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So hab ma ne Frage zum Millionenexpress.
Meine Frau hat da mal Ihre Daten angegeben und dann wurde versucht abzubuchen. Wurde mangels Deckung storniert.Kurz darauf kam ein Schreiben von nem Inkasso Büro das 110 Euro ausstehen.Hat sich mit denen auf ne Ratenzahlung von 6 Monaten geeinigt.Jetzt wo dies alles bezahlt ist versucht Millionenexpress wieder abzubuchen.Wieder mangels Deckung storniert.Wie verhalten wir uns nun haben keinerlei Erfahrung mit solchen Sachen.Danke schonmal im vorraus für jeden Tip.

Vorsicht aber, wenn innerhalb dieser Ratenvereinbarung eine unterschriebene Schuldanerkenntnis enthalten war.
 
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Ne unterschrieben wurde nichts.
Waren damals eben eingeschüchtert,zwecks Inkasso und so.
Wie sollte man sich nun verhalten kommt man da irgendwie raus?
 
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Geld zurückbuchen und basta.
Inkassomahnungen ignorieren.
Nach ein paar bösen Briefen schläft das Theater von selbst ein. Das wissen wir aus 2 Jahren Beobachtung dieser Art der Gewinnbimmelabzocke.
 
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Geld zurückbuchen und basta.
Inkassomahnungen ignorieren.
Nach ein paar bösen Briefen schläft das Theater von selbst ein. Das wissen wir aus 2 Jahren Beobachtung dieser Art der Gewinnbimmelabzocke.
Kann ich bestätigen. Und ich beobachte als ehemals Betroffener diese Branche bereits seit Anfang 2005!

Alles nur heiße, stickige Luft, was die Nutzlosen und ihre angeschlossenen Inkassobutzen bzw. -anwälte da von sich geben!

Wer sich nicht erpressen läßt, kann sein Geld behalten! :wink:
 
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Und das die erste Forderung bezahlt wurde macht nichts?
Ist das nicht wie ein Eingeständnis?
 
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Und das die erste Forderung bezahlt wurde macht nichts?
Ist das nicht wie ein Eingeständnis?
Das einzige, was Du eingestanden hast ist, dass Du Dich hast ausnehmen lassen. Der Abzocker geht derzeit natürlich davon aus, dass er das leicht wiederholen kann. Warum aber solltest Du einen Fehler wiederholen, wenn der Dir inzwischen als solcher bekannt ist?

M. Boettcher
 
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Das sagt der BGH (BGH 11.11.2008 - VIII ZR 265/07) zu dem Problem:
Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung
 
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Hui... nach dem ich von der Abzockerbudde seit gut 7 Monaten nichts gehört habe, habe ich nun ein schreiben vom dem allseits bekannten Rechtsanwalt M. B. erhalten... :wall::roll:

Der will von mir tatsächlich 108 Euro haben... :smile:

---------- Artikel hinzugefügt um 00:49:38 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 00:47:29 ----------

Übrigens waren die damals so blöd mir eine E-Mail zu schreiben:

Sehr geehrter Herr xxx,

da Sie keinen einzigen Montat Ihres Vertrages bezahlt haben, können Sie auch nicht erwarten, das Sie an einem Gewinnspiel teilnehmen, oder von uns eine Rückerstattung erhalten für etwas, das Sie gar nicht geleistet haben. Somit können Sie auch keine Abrechnungen erhalten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.


mit freundlichen Grüßen

Ihre Kundenbetreuung von MillionenEXPRESS
----------------------

Kundenbetreuung

MillionenEXPRESS
Postfach 185
Doberaner Straße 110-112
18057 Rostock


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9 Pelican Drive
Road Town, Tortola
British Virgin Islands

Telefon: 01805 05 04 56*
Fax: 01805 85 88 08*
E-Mail: [email protected]

Die telefonische Kundenbetreuung ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 10 - 17 Uhr (außer feiertags) erreichbar.

* 14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, Kosten aus dem Mobilfunknetz ggf. abweichend

Was sagt ihr dazu...
 
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Was sagt ihr dazu...
Dasselbe, was wir sonst auch sagen.

Nicht durch sowas aus der Ruhe bringen lassen. Es hat sich an deiner sehr guten Position nichts geändert.

Dass eine Brieffreundschaft mit denen nichts bringt, weißt du ja sicher schon.

9 Pelican Drive
Road Town, Tortola
British Virgin Islands
Warum wohl diese Firma dort "residiert"? :wink:
 
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0041325120486 / Neues Jahr - alte Masche - unlautere Telefonwerbung und kein Ende!
Dies Verhalten ist schon kriminell, sagt I. C., Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Bremen. Es ist selbstverständlich nicht nur verboten, Verbraucher ohne Rufnummernanzeige anzurufen. Dasselbe gilt, wenn Verbraucher unter Übermittlung falscher Telefonnummern über die Identität des Anrufers getäuscht werden. Diesen Telefonwerbern droht ein Bußgeld von bis zu EUR 10.000, wenn die handelnden Unternehmen dann namhaft gemacht werden können.

Die Masche ist immer dieselbe:

Der/Die Anrufer/in teilt mit, man nehme an einem Gewinnspiel für xx Euro pro Monat teil, wenn dies nicht mehr gewünscht sei, müsste man mal eben die Kontodaten abgleichen, ansonsten könne der/die Anrufer/in die Kündigungserklärung nicht akzeptieren.

Die Verbraucherzentrale Bremen warnt eindringlich davor, persönliche Daten, insbesondere die Bankverbindung, am Telefon an unbekannte Anrufer weiterzugeben. Einziges Motiv dieser Anrufer ist in der Regel, persönliche Daten der Verbraucher zu sammeln, die dann auch rücksichtslos genutzt werden und nicht selten zu unberechtigten Abbuchungen führen.

Die Verbraucherzentrale Bremen hat nun die vorliegenden Verbraucherbeschwerden ausgewertet und festgestellt, dass diese Werbeanrufer sich nicht nur hinter der falschen Schweizer Telefonnummer verstecken, sondern sich oft auch als Mitarbeiter von Fantasiefirmen, wie „First Line“, „Millionenexpress“, „WinParadies“, „Meine Lottowelt“, „DSC24“, u.ä. ausgeben.
 
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Hallo

so nach einem halben jahr habe ich ebenfallas von einem angeblichen Rechtsanwalt "M. B. " post erhalten. Nach gründlicher suche im Internet bin ich bei der Verbraucherzentralle auf folgendes gestossen:
Fragwürdige Forderungen von Gewinnspielanbietern, Expresstipp und Super12 lassen Anwaltsschreiben verschicken.
Der dort angegebene Text passt mit meinem Schreiben überein und warnen dort vor dem Anwalt desen Vorderungen.

Erstmal folgendes. Letztes Jahr bin ich auch bei Millionenexpress reingefallen. Ich habe damals eine schriftliche Ausführung des angeblichen Vertrags angefordert und aber nie erhalten. Ich war nach dem telefonat noch 2 Wochen zuhause, danach für 4 Wochen zur REHA. Auch danach war noch nichts schriftliches da. Habe dann dummerweise die 3 Monate mitgespielt. Nach den 3 Monaten war dann Ruhe und ich dachte es wäre vorbei.
So dann Novemeber und Dezember ruhe.
Im januar dann wieder eine Abbuchung von 55 Euro. Die habe ich zurück gebucht und denen eine nette Mail geschickt. Jetzt war wieder Ruhe bis jetzt das Schreiben des Anwaltst mit der Forderung kam.

Ich werde die Rechnung nicht bezahlen und mal abwarten. Oder was meint ihr oder ein tip ob das die richtige Entscheidung ist. Denke wenn man dem Anwalt das Geld überweist, dann ist das so wie ein eingeständnis, das man einen Vertrag hat und das Theater den von vorne losgeht.

Wie gesagt ich habe nichts schriftliches und wegen Krankheit und anschliessender REHA, hatte ich damals auch andere Probleme als auf die Post von Milli zu warten. Und Post --> NIE BEKOMMEN. Auch dann im Januar nach aufforderung (E-Mail und schriftlich) kein Vertrag oder eine Kopie des angeblichen Vertrags.

Hoffe auf Tips oder Rückmeldung und danke im vorraus.

Schönen Sonntag und ruhige Woche

Harry
 
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Einfache Erfahrungsformel aus 2 Jahren Beobachtung der Gewinnbimmel-Abzocker-Szene:

Wer nicht zahlt und auf lästige Anwalts-Drohschreiben nicht reagiert, kann sein Geld behalten. Nach ein paar Drohbriefen schläft das Kasperletheater von selbst ein.

Wenn man (in Unkenntnis der Rechtslage) zahlt, ist das auch noch kein Vertragsanerkenntnis, dazu gibt es ein BGH-Urteil. Aufpassen muss man nur, dass man die "Ratenzahlungsvereinbarungen", die solche Inkassoanwälte oft den Mahnbriefen beifügen, auf keinen Fall unterzeichnet. Denn diese Vereinbarungen enthalten oft ein klausuliertes Forderungsanerkenntnis, man kommt dann anschließend kaum noch da raus. Das ist aber auch schon so ziemlich der einzige Fehler, den man als Verbraucher in so einer Sache machen kann.

Entgegen der häufig gehörten Irrmeinung kann ein Vertrag grundsätzlich telefonisch (ohne Schriftverkehr) geschlossen werden. Jedoch ist es bei den Gewinnspielanrufen so, dass die albernen Werbegespräche erhebliche Form- und Inhaltsmängel haben, so dass rechtlich in den allermeisten Fällen kein wirksamer Vertrag zustandekommt. Und keine Angst vor den sogenannten "Gesprächsaufzeichnungen" der Kontrollanrufe, diese sind fast immer für die "Anbieter" rechtlich vollkommen wertlos und beweisen alles, aber keinen Vertragsschluss.

Bei diesen Gewinnbimmelunternehmen gilt: rücksichtslos rückbuchen, und basta.
Anschließend Mahndrohschreiben ignorieren. Vor Gericht gehen die nicht.
Auch mal lesen:
http://forum.computerbetrug.de/info...efon-ein-gewinnspiel-angedreht-was-jetzt.html
 
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300`000 Leichtgläubige reingelegt!: Der Betrüger aus dem Call-Center - Zentralschweiz - Schweiz - News - Blick.ch
Callcenter-Mitarbeitende gaben Ahnungs*losen an, sie hätten an einem Gratis-Gewinnspiel teilgenommen, das künftig kostenpflichtig sei. Für die Bezahlung brauche man die Bankverbindung.

Mit dieser Überrumpelungs-Strategie wurde den Opfern per Lastschrift Geld abgebucht – *total fast 26 Millionen Franken. Nur 38 Prozent merkten die Abzocke und lies*sen sich von der Bank den Betrag zurückbuchen.
62% "zahlen" immerhin. Nicht schlecht.
 
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hat jemand schon mal einen Anruf vom deutschen Gewinnverbund bekommen? (Abzocke, Gewinnspiel)
er meinte ich hätte bei einem Gewinnspiel für ein Iphone teilgenommen,.... ich hatte tatsächlich mal an einem teilgenommen, dies war jedoch kostenlos,.... jetzt meinte er, die ersten drei Monate wäre es kostenlos gewesen, jetzt würde es monatlich 59 Euro kosten, ob ich dies abbestellen will. Ich hab zu ihm gesagt, er solle das sofort beenden, dann meinte er er kann dies nur, wenn ich ihm meine Bankdaten zum abgleich gebe, ich hab dann zu ihm gesagt, dass ich im Internet noch nie meine Bankdaten Preisgegeben hätte und .... und er hat zu mir gesagt, dass er das eben nur kündigen, löschen wie auch immer kann, wenn ich ihm meine Bankdaten zum Vergleich nenne, da bekamm ich Schiss und hab sie ihm gegeben
Eigentlich ganz einfach, die Masche ...
 
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Hallo

So nun ist das zweite Schreiben von dem Anwalt angekommen. Diesmal droht er mir gleich mit gerichtlichen Maßnahmen wenn ich nicht zahle. Sind diese Schritte von denen Normal und soll ich die Ignorieren?

Gruss Harry
 
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Diesmal droht er mir gleich mit gerichtlichen Maßnahmen wenn ich nicht zahle. Sind diese Schritte von denen Normal und soll ich die Ignorieren?
Für jede Drohung mit einem Prozess einen Cent und ich könnte im Luxus leben
Für jeden tatsächlichen Prozess 1000€ und ich wäre längst verhungert
 
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Vor Gerichtsverfahren braucht man bei diesen Gewinnbimmelabzockern keine Angst zu haben. Die drohen nur, haben aber in Wirklichkeit überhaupt kein Interesse an einem Prozess.

Zum einen sind die angeblich am Telefon geschlossenen "Verträge" bei diesen albernen Anrufen meistens null und nichtig, aufgrund grober Informationsmängel.

Zum anderen gibt es i.d.R. keine gültige Widerrufsbelehrung, daher könnte man selbst vor Gericht noch den Widerruf erklären, weil die Frist dann nie begonnen hatte.

Dazu kommt, dass es vom "Millionenexpress" derzeit keine ladungsfähige Anschrift gibt, es handelt sich (soweit bekannt) um eine Geisterfirma. Die Adresse "Doberaner Str. 110-112" in Rostock gehört zu einem Postkastendienstleister namens "Mail Boxes Etc".
Eine Postkastenfirma kann aber nicht erfolgreich klagen, spätestens bei der Einrede der nicht korrekten Benennung der klagenden Partei (§ 253 ZPO) wäre Feierabend und die Klage würde abgewiesen, bevor überhaupt der Anspruch in der Sache geprüft werden müsste.

Die Abzocker haben nicht die leiseste Chance, und das wissen die auch. Folgerichtig haben wir in 2 Jahren noch in keinem einzigen Fall von einer Klage bei diese Millionentrulli-Projekten gehört.
 
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So nun lag heute Post vomAnwalt [ edit] aus Gießen im Briefkasten.
107,34 Euro will er. Telefongespräch will er bei Interesse per Datei zur Verfügung stellen.Soll man reagieren oder nicht?
Werd später mal den Brief einstellen.
 
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Wenn man den Herrn ein bißchen foltern möchte, dann schreibt man ihm, dass man um Zusendung der unterzeichneten wirksamen Bevollmächtigung zum Inkassoauftrag gem. § 174 BGB bittet, und zwar unter Angabe einer ladungsfähigen Adresse der geschätzten Mandantschaft sowie um Angabe der hierfür zeichnungsberechtigten Person inklusive Handelsregisterauszug. Und der Anwalt möge bitte bloß nicht mit der Lietzenburger Str. in Berlin oder mit der Doberaner Str. in Rostock kommen, denn dabei handelt es sich um Briefkastenadressen der Firma Mail Boxes Etc. und nicht um ladungsfähige Anschriften.

Für den Fall der Nichtbeibringung droht man mit Strafanzeige wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug sowie mit Beschwerde an die Anwaltskammer.

Des weiteren bestreitet man eine wirksame Vertragsbindung und erklärt höchst hilfsweise den Widerruf. Und man droht negative Feststellungsklage an, falls weitere Mahnschreiben eingehen.

Aber man kann es im Prinzip auch lassen, wenn man keine Lust auf Brieffreundschaften mit solchen Mahnwälten hat. Eine Rechtspflicht, auf außergerichtliche Schreiben bei solchen Jodokus-Forderungen reagieren zu müssen, gibt es nicht.

Diese albernen Gesprächsaufzeichnungen beweisen im allgemeinen gar nichts, sie sind rechtlich für die Anbieter komplett wertlos.
 
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