Dialer-Anwalt Syndikus mahnt Verbraucher-Forum ab
Guten Tag
Surfe gerade durchs Netz und bin auf dialerschutz.de Nachricht gestoßen "Dialer-Anwalt Syndikus mahnt Verbraucher-Forum ab"
Da ich in meinem vorgerückten Alter bislang keine Ambitionen verspürte, mich irgendwo mit meinem Wort in einem Forum zu melden, kreisen mir doch etliche Gedanken durch den Kopf die ich nun kurz darlegen will.
Anfangs erschreckten mich die reichlichen Statemends in Sachen Dialern, Anwälten, Abmahnverfahren usw. die es im Netz mitlerweile gibt.
Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es "legale" und "illegale" Dialer. Die legalen werden bei der Post angemeldet (= offensichtlich im gesetzlichen Rahmen) und die illegalen sind irgendwie da und entziehen sich dem gesetzlichen Rahmen. So weit so gut. Nun gibt es eben seit längerem Internetseiten wie Dialerschutz.de und weitere, welche von der Öffentlichkeit gerne angenommen werden da sie Information und fundamentales Wissen besitzen. (Im Vorspann sind wirklich honorige Empfehlungen, mein Kompliment!).
Nun wird es für mich ein wenig kompliziert. (Falls ich etwas falsch darstelle oder Sachlagen mißverstehe, bitte ich um Verzeihung, ich kenne mich gesetzlich nicht besonders gut aus, sehe aber aus meiner Lebenserfahrung eine gewisse moralische respektive ethische Sichtweise).
Ein Münchner Rechtsanwalt Bernhard Syndicus genannt, sieht in diesen Seiten "permanent Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz“ stattfänden. Per Abmahnung fordert er jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung." Der juristische Sachverstand des Herrn Advokaten Syndicus hat sicherlich die richtigen Paragraphen dazu parat, es darf ja auch nicht jeder an seinem im öffentlichen Verkehr teilnehmenden Kraftfahrzeug herumschrauben - dazu gibt es Meisterwerkstätten.
Da der Herr Syndikus ein qualitativer Fachmann auf seinem Gebiet ist, wird ihm keiner Absagen können, er ist offensichtlich sogar Betreiber der Dialer-Firma Global Netkom wie ich gelesen habe. Da er als gesetzeskompetenter Advokat seine Firma niemals den geringsten Verdacht der Illegalität aufkommen läßt versteht sich von selbst.
Daß Herr Syndicus natürlicherweise sehr erboßt reagiert, wenn in Sachen "Hanseatendialer" sich unkompetente Ratschläge verbreiten, ist für mich verständlich. Warum kommt keiner zu ihm, holt sich bei seiner Leidenschaft dem Recht genüge zu tun sein Fachwissen an Bord, um gegen "Hanseatendialer" vorzugehen? Mit seiner Kompetenz straft er sofort jeden illegalen Betreiber von unrechtmäßigen Gelddiebstahl durch Dialer ab! Da bin ich mir sicher.
Ich habe mir lange überlegt was eigentlich illegale Dialer sind. Erklären kann ich es mir nur an einem Beispiel: Da schleicht sich ein Dieb (Dialer) heimlich (Illegal) in meine Wohnung (=Hausfriedensbruch), stiehlt (= Diebstahl) mir Geld aus meiner Geldbörse (Telefonrechnung) und verschwindet wieder. Ist doch verständlich, daß Herr Syndicus und wir Bürger uns da aufregen müssen! Schließlich sind das immense Schäden, welche sich hier auftun (der Glaube an die Unverletzlichkeit der Wohnung respektive des Computers - der die privateste Form der Persönlichkeit in der heutigen Zeit widerspiegelt - wird von kriminellen Subjekten schamlos ausgenützt).
Anderseits frage ich mich, warum der Richter zu Köln die ehrenwerte Gesellschaft der Hansadialerbetreiber wegen Volksschädigung bei der Verhandlung nicht gleich zur Raison bringt, damit sie nicht die Möglichkeit haben neue Firmen zu Gründen und mit dem nichtgesetzeskonformen Unfug eventuell weiterzumachen. (Vielleicht denke ich auch nur zu schlecht, das wäre glaube ich Vorsatz und das macht in der Regel keiner, außer er steht außerhalb der moralischen Wertegesellschaft).
Zum Ende kommend möchte ich kurz über die Geldforderungen von Herrn Rechtsanwalt Syndicus sprechen. Sind die nicht doch ein wenig übertrieben von Herrn Syndicus. Die Bürger sind doch schon von illegalen Dialern geschädigt worden und haben teils hohe finanzielle Lasten durch die Einbrüche in die Wohnungscomuter hinnehmen müssen, und können für eine Beratung nicht noch 5000 Euro bei Herrn Advocat Syndicus bezahlen. Den Schaden von 25000 Euro für einen Computerwohnungseinbruch finde ich auch ein wenig zu hoch, (es wurden doch keine Türen kaputt gemacht oder andere Sachschäden) das können die Dialerhersteller sicher nicht zahlen. Vielleicht verstehe ich das auch nicht ganz richtig.
Jedenfalls habe ich im Internet viel Neues erfahren können, es macht mich nur ein wenig nachdenklich und müde, was da alles geschieht. Früher wären solche volksschädigende Sachen nicht aufgekommen, da blieben Gauner unter ihresgleichen und vergriffen sich nicht wie selbstverständlich an fremden Geldbeuteln. (Zumal man das Gesindel bei uns im bayrischen mit großem Hurra aus dem Dorf jagte).
Nun verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihr Kaufmann E.
"Quis custodiet ipsos custodes?"
Wer wird die Wächter bewachen?