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Muss ich denen jetzt nochmal was schreiben, dass ich NICHT zahlen werde? Oder wo bekomme ich solch einen Musterbrief her, den manche da hinschicken? Und noch mals vielen vielen Dank für Eure nette Hilfe!!! Tut echt gut... ;)
 
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Wie oft möchtest Du denen denn schreiben?
Egal was Du schreibst wirst Du die Gegenseite nicht überzeugen, die wollen Dein Geld und keine Rechtsausführungen (egal wie zutreffend).
 
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Also brauch ich nichts mehr hinschicken, zwecks auf der rechtlich richtigen Seite sein? Nicht dass ich was versäume, weil die über all auf Widerspruchsschreiben der Verbraucherzentrale verweisen!!!
Also eines weiß ich auf jeden Fall jetzt schon: aus dem Mist hab ich echt gelernt und bin künftig viel viel vorsichtiger!!!
 
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hallo alle miteinander ich bin neu im forum und finde die seite echt toll
nun zum eigentlichen problem ich bin auch opfer von dem abzockportal online-downloaden aber ich bin durch einen link von kino.to direkt zur anmeldeseite geratten und die haben mir jetzt schon 5 euro mahnkosten zugeschickt und drohn mir jetzt mit einem anwalt ich muss insgesamt 89€ überweisen
ich hätte sehr gerne tipps :(
danke im Voraus!!
 
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bin durch einen link von kino.to direkt zur anmeldeseite geraten
Die machen Werbung dort, in dem ein Fenster einblendet wird, dass einem auffordert, sich angeblich notwendige Software zu downloaden oder upzudaten.
Zu deinem Problem selbst, schau dir oben die Links mal genauer an, insbesondere die Passage, ob ein wirksamer Vertrag zu Stande kommt, wenn der Nutzer den Preis nicht wahr genommen hat. Gerichte verneinen so was nämlich und deshalb bleibt das ganze Mahndorado letztlich nur ein auf Einschüchterung abzielendes Kasperletheater - das hört, auch ganz von allein wieder auf, da braucht man erfahrungsgemäß nicht mal was dazu zu tun!
 
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Die machen Werbung dort, in dem ein Fenster einblendet wird, dass einem auffordert, sich angeblich notwendige Software zu downloaden oder upzudaten.
Zu deinem Problem selbst, schau dir oben die Links mal genauer an, insbesondere die Passage, ob ein wirksamer Vertrag zu Stande kommt, wenn der Nutzer den Preis nicht wahr genommen hat. Gerichte verneinen so was nämlich und deshalb bleibt das ganze Mahndorado letztlich nur ein auf Einschüchterung abzielendes Kasperletheater - das hört, auch ganz von allein wieder auf, da braucht man erfahrungsgemäß nicht mal was dazu zu tun!
ich danke dir für die schnelle antwort also werde ich einfach keine emails mehr beantworten !!
danke!
 
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Hab gerade auch wieder eine mail von denen bekommen. Die Mahnung!!! :-D Drohen ja sofort mit Mahnbescheid usw.
Naja sollen sie mal machen...
Und echt danke nochmals an alle, die geholfen haben meine Nerven so schnell wieder zu beruhigen :cool:
Liebe Grüße
 
Online-Downloaden.de Verarsche?

Hallo,
ich habe am 30.08 eine E-Mail bekommen.

Hallo *** ***,

um den DivX Player 7.0 jetzt herunterzuladen, müssen Sie nur noch Ihren Zugang zu Online-Downloaden.de aktivieren.
In der E-Mail war ein Aktivierungslink für den Online-Downloaden.de Account. Ich habe ihn nie genutzt, die E-Mail aber provisorisch mal abgespeichert. Ein halben Monat später bekam ich die erste Rechnung per E-Mail. 7 Tage später die nächste Zahlungsaufforderung. Hab den Typen versucht mehrmals klar zu machen, dass ich ihren bescheuerten Service nie genutzt habe. Ihre Website nie benutzt habe und es mir scheiss egal ist ob sie vor Gericht gehen.

Was mich nur beunruhigt ist, dass sie meine E-Mail, meinen Namen und "FAST" die richtige Adresse auf der Rechnung haben. Die Hausnummer ist falsch.

Hat sich da jemand einen Jux erlaubt und mich dort angemeldet? Haben die selbst meine Adresse aus irgendeiner Datenbank entnommen und mich dort angemeldet?

Muss ich mir vor irgendwas Sorgen machen? Ich find das echt krass. Egal was ich dem Typen versuche zu erklären ich kriege immer diesselben Schwachsinnigen Antworten. Ich sage ihm 100x dass ich mich NIE NIE NIE dort angemeldet habe und er meint ich sei ein geschätzter Kunde. HAHAHA


Hier mal so ein schönes Beispiel :

Sehr geehrte/r *** ***,

vielen Dank für Ihre Nachricht an den Kundensupport von Online-Downloaden.de - Ihrem Premium-Downloadportal im Internet.

Leider muss ich Ihre Einwendung zurückweisen. Sie sind in unserer Kundendatenbank unter Angabe Ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen IP- und Email-Adresse verzeichnet.
Unter Zuhilfenahme der von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen Adressen wurde Ihnen außerdem ein Aktivierungslink zur Aktivierung des bestellten Zuganges zu unserem Downloadservice online-downloaden.de per Email zugesandt.

Ihre Anmeldung auf online-downloaden.de, bei der Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Erhalt der Informationen zum Widerruf bestätigt haben, führte nachweislich zu einem Vertragsabschluss über einen zwölfmonatigen Datenbankzugang. Bei dieser Anmeldung wurden Sie insbesondere vor und nach der Anmeldung über Ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen informiert. Zudem haben Sie unsere Geschäftsbedingungen im Rahmen der Zusendung des Aktivierungslinks in druckbarer Version per Email erhalten.

Wie Ihnen bekannt ist, wurden Sie im Rahmen der Anmeldung, sowie in den Geschäftsbedingungen, ausdrücklich über die Kosten unserer Dienstleistung informiert und es wurden ihnen diese direkt auf der Seite der Anmeldung angezeigt. Schon das Landgericht Hamburg urteilte am 6.11.2003 in der Entscheidung 5 U 48/03, dass es ausreichend ist, wenn der Preis auf der Seite steht, auf der das Produkt auch angeboten wird. Bereits durch das Absenden eines Anmelde- oder Vertragsformulars wird ein wirksames Angebot gemäß § 145 des Bürgerlichen Gesetzbuches abgegeben. Mit der Zusendung eines Bestätigungslinks per Email kommt der Vertrag darauf wirksam zustande.

Ein Widerruf des Dienstleistungsvertrages zwischen Ihnen und der Online-Downloaden-Services Limited ist in diesem Falle leider auch nicht mehr einwendbar. Unter Zuhilfenahme des §312d Abs. 3 Nr.2 des BGB erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Dies ist in diesem Fall mit der Aktivierung des Zuganges zu unserem Service-Angebot mittels Aktivierungslink gleichzusetzen. Anderweitige Informationen Dritter entbehren in diesem Fall jeglicher Rechtsgrundlage.

Außerdem ist ein Widerruf, auch ohne Aktivierung, nach den derzeitig gültigen Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes nur innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung möglich. Dieses haben Sie mit Bestätigung unserer Geschäftsbedingungen bei der Anmeldung sowie der Annahme unseres Angebotes als Vertragsbestandteil akzeptiert. Um uns vor Missbrauch zu schützen, müssen wir einen Widerruf in den benannten Fällen leider grundsätzlich zurückweisen.

Ein gültiger Widerruf ist bei der Online-Downloaden-Services Limited vor dem Rechnungsversand nicht eingegangen. Daher haben Sie auch die Ihnen bekannte Zahlungsaufforderung mit dem bei der Anmeldung vereinbarten Bruttobetrag für unser Serviceangebot erhalten.

Bitte verstehen Sie deshalb, warum ich Ihre Beanstandung insoweit zurückweisen muss. Ich möchte Sie bitten, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Nach Ablauf der benannten Frist können Sie zur Erstattung weiterer Verzugsschäden (Rechtsanwalts-/Inkassokosten) in Anspruch genommen werden.

Auf Anfrage übersenden wir Ihnen gerne Informationen über die bei der Anmeldung gemachten Angaben.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
Geschäftsführer

Ich bin auf Nachbarschaft24 und auf die Pyjiama Girls reingefallen. Darum melde ich mich sogut wie NIE MEHR im Internet irgendwo an und gebe erst recht nicht meine Adresse oder private E-Mailadresse an. Man Man Man.

Gruß
 
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Zivilrechtlich ist ein Vertrag eine beiderseitige, übereinstimmende Willenserklärung. Wird diese bestritten, hat derjenige, der behauptet, es liege ein Vertrag vor, dies auch zu beweisen. Die Verantwortlichen von "online- downloaden" dürften damit in Schwierigkeiten kommen, denn der Nachweis eines Vertragsverhältnisses mit log-in- Daten, einer IP- Adresse oder des Vor- u. Familiennamens ist dafür nicht ausreichend.
Außerdem dürfte strafrechtlich ein Verstoß gg. das Urheberrecht hinzukommen, den das meiste der angebotenen Software wird von den Rechteinhabern kostenlos zur "privaten Nutzung" bereitgestellt. Beispiel: (ADOBE-Reader. Die Verantwortlichen von "online-downloaden" betreiben das Geschäft aber gewerblich. Die Lizenzinhaber dürften gegen diese Art der gewerbliche Vermarktung ihrer Produkte erhebliche Einwände haben.
Mein Rat: Strafanzeige erstatten, einmal wg. Betruges (Abo-Falle), zum anderen wegen Verst. UrhG. Das geht auch online.
 
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Das geht auch online.
...und zieht regelmäßig unnötige Nachforschungen beim Anzeigenerstatter nach sich, da online weder dessen Person festgestellt wird noch die erforderlichen Unterlagen für Ermittlungen bereitgestellt werden können ---> also: :dagegen:

Ob das Urheberrecht überhaupt tangiert wird, wäre erst noch zu prüfen. Warum bemühen sich denn die Rechteinhaber nicht aus eigenem Recht intensiver um diese Problematik?
 
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hallöchen,
bin neu auf dieser seite und auch reingefallen. Wollte skype runterladen und habe geglaubt alles wäre ok! Dann habe dann recherchiert und sofort widerrufen! Mehrere ellenlange maiks erhalten, dann Mahnung per Post. Habe Musterbrief verschickt und auf Widerruf per mail hingewiesen(Einschreiben mit Rückschein) und dann wieder per mail eine letzte Mahnung erhalten(heute morgen um 5.15 Uhr!!) Was nun einfach abwarten????????
 
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Jetzt nicht nur dass der liebe Herr [ edit] mich per E-Mail belästigt hat, er hat tatsächlich es geschafft mir eine Rechnung per Post zukommen lassen obwohl die Adresse nicht 100% korrekt war. Das nenne ich Frechheit.

Da ich noch bei meinen Eltern wohne muss ich mich wieder daheim rechtfertigen und meinen Eltern erläutern dass man dagegen nichts machen kann und machen muss.

Zum Kotzen. Nachbarschaft24, Pyjama Girls und jetzt Online-Downloaden.de
 
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Dann solltest Du aber inzwischen, nachdem Du dreimal reingefallen bist, auch die Lehren daraus gezogen haben, nämlich: aufpassen bei allen Seiten, wo man seine persönlichen Daten eingibt!
 
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Online-Downloaden.de hab ich auch nie benutzt :) Das ist ja das was mich ankotzt. Ich hab es nie benutzt und kriege von denen Rechnungen. Deshalb regt es mich ja so auf. Man lernt aus Fehlern und passt ungeheuerlich auf und dann kommt trotzdem irgendeine scheisse.
 
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Zivilrechtlich ist ein Vertrag eine beiderseitige, übereinstimmende Willenserklärung. Wird diese bestritten, hat derjenige, der behauptet, es liege ein Vertrag vor, dies auch zu beweisen. Die Verantwortlichen von "online- downloaden" dürften damit in Schwierigkeiten kommen, denn der Nachweis eines Vertragsverhältnisses mit log-in- Daten, einer IP- Adresse oder des Vor- u. Familiennamens ist dafür nicht ausreichend.

Was ist aber wenn die meine richtige Adresse haben? Hab nämlich heute meine 1. Zahlungserinnerung per Post an meine Adresse erhalten! Können die dann einem wirklich nix anhaben?
 
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Wir sind keine Propheten. Fakt ist, dass nach über vier Jahren Einschüchterungsfallen mit Millionen Betroffenen nicht ein einziger zahlen musste und auch exakt kein Problem hatte, den Mahndrohmüll still zu entsorgen.
 
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