opendownload.de neu: softwaresammler.de

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Wahrscheinlich ist das eher ein guter Ausgang auf solchen Seiten, wenn man sich nur ein ungewolltes Abo einfängt. Die anderen Auswirkungen des Geschäftsmodells könnten schmerzlicher sein.
 
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auch ich habe mich bei opendownload.de angemeldet und bin nicht auf die kosten der seite gestoßen.
nur ich konnte die rechnung nicht sofort zuordnen und hab den betrag
von 96,00 euro schon überwiesen.

was kann ich dagegen noch tun?
 
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Tja,

Überweisungen können nicht rückggängig gemacht werden.
Bleibt Dir also nicht viel übrig, als aus so etwas zu lernen. Man sollte etwas sorgfältiger die echten Rechnungen von sinnfreien Bettelbriefen unterscheiden.

Alle Tipps zu diesen und ähnlichen Anbietern findest Du oben im Hinweisfeld auf dieser Seite, brauchst nur zurückscrollen.

LG
wahlhesse
 
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Auch ich wollte mir nur open office runterladen und bin über google auf die content services ltd reingfallen. Den Freischaltecode habe ich nicht geöffnet. Sämtliche Mails sind abgespeichert und zusätzlich ausgedruckt. Da der sofortige Widerspruch per Kontaktfenster abgeschmettert wurde hab ich denen den Widerspruch nochmal mit Einschreiben/Rückschein geschickt. Bezahlen werd ich nichts. Das steht fest. Die haben mir ne vorgefertigte Mail zurückgeschickt, dass ich verpflichtet wäre zu zahlen. Da steht auch ne Kontoverbindung drin, für mich ist das aber keine Rechnung. Bin mal gespannt, wann die auftaucht. Garantiert nach Ablauf der 2 Wochenfrist.

Seit ich mich da aber dummerweise angemeldet habe gehn dauernd irgendwelche Werbefensterchen auf meinem PC auf, wenn ich surfe. Hatte ich vorher nicht. Hat das noch jemand so erlebt? Wie kann ich die blocken? Habe Antivir auf dem PC, blockt der das automatisch. Bin da leider nicht so fit drin.

Hat hier irgendjemand schon das Mahnschreiben vom Gericht bekommen oder haben die bisher immer vorher aufgegeben?

Wäre nett, wenn mir jemand antworten würde
 
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Hat hier irgendjemand schon das Mahnschreiben vom Gericht bekommen oder haben die bisher immer vorher aufgegeben
Bisher wohl noch nicht,wird auch zu 99% nicht passieren:wink:
Vor Gericht hätten die Null Chance ihre Vorderung durchzusetzen:wink:
Hat das noch jemand so erlebt?
Du hast Dir da irgendwo was eingefangen.Passiert schon mal wenn man auf einer unbekannten Webseite blind alles anklickt was man anklicken kann:rolleyes:
Scan mal mit Antivir,wenn der was findet,lösch den Schrott:-D
Oder installiere Dir mal Spybot,der findet auch immer viel Mist
Kannste hier runterladen Die Seite von Spybot-S&D!
Bitte löschen wenn solche Links hier nicht erlaubt sind:-?
 
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Hallo an alle Betroffenen,

mich hats auch erwischt, aber keine Angst.

Wichtig Ruhe bewahren.

Zur Hilfe ein Zeitungsbericht vom 10 Dez. 2008.

vergleichbares Urteil was uns auch betrifft (Az.: 262 C 33810/07)

Gruß Pingo
Zahlungsverpflichtung im Kleingedruckten unwirksam

München (dpa/tmn) - Zahlungsverpflichtungen müssen für Verbraucher klar erkennbar sein. Ist das nicht gewährleistet, ist die Verpflichtung unwirksam. Das geht aus einem neuen Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 262 C 33810/07).
Demnach ist eine Zahlungsverpflichtung in einem Auftragsformular unwirksam, wenn sie im Kleingedruckten ungegliedert in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt ist. Denn dann kann sie allzu leicht überlesen werden.
[edit]
 
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Ich ärgere mich momentan so ziemlich über meine eigene Dummheit.
Habe mich Ende November eben bei jener Firma angemeldet und eine schöne Rechnung über €96,- erhalten.
Durch meine Panikreaktion habe ich diese auch gezahlt - ich wollte ja keine weiteren Kosten durch den Anwalt verursachen.:wall: 4 Tage nach dem ich per Erlagschein eingezahlt hatte, habe ich eine Mail mittels Kundenzentrale geschickt, ob sie meine Zahlung eh erhalten hätten - es kam keine Antwort retour (obwohl ich darum gebeten hatte!). Zu dem Zeitpunkt kam mir das alles schon spanisch vor.
Heute rufe ich dort an und wollte eig. wissen, ob mein Geld jetzt überwiesen wurde (man beachte bitte, dass ich aus dem Ausland nach Deutschland telefonieren musste - meine Handyrechnung wird sich freuen) und habe mir jedesmal (insgesamt habe ich 3 mal angerufen) 1 Min. anhören müssen, wann Öffnungszeiten von dieser "FIRMA" sind. Keine Kundenbetreuung schlussendlich, niemand hat abgehoben.

So, nun zu meiner eigendlichen Frage : bin ich mit meiner Zahlung einen Vertrag eingegangen? Können noch zusätzliche "Kosten" anfallen?

ich habe zwar schon die verschiedenen Links zum richtigen Verhalten durchgelesen, bin mir aber noch nicht sicher. Morgen wäre es nämlich soweit, dass der Anwalt eingeschalten werden würde - darauf habe ich nun überhaupt keine Lust.

Das hat mich jedenfalls gelehrt, genauer Internetseiten durchzulesen!
 
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Durch meine Panikreaktion habe ich diese auch gezahlt - ich wollte ja keine weiteren Kosten durch den Anwalt verursachen.

Leider war ich auch so blöde und hab gezahtl. so wie ich das bisher verstanden habe muss ich also nicht das zweite jahr zahlen ?

bitte keine links posten habe mir sämmtliche links angesehen und videos angehört
 
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Leider war ich auch so blöde und hab gezahtl. so wie ich das bisher verstanden habe muss ich also nicht das zweite jahr zahlen ?

bitte keine links posten habe mir sämmtliche links angesehen und videos angehört

Was soll das denn jetzt?
Wenn Dir die Links nicht weiterhelfen, ab zur Verbraucherzentrale. Persönliche Beratung gibts hier aus rechtlichen Gründen nicht. Davon abgesehen können auch wir nicht mehr erzählen als in den Links steht. Daher ist Deine Bitte absolut unverständlich. :wall:

LG
wahlhesse
 
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hab grad gemerkt die posts sind etwas älter was hat sich denn da ergeben ?

ps. so meinte ich das ja nich wollte nur von euch nen ratschlag hören mehr nich
 
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Eigentlich sollte der Rückschein meines Einschreibens schonwieder bei mir sein. Ist er aber nicht? Wie war das bei Euch? Habe hier nur eine Nachricht gefunden, wo der Rückschein wirklich zurück kam.
 
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Eigentlich sollte der Rückschein meines Einschreibens schonwieder bei mir sein. Ist er aber nicht? Wie war das bei Euch? Habe hier nur eine Nachricht gefunden, wo der Rückschein wirklich zurück kam.
Sowas kann dauern. Und selbst wenn dieser Rückschein nicht zurückkommen sollte (was ich nicht glaube), ist dies nun wirklich auch kein Malheur.

Wenn es drauf ankommen sollte (was höchstwahrscheinlich nicht passieren wird), wird dieser Rückschein auch keine große Rolle spielen.

Die zentrale Frage ist: Gibt es einen Vertragsabschluss oder nicht? Vertragsabschlüsse sind beidseitige Willenserklärungen. War bei dir der Wille da, einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen? Eben.

Also wirf wegen diesem Rückschein nicht die Nerven weg. :wink:
 
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hab grad gemerkt die posts sind etwas älter was hat sich denn da ergeben ?

Na und? Die Methoden der "Anbieter" sind seit einigen Jahren die gleichen, somit sind auch die Tipps unverändert. Sobald sich etwas ändern sollte, wird es sicherlich hier auftauchen.

Deine Frage war eine Standardfrage, zu welcher es eine Standardantwort gibt:
http://forum.computerbetrug.de/info...64-bei-abo-einmal-bezahlt-immer-bezahlen.html

Aber wenn Du keine Links lesen magst, ist Dir leider nicht zu helfen.

LG
wahlhesse
 
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