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Irgendwo hab ich hier auch schon mal die Paragraphen gelesen, oder halt zumindest etwas, was ich in den Brief an die schreiben kann. Wg. nicht genügender Aufklärung und diesen 3 Monaten.
spar dir den Brief ... und auch Mails ...
Bringt nix ... die reagieren nicht drauf.
reductor schrieb:spar dir den Brief ... und auch Mails ...
Bringt nix ... die reagieren nicht drauf. Einfach aussitzen ...
*susa* schrieb:Wenn ich ein Einschreiben rauslasse, dann können die mir nicht unterstellen ich hätte nicht drauf reagiert oder ähnliches.
Stardust schrieb:*susa* schrieb:Wenn ich ein Einschreiben rauslasse, dann können die mir nicht unterstellen ich hätte nicht drauf reagiert oder ähnliches.
Werden sie auch nicht, aber sie haben dann zumindest eine bestätigte Postadresse, an die weitere Mahnungen gehen können.
Deshalb: Porto sparen, dafür Tee kaufen, abwarten, den mit Hilfe des gesparten Portos gekauften Tee trinken und erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid mit Widerspruch reagieren.
????*susa* schrieb:Aber man kann doch nur innerhalb von 3 Monaten diese Widerspruch einlegen. Die schicken dann sicher genau nach 3 Monaten was, dass ich nix mehr machen kann.
Wenn Du schon einmal widerrufen hast, reicht das erstmal aus.LETZTE AUFFORDERUNG VOR DEM MAHNVERFAHREN....!!
was soll ich jetzt machen??Wieder Widerrufen??Dort anrufen??Nicht reagieren??
LETZTE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG VOR KLAGE
Forderung der Firma Refenner vom 13.03.06
Unser Mahnschreiben vom 19.04.06
Sehr geehrte XXX,
wir geben Ihnen letztmals die Möglichkeit, die oben bezeichnete Forderungsangelegenheit außergerichtlich zu regeln, und fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 144.35 EUR bis spätestens zu 05.08.06 anzuweisen.
Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten!
Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist werden die Rechtsanwälte unserer Mandantschaft die Ansprüche gerichtlich geltend machen und anschließend im Wege der Zwangsvollstreckung beitreiben.
Die dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten und erheblichen Mehrkosten haben Sie selbst zu verantworten!
Mit freundlichen Grüßen
Pro Invent KG