Möglicherweise ist das mit der Anwaltskanzlei eine neue Taktik.
Aber wenn schon. Es ändert letztlich überhaupt nichts.
Zum ersten:
Selbst wenn ein Gericht feststellen sollte, dass die Forderung zu Recht besteht: dann kann der Gläubiger nicht die Zahlung von Anwaltsgebühren plus Inkassokosten zusammen verlangen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte "unnötige Kostendopplung", die gemäß § 254 BGB ("Schadensminderungspflicht") eindeutig nicht vom Schuldner zu tragen ist. Entweder Inkasso oder Anwalt, aber beides gibbet nich.
Zum zweiten:
Ein Anwalt ist auch keine Behörde. Der hat zunächst einmal (solange er nicht wirklich vor Gericht klagt und auch noch dort gewinnt...) absolut null Sonderrechte. Der kann Dir zunächst einmal überhaupt gar nichts. Wenn er wirklich was will, soll er doch Klage einreichen. Dann muss er aber auch belegen können, dass der Anspruch zu Recht besteht. D.h. es wurde wirklich etwas bestellt bzw. in Anspruch genommen, und es wurde auf alle Kosten vorher hingewiesen etc.
Zum dritten:
Die wüste Drohung mit dem angeblich "bevorstehenden gerichtlichen Mahnverfahren" gehört zum Standard-Repertoire unseriöser Forderungssteller. Sollte tatsächlich einmal so ein gelber Brief mit dem Mahnbescheid ins Haus flattern, dann gilt: es muss (bei einer unberechtigten Forderung) Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht eingereicht werden. Damit die Gegenseite keinen Vollstreckungstitel bekommt. Es reicht, wenn man auf dem beigefügten Formular ankreuzt: "Ich widerspreche der Forderung insgesamt", und unterschreibt, und das dann ans Gericht zurück schickt. Begründen muss man es nicht.
Nach widersprochenem Mahnbescheid kriegt die Gegenseite keinen Vollstreckungstitel. Wenn die dann immer noch was wollen, können sie nur noch vor Gericht klagen. Aber siehe oben: Beweise.... Beweise?
Weil der Mahnbescheid den Gläubiger auch Geld kostet (Gerichtsgebühr mindestens 32 Euro), bleibt es dann auch sehr häufig bei der "Ankündigung des Mahnverfahrens", denn nach dem Widerspruch ist die Gerichtsgebühr versenkt, und der Abzocker kriegt die nicht wieder - solange er nicht Klage einreicht. Und das will er ja gar nicht, wenn er schon keine Beweise vorlegen kann.
Der Klein-Latz-Mir-Was "Bezahldienstleister" hätte im übrigen auch selbst ohne Inkasso und Anwalt schon längst den Mahnbescheid beantragen können. Dass sie dann ewig mit Inkasso und Anwalt herumfackeln, zeigt, dass sie selbst nicht an die gerichtliche Durchsetzbarkeit der Forderung glauben.