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Was ist aber wenn die meine richtige Adresse haben? Hab nämlich heute meine 1. Zahlungserinnerung per Post an meine Adresse erhalten!
Ob der Mahndrohmüll virtuell als Email oder oder auf umweltschädlich auf
Papier kommt, bestimmt nur die Art der Entsorgung. Ersteres im Spamfilter
letzteres in der grünen oder blauen Wertstofftonne der Umwelt zuliebe
 
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das ist eine frechheit die haben mir jetzt 2 wochen zeit gegeben sonst sehen sie sich gezwungen das gericht einzuschalten haha echt witzig :wall:
 
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Hallo alle zusammen!

Na, erstmal, echt Klasse dass es so eine Seite wie die hier gibt... dass sich wenigstens noch ein paar Leute einsetzen für sowas wie "Fairness" oder "Gerechtigkeit".

So, also mein kleiner Bruder is auch auf diese dämliche Online-Downloaden-Masche reingefallen, tja... er is natürlich über Google auf die Seite gekommen, da steht die Kostenpflichtigkeit nur ganz rechts oben im Eck.
Also er is erst 13 und naja, hat natürlich in seiner Naivität gleich auch mal die richtige Adresse aber - natürlich - das falsche Geburtsjahr angegeben.
Blöderweise hab ICH Trottel diesen Affen auch noch geantwortet und sie gebeten, Nachtsicht walten zu lassen, weil er noch nicht volljährig is etc - habens mir heut dann diese schöne Drohmail geschickt.

Sehr geehrte/r m d,

vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von Online-Downloaden.de - Ihrem Premium-Downloadportal im Internet.

Leider verstehe ich Ihre Einwendung nicht, eine minderjährige Person hätte sich angemeldet. Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann. Eine Anmeldung unter Angabe eines Lebensalter von unter 18 Jahren ist also technisch nicht möglich. Wenn sich ein Minderjähriger für unser Service-Angebot online-downloaden.de anmeldet, so muss er dafür ein auf sich unzutreffendes Alter eingeben.

Insofern dies tatsächlich zutrifft, befindet sich ein Jugendlicher laut aktueller Rechtssprechnung weiter in einem Haftungsverhältnis, wenn dieser den vorgenannten Vertragsabschluss durch unerlaubte Handlungen erwirkt hat, und es ihm nicht an einer deliktischen Einsichtsfähigkeit gemangelt hat (Bundesgerichtshof, Az. VII ZR 9/70). Unserer Ansicht nach wäre dieser Fall hier eingetreten. In Hinblick auf das höchstrichterliche Urteil des Bundesgerichtshofes bleibt die Forderung von unserer Seite insoweit bestehen.

Wir weisen darauf hin, das diese o.g. Handlung auch strafrechtlich relevant sein kann, sowohl im Hinblick auf einen sog. Eingehungsbetrug als auch in Form der Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 Abs. 1, 2 StGB:

"Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar(...)"

Zivilrechtlich weisen wir darauf hin, dass die Überlassung eines Rechners mit Internetzugang an einen Minderjährigen ohne Aufsicht sich aus Sicht eines Dritten als konkludente Zustimmung der Erziehungsberechtigten für eventuelle rechtsgeschäftliche Erklärungen gesehen werden kann. Insofern sich ein Minderjähriger ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten Zugang zum Internet verschafft hat und sich bei online-downloaden.de anmeldet, liegt in aller Regel eine Aufsichtspflichtsverletzung vor, denn es besteht auch die Pflicht zur Kontrolle der Freizeitbeschäftigungen des Minderjährigen. In diesem Falle werden wir unsere Forderung in Form eines Schadenersatzanspruches gegen die Aufsichtspflichtgen geltend machen. Die dadurch entstehenden Kosten von teilweise mehreren hundert Euro würden im Falle einer erfolgreichen Zahlungsklage zu Ihren Lasten gehen.

Daher gehen wir vom Fortbestand der Forderung aus und fordern Sie auf, den in der Ihnen vorliegenden Rechnung vorliegenden Betrag zur Vermeidung weiterer Kosten fristgerecht auszugleichen.

Auf Anfrage übersende ich Ihnen gerne Informationen über die bei der Anmeldung gemachten Angaben.

Mit freundlichen Grüßen

[......]
Geschäftsführer


Online-Downloaden-Service Limited

w*w.Online-Downloaden.de
[email protected]
.....................................

Online-Downloaden-Service Limited

[ Brandshofer Deich 27 ]
[ 20539 Hamburg ]

Geschäftsführer: [.......]

Amtsgericht Hamburg: HRB 109 495
Umsatzsteuer-ID: DE 264917925

Servicetelefon: 0 180 - 5 88 90 98 - 0
Servicefax: 0 180 - 5 88 90 98 - 1

* (0,14 € / Min. aus dem Festnetz; ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen, QuestNet)

Online-Downloaden-Service Limited
5 Jupiter House, Cavella Park
Aldermaston, Reading
Berkshire
United Kingdom RG7 8NN
Company No. 06825538

Haha die haben mir nicht mal mit meinem vollen Namen geantwortet obwohl ich den sogar unter das Email setzte... tz.
Also, obwohl da jetzt wohl offensichtlich einige Sachen schief gelaufen sind - ist da immer noch nix dran? Kann ich diese erbärmlichen Einschüchterungsversuche einfach in meinem Spam-Folder versauern lassen? Oder etwa doch nicht? :confused:

Also, danke schon mal im Vorraus für die Hilfe.

mfg
 
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Okay... kann man sich dann daheim bei mir wohl auf etwas Altpapier einstellen, danke.
Können Mahnbescheide eigentlich auch nach Österreich verschickt werden? (sorry is vielleicht ne dumme Frage aber ich hab nicht so viel Ahnung von Recht ^^')

mfg
 
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Außer Drohmüll nichts. Hör auf die Sorgen zu machen. Es gibt bei weitem wichtigere Dinge,
z.B nach welcher Seite der Sack Reis des Bauern Lin Chu in China umfällt
 
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Naja, aber was passiert denn dann in Österreich? :crazy:
Ist schon die Wahrscheinlichkeit, in Deutschland einen Mahnbescheid zu kriegen, weit unter dem wahrnehmbaren Bereich, so liegt er in Ö noch weiter drunter.
Mir ist in Ö überhaupt niemand bekannt, der einen bekommen hätte. Und in Ö gibt es (alle Anbieter in den letzten vier Jahren zusammengenommen) auch schon eine Opferzahl, die im sechsstelligen Bereich liegt. Wobei von Opfern kann man ja eigentlich nicht sprechen, bei der guten Ausgangsposition, die diese vermeintlichen Kunden haben.
 
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Dankeschön für diesen Thread und dass ihr euch die Zeit nehmt, immer verständlich und klar und tröstend und beruhigend die Sachen zu sagen, die ihr wahrscheinlich in anderen Threads schon 1000x gesagt habt. Meine beste Freundin ist auch in dieses Online-Downloaden getappt, und diese Drohmails sind ihr schwer auf den Magen geschlagen. Bis wir auf die Idee kamen zu googeln und hier landeten, war das ganz schön unangenehm. Ihr seid eine große Hilfe!

Nun, da geklärt ist, dass diese Ein-Mann-Scheinfirma einem nichts tun kann, möchte ich aber ihr gerne was tun, z.B.

Anzeige wegen (versuchten?) Betrugs
Mitteilung an die kontoführende Bank, dass deren Kunde ein Trickbetrüger ist, mit Bitte um Löschung seines Kontos
Meldung (an wen?) damit die abmahnen können wegen Wettbewerbsrechtsverstößen.
Meldung an google mit der Bitte, nicht mehr zu listen.

Mir fiel auf, dass ihr das nicht erwähnt. Gibt es einen Grund dafür? Alles sowieso schon automatisch erledigt oder wegen bestimmter Schlupflöcher sinnlos?

Liebe Grüße

Kräm

PS: Besonders schön sind eure treffenden Bilder von Nachbars Köter und der Drohpyramide und das Wort altpapierlieferung. Wenn ihr wüsstet, wie wohltuend das ist nach so viel Beklommenheit.
 
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Anzeige wegen (versuchten?) Betrugs
Sinnlos. deutsche Staatsanwälte sehen keinen Betrug ( seit Jahren wird das versucht)
Mitteilung an die kontoführende Bank, dass deren Kunde ein Trickbetrüger ist, mit Bitte um Löschung seines Kontos
Wird immer wieder empfohlen
Meldung (an wen?) damit die abmahnen können wegen Wettbewerbsrechtsverstößen.
Ist von den betroffenen Unternehmen die die Freesoftware zur Verfügung stellen
ab und an halbherzig versucht worden
Meldung an google mit der Bitte, nicht mehr zu listen.
Interessiert Google einen feuchten Kehricht. Im Gegenteil Google verdient daran
http://forum.computerbetrug.de/nach...ogle-so-locken-abo-gangster-in-die-falle.html
 
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gibt es einen Formbrief für die Bank? Sollte ich das besser anonym machen, um den Mann nicht wieder als Stalker an der Backe zu haben, oder behandeln die Banken das i.d.R. vertraulich?

Seid ihr ein Verein und lebt von Spenden? Dann bitte noch den Link, wo man sich erkenntlich zeigen kann.

... ich bin Internethändler und muss immer höllisch aufpassen, mir nicht durch einen Bagatell-Formfehler eine 1000 Euro teure Abmahnung einzufangen. Ich versteh nicht, dass der Mann, der das betreibt, nicht schon in die Pleite abgemahnt wurde. Scheinbar hat man nach Überschreiten einer bestimmten Dreistigkeitsgrenze Narrenfreiheit?
 
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hallo Krämer,
du sprichst mir aus der Seele! Hab jedes mal, wenn die sich melden Bauchweh und Herzflattern und dann geh ich auf diese Seite und schon geht`s mir besser: Hab heute morgen mal wieder Drohmüll bekommen und direkt entsorgt!!!! Danke für eure Unterstützung
 
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perrrfekt, danke. Habe jetzt auch an meine Industrie- und Handelskammer geschrieben und um Abmahnung gebeten. Falls ich eine relevante Antwort bekomme, poste ich sie.
 
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Hallo zusammen,

ich bin bereits im Januar 2009 auf opendownload.de reingefallen.

Auf der Suche nach einem Bildbearbeitungsprogramm habe ich mich dort registriert, aber keinen Hinweis auf dei Kosten gesehen. Auf einmal bekam ich dann eine Mahnung für eine Rechnung, die ich nicht bekommen hatte. Daraufhin habe ich die Firma angeschrieben und um Klärung gebeten.

Leider habe ich den Fehler bei mir gesehen, da ich die AGB nicht immer richtig lese, so dass ich die Rechnung bezahlt habe. Erst durch einen BEitrag im Fernsehen wurde ich auf das rechtswidrige Verhalten aufmerksam.

Jetzt meine Fragen:
1. Kann ich den Beitrag zurück fordern?
2. Muss ich das 2-Jahres-Abo wirklich kündigen?
3. Sollte eine zweite Rechnung kommen, muss ich diese dann bezahlen, nachdem ich ja auch die erste bezahlt habe?

Es wäre schön, wenn jemand Antworten auf meine Fragen hat.

Vielen Dank und viele Grüße
Aeki
 
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