Mostly harmless
Frisch registriert
AW: mega-downloads.net
Ich hab mal eine Frage und hoffe, dass das nicht als Rechtsberatung durchgeht - in erster Linie will ich Eure Meinung von Euch hören.
Ich bin ja in der charmanten Lage _wirklich_ absolut auf der sicheren Seite zu sein und habe nicht übel Lust den Kollegen in Wien einen reinzudrücken.
Hab mich gestern mal ein wenig mit dem österreichischen Datenschutzgesetz beschäftigt und die folgenden zwei interessanten Stellen entdeckt:
1) Auskunftsrecht (§ 26 DSG 2000; Art. 12 lit. d DS-RL )
Recht des Betroffenen vom Auftraggeber Auskunft über:
1. die verarbeiteten Daten,
2. die verfügbaren Informationen über ihre Herkunft,
3. allfällige Empfänger von Übermittlungen,
4. den Zweck der Datenverwendung sowie
5. die Rechtsgrundlagen hiefür
zu verlangen (http://www.austria.gv.at/site/5811/default.aspx)
2) Meldepflicht (§ 17 DSG 2000; Art. 18 DS-RL) )
Pflicht des Auftraggebers vor Aufnahme einer Datenanwendung, diese der Datenschutzkommission zur Registrierung im Datenverarbeitungsregister zu melden
Die Meldepflicht erscheint mir sehr interessant, ich spiele mit dem Gedanken, mir mal die Registrierungsnummer der Wiener Freunde geben zu lassen.
Meine konkreten Fragen:
hab ich mehr als eine 10%-Chance, dass da irgendwas passiert
welche Rechte hab ich als deutscher Bundesbürger denn eigentlich in Austria? Kann ich eine Anzeige per Brief in Österreich machen?
Merci
Mostly Harmless
Ich hab mal eine Frage und hoffe, dass das nicht als Rechtsberatung durchgeht - in erster Linie will ich Eure Meinung von Euch hören.
Ich bin ja in der charmanten Lage _wirklich_ absolut auf der sicheren Seite zu sein und habe nicht übel Lust den Kollegen in Wien einen reinzudrücken.
Hab mich gestern mal ein wenig mit dem österreichischen Datenschutzgesetz beschäftigt und die folgenden zwei interessanten Stellen entdeckt:
1) Auskunftsrecht (§ 26 DSG 2000; Art. 12 lit. d DS-RL )
Recht des Betroffenen vom Auftraggeber Auskunft über:
1. die verarbeiteten Daten,
2. die verfügbaren Informationen über ihre Herkunft,
3. allfällige Empfänger von Übermittlungen,
4. den Zweck der Datenverwendung sowie
5. die Rechtsgrundlagen hiefür
zu verlangen (http://www.austria.gv.at/site/5811/default.aspx)
2) Meldepflicht (§ 17 DSG 2000; Art. 18 DS-RL) )
Pflicht des Auftraggebers vor Aufnahme einer Datenanwendung, diese der Datenschutzkommission zur Registrierung im Datenverarbeitungsregister zu melden
Die Meldepflicht erscheint mir sehr interessant, ich spiele mit dem Gedanken, mir mal die Registrierungsnummer der Wiener Freunde geben zu lassen.
Meine konkreten Fragen:
hab ich mehr als eine 10%-Chance, dass da irgendwas passiert
welche Rechte hab ich als deutscher Bundesbürger denn eigentlich in Austria? Kann ich eine Anzeige per Brief in Österreich machen?
Merci
Mostly Harmless