Erdbaere schrieb:
Komischwerweise wurde mir da ein Inkasso-verfahren oder ein gerichtliches Mahnverfahren angedroht.
Ich wart jetzt einfach mal ab was passiert und hoffe das es nie dazu kommen wird. Wie sind die erfahrungem hier so mit dem Mahnverfahren?
Inkassoverfahren bedeutet Mahnschreiben von einem Inkassobüro oder einem Anwalt. Dazu wird es aller Voraussicht nach kommen. Inhalt solcher Schreiben dürfte - neben den üblichen Kostennoten - sinngemäß sein:
Zahlen Sie jetzt, sonst wird es noch viel teurer für Sie. Seien Sie vernünftig und zahlen Sie lieber noch jetzt, sonst entstehen Ihnen schlimme Nachteile etc.
Von einem
gerichtlichen Mahnbescheid hat hier in diesem Thread - soweit ich das richtig überblicke - noch niemand berichtet. In anderen Threads (zu anderen Angeboten) wurde schon berichtet, dass die Anbieter auch ohne gerichtlichen Mahnbescheid aufgegeben haben. Eine andere Variante ist, dass zwar ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt und zugestellt wird. Gegen den Mahnbescheid kann man Widerspruch einlegen. Daraufhin wird ein Verhandlungstermin vor dem zuständigen Amtsgericht anberaumt. Berichtet wurde davon, dass der Anbieter bis kurz vor der Verhandlung "dringend" geraten hat, den Widerspruch wieder zurückzunehmen. Als der Widerspruch nicht zurückgenommen wurde, sei der Anbieter einfach nicht mehr vor Gericht erschienen und seine Klage sei wegen Säumnis abgewiesen worden.
Aber wie gesagt: In diesem Thread wurde noch nicht von gerichtlichen Mahnbescheiden berichtet. Zum gerichtlichen Mahnbescheid siehe näher hier:
http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1986