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Neue OZ online: Der Rechtsanwalt kassiert und kassiert und kassiert . . .
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Die alte tibetanische Gebetsmühle, aber die Erkenntnisse halten langsam aber sicher EinzugDie Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, vorsorglich dem angeblichen Vertrag schriftlich zu widersprechen.
Fünfmal haben Nutzlosbetreiber es in vier Jahren versucht und fünfmal sind sie auf die Nase gefallen.Allerdings: Die Erfahrung lehrt, dass ein Widerspruch gar nicht nötig ist. Den Verbraucherzentralen ist bisher kein Rechtsstreit bekannt, in dem ein Verbraucher zu einer Zahlung verurteilt wurde.In einem Merkblatt der Verbraucherzentrale Niedersachsen für junge Internetnutzer heißt es: „Du und Deine Eltern müssen lediglich die Nerven behalten und den Drohungen standhalten.“ Die Geschäftemacher und ihre Geldeintreiber haben kein Interesse, säumige Zahler vor Gericht zu ziehen. Dann geriete auch ihr Geschäftsgebaren ins öffentliche Licht und in eine juristische Prüfung.