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In fast drei Jahren Nutzlosbranche ist bisher kein solcher Fall bekannt..Das was mich aber jetzt beschäftigt ist die Vorstellung das irgendwelche düsteren Inkassotypen vor meiner Haustür stehen und mir bzw. meiner Familie an den Kragen wollen.Solche Leute sind ja nicht ohne wie man immer wieder im Fernsehen sieht z.B Inkasso Team Moskau etc.Hab nämlich kein Bock auf:wall:...
Hab heute den gleichen Brief bekommen.Zahlung wird gefordert bis zum 13.06.08.Mein Anwalt hat mir schon bei der ersten Mahnung gesagt das es keinen Grund zur Beunruhigung gebe.Allerdings interressieren mich auch diese ganzen Sachen rund um Gerichtsverhandlungen nicht besonders.Das was mich aber jetzt beschäftigt ist die Vorstellung das irgendwelche düsteren Inkassotypen vor meiner Haustür stehen und mir bzw. meiner Familie an den Kragen wollen.Solche Leute sind ja nicht ohne wie man immer wieder im Fernsehen sieht z.B Inkasso Team Moskau etc.Hab nämlich kein Bock auf:wall:...
und hat ihre deutsche Poststelle hier:Am Spitz 2-3
1210 Wien
Österreich
Das Konto bei der Oberbank ist anscheinend auch nicht mehr aktuell, weshalb derzeit um Einzahlung auf folgendes Konto gebettelt wird:Postfach 102511
33525 Bielefeld
Hypovereinsbank Bayern
Nr. 0660990275
BLZ 70020270
Und würde so ein "Inkasso-Team" vor der Türe stehen, einfach die Polizei rufen und sie etwas hinhalten. ABER die Tür nicht aufmachen. Dann hat der gesamte Spuk ein schnelles Ende!
Wie verändert? Die sieht schon einige Monate so aus.Bin dann mal so auf deren Startseite gegangen und die ist auch ganz verändert!
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2. Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:
2.1 Widerrufsrecht
Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die nachfolgend genannte Adresse, E-Mail oder Faxnummer:
Blue Byte FZE
Postfach 82
1121 Wien,
Österreich
E-Mail: [email protected]
Faxnummer: 00431 89 040 521
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
2.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die von dem Dienstleister empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Dienstleister insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.
Ende der Widerrufsbelehrung
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05.06.2008
Unberechtigte Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 05.06.2008, in dem Sie einen Betrag von 100,50 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung verlangen.
Die von Ihnen angebotene Internetdienstleistung habe ich nicht in Anspruch genommen.
Offensichtlich hat sich ein Dritter mit meinen Daten bei Ihrem Portal angemeldet. Des weiteren sind sowohl Anschrift als auch der angegebene Name falsch,
was meine Überzeugung noch untermauert, dass ich mich weder bei ihnen angemeldet habe, noch ihre Internetdienste in Anspruch genommen habe.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass der von Ihnen geforderte Betrag auch dann nicht zu zahlen
wäre, wenn ich Ihre Dienstleistung in Anspruch genommen hätte. Es fehlt insoweit an einem
wirksamen Vertragsschluss, weil die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt nur im
Kleingedruckten auftaucht und der durchschnittliche User davon ausgeht, dass es sich nicht um ein
kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des
Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt
somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil Leistung und Gegenleistung
offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestim*mungen zum Fernabsatz belehrt haben und mich u. a. gemäß § 312e BGB, bzw. § 1 der BGB-Info VO informiert haben.
Vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.Letztlich mache ich hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch. Ihre
Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein
Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze
Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
[ edit]
Hoffe ich konnte euch weiterhelfen...P.s. [ edit] xD
Echt erbärmlich,was die versuchen mti Verbrauchern abzuziehen. Vor allem,weil ich shcon seit längerem nichts mehr downloade!
Da schreibt man gar nichts zurück.Ich habe diesen text zurückgeschreiben(per E-mail)
P.s. die hatte ncihtmal meine richtige Adresse und den richtigen Namen!
:wall: 151 EUR
[ich werde nicht zahlen, sondern mich sonnen :sun:
Hitzewelle und Inkassowelle gelle :sun:
ich Bin Erstaunt Wievielen Leuten Das Passiert Ist.mir Auch. Bekomme Mittlerweile Post Vomcollector Forderungsmanagment ,denke Ich Werde Nicht Reagieren .hoffe Nur Es Wird Das Richtige Sein.l.g. Gernit