AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd
Es spricht bei einer unbegründeten Forderung nichts dagegen, sich so zu verhalten, wie bisher auch. Lies nur mal die letzten paar Seiten hier im Thread, dann weißt Du schon Bescheid.
Übrigens - die Internet Media Ltd., die angeblich den "Millionenexpress" betreibt, ist eine reine Briefkastenfirma, die nicht hinreichend identifizierbar ist. Die Adresse in Tortola, British Virgin Islands, ist die Adresse eines Offshore-Services zur Gründung von Tarnfirmen. Die Adresse in Rostock (Doberaner Straße 110-112) gehört dem Postkasten-Dienstleister "Mail Boxes Etc.", auch das ist also keine ladungsfähige Anschrift, kein Geschäftssitz.
Du glaubst doch nicht im Ernst, ein Briefkasten würde Dich jemals verklagen.
Wenn das tatsächlich passieren sollte (bisher bei den Gewinnbimmlern noch nicht dagewesen), dann beantragt Dein Anwalt als erstes u.a. die Klageabweisung wegen § 253 ZPO (nicht ordnungsgemäße Benennung der klagenden Partei). Dann muss der verantwortliche hessisch-schweizerische Millionentrulli entweder die ladungsfähige Anschrift seiner Kasperbude rausrücken, oder die Klage wird abgewiesen, bevor überhaupt über den Anspruch entschieden wird. Die ladungsfähige Anschrift hat er aber schon bisher nicht rausgerückt, und er weiß auch genau, warum. Also wird er den Teufel tun und aufgrund des Antrags die Anschrift rausrücken. Eher wird die Klage zurückgenommen. Noch eher fängt er das gar nicht erst an.
Selbst, wenn über den Anspruch vor Gericht entschieden werden müsste: dann müsste der Millionentrulli oder einer seiner Strohmänner Dir erstmal nachweisen, dass ein rechtswirksamer Vertrag zustandekam. Wo die "Firma" Dir am Telefon alle erforderlichen Angaben gemacht hat. Das aber wird wohl ganz schwierig. Wenn die sich bei Dir mit "Millionenexpress" gemeldet haben, dann fängt es schon an. Es gibt keinen Millionenexpress, das ist ein Phantasiename, aber keine eingetragene Firma. Also: keine Identifizierung des Vertragspartners, der erste Verstoß gegen BGB-InfoV, kein gültiges Angebot gem. § 145 BGB, da keine Bestimmbarkeit des Vertragspartners.
Ich könnte noch endlos so weitermachen. :-p
Kurz und gut: diese sogenannten "Verträge", die da mit Gewinnbimmlern abgeschlossen werden (falls überhaupt zugestimmt wurde), sind zu 99.9999 % null und nichtig. Und wenn sie mal ausnahmsweise nicht unwirksam sind, könnte immer noch der Widerruf erklärt werden. Auch noch in der Klageerwiderung. Denn entweder gab es nie eine Widerrufsbelehrung, oder diese ist unwirksam aufgrund grober Form- und Inhaltsmängel. Zu 99.9999 % eins von beiden.
Also: der Millionentrulli weiß selbst ganz genau, auf welch dünnem Eis er stehen würde, wenn er sich jemals da drauf begeben würde. Deshalb geht er auch gar nicht erst auf das Eis. Der ist voll und ganz zufrieden mit den armen Würstchen, die sich nicht wehren, die sich von dem Mahngepupse seiner gut bezahlten Inkassokasper einschüchtern lassen und zahlen.
Davon kann er den Ferrari betanken und die Miete für das Schweizer Luxusappartement zahlen.
So und nicht anders funktioniert das Geschäftsmodell.
Die Mahndroh-Kasperle-Pyramide - so funktioniert das Drohtheater:
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln
[ame="http://www.youtube.com/watch?v=xiU58fYCHfo"]YouTube- Das Kalletaler Dreieck[/ame]
Was man über Inkassoschergen und ihre Drohungen wissen sollte:
http://www.computerbetrug.de/abzocke-im-internet/inkassofirmen-und-ihre-drohungen/
Was tun bei einem Mahnbescheid? (gab es aber noch nie von diesem Millionentrulli)
Mahnbescheid: so sieht er aus
http://www.computerbetrug.de/news/n...ekommen-was-sie-jetzt-wissen-sollten-081219/?
Von diesem Abzocker ist das bisher noch nicht bekannt geworden. Und es ist bei der Nutzlosbranche auch sonst extrem selten.
Grundsatz-Infos zu telefonischen Verträgen:
http://www.antispam-ev.de/wiki/Telefonisch_abgeschlossene_Verträge