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Anonymous
also sollte ich einfach nichts unternehmen ?
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Anonymous schrieb:also sollte ich einfach nichts unternehmen ?
wer ist "ihr"?Anonymous schrieb:habe irgendwie das Gefühl, daß ihr Inkassobüro mit dem Gerichtsvollzieher gleichsetzt..
Anonymous schrieb:habe irgendwie das Gefühl, daß ihr Inkassobüro mit dem Gerichtsvollzieher gleichsetzt..
Wenn es darum geht, möglicherweise irreführende Angebote vom Markt zu "pusten", ist (in Deutschland) das Wettbewerbsrecht der effektivste und schnellste Weg.cyber7 schrieb:um verschleierte Kosten handelt die für den Kunden nicht offensichtlich sind
Widerrufsfrist nach österr. Rechtlage noch offen
Im gegenständlichen Sachverhalt kommt österreichisches Recht zur Anwendung, da der Unternehmer seine Tätigkeit explizit nach Österreich ausrichtet.
Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz beginnt bei Geschäften im Fernabsatz (dazu zählt auch das Internet) die Frist für das Rücktrittsrecht erst mit Erhalt einer deutlich gestalteten Rechtsbelehrung über den Widerruf.
Gemäß § 5d Konsumentenschutzgesetz bedarf es einer schriftlichen Bestätigung über das Rücktrittsrecht, die lediglich durch einen für den Verbraucher verfügbaren dauerhaften Datenträger ersetzt werden kann.
Der Hinweis auf das Rücktrittsrecht auf der Homepage der Firma reicht dafür nicht aus, da es sich dabei nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt (die Information kann jederzeit vom Unternehmer geändert werden).
Gibt es keine ausreichende Rücktrittsbelehrung, so verlängert sich die Frist um 3 Monate ab Vertragsabschluss.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass – nach dem derzeitigen Stand der Dinge - die Rücktrittsfrist noch offen ist, da der Unternehmer unseres Wissens nach nicht korrekt über die Möglichkeit eines Widerrufes informiert.
Unser Rat
Machen Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch und erklären Sie unter Berufung auf § 5e Konsumentenschutzgesetz am besten schriftlich (mittels eingeschriebenen Brief) den Rücktritt vom Vertrag.
Gruß
Holger
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Holger für diese Info
Wenn Sie sich für einen solchen Dienst eingetragen, ihn aber nicht nutzen wollen, kündigen Sie umgehend schriftlich (am Besten per Einschreiben) bei der angegebenen Kontaktadresse. Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern nach § 312c BGB ein Widerrufsrecht zu. Die Frist für den Widerruf beträgt in der Regel zwei Wochen, wobei der Widerruf schriftlich erfolgen, aber keine Begründung enthalten muss (§ 355 BGB). Die Widerrufsfrist beginnt erst nach Vertragsschluss (bei Warenlieferungen frühestens mit Eingang der Warenlieferung) und erst dann, wenn der Anbieter dem Verbraucher alle Informationen zum möglichen Widerruf in klarer und verständlicher Weise in Textform (z.B. zum Abspeichern und Ausdrucken über seine Webseite) mitgeteilt hat.
Nein, das passt mit dieser Begründung nicht.Ludaaa schrieb:Die Widerrufsfrist beginnt erst nach Vertragsschluss (bei Warenlieferungen frühestens mit Eingang der Warenlieferung)
demnach ist noch bei niemanden ein Vertrag zustande gekommen, richöööög???
ingrid138 schrieb:wer kann mir da mal kurz was dazu sagen.
wenn diese firma eine nachricht schickt
"Um datenmissbrauch zu verhindern bestätigen sie bitte ihre daten durch anklicken des folgenden linkes" und darauf niemand antwortet kann man ja nicht richtig angemeldet sein sonst könnte ja jeder schindluder mit persönlichen daten schreiben..oder
mir bleibt mein hirn stehen komm da überhaupt nicht mit was die wollen :argue:
h**p://www.probenzauber.de/kundeninfo.phpd) Technische Schritte zum Zustandekommen des Vertrages/Fehlerkorrektur
Der Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt in folgender Weise zustande:
1. Sie geben in der Registrierungsmaske die erforderlichen Daten (Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum) ein.
2. Die Registrierungsdaten können Sie bis zur Betätigung des Buttons „Jetzt anmelden“ jederzeit ändern. Die Änderungen können mittels Maus und/oder Tastatur vorgenommen werden.
3. Nach Bestätigung des Buttons „Jetzt anmelden“ geben Sie gegenüber dem Dienstleister ein verbindliches Angebot über die kostenpflichtige Nutzung des Probeneintragsservice Abo Dienstes ab. Gleichzeitig akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Der Eingang Ihres Angbotes auf Registrierung wird Ihnen unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung über unsere Webseite angezeigt. Der Vertragsschluss erfolgt nach Annahme des Registrierungsantrages durch uns per gesonderter E-Mail.
Ist eh fraglich, auf welches Konto, da das bei der Oberbank anscheinend gekündigt ist.rennbesen schrieb:...ich nicht bezahlen werde...