Münchner Dialer-Anwalt mahnt Verbraucher-Forum ab

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zwanghafter Versuch Foren Rechtsberatung zu unterstellen ...

Anonymous schrieb:
Man muss es sehen wie es ist. was hier stattfindet ist nunmal nicht legal. da gibt es z. b. einen der sich sogar "Der Jurist" nennt und der gibt nicht selten Ratschläge und Tipps, wie es nur ein zugelassener Anwalt tun darf.

Sowas ist nunmal eine Rechtsberatung. Und sowas ist verboten. Da muss ich Herrn Syndikus verhalten für korrekt einstufen. Es kann nichts ein, dass eine ganze Branche unter solchen Foren leiden muss.

Gruß
Dieter B.
Advokat

"So was" ist im Zeitalter mündiger Internetnutzer Erfahrungs- und Informationsaustausch und JEDER weiss, dass diese unverbindlich, nach bestem Wissen und unentgeltlich erfolgt und durchaus auch falsch sein kann.

JEDER weiss, dass er gut beraten ist, vor Rechtsschritten einen Anwalt seines Vertrauens aufzusuchen und es düfte klar sein, dass hierzu weniger die Anwälte gehören, die es nötig haben, rechtliche Nischenakrobatik zu betreiben.

JEDER weiss, dass ein Nick nicht notwendigerweise Rückschlüsse über den Beruf des Posters zulässt.

Dass es so manchem Anwalt wirtschaftlich schlechter geht als noch vor Jahren, liegt sicher nicht an Foren!

Gruß,
Nomad
 
Vorsicht vor dem bösen Wolf ?

Anonymous schrieb:
Ja Tralala,

hier werden Juristen in den Schmutz gezogen.

Man kann nur das "in den Schmutz" ziehen, was sich schon nahe an diesem befindet.

Anonymous schrieb:
Wenn ich als Mensch Schmerzen in der Magengegend habe, dann kann ich auch nicht übers Internet eine Diagnose finden und ich werde natürlich zu einem Arzt gehen um die Sache abzuklären.

Wenn ich Schmerzen habe, dann ist das ein subjektives und für mich nachvollziehbares Empfinden - wenn ich glaube, eine Rechtsposition vertreten zu müssen, dann macht es durchaus Sinn, diese zu vorzutragen und z.B. mit Hilfe nützlicher Links (wie Verweisen zu Gesetzen und Urteilen) das Gespräch mit dem Rechtsanwalt vorzubereiten. Jeder Hardware- und Software-Test hilft mir ebenso im Vorfeld und deswegen werden mir die Ingenieure heulend auf die Bude rücken, dass ich Ihnen möglicherweise die Arbeit wegnehme.

Möchte mal' wissen, woher Juristen und Anwälte sowie Steuerberater die Vermessenheit hernehmen, dass sie SO wichtig und notwendig sind und man ihre Einkommensquellen schützen müsse. Es wird Zeit, dass auch hier Wettbewerb entsteht.

Anonymous schrieb:
Ihr habt hier noch Einiges vor euch, das könnt ihr mir glauben. G. macht dieses Forum dicht.

Die Zeiten, in denen man "vor dem bösen Wolf" Angst hatte oder eine Geschichte mit bösem Ausgang Kopfschmerzen bereitete, sind vorbei.

Gruß,
Nomad
 
Bürgerpflichten

BGB § 227
Notwehr
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


Dieser Tatbestand ist durch diese handvoll Dialerterorristen , welche Sumas
zuspammen , Seiten miteinander verlinken und oder auf Dialer umleiten ,
ist dieses wohl zu genüge gegeben.
Auch das Ungewollte eingreifen in die Privatsphäre und abändern
der Verbindungsprotokolle auf andere ungewollte Einwahlen ,
stellt diesen Tatbestand diese nachweislich dar.
In diesem Sinne , ist dieses auch Bürgerplicht !!!
Dieses zu veröffendlichen um Schaden gegenüber Dritten abzuwenden.


BGB § 229
Selbsthilfe
Wer zum Zwecke der Selbsthilfe eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist, festnimmt oder den Widerstand des Verpflichteten gegen eine Handlung, die dieser zu dulden verpflichtet ist, beseitigt, handelt nicht widerrechtlich, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen die Gefahr besteht, dass die Verwirklichung des Anspruchs vereitelt oder wesentlich erschwert werde.


Aufgrund der hohen Verdunklungsgefahr und Beweismittelvernichtung ,
ist es auch legitim davon Screenshots zu erstellen , und diese Misstände
zwecks Beweissicherung zu veröffentlichen bzw speichern.
Ein mit Datum und Uhrzeit bestätigtes posting hilft da einwandfrei.
Um den Ermittlungsbehörden Amtshilfe zu leisten.
Alles Andere wäre als Mit-Wissende Person eine zurückhaltung
von Beweismitteln und somit Strafbar.

Wo ist hier was von Rechtsberatung , in Foren gegeben ?

PS. Schade das ich nicht Richter mit Nachnahmen heiße ;)


Die Müllabfuhr selbst juristische Wörter enden bei 3 mal OK
 
Es ist schon traurig, dass es Rechtsanwälte nötig haben, eine Meinungsäußerung per Abmahnung zu unterdrücken - bloss weil sie ihre eigenen Profite durch die Aufklärungsarbeit von CB und DS schwinden sehen. Dass die unseriösen Dialerbetreiber zum grossen Teil selbst schuld an der Misere sind, ignorieren die Betreiber vollkommen.

Zumal das Posting "Versuch eines Dialoges - Meinungen zum Dialerdownload" http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=5499 aus meiner Sicht nur eine Provokation war, um die fehlenden Argumente für die Abmahnung zu schaffen. Dass sich die Forenbetreiber und Poster nicht darauf eingelassen haben, zeigt eindeutig dass eine Rechtsberatung nicht erfolgen wird. Trotzdem versuchte der Poster der GN immer wieder, eine ihm angenehme Antwort zu erhalten.

Nun aber zieht man ein vollkommen anderen Thread heraus, um gegen das unerwünschte Forum vorgehen zu können. Und das ist armselig und wird hoffentlich nicht zum Erfolg führen.


Silenter
 
@muellabfuhr

Hast Du es schon mal bei der Yellow-Press als Journalist versucht? Die USA könnten, glaub ich, auch noch Terrorismus-Experten gebrauchen. Dein Vergleich ist in meinen Augen absolut Fehl am Platz.
 
Wer ist "schuld" Forum oder Schreiberling ?

Hallo,

würde mich mal interessieren ob denn das "Forum" oder deren Betreiber eigentlich zur Verantwortung gezogen werden können. Ist es denn nicht vielmehr so, daß derjenige der die "Waffe" gebraucht auch der ist der die Verantwortung trägt ? Mann kann meines Erachtens doch kein Medium verklagen nur weil einzelne Nutzer es EVENTUELL (was im EInzelfall zu prüfen wäre !) missbrauchen. Konsequenterweise müßte sich dann jeder Nutzer registrieren (mit ID Nachweis).
Darüber hinaus würde mich mal brennend interessieren wie "geschäftsmäßig" definiert ist. Ich dachte daß ich darunter eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit zu verstehen habe. Dies kann ich jedoch bei einem Posting in einem Gratisforum nicht nachvollziehen ...

Gruß and die Forumsbetreiber .. macht weiter so !
 
um noch mal auf die angebliche Rechtsberatung zurückzukommen

... diesen Vorwurf von Sündikus halte ich für überzogen.

Gewiss bezieht sich S. auf den Gedankenaustausch zwischen "Jurist", "Katzenhai" und anderen offensichtlich Rechtskundigen über deren eigene Rechtsstreite gegen Dialer- und damit verbundene Inkassounternehmen in diesem Forum.

Aus diesen Diskussionen mögen Dritte vielleicht einen mittelbaren "Rat" bezüglich ihres Prozessverhaltens in ähnlichen Rechtsfällen saugen, aber deswegen ein Verbot dieses von S. als "Rechtsberatung" gewerteten Meinungsaustausches zwischen Rechtskundigen zu veranlassen würde mit deren Recht auf freie, öffentliche Meinungsäußerung kollidieren.

Wenn man den Erkenntnissen anderer Teilnehmer dieses Forums vertrauen kann - ich tue das - beraten der Abmahner S. und seine Kreise in anderen Foren selber - möglicherweise gesetz- und standeswiderig - in Rechtsfragen.

Im Gegensatz dazu wies User "Jurist" beispielsweise rechtsunkundige Fragesteller [ForBi] schon vor Jahresfrist eindeutig zurück, hier im Forum dürfe keine Rechtsberatung erteilt werden:

"Mehr können wir hier im Forum nicht machen, weil wir durch das Rechtsberatungsgesetzt gehindert sind."

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1207&postdays=0&postorder=asc&start=420

Und gab dem Petenten den Rat, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Auch an anderer Stelle immer wieder Hinweise an Betroffene, sich mit eigens beauftragten Rechtsanwälten über das sachgerechte Vorgehen zu beraten:

"... das erste, was Dein Anwalt rügen sollte..."

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=1997
(Moderator "Haudrauf")

Nein, offensichtlich gehts S. und Co. bei der Abmahnung eher um das Anschwärzen mißliebiger Kollegen, denen man anderweitig nicht mehr beizukommen vermag. Mal sehen, ob und wie das entscheidende Gericht solch ein schändliches Verhalten honorieren wird ...

ekueku
 
Jetzt wird es spannend:

http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39122810,00.htm

Zdnet schrieb:
News Internet und Kommunikation




Jurist: Abmahnung gegen Dialerforum unwirksam

Von Martin Fiutak
ZDNet
01. Juni 2004, 09:00 Uhr
Ihre Meinung zum Thema

Gravenreuth-Sozius für diesen Schritt angeblich nicht befugt
Die gegen das Forum von Dialerschutz.de gerichtete Abmahnung könnte sich als wirkungslos erweisen. Wie der geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtsinformatik (Universität des Saarlandes), Maximilian Herberger, erklärte, gebe es für einen solchen Schritt keine Grundlage.



Wie am Freitag berichtet, hat der Gravenreuth-Sozius und Dialer-Betreiber Bernhard Syndikus das Forum von Dialerschutz.de und Computerbetrug.de abgemahnt. Der Anwalt und Geschäftsführer sah in den Beiträgen eine "massenhafte Einzelfallberatung in rechtlichen Angelegenheiten", was den Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes widerspreche. Die Site selber sah die Abmahnung als "Einschüchterungsversuch".

Neu ist der Versuch indes nicht, wie der Jurist Herberger jetzt erklärte: "Immer wieder wird von Anwaltsseite aus versucht, im Wege der Abmahnung gegen Internet-Angebote vorzugehen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, aktuelle Rechtsdiskussionen zu fördern".

Die Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik JurPC habe bereits vor geraumer Zeit darauf hingewiesen, dass "eine derartige Abmahnungsbefugnis für Anwältinnen und Anwälte nicht existiert". Das Brandenburgische Oberlandesgericht habe bereits vor neun Jahren "in aller wünschenswerten Klarheit entschieden, dass weder das Rechtsberatungsgesetz noch die zu ihm ergangenen Ausführungsvorschriften Rechtsanwälten als Dritten Ansprüche auf Unterlassung von Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz einräumen".

Außerdem sei derzeit eine durchgreifende Änderung des Rechtsberatungsgesetzes in Arbeit. Diesen Umstand sollte man bei aktuellen Auseinandersetzungen mit in die Planung einbeziehen, so Herberger. Ein erster Reformentwurf soll Mitte diesen Jahres fertig gestellt werden. Einer der Gründe für die Reform: Das Rechtsberatungsgesetz in seiner derzeitigen Form stammt aus dem Jahr 1935.
 
dotshead schrieb:
@muellabfuhr

Hast Du es schon mal bei der Yellow-Press als Journalist versucht? Die USA könnten, glaub ich, auch noch Terrorismus-Experten gebrauchen. Dein Vergleich ist in meinen Augen absolut Fehl am Platz.

" Ziehen Sie mal bitte Ihre Rosa Brille ab "

Gegenfage . Ist es es denn nicht so ?

Das ist leider die Bittere Wahrheit !
Sind nicht 90 % der zum abzocken schnell zusammengeschusterten Seiten
in diesem Sinne von Gierigen tabulosen Webmastern erstellt worden ?
Welche eher zum schnellen 30 € abzocken (Wucher) genutzt werden ?
Dies ist keine Stimmungsmache , sondern die Internetuser versuchen sich
gegenüber diesen Wucher zu schützen , daraufhin kommt es zu diesen
Stimmungsbildern in der Gesellschaft gegenüber diesen Dialerangeboten.
Es ist auch legitim sich gegenüber diesen Wucher zu schützen.

Würden mal die Dialeranbieter die Wurzel des Übels rausreißen und diese
Preis-Leistung = Wucher-Seitenbetreiber rauswerfen , würde es Ruhiger werden.
Das Massenhafte Zuspammen , der Suchmaschienen mit solchen Seiten ,
ist gleichgesetzt eines terorristischen Angriffs auf das Internet.


[ ] Dann kommt auch der Zwiespalt eines Dialermitanbieters auf,
der "Selbstverständlich" nur im Auftrag seines Mandanten handelt.
Zumindest , hätte ich persönlich Skrupel zum Wohle des Deutschen Volkes,
meines Berufsstandes und Wissens . Mir auf diese Art uns Weise
mit meinen Kenntnissen Gesetzeslücken für meinen Geldwertenvorteils
zu nützen oder zu schaffen. Auch ebenfalls unter Ausnutzung der Kenntnisse
meines Berufsstandes , ungeliebte Mitbewerber oder Kritiker aus dem Weg zu räumen.
Gegebenenfalls einen Maulkorb aufzuerlegen.[ ]

gez. Müllabfuhr
 
Der BGH hat sich mit der Beweislastverteilung bei Haftungsfragen von Telediensten beschäftigt:
http://www.beckmannundnorda.de/bghhaftungtdg.html
BGH schrieb:
Zwar ist die tatsächliche Kenntnis des Host-Providers vom fremden Inhalt dem Beweis nicht unmittelbar zugänglich, sondern kann nur aus den Umständen geschlossen werden. Dies ist in solchen Fällen jedoch nicht außergewöhnlich, da die Kenntnis als innere Tatsache regelmäßig nur durch einen Indizien- oder Anzeichenbeweis geführt werden kann.
 
Hier eine kleine Linksammlung zum Thema:


Interessanter Artikel über das Rechtsberatungsgesetz unter:
http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz


Ein Artikel zu diesem treath von jurtext:
http://www.jurtext.de/modules.php?name=News-a&file=article&sid=1353

Hintergrund zum im obigen Text angesprochen Urteil des AG Geislingen
http://www.jurpc.de/rechtspr/20040189.htm


Urteil in Sachen Rechtsberatungsgesetz und Internet vom 26.04.2003:
http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20030426131611.html

Kein Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz bei allgemeinen Hinweisen auch von Anwälten:
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibliothek/urteile/wettbewerbsrecht/00526/urteil.html

Gruss
Reinhard :wink:
 
Gleich eine weitere Meldung:
http://www.intern.de/news/5671.html
zwar recht spät aber gut kommentiert:

Die Münchner Anwaltskanzlei "Frhr. v. G. & S. " hat in der Vergangenheit schon häufiger an der Beschädigung ihres Rufes gearbeitet. Allerdings meist mit dem Ziel der Geschäftsförderung, etwa durch die Präsentation als unnachgiebiger, fintenreicher Gegner im Rechtsstreit. Mit einer neuen Aktion droht man sich nun aber eher lächerlich zu machen.

S. dürfte sich wohl ans eigene Bein gepinkelt haben.
Gruß
 
stieglitz schrieb:
Gleich eine weitere Meldung:
http://www.intern.de/news/5671.html
zwar recht spät aber gut kommentiert:

Die Münchner Anwaltskanzlei "Frhr. v. G. & S. " hat in der Vergangenheit schon häufiger an der Beschädigung ihres Rufes gearbeitet.

Nach dem Motto: "Ist der Ruf erst ruiniert, mahnt sichs gänzlich ungeniert".
IMO sollte man die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen, aber mit aller Kraft in die breite Öffentlichkeit tragen.
Meine Meinung zu diesem Fall auf http://www.abzockwelle.de/meinung.htm

Gruss A. John
 
ganz so pessimistisch würde ich das nicht sehen, bei AntiVir hat man sich beim
zweiten Anlauf die Zähne ausgebissen :wink:

tf
 
technofreak schrieb:
ganz so pessimistisch würde ich das nicht sehen, bei AntiVir hat man sich beim
zweiten Anlauf die Zähne ausgebissen :wink:

tf

Sehr schön. :lol: Gibt es da einen Link?

Gruss A. John
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben