Re: Dialer-Anwalt Syndikus mahnt Verbraucher-Forum ab
M. Boettcher
Das ist völlig OK. Bei den folgenden Gelegenheiten macht es aber ab und an Sinn, an die Hintergründe des auch unter Juristen umstrittenen Gesetzes zu erinnern: wenn jemand das RBerG instrumentalisiert, um Gegner oder Wettbewerber mundtot zu machen oder um entsprechende Kostennoten zu schreiben, und wenn sich Juristen an dies Privileg klammern, gar von Verbraucherschutz faseln. Das sich fundiertes Fachwissen am Markt auch ohne das RBerG durchsetzen würde, halte ich im Übrigen für sehr sicher.KatzenHai schrieb:drboe schrieb:Das hier eine Berufsgruppe durch ein Nazi-Gesetz priviligiert wird, ist eben das Besondere.
War nicht persönlich gemeint, aber dagegen einmal mal zur Klarstellung:
Wir Anwälte haben uns die Privilegierung nicht ausgesucht. Ich gebe zu, ich finde sie nicht unangenehm und auch pekuniär vorteilhaft.
Ich möchte aber nicht unter den Verdacht kommen, den Nazis hierfür dankbar zu sein und sie deshalb besonders toll zu finden.
Übrigens: Wenn sie fällt, werden wir auch überleben.
Das sei mal so angemerkt, da in letzter Zeit die Worte "Nazi" und "Anwälte" öfters in einem Satz vorkommen ...
M. Boettcher