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AW: Abzocke bei opendownload

Die meisten Beiträge sind aber noch aus dem letzten Jahr.
Alle Beiträge aus mehr als 4 Jahren mit allen Betreibern von Einschüchterungsfallen berichten von der Belästigung mit schwachsinnigen Mahndroh-Schreiben, um eine "freiwillige" Zahlung zu erpressen, und nicht einer davon, dass eine der schwachsinnigen Drohungen in der Realität eingetroffen sei.

Wer nicht zahlt, kann sein Geld behalten.
 
Problem mt dubioser Firma

Hallo zusammen,

So dann fange ich mal an,
Ich bin auf opendownload reingefallen. Das problem ist, aber ich hab 3 fehler gemacht:

Fehler 1; Ich habe mich mit einem falschen Namen, Adresse, Gebdatum etc. falsch angemeldet.

Fehler 2; Ich habe meine richtige email angegeben, also womit ich mich bei ebay, andere foren, etc. anmelde btw. angemeldet bin.

Fehler 3; Ich habe der ganzen sache wiederrufen, mit der richtigen email adresse.

Jetzt weiss ich nicht was ich machen soll, ich habe mir sämtliche beispiele durchgelesen, aber trotzdem habe ich irgendwie muffen.
Daher meine Bitte wie soll ich weitervorgehen?

Mein Aktueller status mit dieser firma ist, Rechnung bekommen und nicht drauf eingegangen, 1ste Mahnung bekommen, wiederrufen und ein schreiben mit der Drohung des anwalts der firma bekommen.

Also ich bitte um Hilfe.

MfG
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

vzbv | Presse | Mitteilungen | 28.05.2009 - Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Internet-Abzocker
28.05.2009 - Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen. Sie betreibt unter anderem die Internetseite opendownload.de. Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.
 
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Vertragsfallen bei Suchmaschinen im Internet - Verbraucherschutz - IT Medien - Proplanta.de Agrar News
Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, sich zu wehren. Sie fordert gleichzeitig die Postbank Stuttgart auf, die Zusammenarbeit mit dem unseriösen Anbieter von www.opendownload.de zu beenden und das Konto zu kündigen. Das haben in vergleichbaren Fällen auch schon andere Banken erfolgreich mit der Billigung von Gerichten gemacht (z. B. OLG Hamm, Beschluss vom 13.10.2008 - I-31 W 38/08)
 
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Wenn bestimmte Namen auftauchen, stinkt's.

heise online - 29.05.09 - Gerichtliche Schlappe für Opendownload-Abzocker
Content Service hatte über den mandatierten Rechtsanwalt B. S. erklären lassen, der abverlangte Widerrufsverzicht sei ohnehin bedeutungslos, da unmittelbar nach Anmeldung das Downloadportal freigeschaltet werde, also die Vertragsleistung erbracht werde und damit das Widerrufsrecht erlösche. Dies sahen die Mannheimer Richter anders: Allein die Freischaltung sei noch nicht die Dienstleistung, sondern erst der Download eines der Inhalte, bestenfalls aber das erstmalige Einloggen des neuen Kunden.
 
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Bernd der Wecker hatte kürzlich erst noch einen sportlichen Fernsehauftritt als Regenschirmfechter gegen neugierige Kameras. Der arbeitet als Spitzensportler erfahrungsgemäß nur für die TOP-10 des Gewerbes. Ein Pizza-Bäcker aus Mannheim passt da nicht hinein. Der ist wohl mehr eine Malvorlage für einen Drahtzieher einer Kostenfalle-heute.
 
Opendownload

Hallo,ich habe wie viele Andere auch übersehen,dass die Fa.Opendownload
mit versteckten Tricks arbeitet.
Ich wollte einmalig eine DVD von meiner Tochter ansehen.Leider funktionierte
das mit Windows Mediaplayer nicht.
Mein Nachbar aus dem Seniore-Computerclub sagte,Du kannst das Programm
Quictime kostenlos runterladen.Er hatte das Programm schon seit 2 monaten.Ich habe mich dann auf der Website von Opendownload am 28.05.09 registriert.
Da ich nur darauf geachtet habe wo der Hinweis Freeware stand,habe ich das obere
glatt übersehen,weil ich ja annahm,das es Kostenlos sei.
Auch der Hinweis der AGBs mit Vericht auf mein Wiederrufsrecht war für mich
eigentlich o.K.,weil ich sowiso nur einmalig für diese eine DVD den
Dienst der Firma Opendownload in Anspruch nehmen wollte.
Als ich jedoch am 29.05.09 die Rechnung bekam,war ich doch sehr erstaunt.Mein Hinweis an die Firma ( wei oben erwähnt ) wurde nur mit
einem vorgefertigtem Schreiben beantwortet.
Die Zahlung von 96 Euro solle bis zum 5.05.09 erfolgen,da sonst weitere
Kosten entstehen werden.Ich habe daraufhin am 29.05.09 ein Einschreiben
mit Rückschein an die Firmenadresse in Mannheim geschickt.
Ich habe geschrieben:Das mein Vertrag durch Irreführung zustande
gekommen sei,und ich von meinem "gesetzlichen Wiederrufsrecht gebrauch mache.Deshalb habe ich das Vertragsverhältnis sofort gekündigt.

Wenn die Firma es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen will,
wäre es sinnvoll,dass sich alle Geschädigten zusammentun.
Ich habe vorsichtshalber an das ZDF ( Wiso ) geschrieben.
Babbo


 
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Der Nachbar hat grundsätzlich recht. Bisher musste noch niemand bei dieser Bande zahlen.

Zu ertragen ist aber die Belästigung mit schwachsinnigen Mahndroh-Schreiben. Ein guter Mülltrenner im Mailkonto kann da gute Dienste leisten.
 
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Hallo zusammen,

also mir ist das gleiche wie wahrscheinlich den meisten hier in diesem Beitrag passiert :wall:

Habe mich am 28.05.2009 auf der Site opendownload.de angemeldet (in der Annahme, das Programm meines begehrens sei kostenlos), wie alle hier auf mein Widerrufsrecht verzichtet und die Anmeldung abgeschlossen.

Am 29.05.2009 habe ich die Rechnung per e-mail erhalten und war erstmal geschockt :eek: ich habe daraufhin eine Anfrage über das Kontaktformular auf der Seite www.support-online-center.com gestellt mit der Frage, welche Möglichkeiten bestehen würden, den Vertrag nach einem Jahr zu kündigen?
Mir war zu diesem Zeitpunkt noch nicht klar, dass es sich hier um eine üble Abzockfirma handelt und ich dachte wirklich, ich hätte einen Fehler gemacht und übersehen, dass der Vertragsabschluss mit Kosten verbunden ist.

Nun zu meinen Fragen:

Soll ich trotzdem eine schriftliche Widerrufserklärung an diese Frima senden? (Habe bei der Anmeldung meine richtigen Daten angegeben, von daher ...)

Allerdings habe ich das angebot von opendownload.de bereits genutzt und mir ein Programm heruntergeladen. Spielt das eine Rolle? Ergeben sich daraus entscheidende Veränderung?

Habe ich mit meiner Anfrage "eingewilligt" den Vertrag zu erfüllen?

Vielen Dank im Voraus
 
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Soll ich trotzdem eine schriftliche Widerrufserklärung an diese Frima senden? (Habe bei der Anmeldung meine richtigen Daten angegeben, von daher ...)
Warum sollte man mit einem Nutzlosunternehmen Brieffreundschaften eingehen?
> http://forum.computerbetrug.de/info...t-wie-reagieren-auf-rechnung-und-mahnung.html
Allerdings habe ich das angebot von opendownload.de bereits genutzt und mir ein Programm heruntergeladen. Spielt das eine Rolle? Ergeben sich daraus entscheidende Veränderung?
Habe ich mit meiner Anfrage "eingewilligt" den Vertrag zu erfüllen?
> http://forum.computerbetrug.de/info...chnung-mahnung-mahnbescheid-inkassobrief.html

Lies das erst mal in Ruhe durch.
 
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Ein Wiederruf kann auf alle Fälle nicht schaden, den normalerweise gilt ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen. In den AGB's sind es gerade 24 Std. was laut BGB nicht zulässig ist. Ich habe auf jeden Fall wiederrufen und mitlerweile eine Mahnung auf den Mail weg erhalten. Auch dies ist sonderbar Mahnung per Mail???
 
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Ein Wiederruf kann auf alle Fälle nicht schaden,
Ein Wiederrruf bewirkt überhaupt nichts, wenn schon ein Widerruf

Nochmal, in diesem Forum wird die Schreibselei nicht empfohlen :
Neue OZ online: Der Rechtsanwalt kassiert und kassiert und kassiert . . .
die Erkenntnisse halten langsam aber sicher Einzug

Allerdings: Die Erfahrung lehrt, dass ein Widerspruch gar nicht nötig ist. Den Verbraucherzentralen ist bisher kein Rechtsstreit bekannt, in dem ein Verbraucher zu einer Zahlung verurteilt wurde.In einem Merkblatt der Verbraucherzentrale Niedersachsen für junge Internetnutzer heißt es: „Du und Deine Eltern müssen lediglich die Nerven behalten und den Drohungen standhalten.“ Die Geschäftemacher und ihre Geldeintreiber haben kein Interesse, säumige Zahler vor Gericht zu ziehen. Dann geriete auch ihr Geschäftsgebaren ins öffentliche Licht und in eine juristische Prüfung.
 
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Bei Webseiten mit verschleierter, versteckter Preisauszeichnung kann i.d.R. davon ausgegangen werden, dass schon kein kostenpflichtiger Vertrag zustandekommt.
Wenn es aber schon keinen Vertrag gibt, dann gibt es auch keinen Grund für einen Widerruf, auch keinen Grund für sonstige Schreibselei.
 
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Der Artikel stammt von einem der beiden Betreiber dieses Forums

Computerbetrug.de und Dialerschutz.de - Impressum

http://www.computerbetrug.de/news/n...liert-prozess-gegen-verbraucherschutz-090529/

die Orginalpressemitteilung des VZBV
vzbv | Presse | Mitteilungen | 28.05.2009 - Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Internet-Abzocker
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Internet-Abzocker
Verbraucherschützer fordern besseren Schutz vor Kostenfallen im Internet

28.05.2009 - Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Erfolg gegen die einschlägig bekannte Firma Content Service Ltd. errungen. Sie betreibt unter anderem die Internetseite opendownload.de. Das Landgericht Mannheim untersagte der Firma, eine Klausel zu verwenden, mit der Verbraucher auf ihr gesetzliches Widerrufsrecht verzichten. Außerdem darf das Unternehmen Minderjährigen nicht mit einer Strafanzeige wegen Betrugs drohen, falls sie bei der Anmeldung ein falsches Alter angegeben haben.
 
Gequirle Sch .....

Nein, jetzt verzichte ich nicht auf mein Widerrufsrecht:

Ich hab den SCH....


Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn die Premium Content GmbH mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.).


ja gelesen.


Habe nach adobe gegoogled.

Der Sch... heißt jetzt my-download, de
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Ich hab auch ein Problem mit opendownload.de
Ich hab mich dort vorgestern angemeldet, weil ich mit OpenOffice runterladen wollte und aus Spam-Schutz nicht mein richtiges Geburtsdatum und meine richtige Adresse angegeben. Heute war im Postfach dann diese tolle Rechnung, obwohl ich gedacht habe, dass alles kostenfrei wäre. Ich hab jetzt erstmal meiner Mutter bescheid gegeben (ich selber bin unter 18), die erstmal mit ihrem Anwalt telefonieren möchte. Doch ist das wirklich nötig?
Wie genau gehe ich jetzt richtig vor?
- Nicht zahlen und Ignorieren.
- Beschweren, und mit opendownload in Verbindung setzen, dass ich nicht zahlen werde und, dass ich unter 18 bin und nicht wusste, dass auf mich eine Strafanzeige zukommt (was ja nicht so ist, wie ich gelesen habe), wenn ich falsche Angaben mache, usw.
- Zusammen mit einem Anwalt gegen opendownload vorgehen

Kommt wirklich noch eine zusätzliche Mahnungsgebühr auf mich zu, wenn ich nicht in den nächsten 7 Tagen zahlen werde?
Wie kann ich den Vertrag kündigen, ohne dass ich weiter mit Rechnungen oder Ähnlichem belästigt werde?

Ich hoffe auf eine schnelle Hilfe,
Lg Coeur
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Nicht antworten, kein unnötigen Schriftverkehr.
Meine Rechnung war am 04.04.09 fällig, bis heute noch nichts bekommen, weder ein Schreiben vom Anwalt, noch eine Mahnung oder sonstiges.

Lies die Beiträge.

Horst
 
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