Münchner Dialer-Anwalt mahnt Verbraucher-Forum ab

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
tp1234 schrieb:
da hier eigentlich jeder Posten kann. Sogar mögliche Dialeranbieter.
Posten kann hier jeder, sofern er sich an die Nutzungsregeln hält
http://forum.computerbetrug.de/rules.php#7
Inhalt der Artikel
Grundsätzlich gilt in diesem Forum die Meinungsfreiheit, die nur aufgrund bestehender
Gesetze beschränkt wird. Kein Artikel wird gelöscht, weil dem Administrator oder einem
der Moderatoren der Inhalt "nicht gefällt". Sollte der Inhalt des Artikels gegen geltendes
Recht verstoßen (z.B. Beleidigungen, Aufforderung zu Straftaten, Datenschutzverstöße,...),
so wird dieser ohne Vorwarnung sofort editiert, gelöscht oder verschoben.
Aufgrund geltenden
Rechts bleibt den Verantwortlichen keine andere Wahl, da schon mehrere Gerichte die
Verantwortung eines Forenbetreibers für rechtswidrige Inhalte, die von ihm nicht
entfernt wurden, bestätigt haben.

tf
 
@Antidialer
> Nachdem man den Streitwert selbstherrlich auf 25000 Euro
> festgesetzt hat,

Den endgültigen Streitwert bestimmt das Gericht und nicht ein Anwalt.

> besteht auch für den Dialerbetreiber ein erhebliches Risiko
> beim Gang vor Gericht.

Wo bleibt denn die negative Feststellungsklage? Die hätte schon gestern eingereicht werden müssen.

Der abgemahnte Diensteanbieter "computerbetrug.de" könnte sich noch das (dialer-unfreundliche) Gericht selbst aussuchen. Man wäre schön blöd, wenn man S. und . auf deren (dialer-freundliches) "Heimgericht" ziehen lassen würde.

> Immerhin findet das Verfahren vor dem Landgericht, eine
> mögliche Berufung sogar vor dem OLG statt.

Es besteht sogar die Möglichkeit, per einer Sprungrevision vom Landgericht direkt beim Bundesgerichtshof landen zu können.
 
Sehr geehrter Herr GvG,

herzlichen willkommen hier. Freut mich, dass Sie zu uns gefunden haben. Und vor allem freut mich die Aussage ihres Herrn Kollegen und Dialer-Betreibers in jurtext, dass er durch seine Abmahnung ja keinesfalls die Diskussionen hier abwürgen wolle. Wäre ja auch schlecht für den Ruf, nicht wahr?

Was halten Sie deshalb davon, wenn Sie und Ihr Syndikus sich bei den Foren-Betreibern als Moderatoren bewerben? Hätte viele Vorteile: Sie könnten gegen vermeintliche Verstöße gegen das RBerG durch Editierungen eingreifen (zumindest bis Herbst, wenn dieses unsägliche Anwaltsschutz-Gesetz endlich reformiert ist) und Sie könnten zeigen, dass Ihnen tatsächlich an einem sauberen Dialer-Geschäft gelegen ist. Von den erfrischenden Diskussionen ganz zu schweigen. Natürlich müssten Sie damit rechnen, dass Ihre eigenen Beiträge (die in vielen anderen Foren zu lesen sind und nach Ihrer Lesart tatsächlich Rechtsberatung darstellen) dann und wann auch mal editiert werden. Aber damit können Sie sicher leben, oder? Und positive Schlagzeilen gäbe es für Ihre Kanzlei auch endlich mal. Wäre ja auch nach 10 Jahren mal wieder Zeit, oder? :wink:

Es grüßt,

ein Freund, Gönner und regelmäßiger Besucher dieses Forums
 
Anonymous schrieb:
@Antidialer
> Nachdem man den Streitwert selbstherrlich auf 25000 Euro
> festgesetzt hat,

Den endgültigen Streitwert bestimmt das Gericht und nicht ein Anwalt.

> besteht auch für den Dialerbetreiber ein erhebliches Risiko
> beim Gang vor Gericht.

Wo bleibt denn die negative Feststellungsklage? Die hätte schon gestern eingereicht werden müssen.

Der abgemahnte Diensteanbieter "computerbetrug.de" könnte sich noch das (dialer-unfreundliche) Gericht selbst aussuchen. Man wäre schön blöd, wenn man S. und G. auf deren (dialer-freundliches) "Heimgericht" ziehen lassen würde.

> Immerhin findet das Verfahren vor dem Landgericht, eine
> mögliche Berufung sogar vor dem OLG statt.

Es besteht sogar die Möglichkeit, per einer Sprungrevision vom Landgericht direkt beim Bundesgerichtshof landen zu können.

Hä?!? Das ist doch eindeutig Günnis Schreibe...
Seit wann postet er ohne Signatur? Fürchtet er eine neue XXXXX-liste?

MfG
L.

ein Wort vorsichtshalber, wegen möglicher Fehlinterpretation gelöscht. BT/MOD
 
Für mich ist das nicht die typische GvG-Schreibe. Zu der zähle ich u.a. Tippfehler, Ausrufezeichen, Paragraphenerwähnungen und i.d.R. eben auch die freundliche-Grüße-Signatur.
 
Hier fehlt nichts.

Das Forum wird permanent anonym vollgemüllt mit Beiträgen, die oft keinen sinnvollen Inhalt liefern wollen, fremde Namen verwenden oder eindeutig problematisch bis illegal sind. Da sind die Administratoren verpflichtet, das Werk von Störern zu bereinigen.

Dietmar Vill
 
Das ist schon klar und auch voll verständlich, wollte auch nicht irgendwie rabatz machen :oops: , ich dachte nur wir hätten gestern hier Prominenten Besuch gehabt oder zumindest jemanden der sich dafür ausgibt. Naja nichts für Ungut, dann löscht meine Anfrage oben einfach, und die hier auch. 0:-)
 
scrat007 schrieb:
Sagt mal, kann es sein das hier Beiträge entfernt wurden? :lupe: Irgendwie fehlt hier was?
Das geht wahrscheinlich vollautomatisch, ich meine mal gehört zu haben, daß die Forensoftware Beiträge,
die einen bestimmten Mindest-IQ unterschreiten, automatisch auf eine Isolierstation verschiebt. :rotfl:

cp
 
Hier wird nicht seit neuestem gelöscht, sondern schon von Beginn an, soweit die NUBs das vorsehen.

Einfaches Beispiel: Wenn der Kaiser von China hier angeblich posten würde, könnte das stimmen oder nicht. Man kann nicht wissen, was stimmt. Daher nimmt man Nicknames und vermeidet unklare Situationen.

Wenn nun der Kaiser von China hier posten würde, wäre es noch egal, weil er vermutlich das Forum nicht abmahnen würde wegen unerlaubten Gebrauches seines Titels.

Bei in München lebenden Nichtadeligen ist das schon nicht so sicher. Die Erfahrung lehrt, dass von dort eine ständige Abmahnbereitschaft zu erwarten ist. Also kann hier nicht geduldet werden, dass Namensmissbrauch möglicherweise vorliegen könnte.

Hier ist jede Meinung vertretbar und gewünscht, wenn sie der Diskussion eines sinnhaften Inhalts dient. Potentielle Missbräuche von Realnamen sind nicht möglich, weil juristisch unvertretbar und von den NUBs ausgeschlossen.

Dietmar Vill
 
dvill schrieb:
Hier wird nicht seit neuestem gelöscht, sondern schon von Beginn an, soweit die NUBs das vorsehen.

Das werthaltigste an den Beiträgen war neben den Verstößen gegen unsere Hausordnung ohnehin die nette Signatur. Da muss man sich schon fragen, wie der Verfasser tickt, wenn er ausgerechnet hier für eine Kanzlei Werbung platzieren möchte, der wir eine Abmahnung zu verdanken haben.
 
scrat007 schrieb:
Eine EV erlassen, und dann damit auch zuguterletzt Recht zu bekommen ist was völlig anderes.
Stimmt - nur ca. 90% aller EV`s erwachsen in Rechtskraft.

scrat007 schrieb:
Gegen Antivir wurde ja auch eine EV erlassen wenn mich nicht alles täuscht, und was hats gebracht?
Dass die die Falschmeldungen bis auf weiteres nicht verbreiten dürfen.

scrat007 schrieb:
Bloß weil ein Richter mal einer Rechtsauffasung recht gibt, heißt das nciht das man auch Recht hat, auch Richter irren sich, oder werden von höheren Instanzen korrigiert.
Stimmt - nur sehr viele EV`s halten auch i.d. 2. Instanz (wenn es keinen neuen Lebenssachvrhalt gibt) und/oder in der Hauptsacheklage. Vgl. z.B. meine EV/HS-Klage gegen die SPD-Spamms. Einheitliche Rechtsprechung durch das LG Berlin (EV) und dem LG/OLG München (HS-Klage).

[Edit: Siehe NUB - HDUS]
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben