Online Content Ltd tiere-infos.de

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Hallo
Willkommen im Club,habe auch heute von einer Rechtsanwältin aus München eine Mahnung bekommen.
Zahlen will ich nicht......
Wie soll das weiter gehen???
Gruß naugatuck

Bekam auch Post vom Anwalt aus München,da ich bereits wußte woher der Wind weht ließ ich den Brief zurück gehen mit dem Poststempel "Empfänger unbekannt verzogen".Wenn ihr einen netten Postboten habt ist das eine sehr gute Sache... ;-) Ansonsten hätte ich das Ganze einfach nur ignoriert,dazu rate ich jedem! Habe mich mit einem Freund unterhalten,der wiederrum ist mit einem Anwalt befreundet und fragte da mal nach.Die können einem gar nichts!
 
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Der Schuss ging wohl nach hinten los. Einige mögen sich zur Zahlung haben erpressen lassen, aber viel mehr haben wohl die Aufkläsungswelle zur Kenntnis genommen:

Druck erzeugt Gegendruck | Augsblog.de

Die albernen Mahndroh-Erpressungsschreiben erzeugen nur noch Mitleid, keine Angst.
 
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Moin moin,
wir schlagen uns auch schon ein Jahr mit Online Content
(Routenplaner) herum und nun geht es in die Runde
mit besagter Anwältin aus München.

die Frau RA scheint etwas Probleme mit dem Lesen zu haben.
Nachdem wir sie bereits im Februar aufforderten Ihre Vollmacht
vorzulegen und eine Bestätigung, dass das Mandat der RA Vorgängerin
erloschen ist, und dies im Juli wiederholt haben, erhalten wir
nun am Samstag (20.9) wiederum einen Standardbrief, allerdings
diesmal mit einer Kopie eines Urteils des Amtsgerichts Wiesbaden(vom
4.8.2008 ),
aus dem hervorgeht, dass Online content wohl ein Verfahren gewonnen
hat. In der Begründung des Gerichts steht unter anderem folgende
Begründung zu Gunsten von Online Content:
"Die Klägerin kann sich nicht darauf berufen, dass im Rechtsverkehr davon
ausgegangen wird, dass die Nutzung von Routenplanern gebührenfrei ist
und sie daher der Internetseite keiner genaueren Prüfung unterzogen hat,
Bei den zahlreichen kostenlosen Routenplanern im Internet ist es normalerweise nicht notwendig, persönliche Daten einzugeben. Ist dies
wie hier nötig, sollte der Nutzer aufmerksam werden und zumindest die Hinweise lesen".

Öhm und nun???
Sollte man nun doch klein begeben??
Dennoch haben wir Frau RA nochmal gebeten ihre Bevollmächtigung
nun mal vorzulegen.

Grüssle
Willi
 
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Dann ist das hier noch hilfreich:
Druck erzeugt Gegendruck | Augsblog.de
Folge einfach den Links und lies dort weiter!

Damit solltest Du auskommen. Die paar Links halfen bisher Allen, mit 2 oder 3 Ausnahmen (aber da gab es wohl Verständnisprobleme).
Ob ein mailkontakt mit diesen Betreibern sehr sinnvoll ist, ist fraglich:
http://forum.computerbetrug.de/allg...t-den-betreibern-von-lebensprognose-test.html
Diese erfahrung machte auch vor einigen Wochen der Spiegel (www.spiegel.de) als sie bei einer Abofalle anfragten wie sie zu den Vorwürfen stehen und als Antwort nur die 08/15-Mail bezüglich abgelaufener Testzeitraum und Zahlungspflicht zurückbekamen.


LG
P
 
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Hallo
Ich habe gerade einen sehr interessanten Artikel in unserer Tageszeitung gefunden , Dieser Artikel handelt von den dubiosen Machenschaften dieser Anwältin.Der Journalist hat versucht kontakt zu Ihr aufzunehmen.:wink: Es ist ein sehr interessanter Artikel ,also ich bin leider nicht sehr computerfit aber wenn ihr mir eure E-mail adresse zukommen lasst dann kann ich den artikel über Anhang schicken , aber bitte nicht über Outlook das kann ich leider nicht.:scherzkeks: oder kann ich das hier veröffentlichen :roll:
 
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Artikel über diese Anwältin gibt es mittlerweile zu dutzenden. Gestern abend war sie Thema in SAT1 Akte08.

Im Forum ist sie seit vielen Monaten bekannt.
 
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Ich habe deutliche Zweifel an den Gebührenzuschlägen der flächendeckenden Mahndroh-Erpressung durch ein Serienbrief-Anwältinnenschreiben.
Eine Gebühr über 1,3 darf der RA nach Anm. zu Nr. 2300 VV RVG nur fordern, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Dies wird der RA entscheiden müssen. Es ist hier Vorsicht geboten, nicht überhöht abzurechnen. Alleine eine Mittelgebühr wäre schon 1,5, was also nicht der Regelfall sein kann, da alles über 1,3 gut begründet werden muss.
Von Außergerichtliche Tätigkeit - Rechtsanwaltsgebühren nach RVG
Teil 2 Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren

Abschnitt 3 Vertretung

2300 VV RVG: Geschäftsgebühr
2301 VV RVG: Es ist eine Tätigkeit im Verwaltungsverfahren vorausgegangen
2302 VV RVG: Der Auftrag beschränkt sich auf ein Schreiben einfacher Art
Angesichts der großen Anzahl gleichlautender Mahndroh-Erpressungsschreiben wird pro Einzelfall sicherlich nur ein einfaches Schreiben mit automatisierter Unterschrift erzeugt. Abgerechnet wird aber nach "2300 VV RVG".
 
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Angesichts der großen Anzahl gleichlautender Mahndroh-Erpressungsschreiben wird pro Einzelfall sicherlich nur ein einfaches Schreiben mit automatisierter Unterschrift erzeugt. Abgerechnet wird aber nach "2300 VV RVG".
Nur mit automatischer Mahndrohmüllerzeugung und Verbreitung sind die aberwitzigen Mengen zu
bewältigen. Realistische Schätzungen gehen von zigtausenden aus. Angenommen, die gute Dame
würde es wirklich manuell von eigener Hand unterschreiben. wäre sie sicher bereits wegen akuter
Handgelenksentzündung in orthopädischer Behandlung. Bei flotter Abwicklung angenommenen 5 Sekunden
pro Mahndrohmüllschreiben ergäbe bei 50000 Schreiben > 250000 Sekunden gleich 70 Stunden
entsprechend ca 10 Tage a 7 Stunden dauerunterschriftleisten
 
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Wiesbadener Kurier · Kostenpflichtiger Routenplaner: Anklage wegen Internet-Abzocke - Die hessische Justiz versucht eine härtere Gangart einzulegen
WIESBADEN Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat den ehemaligen Geschäftsführer der Online Content Ltd. sowie die derzeitige Geschäftsführerin der Firma wegen Betruges und versuchten Betruges angeklagt. Die Firma war bislang in Wiesbaden-Amöneburg ansässig, ist aber nach Oberursel umgezogen. Sie macht im Internet zahlreiche kostenpflichtige Angebote, wo sie Grußkarten, Hausaufgabenhilfen und Sudoku-Rätsel vertreibt.
Besser als nichts.
 
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Nichts war's zuvor in dem ersten Fall mit tausenden Anzeigen im Hessischen, die gegen Kostenfallensteller gerichtet waren. Zu der Zeit haben die Behörden nicht einmal versucht, das Problem zu begreifen oder gar den Vorgängen auf den Grund zu gehen.

Wenn jetzt immerhin einzelne Personen das Problem begreifen und wenigstens einen guten Willen zeigen zu wollen, ist das immer noch wenig, aber besser als nichts.
 
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Registerportal
Amtsgericht Bad Homburg Aktenzeichen: HRB 11106

Neueintragungen

30.09.2008

ONLINE CONTENT LTD., Oberursel (Taunus), Zweigniederlassung der ONLINE CONTENT LTD. mit Sitz in Berkshire (Companies House of Cardiff Nr. 06165248), ...
Die Zweigniederlassung ist von Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 23528) nach Oberursel (Taunus) verlegt.
 
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Nett: Hier geht mal ein Anbieter mit gutem Beispiel voran.
Das Unternehmen muss dem vzbv nun umfangreiche Angaben über seine Geschäfte, insbesondere zu dem mit den Online-Portalen erzielten Umsätzen, machen. Das Landgericht Hanau sah es als erwiesen an, dass der Anbieter vorsätzlich gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen habe, da er die Onlineportale auch nach der Abmahnung durch den vzbv unverändert weiter betrieb und sogar ein neues Portal mit dem gleichen Wettbewerbsverstoß eröffnete.
Kein Wunder, dass dann schnell mal eine 1-Pfund-Ltd. dazugegründet wird. Das unterbricht sicherlich die Reichweite begriffsfähiger Gerichte.

PS: Die Verbraucherzentrale stellt freundlicherweise auch die Urteile online. Links rechts am Rand.

PSPS: Preisfrage: Wie heißt der Anwalt der seriösen Geschäftsleute? Na? Richtig!
 
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hab heut auch mal wieder post von Frau G. bekommen^^

nun die 2te und letzte mahnung...sollte ja bald ruhe sein :-D

hier der brief der mir geschickt wurde:
 

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