millionenexpress.com - Internet Media Ltd

AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

Die Anschrift in Rostock ist keine ladungsfähige Anschrift und auch nicht Geschäftssitz. Denn es handelt sich auch hier nur um eine Briefkastenadresse, zugehörig dem Postweiterleitungsservice der Firma Mail Boxes Etc.

Mithin ist die Widerrufsbelehrung unwirksam, weil nicht wie gefordert eine ladungsfähige Anschrift angegeben wird. Damit hat die Widerrufsfrist nie begonnen.

Wenn man das eingezahlte Geld zurückbuchen lässt, werden ein paar Mahnungen von einem Inkassobüro, evtl. einem Anwalt kommen. Nach einigen bösen Mahnungen wird das aber sang- und klanglos einschlafen, auch wenn man nicht reagiert. Vor Gericht gehen die nicht. Selbst wenn, dann hätte man immer noch ein paar gute Möglichkeiten.
Rund um den Zivilprozess - Antispam Wiki

Der Millionentrulli wird aber nicht seine Deckung aufgeben wollen. Daher wird mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit gar nichts passieren.
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

Ok! Mal sehen was jetzt passiert. (auch wenn ich gar kein Bock auf das Theater habe)... :)

wie gesagt, vielen Dank noch mal für die schnelle Hilfe.
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

Hallo,

mein Mann ist leider auf auf diese Masche reingefallen und heute trudelte ein Inkassoschreiben ins Haus.

Um unseren Fall kurz zu klären:

Im Juli willigte er eine 3 monatge Testphase ein, die keiner Kündigung bedarf. August war der erste Monat, demnach wäre Oktober der letzte Abbuchungsmonat gewesen. Im November folgte die 4. Abbuchung und die vom November ließ ich zurückbuchen und fragte meinen Mann, wie das nun genau war.

Er rief diese Servicenummer an und aufeinmal dauerte das Spiel 6 Monate und musste gekündigt werden. Doof wie wir waren überwiesen wir den zurückgebuchten Betrag wieder und wollten es dann eben bis Januar laufen lassen. Hielten das ganze für seriös. Wobei ich zu Beginn nicht sehr begeistert von der Teilnahme war, bzw es auch nun berechtigt immer noch nicht bin.

Nach erhalt des Inkassoschreibens rief ich die Millionenexpress Service Nummer an und fragte, ob ich das Inkassoschreiben tatsächlich ernst nehmen sollte, da es keinen offenen Betrag gibt.

Ließ mir das alles erklären und habe vor kurzem Via Email "Beweise" für die Zahlung an Millionen Express sowie an der Inkassofirma geschickt. Und natürlich nochmals die bereits schon anfang Dezember abgeschickte Kündigung. Zudem, dass ich keine weitere Abbuchung von dem Konto mehr dulden werde.

Wenn ich das jetzt so alles lese, schäme ich mich teilweise schon, dass ich nicht schon längst danach gegoogelt habe. Sind immerhin schon 275€ für den Mist drauf gegangen. :wall:

Am liebsten würde ich nun das komplette Geld zurück fordern, vom August an.

Wir haben bis heute keinerlei schriftliche Unterlagen zu diesem Gewinnspiel bekommen, daher ist nun meine Frae, ob anhand der Einverständnis meines Mannes am Telefon das ganze gültig ist.

Gestern kam sogar eine Gewinnübersicht der 1. Spielperoide, was mich nun für einen Tag glauben lies, dass es wohl doch eine seriöse Sache wäre.

Anbei war sogar ein Gewinngutschein von 500€ wobei ich aber an dessen Gültigkeit noch am bezweifeln bin.

Die tollen Gewinnbeträge wurden auch überwiesen.

Kann ich die letzten Beiträge ohne große Befürchtungen tatsächlich zurück buchen? Bzw gibt es eine Möglichkeit, die kompletten Beiträge seit August zurück zu bekommen, da wir ja überhaupt nichts schriftliches von diesem Spiel haben und somit auch gar keine Auftragsbestätigung.

Meinem Mann wurde auch versprochen, wenn der Gewinnbetrag nicht doppelt so hoch ist, wie der Monatsbeitrag wird dieser zurückerstattet.

Da es ja nur telefonisch gesagt wurde, denke ich, war es ein tolles Märchen.

Ersteinmal vielen Dank im Vorraus
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

Am liebsten würde ich nun das komplette Geld zurück fordern, vom August an.

Wir haben bis heute keinerlei schriftliche Unterlagen zu diesem Gewinnspiel bekommen, daher ist nun meine Frae, ob anhand der Einverständnis meines Mannes am Telefon das ganze gültig ist.

Wenn es keine schriftlichen Unterlagen gibt, dann bedeutet das, dass es auch nie eine notwendige Widerrufsbelehrung in Textform gegeben hat.

Ohne Widerrufsbelehrung hat aber die Widerrufsfrist niemals begonnen. Daher hat man ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Das könnte man selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Klage noch geltend machen.

Wenn im Rechtsirrtum bereits Beiträge gezahlt wurden, dann kann der Unternehmer daraus nicht ein Anerkenntnis eines Vertrags ableiten. Ohnehin wird er anhand der lausigen Werbegespräche zu 99.999999 % Wahrscheinlichkeit nicht das Zustandekommen eines Vertrags beweisen können. Selbst, wenn: dann kann immer noch der Widerruf erklärt werden.

Man kann sich dann also auf den Standpunkt stellen, dass man die gesamten Beiträge wieder zurückbuchen darf. Nur der Betrag, den man selbst dummerweise überwiesen hat, wird sich nicht mehr zurückholen lassen. Rückbuchen geht nicht bei selbst veranlassten Überweisungen, sondern nur bei nicht genehmigten Lastschriftabbuchungen.

Sollte die Bank meckern, denen diesen Artikel zeigen:
Bankenmärchen über die 6-Wochenfrist - Antispam Wiki

Dann kann man immer noch sehen, was dann passiert.
Voraussehbar werden dann einige Droh- und Mahnschreiben kommen.
Antispam e.V. - Einzelnen Beitrag anzeigen - Stories zum Schmunzeln

Danach wird das voraussichtlich sang- und klanglos einschlafen.

Vor Gericht werden die nicht gehen, denn da müsste der Millionentrulli spätestens bei der Einrede nach § 253 ZPO seine ladungsfähige Anschrift angeben. Das wird er aber nicht tun, der versteckt sich hinter der Briefkastenadresse auf den britischen Jungfraueninseln. Diese ist als Geschäftssitz und damit als ordnungsgemäße Benennung der klagenden Partei aber nicht zu akzeptieren. Wahrscheinlich würde schon daraufhin die Klage abgewiesen, ohne dass überhaupt der Anspruch in der Sache überprüft wird. Selbst wenn das in der Sache überprüft wird: wie oben gesagt, wird der "Anbieter" ein großes Problem damit bekommen, den wirksamen Vertrag nachzuweisen.

Die Wahrscheinlichkeit einer Klage dürfte also extremst gering sein. Einem gerichtlichen Mahnbescheid (auch den hat es vom Millionentrulli bisher noch nie gegeben, soweit wir wissen) müsste man binnen 14 Tagen widersprechen.
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

Hallo Zusammen,

also Postbank hat nun alles zurückgebucht, auch die erste Rate, die noch mitte November abgebucht wurde. Wenn man denen erklärt worum es geht, sind die sehr hilfbereit.

Mal sehen, was nun kommt... :roll:
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

4 bis 5- mal Droh- und Mahninkassogepupse wird jetzt kommen. Schließlich hast Du dem hessisch-züricherischen Millionentrulli mit der Rückbuchung das Geld für einige Ferrari-/Bugatti-Tankfüllungen entzogen.
Da werden seine Inkassohyänen wütend aufjaulen.
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

Das ist ja interessant. Ich habe, bevor ich diesen Forum hier gefunden habe, den Millionentrullie um eine Gewinnabrechnung und entsprechende Rückerstattung gebeten. In der Zwischenzeit habe ich ja das Geld zurückbuchen lassen.

Heute trudelt folgende E-Mail bei mir ein:

Sehr geehrter xxx,

da Sie keinen einzigen Montt Ihres Vertrages bezahlt haben, können Sie auch nicht erwarten, das Sie an einem Gewinnspiel teilnehmen, oder von uns eine Rückerstattung erhalten für etwas, das Sie gar nicht geleistet haben. Somit können Sie auch keine Abrechnungen erhalten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Das war’s wohl, oder? Oder werden die jetzt vermutlich doch noch irgendwelche Aktionen versuchen.

Macht es ggf. Sinn denen vorsichtshalber zu schreiben, dass ich aufgrund einer ungültigen Widerrufsbelehrung vom Vertrag zurück trete und somit den Fall als erledigt betrachte (ja, ja, ich weiß Diskussion mit der Parkuhr, aber vielleicht kann ich die so gleich davon abhalten mich mit irgendwelche Inkasso-Schreiben zu nerven)…

Gruß,

loler
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

Hallo Zusammen,

mit der Postbank habe ich mich wohl zu früh gefreuet. Die zwei Beiträge, die innerhalb von 6 Wochen zurück lagen, habe die ohne Anstand zurückgebucht.

Bei der dritten, die länger zurück lag, haben die mir ein Schreiben geschickt, dass wenn das Kreditinstitut des Empfängers wiedersprechen sollte, die das zurück buchen würden.

Hab denen dann wegen dem Märchen von 6-Wochen-Frist geschrieben und BHG-Urteil zitiert.

Heute kam dieses Schreiben:



Ich bin zwar kein Jurist, aber für mein Verständnis, ist das Blödsinn, da das Urteil des BGH auf jeden Fall über irgendwelchen Abkommen liegen. Oder täusche ich mich?

Was denkt ihr? Das Millionentroullie wird 100 % widersprechen?

Was soll ich der Postbank schreiben? Macht es überhaupt sinn? :wall:

Grüße,

loler
 

Anhänge

  • postbank.jpg
    postbank.jpg
    75,1 KB · Aufrufe: 311
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

In dem BGH-Urteil ging es ja genau um die Tatsache, dass der Bankkunde das sogenannte "Lastschriftübereinkommen zwischen den Kreditinstituten" nicht unterzeichnet hat. Daher ist es Dir egal, was für ein "Übereinkommen zwischen den Kreditinstituten" besteht, das ist für Dich nicht maßgeblich.

Notfalls Anwalt ranlassen.
Evtl. Bank wechseln, gleich das Kündigungsformular aushändigen lassen. Dann geht es oft ganz schnell doch noch.

Und ob der Millionentrulli widerspricht oder in China der Reissack umfällt, kann Dir ebenfalls wurst sein.
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

So, nachdem ich gefühlte 5 Stunden die kompletten Mails von Euch gelesen habe, wollt ich auch noch kurz meinen Senf dazu geben.

Ich habe ebenfalls die Beträge bei meiner Bank zurücküberweisen lassen und auch schon 2 Inkassobriefe erhalten.

Zudem haben die mir eine Gewinnaufstellung geschickt, wo ich sage und schreibe in 3 Gutschriften insgesamt 1,82 EUR erhalten habe. Zumindest das stimmt mal.

Da ich kein Unmensch sein wollte, wollte ich nun die Gewinn-Beträge wieder zurück auf deren Konto buchen lassen. Wenn ich schon nicht an deren Gewinnspielen teilnehmen möchte, will ich ja schliesslich auch kein Geld von denen. Zudem will ich mir nicht nachsagen lassen: bezahlen willste nicht, aber den Gewinn streichste ein...

So bin ich wie gesagt zur Bank. Doch wie sich rausstellt, kann ich die Beträge nicht rücksenden. Es liegen der Bank keine Kontodaten vor. Somit weiss ich gar nicht was ich mit meinem neu-erworbenen Reichtum anstellen soll. Vielleicht nehm ich es für das Porto, wenn ich mich dazu entschliesse doch noch einen bösen Brief zu schicken.

Aber ich zwing mich momentan noch ruhig zu bleiben.

Um mein Gewissen doch etwas zu beruhigen, bin ich zur Polizeiwache gegangen und wollte das ganze Mal zur Anzeige bringen.

Der dort zuständige Polizeibeamte hat sich meinen Fall angehört, ist für 10 min in der Versenkung verschwunden und kam wieder mit folgender Info:
Er gab mir auch den Rat, nicht zu bezahlen. Er meinte aber, dass bislang KEINE Anzeige gegen Internet Media alias Millionenexpress vorlege. Ich soll denen erstmal einen Brief senden.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass bislang noch nichts gegen die vorliegt.

Daher bin ich noch nicht ganz überzeugt, dass ich das alles ignorieren soll.

Einspruch per Einschreiben JA oder NEIN??

Von mir aus kann ich es auch drauf ankommen lassen. Für was zahl ich jeden Monat fleissig meine Rechtschutzversicherung?!

Danke für Eure bisherigen Beiträge und schonmal im Voraus für Eure Antwort...
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

Hier hast Du es mit einer Briefkastenfirma zu tun.

Widersprüche wegen eines nicht existierenden Vertrags an einen nicht existierenden Vertragspartner an eine Phantomadresse kann man sich schenken.

Strafanzeigen werden hier ebenfalls nichts bringen. Allenfalls dann, wenn abgebucht wird und der Inhaber das abbuchenden Geschäftskontos ermittelbar ist. Anonsten ist das vergebliche Liebesmüh.
Wo sollen die suchen? Auf den Jungfraueninseln? :scherzkeks:
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

vielleicht geh ich sie mal besuchen, bin ja jetzt reich :smile:

na ich leg es mal ab unter: wieder was dazu gelernt...

danke mal an Euch
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

Immer noch habe ich Probleme mit "Millionenexpress", nach dem ich angeblich an einem Gewinnspiel teilgenommen haben soll, buchte man mir frecherweise, 55,- von meinem Konto ab, ich buchte das Geld zurück, die buchten es wieder ab und ich wieder zurück..so ging das eine Weile, auf Drohbriefe mit Inkasso und Telefonterror reagierte ich auf Rat hin nicht, der letzte Brief kam im Oktober ´09. Und immer verbuchen die mir auf meinem Konto einen Gewinn von ein paar Cent..aber ich will den scheiß net haben, kann man die nicht sperren, sodass die nichts mehr überweisen können. Am liebsten würde ich denen ihre Cents zurückschicken, geht ja leider nicht. Ich möchte jeden dieser Leute die da arbeiten so gerne ein reinpfeffern, geht ja auch nicht..leider:wall:.
Was machen ich jetzt mit diesen wahnsinnige hohen Gewinnen..?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

lg amelie
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

Vier Möglichkeiten hat man:

  • Lass die Spacken weiter abbuchen. Es kostet nicht Deine Rücklastschriftgebühr, sondern den Spacken jedesmal 3-15 Euro (pro Vorgang, je nach Bank). Nach dem zehnten Mal merken sie es dann schon, auch wenn sie merkbefreit sind. Du kannst auch ein Auskunftsersuchen+Beschwerde an die abbuchende Bank stellen, danach Strafanzeige an den Kontoinhaber. Spätestens dann ist Ruhe.
  • Oder Du lässt Deine Bank eine Sperre gegen Abbuchungen von diesem einen speziellen Geschäftskonto einrichten. Das kostet Dich allerdings Gebühr.
  • Oder Du lässt alle Lastschriften pauschal sperren. Ist aber i.d.R. nicht so erwünscht.
  • Oder Du wechselst die Kontonummer.

Inkassomahnungen bezüglich Forderungen von Briefkastenfirmen von den britischen Jungfraueninseln kann man getrost aussitzen.

Oder man schickt dem Inkassokasper eine Scheibe Toastbrot, wo man mit Edding draufgemalt hat: "Ich zahle nicht für den Millionentrulli. Basta."
Kostet allerdings auch wieder Porto.

Wenn der Millionentrulli seine wertvollen Gewinne wiederhaben möchte, dann kann er sie ja wieder von Dir einklagen. Dürfte allerdings schwierig werden - eine Phantomfirma von den Jungfraueninseln wird spätestens auf Einspruch hin nicht zur Klage zugelassen. § 253 ZPO.
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

So hab ma ne Frage zum Millionenexpress.
Meine Frau hat da mal Ihre Daten angegeben und dann wurde versucht abzubuchen. Wurde mangels Deckung storniert.Kurz darauf kam ein Schreiben von nem Inkasso Büro das 110 Euro ausstehen.Hat sich mit denen auf ne Ratenzahlung von 6 Monaten geeinigt.Jetzt wo dies alles bezahlt ist versucht Millionenexpress wieder abzubuchen.Wieder mangels Deckung storniert.Wie verhalten wir uns nun haben keinerlei Erfahrung mit solchen Sachen.Danke schonmal im vorraus für jeden Tip.
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

110 Euro? Autsch... Nichts zahlen, nicht überweisen. Haben die 110 abgebucht? Wenn ja, würde versuchen zurück buchen zu lassen...
 
AW: millionenexpress.com - Internet Media Ltd

Nein die 110 Euro hat sie dem Inkasso Büro in Raten bezahlt.
Und heute kam wieder ein Schreiben von der Bank das milli abbuchen wollte aber mangels Deckung nicht konnte. Jetzt geht das ja wieder von vorne los.
 
Zurück
Oben