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ich habe jetz auch ein problem, ich hatte mein name etc nicht ganz angegeben nur nen buchstabe addresse auch nicht...ich hab das gefühl aber das meine plz richtig war die ich angegeben habe und dummer weise hab ich ne email zurückgeschrieben von wegen ich nehm mein widerrufsrecht, aber am absender stand leider vor der email mein richtiger name -.-
 
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Künstlerpech, ist aber nicht weiter tragisch. Da bei diesen Kasperangeboten sowieso kein kostenpflichtiger Vertrag zustandekommt, ist es egal, ob die Betreiber Daten haben oder nicht: Geld kriegen sie so oder so keins.
 
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hab wenigstens schonmal ein gute gefühl jetz. habe beim stöbern unteranderem dies hier gefunden

Sieg gegen Abzocker: Opendownload.de verurteilt - News - CHIP Online

und das bringt doch schon etwas gutes in meine stimmung^^

---------- Artikel hinzugefügt um 22:26:11 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 22:23:12 ----------

dies ist zwar nicht auf dies Online Downloaden bezogen aber immerhin etwas mut das es doch jemanden gibt der sich einsetzt

---------- Artikel hinzugefügt um 22:27:56 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 22:26:11 ----------

naja ich werde erstmal weiterhin hier ein wenig rumstöbern und mir tipps suchen. ich werde wohl erstmal nicht mehr auf weitere emails reagieren erst wenn sie mir eine mahnung schreiben.
 
Hallo @all

hallo,

ich will mich mal kurz vorstellen.
Bin auch so ein Online-Downloaden-Opfer. :wall:

ist mir vorher nie passiert. Naja, irgendwann ist immer das erste Mal :rolleyes:

Gruß
ISOstar
 
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hallo,

ich bin auch so ein online-downloaden Opfer und habe nach 2 Mailmahnungen nun eine per Post erhalten und versuche weiterhin ruhig zu bleiben.

Eine andere ist ja die, dass diese Firma ihre Post per Infopost schickt und damit im großen Stil als Infopost verschickt. Somit zahlt der Absender weniger als die Hälfte der üblichen Gebühren.

Außerdem enthält die Infopost keinen Poststempel, so dass nicht nachvollziehbar ist, wann dieser beim Empfänger eingegangen ist. Bei mir lagen 9 Tage zwischen Datierung der Mahnung und Eingang im Briefkasten.

Wir sollten das, und zwar je mehr desto besser, der Post melden.
Je mehr Leute das tun, desto glaubwürdiger machen wir uns, und desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Post dem nachgeht.

Dafür ist es ratsam, den Briefumschlag samt Inhalt aufzubewahren.

Sollte man hierfür vlt. ein neues Thema eröffnen?
 
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Meiner Ansicht nach ist nicht zu erwarten, dass die Post hier irgendetwas unternimmt. Sie hätte auch gar keine Rechtsgrundlage dazu.

Im Gegensatz zu einer Bank, die durchaus einem Abzocker das Konto kündigen darf (durch Gerichtsurteile bestätigt), hat die Post einen gesetzlich festgelegten Auftrag. Sie hat keine Rechtsgrundlage, unseriösen Firmen die Beförderung von Briefsendungen zu verweigern.

Wegen der Abzockerbanden wird die Post sicherlich auch ihre Praxis, keine Poststempel auf Infosendungen aufzudrucken, nicht unbedingt ändern. Das ist aber letztendlich zweitrangig. In einem rechtlichen Streitfall (welcher bei Abofallen ohnehin so häufig ist wie Zitronenbäume auf Helgoland) müsste das Klabauterunternehmen nachweisen, dass eine Mahnung zugestellt wurde, um die weitere Steigerung von Mahnspesen zu begründen. Wird der Brief nicht per Einschreiben zugestellt, könnten die noch nicht einmal die Zustellung an sich beweisen.

Weil ja auch Prozesse extremst selten sind (und ohnehin von den Abzockern verloren werden), ist es völlig wurst, ob auf der Mahnung ein Stempel ist oder nicht, ob der Briefumschlag rosa, lila oder parfümiert ist.

Mahnungen der Nutzlosbranche haben die Relevanz vergleichbar mit dem Gekläff eines Straßenköters.
 
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hab jetz ne mahnung von denen erhalten da steht drinne von wegen täuschungs versuch dabei hatten die mir nen namen bei der rechnung geschrieben der mir gar nicht bekannt ist^^ aber davon mal abgesehen...

hab jetz auch mal nen text und wollte den so abschicken, vielleicht könnte jemand mal was dazu sagen ob das so ok ist wenn ich den so abschicke.

Huhu,

ist mal wieder totaler Bullshit, was Sie von sich geben, meine werte "Rechtsabteilung" der online downloaden Service Ltd - Oder sind Sie gar - mich deucht der Verdacht ! - eine Firma, die bewusst darauf abzielt, den Kunden angeblich kostenlose Software schmackhaft zu machen, ohne auf die versteckten Kosten aufmerksam zu machen? Aber da täusche ich mich sicher, denn Sie haben ja sicher genügend Geschäftsehre, solche hinterhältigen Tricks nicht anzuwenden.
Wollen Sie mir gerade allen Ernstes erzählen, dass ich die Absicht gehabt hätte, mich um das Entgelt der Serviceleistung zu drücken? Ich glaube da liegen Sie falsch, denn Sie informieren scheinbar Ihre Kunden nicht ausreichend über die Kosten, ein kleiner, versteckter Hinweis in den AGBs reicht da leider nicht. Sollte ich mich dort angemeldet haben, dann definitiv mit der Absicht, dort kostenfrei Software herunterzuladen. Sie haben mich nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass diese Software kostenpflichtig ist (oder Ihre Server). Sollte ich bei Ihnen tatsächlich etwas heruntergeladen haben, so wäre ich nicht vollstens und ausreichend über die Kosten der Serviceleistung informiert worden. Da ich als auch Ihre Firma unterschiedliche Vorstellungen von dem Zustandekommen des Vertrages hatten, kann ein Kaufvertrag nicht erfüllt worden sein: Denn dafür hätten alle Eingewilligten dieselben Vorstellungen gehabt und diese auch akzeptiert. Dies sei jedoch nicht gegeben, da ich nie einen solchen Vertrag unterschrieben hätte. Und bevor Sie mit Gesetzen und Paragraphen um sich werfen: Sie befinden sich in einer gesetzlichen Grauzone und Sie haben keine legale Grundlage, mich zum Zahlen zu bewegen, darum versuchen Sie es mit Druckmitteln. Mit was wollen Sie mir als nächstes drohen? Einträge in SchuFa, Anzeige bei der Polizei? Pfändung meines Eigentums? Zwangsvollstreckung? Drohung mit Inkassofirma und "Fachanwalt"?
Selbst wenn ich mich bei Ihnen registriert und was runtergeladen und das unter falschen Namen getan hätte, so wäre dies immer noch keine Straftat. Denn ich hätte es nicht unter Vorsatz getan, und auch nicht unter der Absicht, Sie finanziell zu schädigen.
Außerdem stehen Sie unter der Beweispflicht, nicht ich: In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Sollte ich mich wirklich auf Ihrer Webseite registriert haben, so müssen Sie mir dies beweisen, genauso das der Preis eindeutig sichtbar war.
Desweiteren widerspreche ich hiermit Ihrer Rechnung. Ich bin niemals einen gültigen Kaufvertrag mit Ihnen eingegangen.


---------- Artikel hinzugefügt um 22:31:13 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 22:30:27 ----------

warscheinlich ist der text doch ein bisschen so hart angesprochen aber naja..
 
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und was wird deiner meinung nach die beste methode jetz sein nach der email? bzw ich denke nächste woche kommt dann bestimmt die nächste wegen nicht bezahlter rechnung.
 
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Hallo,
habe mal eine frage ich wollte mir ein schreib programm (openoffice) runterladen und habe in goggle nach kostenlosen download gesucht da ich das programm nur einmal benutzen wollte, von google wurde ich auf diese seite geführt : online-programm.de
als ich es runtergeladen habe kamm nichts was mich stutzig gemacht hätte,
keine anmeldung nichts der gleichen konnte einfach sofort downloaden.
jetzt paar wochen später bekamm ich post von denen wo ich 84,00 € zahlen soll weil ich ein vertrag mit denen abgeschlossen hätte.
was soll ich tuen ????? :cry:
 
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Dein Fall ist kein Einzelfall, und der Thread gehört eigentlich in eine andere Rubrik (dorthin wird er sicher bald verschoben).

Das lesen.

Die Videos von Katzenjens gucken.

Und Tee trinken.

Das reicht vollkommen. :sun:

Gemäß einschlägiger Rechtsprechung kommt bei Webseiten-Angeboten mit verschleierter Preisauszeichnung kein wirksamer Vertrag zustande. Wenn der Anbieter einer wie auch immer gearteten "Dienstleistung" nicht imstande oder nicht gewillt ist, seinen Informationspflichten nachzukommen und das Leistungsangebot sowie die Kostenpflicht sofort erkennbar und eindeutig zu beschreiben, dann entsteht keine Zahlungspflicht. Dazu gibt es inzwischen mehrere Gerichtsurteile.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Wer auf schwachsinnige Drohschreiben von Nutzlosanbietern antwortet, wird immer nur neue, ebenso schwachsinnige Antworten bekommen.

Wer den Ball flachhält und auf den Schwachsinn nicht reagiert, der kann in aller Regel sein Geld behalten. Das, was in den Mahnungen angedroht wird ("Mahnbescheid...Pfändung...Zwangsvollstreckung...Prozess...Schufa. .." etc.)
wird mit 99,99999999999 % Wahrscheinlichkeit nicht wahrgemacht.

Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
Inkassofirmen und ihre Drohungen: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
[ame="http://www.youtube.com/watch?v=xiU58fYCHfo"]YouTube- Das Kalletaler Dreieck[/ame]

Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)?
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Alles andere ist schlicht und einfach wurst.
 
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Ich habe mich dort versehentlich auch angemeldet hab auch schon einen Widerruf an [email protected] geschrieben, aber darauf haben sie nicht reagiert. In der Zwischenzeit hab ich sogar schon eine Mahnung wie E-Mail bekommen.

Ist da die beste Strategie:
- Einfach nicht zahlen
- Mahnbescheid abwarten und ankreuzen man widerspricht der Forderung

?

Ich weiß auch nicht ob es bei mir ankommen würde also die Post, weil ich in einem Studentenwohnheim wohne und ich bei der Anmeldung meine Straße zwar angegeben habe, aber die Zimmernummer eben nicht.

Ich habe erst gemerkt das es ein Abzockanbieter ist, als ich schon angemeldet war.
 
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Ist da die beste Strategie:
- Einfach nicht zahlen
Lies mal was hier steht >> http://forum.computerbetrug.de/allg...de-neu-softwaresammler-de-124.html#post282559
das gilt für alle Nutzlosseiten
- Mahnbescheid abwarten und ankreuzen man widerspricht der Forderung
Grundsätzlich richtig. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber wesentlich geringer als vom Blitz
getroffen zu werden.
Ich habe erst gemerkt das es ein Abzockanbieter ist, als ich schon angemeldet war.
Außer dir noch viele tausende andere Verbraucher
 
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Hi @ll!

Ich habe mein System neu aufgesetzt und habe unter google den Adobe Reader gesucht. Gewohnt war ich es, das der erste Link zur Herstellerseite führt. Doch dem war dieses Mal nicht so. Aber ich dachte mir, dann lade ich es hier herunter, da die Software ja Freeware ist. Also gab ich meine Daten ein, setzte ein Häckchen und bestätigte somit ersteinmal unwissentlich, das ich einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen habe.
Als ich dann die Anmeldebestätigung im Postfach hatte, klickerte ich sofort auf den ersten Link und bekam den Adobe Reader nun endlich zum downloaden.
Ich machte mir Gedanken über die "komplexen" Angaben meiner Person und dachte mir, hier muß etwas faul sein. Ich öffnete wiederholt die Anmeldebestätigung und laß die Mail mal bis zum Ende und siehe da, die haben ja keine Angst vor Geld...

Und nun etwas zum Lachen... (oder zum Heulen??? :eek:)
Kurz vor dem Ende der Anmeldebestätigung steht folgendes:

->
Im Anhang finden Sie die Rechnung im PDF-Format auf unserem Briefpapier. Der
Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die
Rechnung anschauen zu können. Diesen können Sie hier downloaden:
http://www.adobe.com/de/products/acrobat/readstep2.html
<-

Sofort schrieb ich (ca. 9 Minuten später nach der Anmeldung) einen Widerruf per e-Mail an die angegebene e-Mail-Adresse.
Heute, 2 Tage später, bekam ich die erste Zahlungsaufforderung, in der es heißt, das ich mein Widerrufsrecht nicht genutzt hätte.
Und so sah es aus: "...und im Rahmen Ihrer Widerrufsfrist kein gültiger Widerruf erfolgte." Darauf hin habe ich heut erneut einen Widerruf geschrieben per e-Mail. Das wird auch das letzte Mal sein, wo ich mit dieser Keksfabrik Kontakt aufnehme.

Und das Ende vom Lied: -> Wir sind uns alle einig.. -> Nix bekommen die!

Nun mal noch eine Frage:
- Meine Widerrufsfrist betrug nicht mal 48 Stunden... Zudem habe ich doch sowieso immer das Recht einen Vertrag zu widerrufen. Gibt es denn keine Mindestfrist, die der Betreiber hätte einhalten müssen???
 
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Meine Widerrufsfrist betrug nicht mal 48 Stunden
Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Mahndrohmüll ist immer sinnlos. Es geht um Erpressung, Einschüchterung und Nötigung, um eine Zahlung zu erzwingen.

Das Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt: heise resale - Novelle des Fernabsatzrechts macht Anpassungen der Widerrufsbelehrungen erforderlich
Auf alle Dienstleistungsverträge ist eine zuvor nur für Finanzdienstleistungen geltende Regelung ausgeweitet worden, die ein Widerrufsrecht erst dann erlöschen lässt, wenn die Leistung vom Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers schon vollständig erbracht wurde und Letzterer sie bereits vollständig bezahlt hat.
Seit dem 4. August 2009 sind alle mir bekannten Widerrufsbelehrungen auf Leimrutenseiten der Einschüchertungsfallenmafia falsch. Verbraucher können immer noch widerrufen, wenn der Mahndrohmüll reinkommt. Bis heute hat es in keinem Fall geschadet, den Müll ungelesen zu entsorgen.
 
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