..Sehr geehrter Herr ....
wie Sie bereits richtig erkannt haben, ist die benannte Firma nach polizeilicher Feststellung an o.g. Anschrift nicht existent (Briefkastenfirma). Die Staatsanwaltschaft Mannheim erkennt aufgrund dieser Kenntnis die Anschrift daher nicht als mutmaßlichen Tatort an. Hier auflaufende Anzeigen werden deshalb an die für den Wohnsitz des Anzeigenerstatters zuständige Polizeidienststelle übersandt/zurückgesandt zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit. Wie von Ihnen geschildert, kann man sehr leicht dazu kommen, unbeabsichtigt einen Vertrag zu schließen. In diesem Falle ist eine Betrugshandlung nicht zu unterstellen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat daher, wegen der Möglichkeit eines unbeabsichtigten Vertragsabschlusses, sämtliche bisherige Verfahren eingestellt und lehnt, wie bereits erwähnt, die Übernahme weiterer Ermittlungsverfahren ab. Sehr geehrter Herr .... Natürlich steht Ihnen die Anzeigenerstattung frei. Aus den genannten Gründen bitte ich jedoch darum, unter Verweis auf meine Informationen, diese bei Ihrer örtlich zuständigen Polizei zu erstatten. Für eine Veröffentlichung dieser Verfahrensweise im Internet wäre ich Ihnen dankbar....