online-downloaden

AW: online-downloaden

Hallo bitte helft mir!!!! Mir ist gerade das allergleiche passiert wie Max auch bei online-downloaden.de und habe auch gerade die Aufforderung zur Zahlung von 84,- Euro erhalten. Habe eigentlich nach skype gesucht und bin dadurch irgendwie auf diese Seite gelangt. Bitte helft mir!!! Habe außerdem bei der Verbraucherzentrale einen Musterbrief gefunden. Soll ich diesen auch da hinschicken? Bin gerade total durcheinander!!! Hab mir doch erst nichts dabei gedacht erst als ich diese Zahlungsaufforderung jetzt erhalten habe, macht mir das schon angst!!!


Hallo
Ich sitze auch hier und habe die gleichen Probleme.
Ein Brief nach dem anderen kommt mit der einer Mahnung
Ich habe alles zusammen geheftet u. warte weiter. Nach dem ich hier gelesen habe man soll nicht bezahlen auf keinenfall so bin ich auch beruhigter.
 
AW: online-downloaden

Hallo an alle mit diesem "nervraubenden" Problem,

bleibt echt ruhig und NICHT zahlen!!! Ich sprech da aus Erfahrung! Hab den Mist auch mitgemacht! Nach etlichen Mails kam eine Mahnung per Post. Klar ist sowas unangenehm, aber das wars auch schon. Der Brief ist jetzt ca. 7 Wochen her und hab seither nichts mehr gehört von denen, weder per mail noch per Post!
Also seit tapfer und haltet durch!!!

Liebe Grüße, Eure Maexx
 
AW: online-downloaden

bin auch auf den trick weitergeleitet durch online downloaden rein gefallen. meine emailadresse hahen die, nach der rechnung kam jetzt das schreiben dass meine daten nicht korrekt seien ich soll per postbrief alles korrigieren.

was wenn ich das email account lösche? hat der spuk sich dann oder nicht?
meine daten haben die eh nicht
mfg
 
AW: online-downloaden

danke für die antworten

ich hab jetzt viel gelesen im internet, bin so langsam auch geruhigt. sollte ich spam filter einschalten oder email account wechsel, was wenn dann ein gerichtlicher mahnbescheid käme?
haben die überhaupt das recht diesen per mail zu versenden?
gelten ihre ansprüche deutshcland oder europaweit?
 
AW: online-downloaden

was wenn dann ein gerichtlicher mahnbescheid käme?
haben die überhaupt das recht diesen per mail zu versenden?
Mahnbescheide gibt es nur per schriftlicher Post
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html
Wenn der extrem unwahrscheinliche Fall eintreten würde, wäre es nur die Mühe zum Briefkasten mit dem Widerspruch zu gehen ( vom Blitz getroffen zu werden ist erheblich wahrscheinlicher)
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
 
AW: online-downloaden

sollte ich spam filter einschalten

Gute Idee. Man kann eine spezielle Filterregel anlegen.

oder email account wechsel

Ist nicht unbedingt nötig.

was wenn dann ein gerichtlicher mahnbescheid käme?

Das ist so selten wie ein Jackpot-Gewinn in der Lotterie.

Selbst, wenn: da kann man widersprechen. Pas de souci !

haben die überhaupt das recht diesen per mail zu versenden?

Nicht verwechseln: ein Brief von einem Inkassobüro oder Anwalt ist nicht dasselbe wie ein Mahnbescheid vom Gericht.

Der Mahnbescheid kommt nur vom Gericht (niemals per e-mail). Inkassobüros oder Anwälte sind dagegen für normale Mahnungen nicht an eine Form gebunden. Das kann ein Brief sein, meinetwegen auf parfümiertem Toilettenpapier, das kann eine e-Mail sein, das kann ein Fax sein.

Fakt ist aber: vor Gericht hat die Forderung keine Chance. Also sind die Mahnungen egal.

gelten ihre ansprüche deutshcland oder europaweit?

Es gilt bei Verträgen für "Dienstleistungen", die (angeblich oder tatsächlich) im Internet geschlossen wurden, das Recht im Land des Kunden. Das ist überall in Europa einheitlich.

Ist der Kunde in Frankreich, gilt französisches Recht, auch wenn der Unternehmer in Deutschland sitzt. Der kann Dich nicht nach deutschem Recht verklagen.
 
AW: online-downloaden

@alle vorredner, danke mein tag wird jetzt viel gemütlicher werden.

@webwatcher:
Zum Amusement:
Absurd/kafkaesker Mailverkehr mit den Betreibern von Lebensprognose-Test
Stories zum Schmunzeln - Antispam e.V. __________________
das hat mir gerade as leben versüst


dann wird jetzt mal der spamfilter aktualiseirt, sollte das nicht reichen, ggbenfalls den namen der emailadresse gewechselt, dafür gibt es ja alias adressen

und die warscheinlichkeit dass die mich anschreiben und briefe nach östereeich luxemburg oder belgien schicken ist kaum ernst zu nehmen

mfg
 
AW: online-downloaden

Es kann schon sein, dass Mahnbriefe auch ins Ausland verschickt werden.
Aber gerichtliche Mahnbescheide: nie, soweit wir wissen.
 
AW: online-downloaden

Na toll. Mir ist das gleiche passiert wie Max. Allerdings war ich so bloed und habe (da ist im Stress war und den download noch schnell vor einem Termin machen wollte), meine richtige Adresse angeben. Okay Okay, ich weiss. Sollte man nie machen. Bloss habe ich einfach in dem Moment nicht nachgedacht und nun haben die meine richtigen Daten. Mir waren die anderen schon etwas aelteren Beitraege schon eine grosse Hilfe und fuer die Zukunft weiss ich jetzt Bescheid. Leider weiss ich nicht was ich jetzt machen soll. Per email kam vor ein paar Stunden eine Aufforderung ich solle zahlen. Was mache ich jetzt? Die kennen doch nun meine echten Kontaktdaten?
Vielen Dank im Voraus fuer die Hilfe! Noch einen schoenen Abend!!
 
AW: online-downloaden

die jungs waren gestern sehr fleissig, gleich 2 mail auf einmal.
Mahndrohmüll schrieb:
"vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von Online-Downloaden.de - Ihrem Premium-Downloadportal im Internet.

Leider muss ich Ihre Einwendung zurückweisen. Sie sind in unserer Kundendatenbank unter Angabe Ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen IP- und Email-Adresse verzeichnet.
Unter Zuhilfenahme der von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Adressen wurde Ihnen außerdem ein Aktivierungslink zur Aktivierung des bestellten Zuganges zu unserem Downloadservice online-downloaden.de per Email zugesandt.

Ihre Anmeldung auf w*w.online-downloaden.de, bei der Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Erhalt der Informationen zum Widerruf bestätigt haben, führte nachweislich zu einem Vertragsabschluss über einen zwölfmonatigen Datenbankzugang. Bei dieser Anmeldung wurden Sie insbesondere vor und nach der Anmeldung über Ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen informiert. Zudem haben Sie unsere Geschäftsbedingungen im Rahmen der Zusendung des Aktivierungslinks in druckbarer Version per Email erhalten.

Wie Ihnen bekannt ist, wurden Sie im Rahmen der Anmeldung, sowie in den Geschäftsbedingungen, ausdrücklich über die Kosten unserer Dienstleistung informiert und es wurden ihnen diese direkt auf der Seite der Anmeldung angezeigt. Schon das Landgericht Hamburg urteilte am 6.11.2003 in der Entscheidung 5 U 48/03, dass es ausreichend ist, wenn der Preis auf der Seite steht, auf der das Produkt auch angeboten wird. Bereits durch das Absenden eines Anmelde- oder Vertragsformulars wird ein wirksames Angebot gemäß § 145 des Bürgerlichen Gesetzbuches abgegeben. Mit der Zusendung eines Bestätigungslinks per Email kommt der Vertrag darauf wirksam zustande.

Ein Widerruf des Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und der Online-Downloaden-Services Limited ist in diesem Falle leider auch nicht mehr einwendbar. Unter Zuhilfenahme des §312d Abs. 3 Nr.2 des BGB erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Dies ist in diesem Fall mit der Aktivierung des Zuganges zu unserem Service-Angebot mittels Aktivierungslink gleichzusetzen. Anderweitige Informationen Dritter entbehren in diesem Fall jeglicher Rechtsgrundlage.

Außerdem ist ein Widerruf, auch ohne Aktivierung, nach den derzeitig gültigen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes nur innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung möglich. Dieses haben Sie mit Bestätigung unserer Geschäftsbedingungen bei der Anmeldung sowie der Annahme unseres Angebotes als Vertragsbestandteil akzeptiert. Um uns vor Missbrauch zu schützen, müssen wir einen Widerruf in den benannten Fällen leider grundsätzlich zurückweisen.

Ein gültiger Widerruf ist bei der Online-Downloaden-Services Limited vor dem Rechnungsversand nicht eingegangen. Daher haben Sie auch die Ihnen bekannte Zahlungsaufforderung mit dem bei der Anmeldung vereinbarten Bruttobetrag für unser Serviceangebot erhalten."
die behaupten doch jetzt nicht im ernst dass es einen Aktivierungslink gab. Schwachsinn. das einzige was es auf deren Seite gibt ist eine Rechnung nach 3 Wochen.
 
AW: online-downloaden

Auf der Seite um die es im Urteil geht, stand nichts von kostenlos und um versteckte
Abofallen ging es auch nicht.

Demnächst kommen sie mit Urteilen aus Zeiten, bevor es überhaupt Internet gab.

Im übrigen müssen die Nutzlosen nachweisen, dass es klar ersichtliche Hinweise auf die
Kostenpflichtigkeit gab.
http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html

Die klare Erkennbarkeit der Kostenpflichtigkeit ist mittlerweile von mehreren Gerichten
in jüngeren Urteilen bestätigt worden.
 
AW: online-downloaden

Das war noch nicht einmal ein Urteil des Landgerichts Hamburg, sondern es kam vom Hanseatischen Oberlandesgericht.
Links & Law - Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg - 5 U 48/03

In dem Urteil ging es nicht um eine Abzockfalle mit verstecktem Preishinweis.

Auch zeigt sich beim Lesen des Urteilstextes, dass es genau das Gegenteil von dem aussagt, was die Abzocker behaupten. Die Kasper haben nicht einmal den Urteilstext richtig gelesen, sondern nur die einleitende Rechtfertigung der Beklagten bzw Revisionsklägerin. Tatsächlich wurde aber die Beklagte auch vom OLG dazu verurteilt, eine undeutliche Preisangabe durch Verknüpfungen mit Links zu unterlassen.
Im vorliegenden Fall hat es sich um einen Webshop für Elektronikartikel gehandelt. Obwohl der Seitennutzer hier auch von vornherein davon ausgehen dürfte, dass die Artikel wohl kaum umsonst erhältlich sein werden, hat das OLG, entschieden, dass eine Preisauszeichnung in Form von an den Artikeln angebrachten Links: "unser Top-Tagespreis" nicht den Anforderungen der PAngV genügen.

Denn im Urteilstext heißt es:
Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht auch die Werbung für den [...] als Verstoß gegen die PreisangabenVO gewertet. Der Senat schließt sich zur Vermeidung von Wiederholungen diesen Ausführungen an. Die Angriffe der Beklagten gegen das landgerichtliche Urteil geben lediglich Anlass zu folgenden ergänzenden Bemerkungen: Entgegen der Auffassung der Beklagten genügt es nicht, wenn der Preis für ein Warenangebot an den Letztverbraucher "ohne übermäßigen Aufwand" zu ermitteln ist. Diese Auslegung der Beklagten ist mit dem oben zitierten Gesetzestext von § 1 Abs.6 PreisangabenVO nicht in Einklang zu bringen. Soweit die Beklagte außerdem meint, dass der Internet-Nutzer die Formulierung "persönliches Angebot" nur als werbeübliche Übertreibung verstehe, vermag der Senat ihm ebenfalls nicht zu folgen. Selbst wenn der Verbraucher davon ausgeht, dass auch andere dieses "persönliche Angebot" erhalten, lässt die Formulierung zum einen als solche schon nicht hinreichend klar erkennen, dass dieses Angebot nun auch wirklich die Preisangabe enthält - oder vielleicht nur eine attraktive Zugabe zu der Ware, die Teilnahme an einem Gewinnspiel o.ä. - und wirkt zum anderen jedenfalls für einen rechtlich relevanten Teil des Verkehrs eher abschreckend, weil er denkt, dass ein persönlicher Kontakt zu ihm hergestellt wird, den er nicht wünscht, weil er sich nur unverbindlich informieren will. Dann wird die Kenntniserlangung des Endpreises aber erschwert und nicht erleichtert.

Auch wettbewerbsrechtlich wurde die Preisverlinkung deshalb beanstandet, weil der Kunde sich erst registrieren musste, um den Link auf den Preis als "persönliches Angebot" einsehen zu können. Es gab also keine öffentlich sichtbare Preisauszeichnung.

Die Download-Rohrkrepierer haben also entweder nicht einmal den Urteilstext gelesen. Oder sie haben unter dem Vorsatz der arglistigen Täuschung das Urteil ins genaue Gegenteil verkehrt, um rechtsunkundige Laien damit zur Zahlung einer unbegründeten Forderung zu nötigen. Eins von beiden muss zutreffen.
 
AW: online-downloaden

An alle vielen dank für die aufschlußrreichen Berichte Man ist ja froh wenn man nicht alleine ist mit dem Theater
Schönen Abend und weiter durch halten
 
OnlineDownloaden

nabend

ich hab letztens bei online downloaden mich angemeldet. jetz habe ich eine rechnung per email bekommen wo steht ich muss 84euro zahlen für 12monate vertragslaufzeit...hoffe das mir jemand helfen kann dabei wie ich mich am besten verhalten tue.

ich bin schon etwas angeschlagen deswegen also wenn es geht nich so stark drauf eingehen wieso weshalb warum hast du das denn da gedownloadet etc -.- ich habs schon gemerkt.

danke schonmal im vorraus

---------- Artikel hinzugefügt um 19:30:18 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 19:26:02 ----------

ich habe auch in meiner rechnung nicht meinen namen erhalten sondern einen anderen und auch eine mir unbekannte ip, ich habe schon diverse leute angefragt auch server wo ich öfters mal zocke das die mir meine ip addressen schreiben mit der ich mich in letzter zeit eingeloggt habe bei denen.

---------- Artikel hinzugefügt um 19:34:02 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 19:30:18 ----------

könnte sogar die ip des routers sein aber ich habe keine ahnung wie die ist...

---------- Artikel hinzugefügt um 19:42:20 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 19:34:02 ----------

Ich vermute mal, du bist nicht über die Startseite von online-downloaden.de zu deinem Softwaredownload gelangt. Dort wird ja noch recht auffällig auf die monatlichen Kosten von 7€ hingewiesen.
Anders sieht es dann schon aus, wenn man über eine andere Seite direkt zum "Angebot" gelangt und sich registrieren soll. Da erscheint der Hinweis dann nur noch sehr unauffällig und in blasser Farbgebung! Der neueste Trick der Nutzlosbranche.

das war auch bei mir so
 
AW: online-downloaden

@SpeedDrake

Dieses "Geschäftsmodell" hatte bisher schon eine siebenstellige Anzahl von Opfern produziert, wobei der Begriff "Opfer" nicht zutreffend ist. Ebenso dürfte eine siebenstellige Anzahl an Leuten nicht gezahlt haben. Vor Gericht kam das dann grad ein paar Mal und die Anbieter haben jeweils Watschen kassiert.

Grund: Die Rechtslage schützt den Verbraucher. Das wissen auch diese Geschäftsleute und belassen es bei Drohungen, damit wenigstens ein gewisser Prozentsatz zahlt. Diejenigen, die gezahlt haben, weil sie den Unsinn, den diese Geschäftleute verzapft haben, geglaubt haben, haben es in vielen Fällen bereut, da die geltenden Gesetze ihnen durchaus geholfen hätten.
 
Zurück
Oben