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AW: Online Content Ltd tiere-infos.de
Die Engländer scheinen einen Verbraucherschutzminister zu haben.
Die Engländer scheinen einen Verbraucherschutzminister zu haben.
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Bezeichnend auch, was am Schluss des Artikels steht. Der Spiegel stellte denen per Mail Fragen. Wie die beantwortet wurden, liest man hier:
Statt auf die Fragen zum Geschäftsgebaren des Unternehmen einzugehen, vermutete der Support offenbar die "Beanstandung" einer Rechnung und führte forsch aus: "Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse. An diese Adresse wurde Ihnen ein Aktivierungs-Link für den Zugang zum Mitgliedsbereich gesandt."
Offenbar geht das Unternehmen also davon aus, dass alle E-Mails von Kunden Rechnungen beanstanden.
1) Das lesen:könnt ihr mir vielleicht helfen und sagen was ich tun soll?
na und? seriöse Geschäftsleute schreiben nicht dutzendmal sondern handelnjedoch kommen nun immer wieder diese briefe!!
Wenn man sich doch im Internet informiert hat, weiß man doch das immer wieder Mahnungen kommen.es ist nun die dritte mahnung und langsam mache ich mir so meine gedanken, was ich nun machen soll? ich habe mich natürlich nach der ersten mahnung schon im internet informiert
* Zahlen Sie nicht!
* Bleiben Sie stur!
* Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
* Der Trick ist, Leute mit Mahnungen so einzuschüchtern, dass sie zahlen, ohne es zu müssen.
* Die rechtlichen Begründungen, warum Sie angeblich zahlen sollen, sind allesamt unsinnig.
Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen: Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen "lohnt", wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben. Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören.
Sehr geehrte Damen & Herren von "Online Content LTD"
Am 16.06.2008 ist angeblich ein Dienstleistungsvertrag zwischen Ihnen & meiner Person zustande gekommen.
Eine letzte Mahnung habe ich heute (Freitag /25.07.08erhalten.
Ihre heutige Aufforderung lautet: ---" Letzte Mahnung ----unsere Rechnung [........] vom16.06.2008 wurde trotz Zahlungserinnerung vom 01.07.2008 nach wie vor nicht ausgeglichen.
Wir fordern Sie daher ausdrücklich auf, den nachfolgenden Betrag incl.
Mahnkosten. (Rechtschreibfehler)durch unverzügliche zu Überweisung auf u.g. Konto unter Angabe des o.g. Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen.
Nachfolgenden Text kennen Sie....
Verwendungszweck: [.......]
Meine Feststellung zu diesem Schreiben:
1) Keine Auftragsbestätigung schriftlich erhalten!
2) Keine Rechnung schriftlich erhalten!
3) Keine 1.& 2.Mahnung schriftlich erhalten !
4) ausgewiesene Mehrwertsteuer fehlt ---Rechnung unwirksam!
_____________________________________________________________________________________________________
Meine Forderung an Sie!
1) Sofortige Zusendung des Vertrages aus Juni/2008 (p.Post - keine Mail)
2) Sofortige Zusendung der Rechnung aus Juni/2008 Original Rechnung in Kopie (p.Post)
3) Sofortige Zusendung der Zahlungserinnerung vom 01. Juni/2008(die Kopie vom Original p.Post)
_____________________________________________________________________________________________________
Ihre Vertragsmodalitäten:
Verbraucher Anschrift nicht vollständig !
Drohung mit negativ Schufa-Eintrag unzulässig!--Anzeige wegen Nötigung folgt---
AGB Hinweis Ihrerseits, hat der Verbraucher (meine Person) nicht schriftlich erhalten(p.Post)
Verweis auf Ihr Inkasso Büro ----Erpressung/ Nötigung---- unzulässig nach 5 Wochen
Fazit:
Der Vertrag ist unzulässig.
Aufgrund Ihrer Nötigung (Schufa-Eintrag / Inkassobüro) behalte ich mir ebenfalls vollgende Schritte vor:
____________________________________________________________________________________________________
1.Anzeige wegen Nötigung
2.Prüfung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für Verbraucherschutz Deutschland/ Europa
3.Prüfung des Inkassobüro/ Rechtsanwaltbüro ---Celine Lührmann, sowie AK Katja Günther----
Vereitelung dieser Anwaltsschaft durch trügerisches Verhalten, in Ihrem Auftrag zu agieren.
Desweiteren einen Link der User, die sich mit der gleichen Problematik beschäftigen & Ihren Unmut über Ihre Geschäftsgebaren im Forum kundtun.
online contend - Google-Suche
und ein Beispiel von dem AG in München, in dem die Klage bei Nichtzahlung abgewiesen wurde.
Sollten Sie es dennoch vorziehen, Rechtliche Schritte einzuleiten, ist die Erfolgschance doch eher gering für Sie, diesen Prozess am Ende zu
gewinnen.
Hochachtungsvoll verbleibe ich!
Anlage:
Schriftlicher Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen p. Einschreiben zu.
Weiterleitung der Angelegenheit an:
-RA- Büro
-Presse/Rundfunk
-Internet-Forum
-Bundesaufsichtsamt De/ Europa
-Finanzamt
PS.:Überprüfen Sie IhreOnline-Datenbank---*ttp://www.grafik-archiv.com
Meldung: Seite nicht verfügbar…Account nicht einsehbar!
_____________________________________________________________________________________________________
Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.
Beispiel einer Geschädigten Person aus dem Internet Forum -Rechtsurteil
Versteckt eine Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.
Die Klägerin(Firma) betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.
Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
:rollie Beklagte(FRAU) ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste.
:sunie Klägerin(Firma) war der Ansicht,
durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis(für die Geschädigte Frau) wirksam vereinbart worden.
:-pDas AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.
Fazit: Meine Sichtweise
Der User der sich informierte & wissentlich auf einen verwaisten Link gelangt und nach Aufforderung, seine pers. Daten eingeben muss, erkennt nicht, dass es sich bereits in diesem Moment Vertraglich bindet.
A.K.
Hier das Antwortschreiben an online Content LTD:wall:
zum x-ten Mal.... oder soll ich die Mahnungen weiter ignorieren?
Dann müßtest du mitbekommen haben, dass außer Drohmüll ( ob virtuell oder auf Papier ist dabei herzlich egal ) , nichts weiter kommt.Mittlerweile, das heißt nachdem ich die Foren hier hoch und runter gelesen hab, .