Huhu,
ist mal wieder totaler Bullshit, was Sie von sich geben, meine werte "Rechtsabteilung" der online downloaden Service Ltd - Oder sind Sie gar - mich deucht der Verdacht ! - eine Firma, die bewusst darauf abzielt, den Kunden angeblich kostenlose Software schmackhaft zu machen, ohne auf die versteckten Kosten aufmerksam zu machen? Aber da täusche ich mich sicher, denn Sie haben ja sicher genügend Geschäftsehre, solche hinterhältigen Tricks nicht anzuwenden.
Wollen Sie mir gerade allen Ernstes erzählen, dass ich die Absicht gehabt hätte, mich um das Entgelt der Serviceleistung zu drücken? Ich glaube da liegen Sie falsch, denn Sie informieren scheinbar Ihre Kunden nicht ausreichend über die Kosten, ein kleiner, versteckter Hinweis in den AGBs reicht da leider nicht. Sollte ich mich dort angemeldet haben, dann definitiv mit der Absicht, dort kostenfrei Software herunterzuladen. Sie haben mich nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass diese Software kostenpflichtig ist (oder Ihre Server). Sollte ich bei Ihnen tatsächlich etwas heruntergeladen haben, so wäre ich nicht vollstens und ausreichend über die Kosten der Serviceleistung informiert worden. Da ich als auch Ihre Firma unterschiedliche Vorstellungen von dem Zustandekommen des Vertrages hatten, kann ein Kaufvertrag nicht erfüllt worden sein: Denn dafür hätten alle Eingewilligten dieselben Vorstellungen gehabt und diese auch akzeptiert. Dies sei jedoch nicht gegeben, da ich nie einen solchen Vertrag unterschrieben hätte. Und bevor Sie mit Gesetzen und Paragraphen um sich werfen: Sie befinden sich in einer gesetzlichen Grauzone und Sie haben keine legale Grundlage, mich zum Zahlen zu bewegen, darum versuchen Sie es mit Druckmitteln. Mit was wollen Sie mir als nächstes drohen? Einträge in SchuFa, Anzeige bei der Polizei? Pfändung meines Eigentums? Zwangsvollstreckung? Drohung mit Inkassofirma und "Fachanwalt"?
Selbst wenn ich mich bei Ihnen registriert und was runtergeladen und das unter falschen Namen getan hätte, so wäre dies immer noch keine Straftat. Denn ich hätte es nicht unter Vorsatz getan, und auch nicht unter der Absicht, Sie finanziell zu schädigen.
Außerdem stehen Sie unter der Beweispflicht, nicht ich: In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Sollte ich mich wirklich auf Ihrer Webseite registriert haben, so müssen Sie mir dies beweisen, genauso das der Preis eindeutig sichtbar war.
Desweiteren widerspreche ich hiermit Ihrer Rechnung. Ich bin niemals einen gültigen Kaufvertrag mit Ihnen eingegangen.