opendownload.de softwaresammler.de ( me too Postings )

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Die Sparkasse kündigte der RA K. G. das Konto und die Anwältin K. G. steht vor Gericht, die Staatsanwaltschaft hat Anzeige erstattet.
Bitte nicht Strafrecht und Zivilrecht in einen Topf werfen und kräftig umrühren

1. Zivilrecht: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es wird vermutlich Berufung eingelegt

2. Strafrecht: Die Staatsanwaltschaft "prüft". Bis zur Entscheidung steht niemand "vor Gericht"

Dass Anklage erhoben wird, ist nach den bisherigen Erfahrungen unwahrscheinlich.
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Habe ja leider nicht den ganzen Bericht gesehen, hatte es aber so verstanden.
Sorry, wenn das falsch war, danke für die Berichtigung.

Horst
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

1. Zivilrecht: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es wird vermutlich Berufung eingelegt
2. Strafrecht: Die Staatsanwaltschaft "prüft". Bis zur Entscheidung steht niemand "vor Gericht"
Dass Anklage erhoben wird, ist nach den bisherigen Erfahrungen unwahrscheinlich.

Völlig richtig!
Deshalb war Frau G. auch so fröhlich.
Ihre äußerst clevere Geschäftsidee ist wohl nach wie vor juristisch unangreifbar (nach so vielen umsatzstarken Jahren!).
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Hoffentlich zahlt die Sparkasse München das Lehrgeld nicht umsonst.

Angesichts des grassierenden Banditentums im Netz ist eine Prüfung von Neukunden per Suchmaschinensuche unverzichtbar. Im Netz sind noch viele konspirative Syndikate aktiv.
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Im PC_Praxis Forum wird unter Internet - Webselling - TOP200 Gewinnspiele ein Beitrag von Kandrr von vor 2 Tagen gepostet in dem er die Meinung vertritt, dass sich die Banken und die Inkassobutzen strafbar machen, da sie gegen das Geldwäschegesetz verstossen.

Da Die Nutzlosbranche zum grössten Teil im Ausland sitzt, könnte ich mir vorstellen, dass dem so ist.

Da ist auch eine denkbare Vorgehensweise beschrieben.

Grüsse

Klaus
 
Wann verjähren Rechnungen bzw. Mahnungen?

Ich habe mich bei opendownload.de angemeldet.
Dann kam eine Rechnung in Höhe von 96 €.
Ich habe dann ein Widerspruch per E-Mail an opendownload geschickt.
Die Firma besteht aber trotzdem auf ihre Forderung.
Eine Mahnung habe ich bereits auch erhalten.

Können solche Forderungen verjähren?
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Eine Forderung aus angeblichen oder tatsächlichen Verbraucherverträgen verjährt mit Ablauf des 3. Kalenderjahrs nach dem Ende desjenigen Jahres, in dem die Forderung entstanden ist.

Beispiel:
Anmeldung angeblich am 10.2.09 erfolgt, Mahnung am 01.03.09:
==>> Forderung verjährt am 31.12.2012 um 24:00h, wenn bis dahin keine Rechtsmittel eingeleitet wurden (Mahnbescheid, Prozess).
 
AW: Wann verjähren Rechnungen bzw. Mahnungen?

Die Firma besteht ...
Sicher?

Bekannt ist eine Briefkastenanschrift. Mahndroh-Schreiben mit schwachsinnigen Begründungen gibt es auch.

Wenn es wirklich eine Firma gäbe, wüsste die Öffentlichkeit gerne, wo. Sat1 würde bestimmt auch mal einen Reporter hinschicken wollen.

Bitte keine voreiligen Schlüsse ziehen. Bisher kam außer den schwachsinnigen Mahndroh-Schreiben aus der Ecke nix.
 
AW: opendownload.de ( me too Postings )

Web-Abzocker abwehren - c't
Für den meisten Ärger bei Nutzern und Verbraucherschützern sorgt derzeit die Masche rund um Opendownload.de. Dessen Hintermänner arbeiten gezielt mit Erfahrungen und Erwartungen von Websurfern. Das Beispiel belegt eindrucksvoll, wie perfide die Gauner mittlerweile vorgehen und wie schwer dem Treiben Einhalt geboten werden kann.
...
Offensichtlich sind die Hintermänner von Opendownload seit Monaten Kunden bei Google und werben mit Adwords. An jedem Klick auf die Textanzeigen verdient der Suchmaschinenriese folglich mit.

Dass Opendownload.de ein Abofallen-Portal ist, müsste sich auch bei Google herumgesprochen haben. Ob man denn nicht erwäge, diesem oder zumindest mit ihm offenbar in Zusammenhang stehenden Kunden den Vertrag zu kündigen, wollten wir von Google wissen. Der Konzern antwortete mit dem Standard-Statement: „Wir arbeiten aktiv daran, Webseiten, die in unserem Werbenetzwerk bösartige Software bewerben, zu ermitteln. Konten, die Anzeigen beinhalten, die auf Webseiten mit bösartiger Software weiterleiten, werden von uns sofort gesperrt.“ Wir wiesen darauf hin, dass es sich nicht um bösartige Software, sondern um zwielichtige Werbepartner handelt. Darauf erhielten wir keine Antwort mehr.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben