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Nur keine Panik.
Außer etwas Mahn- und Droh-Kasperletheater wird da nichts weiter nachkommen.
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
Die Klabautermänner gehen nicht vor Gericht. Der Nachweis eines Vertragsschlusses ist bei diesen lausig geführten "Werbegesprächen" in aller Regel selbst bei Vorliegen einer Gesprächsaufzeichnung nicht möglich, weil:
- kein eindeutiges Einverständnis zur Gesprächsaufzeichnung vorlag (dann ist die Verwertung im Zivilprozess verboten, außerdem liegt evtl. Strafbarkeit vor)
- keine eindeutige Nennung des Vertragspartners erfolgt ist (eine Firma namens "Millionenexpress" gibt es nicht)
- keine schlüssige Erklärung des Leistungsangebots erfolgt ist (was soll das für ein "Gewinnspiel" sein?)
- oft keine eindeutige Zustimmung zu Teilnahme erfolgt ist. Die Weitergabe der Kontonummer ist kein Beweis für einen Vertragsschluss
Man würde in einem streitigen Verfahren meistens gleich mehrere Gründe finden, warum der Vertrag nichtig ist.
Selbst, wenn das mal nicht der Fall sein sollte, kann immer noch hilfsweise der Widerruf erklärt werden. Weil eine wirksame Widerrufsbelehrung niemals zugegangen ist (und das Gegenteil müssten die Klabautermänner beweisen...), gilt eine quasi unendliche Widerrufsfrist.
Es gibt also rechtlich 1001 Möglichkeiten, um aus solchen telefonischen Klabauterverträgen wieder herauszukommen. Daher gehen die auch nicht vor Gericht. Die möchten ihre stinkenden Hosen auch nicht gern herunterlassen.
Ein anderer Knackpunkt ist, dass das anrufende Callcenter nach seiner Identifizierung der Gefahr einer Unterlassungsklage wegen Werbeanrufs ohne Einverständnis ausgesetzt wäre (§ 7 UWG).
Auch deshalb wird ein Prozess tunlichst vermieden.
Es empfiehlt sich auch nicht, auf die Inkassoschreiben überhaupt zu antworten.
Was tun bei einem Mahnbescheid (der aber ziemlich sicher eh nicht kommen wird)?
Mahnbescheid: so sieht er aus
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de
Mahnbescheide kosten den Abzocker Gerichtsgebühr.
Wenn Du dem Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen widersprichst, hat er die Gebühr vorgestreckt, aber immer noch kein Geld von Dir.
Dann kann er entweder weiter Mahnbriefe schicken (na und?), oder er kann klagen. Wird aber schwierig für ihn - angesichts der wackligen Rechtslage.
Daher kommen da auch keine Mahnbescheide. Nach einigen Droh- und Mahnschreiben schläft das sang- und klanglos ein.
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