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Im Thema lesen?wie soll ich nun vorgehen
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Im Thema lesen?wie soll ich nun vorgehen
aber da das anscheinend egal ist, ignorier ich die einfach
Wie wollen die Dir was zustellen ohne Adresse oder Mail-Addy?? Etwa über Buschtrommeln oder gar in einer Raviolidose?
Bei Webseiten mit verstecktem Preishinweis kommt kein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag zustande. Es ist dabei völlig unerheblich, ob bei der Anmeldung richtige oder falsche Daten angegeben wurden. Es ist ebenfalls unerheblich ob die "Dienstleistung" in Anspruch genommen wurde oder nicht.
"Ungültig" ist nicht die exakte Bezeichnung. Es heißt: "schwebend unwirksam".
Die Erziehungsberechtigten können solche Verträge mit Minderjährigen bei Kenntnisnahme jederzeit im Nachhinein für nichtig erklären.
Bei Minderjährigen empfehlen wir generell, die Eltern zu informieren und ihnen diese Webseiten zu zeigen.
Allerdings ist es eigentlich unnötig, überhaupt irgendeine Brieffreundschaft mit diesen "Unternehmen" anzufangen.
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html
Es ist keine Schande, auf solche Abzocker-Webseiten hereinzufallen. Das ist einem hanseatischen Bürgermeister auch schon passiert. Und der hat im übrigen auch nicht bezahlt.
Auch Schadenersatzansprüche gegen den Erziehungsberechtigten sind durch das "Unternehmen" regelmäßig in solchen Fällen nicht durchsetzbar.
Siehe dazu:
Urteil des AG München vom 18.2.09, AZ 262 C 18519/08, gegen den Betreiber einer Flirtseite
Wenn die weder eine gültige Mailadresse noch Postadresse haben, dann wird das Mahngeblöke halt leider ungehört im Vakuum verhallen. :-p
Ist nicht Dein Problem.
Der "Betreiber" hat sich tatsächlich vor mehreren Gerichten ein paar Schlappen eingefangen und wird bestimmt so schnell nicht versuchen, die Forderung gerichtlich geltend zu machen. Selbst wenn: dazu bräuchte er erstmal eine Anschrift.
Kann das i-jemand bestätigen? Fürchte nämlich das ich jetz doch bezahlen muss. (Hab schon bei Google bisschen gestöbert aber nix konkretes gefunden)Die Rechnung für das erste Vertragsjahr wurde von Ihnen beglichen. Die Forderung
ist somit anerkannt und daher fällig. Das Amtsgericht Düsseldorf hat dies in
einem Fall (Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift", Rechtssprechungsreport
1998 ) entschieden.
Wer so zitiert hat das Urteil grade frisch erfunden. Weder Aktenzeichen noch Fundstelle/Seitenzahl sind angegeben. Der NJW Rechtsprechungsreport ist ein monsterdicker Schinken mit tausenden von Urteilen jährlich. Davon dürften 1998 dutzende aus Düsseldorf stammen. Aboabzocke gabs damals noch nicht. Herr Schmitz aus Köln kann das übrigens bestätigen (Zeitschrift "Neues Telefonbuch von Köln 2009")Das Amtsgericht Düsseldorf hat dies in
einem Fall (Zeitschrift "Neue Juristische Wochenschrift", Rechtssprechungsreport
1998 ) entschieden.
Mit Mahnmüll in Briefform. Grüne/blaue Wertstofftonnen sind doch wohl bei euch vorhanden?aber mit was muss ich rechnen, da sie meine Daten haben???
Mit Mahnmüll in Briefform. Grüne/blaue Wertstofftonnen sind doch wohl bei euch vorhanden?
im übrigen wäre es empfehlenswert den Thread zu lesen. Es ist alles schon hundertmale durchgekaut worden.