Sehr geehrte/r m d,
vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von Online-Downloaden.de - Ihrem Premium-Downloadportal im Internet.
Leider verstehe ich Ihre Einwendung nicht, eine minderjährige Person hätte sich angemeldet. Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für unser Service-Angebot online-downloaden.de anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.
Insofern dies tatsächlich zutrifft, befindet sich ein Jugendlicher laut aktueller Rechtssprechnung weiter in einem Haftungsverhältnis, wenn dieser den vorgenannten Vertragsabschluss durch unerlaubte Handlungen erwirkt hat, und es ihm nicht an einer deliktischen Einsichtsfähigkeit gemangelt hat (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR 9/70). Unserer Ansicht nach wäre dieser Fall hier eingetreten. In Hinblick auf das höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofes bleibt die Forderung von unserer Seite insoweit bestehen.
Wir weisen darauf hin, das diese o.g. Handlung auch strafrechtlich relevant sein kann, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:
"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar(...)"
Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen gesehen werden kann. Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat und sich bei online-downloaden.de anmeldet, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle werden wir unsere Forderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtgen geltend machen. Die dadurch entstehenden Kosten von teilweise mehreren hundert Euro würden im Falle einer erfolgreichen Zahlungsklage zu Ihren Lasten gehen.
Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.
Auf Anfrage übersende ich Ihnen gerne Informationen über die bei der Anmeldung gemachten Angaben.
Mit freundlichen Grüßen
[......]
Geschäftsführer
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