Münchner Dialer-Anwalt mahnt Verbraucher-Forum ab

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Re: Dialer-Anwalt Syndikus mahnt Verbraucher-Forum ab

KatzenHai schrieb:
drboe schrieb:
Das hier eine Berufsgruppe durch ein Nazi-Gesetz priviligiert wird, ist eben das Besondere.

War nicht persönlich gemeint, aber dagegen einmal mal zur Klarstellung:

Wir Anwälte haben uns die Privilegierung nicht ausgesucht. Ich gebe zu, ich finde sie nicht unangenehm und auch pekuniär vorteilhaft.

Ich möchte aber nicht unter den Verdacht kommen, den Nazis hierfür dankbar zu sein und sie deshalb besonders toll zu finden.

Übrigens: Wenn sie fällt, werden wir auch überleben.

Das sei mal so angemerkt, da in letzter Zeit die Worte "Nazi" und "Anwälte" öfters in einem Satz vorkommen ...
Das ist völlig OK. Bei den folgenden Gelegenheiten macht es aber ab und an Sinn, an die Hintergründe des auch unter Juristen umstrittenen Gesetzes zu erinnern: wenn jemand das RBerG instrumentalisiert, um Gegner oder Wettbewerber mundtot zu machen oder um entsprechende Kostennoten zu schreiben, und wenn sich Juristen an dies Privileg klammern, gar von Verbraucherschutz faseln. Das sich fundiertes Fachwissen am Markt auch ohne das RBerG durchsetzen würde, halte ich im Übrigen für sehr sicher.

M. Boettcher
 
Re: Dialer-Anwalt Syndikus mahnt Verbraucher-Forum ab

KatzenHai schrieb:
Wir Anwälte haben uns die Privilegierung nicht ausgesucht. Ich gebe zu, ich finde sie nicht unangenehm und auch pekuniär vorteilhaft.

Ich möchte aber nicht unter den Verdacht kommen, den Nazis hierfür dankbar zu sein und sie deshalb besonders toll zu finden.

Übrigens: Wenn sie fällt, werden wir auch überleben.

Das sei mal so angemerkt, da in letzter Zeit die Worte "Nazi" und "Anwälte" öfters in einem Satz vorkommen ...
Das es von Anwälten als hilfreich für den Berufsstand angesehen wird, kann man ja noch irgendwie nachvollziehen.
Für besonders widerwärtig und instinktlos halte ich es aber, wenn ausgerechnet ein Nazi-Gesetz als Keule missbraucht wird, um (zumindest als Nebeneffekt) unliebsame Meinungen nieder zu knüppeln.

Gruss A. John
 
Und warum wird hier jetzt differenziert nur weil Katzenhai dieses Gesetz auch gut findet.

Tatsache ist: Es ist ein Gesetz und daran muss man sich halten. Es gibt Gesetze die noch älter und teilweise vollig Sinnlos sind. Ein Anwalt (und nicht nur der) hat das Recht einen verstoß gegen ein Gesetz aufzuzeigen. Ob es euch gefällt oder nicht. Ein Richter (oder sonst befähigter) entscheidet ob dieses Verstoß stattgefunden hat.
Ob dieses Gesetz nun aus der NAZI-Zeit stammt spielt hier keone Rolle. Maximal sind hier Politiker gefragt sies zu ändern. IMHO will das aber ein bestimmter Berufsstand nicht. Ist wie mit der Geschwindigkeitsbegrenzjng auf den Autobahnen. Da es ein große Lobby gibt wir sie nicht kommen obwohl es weniger schwere Unfälle geben und auch noch der Schadstoffausstoß verringert wird.
 
Ich bin sicher kein Lobbyvertreter. Im Gegenteil. Als nomalsterblicher muss man Gesetze aber akzeptieren oder versuchen sie zu ändern oder ändern zu lassen.
Tatsache ist, dass es dieses Gesetz gibt und das Forum abgemahnt wurde. Ob zurecht oder zu unrecht steht uns nicht zu das zu beurteilen. Ledicglich ein gericht kann das. Ich habe hier nur bemerkt das manche User sofort etwas differenzierter dazu stehen weil katzenhai dieses Gesetz befürwortet.
 
Anonymous schrieb:
Ich bin sicher kein Lobbyvertreter. Im Gegenteil. Als nomalsterblicher muss man Gesetze aber akzeptieren oder versuchen sie zu ändern oder ändern zu lassen.
Tatsache ist, dass es dieses Gesetz gibt und das Forum abgemahnt wurde. Ob zurecht oder zu unrecht steht uns nicht zu das zu beurteilen. Ledicglich ein gericht kann das. Ich habe hier nur bemerkt das manche User sofort etwas differenzierter dazu stehen weil katzenhai dieses Gesetz befürwortet.

Kannst du mal sehen :cool:

Wobei ich es nicht befürworte, wie du unterstellst, sondern nur darauf hingewiesen habe, dass ich es aus ureigenen Berufsinteressen nicht unpraktisch finde. Wie gesagt: Viele Anwälte (in denke, auch ich) würden ohne nicht schlechter klarkommen.

Was ich allerdings befürworte (Meinung), ist die Sicherung der Qualität einer Rechtsberatung. Wenn jeder Trottel jedem anderen Trottel geschäftsmäßig Ratschläge über Rechtsvorgehen erteilen dürfte, ohne eine Ahnung zu haben (und ohne für Fehler zu haften), müsste man ein Forum.Beratungsbetrug.De gründen ...

Es sind auch nur (um ein Beispiel wieder aufzugreifen) einige Beliehene berechtigt, "TÜV-Plaketten" zu erteilen. Ich würde mir glatt zutrauen, einen Aufkleber auf ein Nummernschild zu pappen - ein Kfz auf Verkehrssicherheit zu überprüfen, übersteigt aber meine Fähigkeiten. Also man gut für uns/euch alle, dass ich keine Plaketten kleben darf ...
 
Ich unterstelle dir nichts. Ich habe es so verstanden. Geschäftsm. sehe ich das Gesetz ein. So kann nicht jeder auf Rechtskundig machen und somit viel Schaden anrichten. Die Genze wenn man nur einen Rat in einem Forum oder sonstwo gibt ist jedoch nicht definiert. Und da sehe ich das Problem. Letzendlich bleibt der Berateten über. Ist wie bei der Steuer und einem Steuerberater.
 
Dann sind wir uns ja fast einig.

Und dass die Grenze bisweilen schwer zu ziehen ist, wird nicht bestritten. Aber gleichermaßen lässt sich nicht verbieten, dass jemand eine rechtsbezogene Meinung hat und äußert - annähernd alles lässt sich rechtlich bewerten - man dürfte sonst kaum mehr sprechen miteinander ...
 
Die Frage stellt sich allerdings , warum Deutschland das einzige Land ist, in dem es ein solches Gesetz
(warum auch immer) gibt ...?

Entweder sind in anderen Ländern die Bürger alle Rechtskundige oder es geht drunter und drüber
vor unsachgemäßer Rechtsberatung (wovon ich jedoch noch nie was gehört habe) , aber
ich bin ja lernwillig und daher begierig zu hören , worin das Defizit in Deutschland besteht....

cp
 
Anonymous schrieb:
Tatsache ist, dass es dieses Gesetz gibt und das Forum abgemahnt wurde. Ob zurecht oder zu unrecht steht uns nicht zu das zu beurteilen.

Doch!

Jeder darf sich ein Urteil darueber erlauben, ob die mit der Abmahnung behauptete Rechtsfolge ( naemlich berechtigt zu sein, den Forenbetreiber auf Unterlassung des Betriebs eines oeffentlichen Internetforums mit ausdruecklicher Aufforderung zur Problemschilderung in Anspruch nehmen lassen zu koennen ) ihre Begruendung in
1. irgendeiner gesetzlichen Rechtsfolgenregelung, und
2. in den vorliegenden (bzw. vom Abmahner genannten) Umstaenden
findet, die fuer eine Anwendung dieser Rechtsfolgenregelung erfuellt sein muessen.

Ledicglich ein gericht kann das.

Nein. ( Die Bevorzugung einer Gerichtsurteils liegt nur in seiner Wirkung. )

So ist erstens schon fraglich, ob hier überhaupt erlaubnisbeduerftige Rechtsbesorgungsgeschäfte im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes betrieben werden, dann, ob diejenigen, soweit sie erlaubnispflichtig Rat erteilen (oder haben) , dies ohne Rechtsberatungserlaubnis getan haben, drittens, ob das Betreiben eines Forums mit der Gewährung eines geschaeftsmaessigen Rechtsberatungsbetriebs durch Dritte vom Forenbetreiber seinerseits "zu Wettbewerbszwecken" im geschaeftlichen Verkehr erfolgt, dann, ob der abmahnende Anwalt hier überhaupt eine eigene wettbewerbliche Unterlassungsklagebefugnis hat, und nicht zuletzt wäre hier wohl zu fragen, ob die Geltendmachung (möglicher) wettbewerblicher Ansprüche (auf Unterlassungs des gewerblichen Betriebs eines Internet-Forums mit der Moeglichkeit zur Einstellung erlaubnisbeduerftig beratender Antworten auf Schilderungen von Problemen mit Dialer-Programmen ) durch den GF eines heftig kristierten Dialerunternehmens hier nicht deswegen ausgeschlossen wäre, weil sie den Umständen nach als rechtsmißbräuchlich anzusehen wäre:

"Der Anspruch auf Unterlassung kann nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung unter Berücksichtigung der gesamten Umstände mißbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen", § 13 Abs. 5 UWG.

Hier dürfte der mißbrauchsbegründende Umstand darin liegen, daß ein (eventuell denkbarer wettbewerblicher abstrakter Unterlassungsanspruch) vom Abmahner ausschließlich dazu benutzt würde, um einen berechtigten Kritiker seiner Geschäftsführungs-Tätigkeit zu schädigen. Der BGH hat entschieden, daß nicht nur "Gebühren-Abzock-Absicht" (z.B. durch Massen-Bagatell-Abmahnungen) als Rechtsmißbrauchs-Umstand anzusehen ist, sondern daß etwa auch eine in Geschäftsschädigungs-Absicht erfolgte Abmahntätigkeit (etwa bei der Abmahnung eines einzigen Unternehmens durch sämtliche deutsche Filialen eines Konzerns (Media-Markt)) einen "Rechtsmißbrauch" im Sinne von § 13 Abs. 5 UWG darstellt.

gal.
 
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/co/18594/1.html
Kommt eine Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes?
Ein altes Nazigesetz dient bis heute dazu, Privatpersonen
zu knechten und andererseits den Status quo von Abmahnvereinen zu sichern

....Ich will dabei gar nicht auf die Dialer-Problematik an sich eingehen, sondern hier nur das Rechtsberatungsgesetz besprechen. Im Mai 2004 mahnte S. die Website www.Dialerschutz.de ab, weil das dortige Forum, wo sich Benutzer auch über rechtliche Zusammenhänge im Zusammenhang mit Dialern austauschten, angeblich gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoße "0190-Betreiber mahnt Dialerschutz.de ab").

Hintergrund ist, dass das Rechtsberatungsgesetz die Rechtsberatung
und sogar die Rechtsbesorgung wenigen Personengruppen – vorrangig natürlich
den Rechtsanwälten – vorbehält. Zwar geht es dabei um die "geschäftsmäßige" Rechtsbesorgung
– aber um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, wird gleich noch definiert,
dass kein Unterschied zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit gemacht wird.
Dieser Zustand, dass selbst die unentgeltliche Rechtsberatung
justiziabel ist, dürfte weltweit einmalig sein.
cp
 
Anonymous schrieb:
Wie ist eigentlich der Stand der Dinge?
Still ruht der See....
http://www.ingkbw.de/02_aktuell/02_01_meldung.asp?id=963

hier der Entwurf
http://www.bmj.bund.de/media/archive/746.pdf
diverse Stellungnahmen:
http://www.wpk.de/pdf/WPK_Magazin_4-2004_Stellungnahme_05.pdf
http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz
usw. usw .....
einfach mit "Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes" googeln, da gibts noch mehr "erbauliches"

zu gut Deutsch, man palavert, anstatt das Nazigesetz ersatzlos zu streichen
und damit sich der EU und dem Rest der Welt anzupassen....

cp
 
Huch - da hab ich mich wohl schlecht ausgedrückt. :wink:
Ich meinte eher den Stand der Dinge in Bezug auf Syndikus vs. computerbetrug.

Was das RBerG angeht bin ich übrigens anderer Meinung - aber das ist ein anderes Thema.
 
Gibts was neues? Ist ja ein halbes Jahr schon wieder rum...

Hat jemand neue Infos zum Fall? Wär ja schon für viele andere Leute auch sehr interessant zu erfahren wie es weiter bzw ausgegangen ist...

gruß
 
Die Sache ist erledigt. Kosten entstanden für uns keine.
Über nähere Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart.
 
Heiko schrieb:
Die Sache ist erledigt. Kosten entstanden für uns keine.
Über nähere Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart.
Schade. Solche Vereinbarungen schützen fast immer nur die Interessen der Angreifer.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben