micropayment GmbH & Diagonal Inkasso

Hier mal ein beispiel das ist jetzt ein mod für ein pc-spiel was ein anderer erstellt hat und bei uploaded hochgeladen hat.

Und wie im Bild zu sehen kann man da auf "Free" drücken um eine begrenzte Anzahl zu laden

mehr habe ich auch nicht getan....

Upload.png


[Modedit by Hippo: Bild korrekt eingestellt]
 
Und wie im Bild zu sehen kann man da auf "Free" drücken um eine begrenzte Anzahl zu laden

mehr habe ich auch nicht getan....
O.K., zumindest deine eMailadresse war aber bei dem Freeaccount hinterlegt. Wie soll ein Rechnungslauf zugeordnet werden, wenn du nicht in deinem Account weitere Daten abgelegt hast?
 

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Hallo alle zusammen,

Ich habe vor einer Woche einen Brief von Atriga erhalten, in dem ich aufgefordert werde einen Betrag von 127 Euro zu überweisen. Vor einigen Jahren hatte ich schon einmal so einen Fall von dubiosen Briefkastenunternehmen. Diese haben noch 2-3 Mahnbriefen dann schließlich aufgegeben. Allerdings ist bei diesem Fall ein kleines Detail anders.

Vor einigen Wochen wurden mir knapp 69 Euro vom Konto abgebucht, worauf ich eine Rückbuchung veranlasste, da ich diese Bestellung niemals aufgegeben habe und es für einen Fehler hielt.
Ich soll mich mit meinem Namen, Addresse sowie meiner Kontoverbindung bei http://www.ul.to angemeldet haben. Allerdings steht in dem Mahnschreiben auch drin: "Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Ihre Telefonnummer XXXXXXXXXX mit Vertragsabschluss protokoliert wurde.". Allerdings ist das nicht meine Handynummer und ich kenne sie auch nicht. Des Weiteren habe Ich mal in den Online-"Service" dieses Inkassobüros nach meinem Fall geschaut und siehe da, auch dort ist eine eMail hinterlegt, dessen Anbieter ich erstmal googeln musste und niemals von mir erstellt wurde.

In einer kurzen Mail an das Inkassobüro erläuterte ich meine Situation und stellte klar, dass ich es nicht zahlen werde, da ich mich dort niemals angemeldet habe. Daraufhin kam die übliche "Wall-of-Text" eMail von Antriga, die mich wohl nur weiter einschüchtern soll.

Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie zu oben angegebenem Aktenzeichen Einwendungen haben. Um diese Einwendungen zu entkräften, möchten wir nochmals den Ablauf des Vertrages mit unserer Mandantin darstellen.

1.
Unsere Mandantin, die micropayment AG, Lindenhof 4, CH 6060 Sarnen, ist ein sog. Paymentprovider (Zahlungsdienstanbieter) und bietet professionelle Produkte, Dienstleistungen und Systeme rund um das Thema "Mehrwertlösungen und Abrechnungen im Internet" (ePayment) an. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist unsere Mandantin Inhaberin der ursprünglich bei Cyando AG entstandenen und nun im Rahmen dieses Inkassoverfahrens geltend gemachten Forderung(en) geworden.

Dabei handelt es sich um Internetseiten, über welche beispielsweise Spiele gekauft und heruntergeladen oder aber auch Spiele mit kostenpflichtigen Inhalten online gespielt werden können (sog. "Browser Games"). Weiterhin werden kostenpflichtige Services (Up-/Download, Gesundheit, Fitness etc.) angeboten.

Im Rahmen des Vertragsschlusses haben Sie nach Auskunft unserer Mandantin u. a. folgende persönliche Daten angegeben:

- Name: XXXXX,XXXX (von mir unkenntlich gemacht)
- Anschrift: XXXXXXX, XXXXXXX (von mir unkenntlich gemacht)
- E-Mail: [email protected]
- Bankverbindung: XXXXXXXXXXXX (von mir unkenntlich gemacht)

Durch das Absenden dieser Daten haben Sie nach Auskunft unserer Mandantin mit dieser einen Vertrag abgeschlossen.

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es seit der Grundlagen-Entscheidung "ricardo.de" des Bundesgerichtshofs vom 07.11.2001 zu Az. VIII ZR 13/01 höchstrichterlich anerkannt ist, dass für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, grundsätzlich die allgemeinen Rechtsprinzipien gelten. Das heißt gibt jemand per E-Mail, Chat oder auf sonstige Art eine Willenserklärung ab, ist diese genauso rechtlich verbindlich wie ein unterschriebener Vertrag im Offline-Leben. An der Wirksamkeit der abgegebenen Willenserklärungen bestehen insoweit keine Zweifel.

Der vertraglich vereinbarte Rechnungsbetrag konnte schließlich der bei Vertragsschluss angegebenen Bankverbindung aus allein von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht belastet werden. Somit befinden Sie sich ab dem Zeitpunkt des Scheiterns des Lastschrifteinzugs jedenfalls nach Maßgabe des § 286 Abs.2 Nr.4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verzug. Durch Ihre Ermächtigung, das Entgelt im Wege des Lastschriftverfahrens einzuziehen, haben Sie die alsbaldige Leistung ausdrücklich angekündigt, was als Selbstmahnung zu qualifizieren ist (vgl. LG Bonn, Urt. v. 08.05.2009 zu Az. 10 O 395/08; AG Bielefeld, Urt. v. 26.08.2009 zu Az. 4 C 831/08; Palandt/Grüneberg, BGB 68.A. 2009, § 286, Rdnr.25). Einer expliziten Mahnung hätte es insoweit nicht bedurft, da allein durch die Rücklastschrift Verzug eingetreten ist.

Gleichwohl hat unsere Mandantin nach erfolgter Rücklastschrift an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse [email protected] eine Mahnung versendet. Nachdem hierauf keine Reaktion erfolgte, sind wir mit dem Inkasso der offenen Forderung(en) beauftragt worden.

Nur am Rande sei darauf hingewiesen, dass unsere Mandantin in den Bereichen "Internetabrechnungen" und "Kundenzufriedenheit" mehrfach durch den TÜV Rheinland geprüft und ausgezeichnet worden ist.

2.
Sofern Sie von einer missbräuchlichen Verwendung Ihrer Daten ausgehen sollten, übersenden Sie uns bitte eine Kopie der Strafanzeige bzw. andere Unterlagen, aus denen Aktenzeichen, Dienststelle u. ä. der ermittelnden Behörde hervorgehen. Sollten Sie noch keine Anzeige gegen Unbekannt erstattet haben, so tun Sie dies bitte und übermitteln Sie uns die entsprechenden Unterlagen. Auch unsere Mandantin wird vermutlich aufgrund Ihrer Angaben kurzfristig Strafanzeige erstatten.

Polizei und Staatsanwaltschaft sind dann aufgrund der Daten, die unsere Mandantin an diese übermitteln wird, in der Lage, den Internetanschluss zu ermitteln, über den der Vertrag geschlossen worden ist. Es ist deshalb auch sehr wichtig, dass Sie im Vorfeld einer Strafanzeige in Ihrem Umfeld abklären, ob möglicherweise jemand Ihren Internetanschluss unberechtigt genutzt hat, den Sie nicht der Strafverfolgung aussetzen wollen.

Für den Eingang Ihrer Nachweise haben wir uns eine Wiedervorlagefrist bis zum 1302-004049 gesetzt.

atriga wird das Inkassoverfahren unverändert gegen Sie weiterführen, es sei denn die erforderlichen Unterlagen (Belege u. ä.) liegen bis zum vorstehenden Termin hier vor, Sie begründen anhand detaillierter nachweisbarer Angaben, weshalb es sich vorliegend um eine missbräuchliche Verwendung Ihrer Daten handeln soll oder aber Sie zahlen - unter Angabe des Aktenzeichens 1302-004049 - den Gesamtbetrag in Höhe von

EUR 127,82 bis spätestens zum 03.03.2013 (eingehend)

ausschließlich auf das Konto 123030, BLZ 50530000 (Cronbank).
Mit Eingang des Gesamtbetrages auf diesem Konto, ist das Verfahren gegen Sie sofort beendet.

Nutzen Sie für die schnelle und fristgerechte Bezahlung die Online Überweisung mit PIN/TAN-Verfahren unseres Partners Deutsche Telekom AG unter http://gateway.atriga.com/onlinetransfer/services/683218-682802.

Mit Eingang des Gesamtbetrages auf diesem Konto, ist das Verfahren gegen Sie sofort beendet.

Umfangreiche Informationen zu Ihrem Inkassoverfahren inklusive einer detaillierten Forderungsaufstellung finden Sie im Internet unter http://ic.atriga.de/?RFC=1302-004049.

Dieses Schreiben, inklusive einer detaillierten Forderungsaufstellung, Bildschirmausdrucken, die den Anmeldevorgang beispielhaft dokumentieren, sowie der auf uns lautenden Inkassovollmacht, wird Ihnen parallel auch noch per Briefpost zugestellt.

Freundliche Grüße
atriga GmbH
Inkassoservice
Dieses Schreiben verwirrte mich dann noch mehr. Allein die Tatsache, dass die Telefonnummer plötzlich verschwunden war und stattdessen die eMail als Grund angegeben wurde. Des Weiteren den schönen Fehler, dass ich doch bitte die Frist bis zum "1302-004049" einzuhalten habe. Aha.

Eigentlich bin ich doch komplett auf der sicheren Seite oder? Die müssen mir doch beweisen, dass ich mich dort mit den Daten angemeldet habe, was ich schließlich nicht getan habe. Was würdet Ihr als nächstes unternehmen? Es einfach aussitzen und ihre Drohungen ins Leere laufen lassen?

Ich hoffe dass einige vielleicht damit schon Erfahrung gemacht haben und mir helfen können, die ganze Situation ist trotz der Gewissheit sich nicht angemeldet zu haben etwas unglücklich.

Vielen Dank im Voraus!
 
Hehe so einen ähnlichen Brief hab ich auch bekommen mit der gleichen Bank..mal schaun was als nächstes kommt...

Und nein ich hab meine Email Adresse NICHT angegeben wenn man auf "FREE" drückt kann man da ein coupon oder sich reg. wenn man das aber wegklickt muss man 30sec warten und er lädt es ohne irgendwas anzugeben...
 
Also ich habe bereits 4 briefe und 2-3 emails bekommen. Und ich habe und werde KEINEN brief beantworten!!! Man guckt ja nicht umsonst akte oder änliches ;) .
Soll es doch ruhig zum gericht kommen....ich bin gewappnet.

Kopieren und zu akte, sterntv und spiegel schicken ;) ;)
 
Hallo zusammen, vllt. ist das Thema auch weiterhin interessant, obwohl der letzte Eintrag bereits fast 3 Monate her ist....auch ich habe mit micropayment und diagonal Inkasso so meine Erfahrung, immer noch...;)

Ich habe bei onlivetvrecorder.com schon länger ein Konto und nutze es auch. Zu Beginn der "Mitgliedschaft" habe ich die ersten "Punkte", die ich brauchte um aufzeichnen zu können, per Telefon bezahlt, 1€...am 21.2.13 kam die Rechung per mail durch den Telefonanbieter, die ich am 26.2.13 bezahlt habe....Im April kamen diverse Schreiben, die Mahngebühren von 15€ und die 1€ Rechnung zu zahlen. Diese habe ich ignoriert, da ich ja bezahlt hatte... Anfang Mai nun die die Forderungsaufstellung von Diagonal. Da ging es dann "nur" noch um 8,50€ plus die 1€ Rechnung, plus 46€ Inkassokosten....Ich also eine mail geschrieben mit Nachweis des Auszuges und Kopie der Rechnung, dass ich ja fristgerecht bezahlt habe und die Forderung nicht anerkenne...Mitte Mai neues Schreiben der Diagonal "Letze Mahnung", wieder mit der Komlettsumme von 54,01 €...ich wieder eine mail....Ende Mai wieder Post von Diagonal mit "Nachforderung der Inkassogebühren"....heute nun wieder Schreiben Diagonal mit "Ihre Forderungsaufstellung", immer noch der gleiche Betrag von 54,01 €....
Da hab ich dann Mr. Google mal gefragt und bin hier auf die Seite gestoßen....echt spannend, was hier so geschrieben wird über die Erfahrungen mit Diagonal...also werde ich mal ganz entspannt abwarten, was da kommt oder auch nicht. Wollte erst schon zum Anwalt laufen, aber der kostet ja nur Gebühren...Hier stand ja, dass die keinen Mahnbescheid beantragen und wenn, dann gibt´s halt einen Widerspruch...ich habe bezahlt, fristgerecht und nachweisen kann ich es auch...

Danke allen für die interessanten Infos.

Lg
Silvie
 
Hallo zusammen , Ich habe kürzlich auch ein schreiben von der diagonal bekommen , mit einer angeblichen Forderung von 2010 .Die haben hier täglich des öfteren angerufen bis mein Mann an das Telefon gegangen ist da wir erst nicht wussten wer da ständig anruft .Da meinten sie wir hätten einen Forderung von 99,54 euro zu zahlen , als er fragte wofür meinten die das können wir aus Datenschutzgründen nicht sagen aber sie haben gefälligst zu bezahlen, da sagte mein Mann ich möchte gerne wissen wofür das ist mein gutes Recht , da meinte die nur Sie müssen zahlen oder wir schicken ihnen jemand vorbei.
Hallo was sind das für Skrupellose Leute ?!? Und ein schreiben von denen sieht aus wie ein massen Druck den sie an allemöglichen Leute schicken mit der tollen Überschrift : MÜSSEN WIR WIRKLICH SO WEIT GEHEN ?
Die sehen von uns keinen cent ..... Wir haben kein Geld zu verschenken .... Achja die Hauptforderung von 2010 war 2.13 euro und beläuft sich angeblich jetzt auf 99,54 wie bereits erwähnt . Eine absolute Frechheit von denen zu versuchen Leute so abzuzocken !!!

Lg
 
Hallo zusammen,

nach dem ich nun alle Beiträge hier aufgesaugt habe, aber keine direkte Lösung für mein Problem gefunden habe, möchte ich hier doch mal meine Sachlage zu diesem Thema abgeben:

Heute wollte ich auf der Seite Uploaded.net einen Premiumaccount für 1 Monat abschließen. Bei den Zahlungsmöglichkeiten habe ich mich für die Vorkasse (Banküberweisung) entschieden. Meine E-Mail-Adresse habe ich hierzu angegeben. Das Ganze habe ich dann mit "Bestellvorgang fortsetzen" bestätigt.

Nun habe ich eine Mail erhalten, in der der "Kauf" bestätigt wurde und ich sollte den Betrag an micropayment AG überweisen.

Zu meiner Frage: Kann ich diese Bestellung noch stornieren/widerrufen, bzw. das Ganze canceln und hoffen einer möglich Inkasso/Mahnbescheidwelle zu entkommen?

Überwiesen habe ich bisher nichts!

Viele Grüsse
 
14 Tage Widerrufsrecht sind ja noch nicht abgelaufen...
Kein Geld überwiesen, wiederufen und dann ist kein Vertrag zustande gekommen.
Lass die Inkasso doch maulen.
Ansonsten, 9,99 Euro überweisen, einen Monat nutzen aber sofort kündigen.
 
@BenTigger : Wow, danke für deine schnelle Antwort.

Habe heute über meine Versicherung mit einem Anwalt ein Beratungsgespräch geführt. Er riet mir ebenfalls einen Widerruf zu verfassen und diesen an micropayment zu senden.
Doch von einem Widerrufsrecht ist in den AGBs dieses Unternehmens nichts zu lesen. Muss ich also erst einmal die Antwort abwarten.

Was ich aber bei dem Telefongespräch für ein bisschen widersprüchlich (zu dem was ich hier schon gelesen habe) empfand, war, als ich den Anwalt fragte, ob man Mahnbescheide generell ignorieren sollte. Hierzu sagte dieser, dass man auf solche Dinge reagieren sollte (, zuerst aber damit zum Versicherer und den weiteren Verlauf klären).

Grundsätzlich muss ich sagen, dass dieser Thread sehr aufschlussreich ist und ich froh bin, dass hier auch so viele informative Beiträge abgegeben wurden.
 
Ein MAHNBESCHEID kommt vom Gericht und MAHNPUPSMÜLL von Inkassomietmäulern
Den Mahnbescheid darf man NIEMALS ignorieren (aber ggf. Widerspruch einlegen) wohingegen Mahnpupsmüll zumindest von Internetgaunern regelmäßig ignoriert werden DARF und SOLLTE
 
Ich frage mich wirklich, ob das mit dem Widerruf greift, da in meinem Fall der Sitz der micropayment AG (mycropayment.ch) in der Schweiz liegt und ich nicht weiß welches Recht gilt? Der Seitenaufbau, sowie der gesamte Wortlaut + AGB (berufen sich an manchen stellen auf das BGB -> deutsches Recht?) gleichen der .de-Hompage, mit dem Sitz in Berlin.
 
wo wohnst du Postbote?
Wenn ich in DE einen Chinesischen Sack Reis kaufe, gilt ja auch nicht das Chinesische Handelsrecht.
Und in DE gilt bei Fernabsatzgeschäften das 14tägige Widerrufsrecht. Und wenn das nirgends steht und mir nicht kund getan wird, laufen die 14 Tage der Frist noch nicht an.

Nachtrag:
Ich gehe davon aus, das die Ware in Deutschland gekauft wurde und nicht z.B. in der Schweiz selbst. Dann greift natürlich kein deutsches Recht, wenn ich im Ausland selbst etwas kaufe, nur weil ich deutscher Herkunft bin.
 
Habe einen Tag später zwei E-Mails auf meinen Widerruf erhalten. Eine allgemeine Änderungsbestätigung (sollte wohl die Widerrufsbestätigung sein) und eine persönliche Mail.

War positiv überrascht. Hoffentlich wars das - case closed.

Vielen Dank fürs Feedback!
 
Ich habe heute auch ein Schreiben von der besagten Firma bekommen. Darum ging es um ein Premiumzugang von Gigaflat vom September 2014. Da hatte via Call2Pay den Zugang gezahlt.Habe sonst noch nie Post von denen bekommen. Da der Prium auch kein Abo ist. Für mich ist dieses Schreiben nicht ganz koscher. In der Regel bzahlt man das ja mit der Telefonrechnung und nicht extra. Seit mehreren Jahren mache ich dies so.
 
In der Regel bzahlt man das ja mit der Telefonrechnung und nicht extra.
Bist du rein zufällig Vodafone Kunde? Jedenfalls scheint das Einbuchen in die Rechnung beim Provider nicht immer zu funktionieren oder die die Buchung über die Telefonrechnung als Drittanbieter ist von vornherein gar nicht vorgesehen. Genau an dieser Stelle passieren nicht selten für den Verbraucher recht merkwürdige Abläufe, die sich dann echt für ihn zu einem Schaden entwickeln. Absicht? Glaube ich nicht!
 
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