benötige sonder wissen will, ob diese "Anbieter" dieses Verfahren benutzen.
 
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Völlig falscher Ansatzpunkt. Wo kein rechtsgültiger Vertrag, braucht man sich auch keinerlei Gedanken machen. Nicht Du, sondern der Anbieter hat einen gültigen Vertragsabschluss zu beweisen. Und wenn der Anbieter seine Vertragsbestimmungen gut versteckt, ist das auch sein Problem, nicht Deins.

Daher sagen wir hier immer wieder, bis zu einem gerichtlichen Mahnbescheid, welcher im übrigen sehr selten ist, solle man den Ball flachhalten und sich stattdessen um die wirklichen Probleme des Lebens kümmern oder alternativ das Leben geniessen.

Das ist kein ironischer Spruch oder Sarkasmus pur, sondern die blanke Wahrheit.

Du hast Dir sicherlich bereits die youtube-Videos von dem Katzenknilch angesehen, die Aussagen dort stimmen immer noch.

Hier nochmal der Universallink, abgesegnet von Leuten, welche sich mit der Materie auskennen:
Abofallen und Abzocke im Internet: Das müssen Sie wissen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

LG
wahlhesse
 
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Wichtig ist hierbei Double-opt-in... ob diese "Anbieter" dieses Verfahren benutzen.
Ja, sie benutzen es. Aber es spielt auch eigentlich keine Rolle, da die Verträge (ob mit doppeltem Boden oder nicht) bereits mit dem Eintragen der Daten, dem Haken bei den AGB und der Betätigung des Anmeldebuttons ausgelöst werden.
 
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Ja, sie benutzen es. Aber es spielt auch eigentlich keine Rolle, da die Verträge (ob mit doppeltem Boden oder nicht) bereits mit dem Eintragen der Daten, dem Haken bei den AGB und der Betätigung des Anmeldebuttons ausgelöst werden.

Kleine Korrektur:
Anbieter meint, es wäre ein Vertrag zustandegekommen. Das Vertragsrecht sagt etwas völlig anderes ;-).

LG
wahlhesse
 
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Danke für die schnelle Antwort.

Nur damit ich das richtig verstehe...und ich fasse zusammen.

Wenn ich mich betrogen fühle ist es egal ob ich die Leitung in anspruch genommen habe, da ich nicht von dem Preis wusste und dadurch auch keinerlei Verpflichtungen eingegangen bin!
Bzw. Man mir nachweisen muss, ob ich die Leistung in dem Wissen das es etwas kostet in anspruch genommen habe.
Und daren ändert auch das opt-in Verfahren nichts!

Gut dann können Die herrschaften mir ja noch weniger, als ohnehin schon.

Auch hier wieder rein Theoretisch, da ich ja keine Rechtsberatung möchte!


Danke für eure Mühen! Es ist nicht selbstverständlich, dass es diese Hilfe gibt und ich bin froh das Ihr das macht!
 
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:thumb: Du hast es auf den Punkt gebracht.
Und wenn man den Vorgang so sieht, fällt auch sofort alle unnötige Angst von einem ab.

Als Fazit bleibt zu sagen: Immer vorsichtig sein, wenn jemand persönliche Daten haben möchte. Übrigens ist die Eingabe falscher persönlicher Daten bei einem Angebot, welches kostenlos erscheint, nicht strafbar. Das empfiehlt sogar das BSI. Die persönlichen Daten sind ein kostbares Gut. In fremden Händen kann viel Schindluder damit getrieben werden.

LG
wahlhesse
 
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..Man mir nachweisen muss, ob ich die Leistung in dem Wissen das es etwas kostet in anspruch genommen habe...

Das Bereitstellen von einigen freeware Programmen im Jahresabo für 96
Euro - Laufzeit 2 Jahre, würde ich nicht als Leistung bezeichnen, sondern
als Betrug.
 
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Hallo an alle Leidensgenossen!

Hätte nie gedacht, dass ich mich auch mal in diese Reihe einordnen werde, aber leider ist es so, gestern kam die Rechnung per Mail.

Habe fleißig gelesen, habe aber trotzdem eine Frage, die eventuell auch schon gestellt wurde, aber hoffe eine Antwort (schnell :wink:) zu bekommen.

War doch tatsächlich so blöd :wall: und habe meine wahren Daten eingegeben! Hier ist ja immer nur der Fall beschrieben, ob es schlimm ist, wenn man falsche Angaben macht, mir stelllt sich die Frage, ob es schlimm ist, wenn man seine tatsächlichen Daten angegeben hat!?

Würde mich über eine schnelle Antwort freuen, ist das einzige, was mir Bauchschmerzen macht!

Vielen Dank schon mal!!
 
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mir stelllt sich die Frage, ob es schlimm ist, wenn man seine tatsächlichen Daten angegeben hat!?
Der einzige Unterschied besteht darin, dass du ggf. Mahndrohmüll als Briefpost bekommst.
Grüne bzw blaue Wertstofftonne sind der geeignete Ablageort dafür.

Mal eine indiskrete Frage: Warum um Himmels willen gibst du für ein scheinbar
kostenloses Angebot deine Realdaten heraus?
Bist du immer so leichtfertig im Umgang damit?
 
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Die "Beratung" in Zahlungserpressungsbriefen oder -mails ist falsch:

softwaresammler.de - Forum - COMPUTER BILD
Da seit ihrer Anmeldung mehr als 14Tage verstrichen sind, steht Ihnen kein Widerrufsrecht mehr zu.
Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums **.*.19** falsche Angabengemacht haben, liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wiruns diesbezüglich vor.
 
AW: opendownload.de softwaresammler.de ( me too Postings )

Hallo Leute,

ich habe eine Frage und zwar hat jemand Bekanntes den Fehler gemacht sich bei opendownload.de anzumelden und die erste Rechnung überwiesen. Danach gleich die Kündigung geschickt. Leider ist das ja aber nen "2-Jahres-Vertrag", so dass die letzten Tage natürlich die Rechnung kam mit der Forderung für das letzte Jahr zu bezahlen. Wieder 96 €.

Jetzt meine Frage: Ist es sinnvoll den Betrag jetzt auch nochmal zu zahlen (im Hinblick auf die Zahlung des ersten Jahres) und danach hat man Ruhe weil ja schon gekündigt ist oder sollte man das jetzt konsequent aussitzen und nicht zahlen? Wenn man die zweite Variante wählt, sollte man noch irgend etwas schreiben zu denen oder nicht?

Die Daten (Name, Adresse etc.) wurden bei der Registrierung alle korrekt angegeben, was wohl auch nicht so toll ist/war.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
 
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die Suchmaschin Bing von Microsoft unterstütz anscheinend "LTD und Partner". Gebt mal "Antivir download" ein. Die ersten vier Links, sogenannte gsponserte Seiten" füren in Abofallen der LTD!

Diddi
 
softwaresammler.de - online-downloaden.de

hallo zusammen..ich habe am mittwoch einen brief von online-downloaden.de bekommen...dieser enthielt direkt eine mahnung..ohne jemals vorher etwas von diesem dienst gehört zu haben...sie schrieben das ich mich angemeldet hätte und 86 euro überweisen soll...

einen tag später bekam ich diese mahnung nochmal als e-mail...am selben tag bekam ich auch eine mahnung (ohne jemals vorher etwas gehört zu haben) von softwaresammler.de...beide firmen schriebn mir das sie meine ip adresse gespeichert hätten... machen die das immer so?? ...da ich mir keiner schuld bewusst bin und ich 100 pro sicher bin das ich mich nicht dort angemeldet habe bzw iwo etwas davon gelesen habe das ich dafür geld bezahlen muss.


gruß
 
AW: softwaresammler.de - online-downloaden.de

hallo zusammen..ich habe am mittwoch einen brief von online-downloaden.de bekommen...dieser enthielt direkt eine mahnung..ohne jemals vorher etwas von diesem dienst gehört zu haben...
kannst Du mir den Brief zukommen lassen? Oder anonymisiert einstellen?

und: hattest du mal mit einem anderen ähnlichen Problem zu tun?
 
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das ist das erste was ich jemals von solchen unternehmen gehört habe:
Letzte Mahnung wegen Forderung aus Dienstleistungsvertrag
-

Sehr geehrte/r ---,

sie haben sich nachweislich am 13.09.2009 unter Angabe Ihrer IP-Adresse 92.72.56.185
und folgender persönlicher Daten bei unserem Projekt [noparse]www.Online-Downloaden.de [/noparse]angemeldet:

Name, Vorname:
Strasse, Hausnummer:
Plz, Stadt:
Email-Adresse:
Geburtsdatum:

Leider konnten wir noch immer keinen Ausgleich unserer Forderung aus dem unten
benannten Dienstleistungsvertrag verzeichnen. Im Rahmen der Anmeldung bei
[noparse]www.Online-Downloaden.de [/noparse]haben Sie unsere Geschäftsbedigungen bestätigt und sich
zur sofortigen Zahlung verpflichtet. Da Sie in der benannten Frist nicht erfolgreich
von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, haben wir unten stehenden Betrag
in Rechnung gestellt.

Nach Ablauf des 15.10.2009 werden wir unsere Forderung ---
an unseren Rechtsanwalt zur gerichtlichen Titulierung der Forderung übergeben.
Wir empfehlen Ihnen daher, den Mahnbetrag umgehend auszugleichen, um weitere
Kosten zu vermeiden. Die entstehenden Mehrkosten hätten Sie zusätzlich zu tragen.

Nutzung des Downloadportals von[noparse] www.Online-Downloaden.de[/noparse] für 12 Monate
-------------------------------------------------------------------
Nuetzung des Downloadportals 12 Monate 84,00 Euro
Verzugspauschale/Mahnkosten 5,00 Euro
Gesamtbetrag 89,00 Euro

Bitte geben Sie bei Zahlung folgende Informationen an:

Ihre Kundennummer:
Ihre Rechnungsnummer:
-------------------------------------------------------------------

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag von 89,00 Euro bis zum 15.10.2009
auf die nachstehend angegebene Bankverbindung unseres Factoring-Partners:

Kontoinhaber: Online Abrechnungen GmbH
Kontonummer: 9 68 92 07
Bankleitzahl: 200 100 20
Bankinstitut: Postbank AG

Bei EU-Überweisungen:
Iban: DE89200100200009689207
Swift/Bic: PBNKDEFF200

Verwendungszweck: Rechnung ---, Kunde ---

Bei Fragen oder Beanstandungen zur Rechnung kontaktieren Sie uns bitte per Email an
[email protected] oder telefonisch unter 0 180 - 5 88 90 98 - 0 *
(14 cent/Minute aus dem dt. Festnetz, andere Tarife aus Mobilfunknetzen, QuestNet).

.......
Im Anhang finden Sie die Rechnung im PDF-Format auf unserem Briefpapier. Der Anhang
ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen
zu können. Diesen können Sie hier downloaden:

http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.html
.......

Mit freundlichen Grüßen


Online-Downloaden-Service Ltd,
Mahnabteilung
 
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Open-Klabautermänner schrieb:
Leider konnten wir noch immer keinen Ausgleich unserer Forderung aus dem unten benannten Dienstleistungsvertrag verzeichnen. I

Den Zahlungseingang werden die wohl auch weiterhin "nicht verzeichnen können". :sun:
Die können sich ihren Anspruch über den Lokus nageln.

  • Hat man sich nicht angemeldet, besteht kein Vertrag.
  • Wenn es keinen wirksamen Vertrag gibt, dann gibt es auch keine irgendwie geartete Grundlage für eine Zahlungsforderung. Auch keinen sonst irgendwie gearteten Rechtsanspruch, auch keine Erklärungspflicht, auch keine "negative Beweispflicht".
  • In der "Beweispflicht" ist vielmehr der Forderungssteller. Der müsste aktiv nachweisen, dass eine Anmeldung erfolgt ist. Unmöglich, wenn tatsächlich nie erfolgt.
  • Sollte ein Fremder unter Namensmissbrauch sich auf der betr. Internetseite angemeldet haben, dann obliegt es allein dem "Unternehmen", den "Schuldigen" auszumachen und zu belangen. Derjenige, der daraufhin mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird, hat gegenüber dem Klabauterunternehmen keinerlei Rechtspflichten und muss auch nicht Anzeige gegen Unbekannt erstatten oder ähnlichen Mumpitz tun.
  • Es ist dabei völlig unerheblich, ob der Mainzelmann, irgendein Mister X, der "Unternehmer" selbst oder sonstwer einen dort angemeldet hat. Wenn das Klabauterunternehmen nicht durch technisch mögliche Maßnahmen sicherstellt, dass sich nicht ein Fremder unter Namensmissbrauch anmelden kann, dann hat es die daraus angeblich oder tatsächlich entstehenden wirtschaftlichen Verluste selbst zu vertreten.
  • Die Drohung mit der IP-Adresse ist Mumpitz. Die kriegen in diesen Fällen die Logdaten von den Providern nicht. Der Provider darf die Daten nur an den Staatsanwalt rausgeben, und auch das passiert nur bei schwersten Straftaten.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer denn Ball flachhält, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa..." etc.) wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht. - Es gäbe ja auch gar keine Rechtsgrundlage dafür.

Zum Umgang mit unberechtigten Forderungen:
http://forum.computerbetrug.de/allgemeines/39767-libereco-rechnung-5.html#post272948
 
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