AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia
und es sei auch mal wieder die Studie "Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern zum Nachteil der Verbraucher" (BMELV) zitiert, bei der MCM ja als "Negativbeispiel" ausdrücklich erwähnt worden ist...
Wie die Darstellung der Methoden zeigt, ist die Abrechnung deutlich schwieriger umzusetzen als über Mehrwertdiensterufnummern. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass zahlreiche Gespräche nicht abgerechnet werden können. Ungeachtet hoher Zahlungsausfälle scheint sich das Geschäft wegen der gewöhnlichen Telefonnummern und der hohen Blocktarife insgesamt zu rechnen. Die Anbieter haben jedenfalls im Gegensatz zu ihren Mitbewerben den Vorteil, dass sie mit unverfänglichen Mobilfunk- und Ortsnetzvorwahlen werben können, was sicherlich Kunden veranlasst, diese Nummer anstatt der 0190/0900-Rufnummern zu wählen. Unzweifelhaft werden damit die für Mehrwertdienste bestehenden Vorschriften umgegangen. Der Schutz, der bereits über die Erkennbarkeit einer teuren Rufnummer gegeben sein sollte, geht fehl.
Die Wattestäbchenarmee allerdings
ignoriert beharrlich dieses illegale Vorgehen und zieht sich auf die Haltung zurück, man sei lediglich für Mehrwertnummern zuständig. Das ist falsch.
TKG §67
Die Bundesnetzagentur kann im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern sicherzustellen.
Bei der
Nummernverwaltung besteht keine Einschränkung auf irgendwelche Nummernbereiche! Die BNetzA könnte also sogar ein "Geschäftsmodellverbot" in Erwägung ziehen und beispielsweise ("...und der von ihr erteilten Bedingungen...") als Bedingung für die Vergabe von normalen Ortsnetznummern festsetzen, dass diese nicht zur Grundlage von Abrechnungen werden. Das will die Bundesnetzagentur aber nicht, weil (so sagt die BnetzA) damit z.B. die Abrechnung von Artzgesprächen nicht möglich ist. Nun ja, dann müsste man eben die Bedingungen für solche Verträge klar bestimmen oder der Arzt müsste auf andere Nummern ausweichen (da 0900er ja offenbar mit Unternummern versehen werden können, könnte man doch sicher eine billige Möglichkeit für jeden Arzt finden - oder man könnte einen neuen 0900er-Bereich für Ärzte einführen, oder,...,... - Man müsste es halt wollen)
TKG §67 sagt weiter:
Insbesondere kann die Bundesnetzagentur bei Nichterfüllung von gesetzlichen oder behördlich auferlegten Verpflichtungen die rechtswidrig genutzte Nummer entziehen.
Sie kann! Wenn sie es nicht tut,
ist dies eine Willensentscheidung der Wattestäbchenarmee und keineswegs Ergebnis mangelnder gesetzlicher Befugnis!
Der Gesetzgeber hat den Wattestäbchen aber nicht nur
Möglichkeiten gegeben, sondern auch
Aufgaben:
Sie soll ferner im Falle der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Nummer geschaltet ist, die Abschaltung der Rufnummer anordnen.
Wenn sie das dann nicht tut, sollte dies Thema einer Anfrage sein, warum sie es nicht tut, wenn sie es doch
soll.
Da die Bundesnetzagentur seit Jahren Kenntnis davon hat, kann man nur folgern, dass sie eben keine rechtswidrige Nutzung allein darin sieht, dass die Nummern Grundlage für Telefonsexabos sind.
Aber dann wären die Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft, denn:
"Zu den gesetzlichen Vorschriften, über deren Einhaltung im Rahmen der Nummernverwaltung die Regulierungsbehörde wacht, gehören insbesondere auch diejenigen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). So ausdrücklich die Begründung zu § 43c TKG, BTDrs. 15/907, S.10. Die Behörde kann daher gegen jegliche Verstöße gegen das UWG bei der Nutzung von 0190er/0900er-Nummern einschreiten.
(
Quelle)
Ein UWG-Verstoß wird von der Studie des BMELV bejaht (siehe oben: "Die Anbieter haben jedenfalls im Gegensatz zu ihren Mitbewerben den Vorteil, dass sie mit unverfänglichen Mobilfunk- und Ortsnetzvorwahlen werben können, was sicherlich Kunden veranlasst, diese Nummer anstatt der 0190/0900-Rufnummern zu wählen.
Unzweifelhaft werden damit die für Mehrwertdienste bestehenden Vorschriften umgegangen.").
Also: Die Bundesnetzagentur hat auf jeden Fall die Möglichkeit und sehr wahrscheinlich sogar eigentlich die gesetzliche Verpflichtung, dagegen vorzugehen.
Dies ist allerdings nur meine laienjuristische Sicht.
Es steht jedem Betroffenen frei, bei abgeordnetenwatch.de eine Frage zu stellen und diesen Beitrag hier zu verlinken und zu fragen: Warum passiert nichts??? Für mich ist das Thema aber eigentlich erledigt. Nehmt meine 5 Jahre Erfahrung damit als Inspiration und macht selber was damit.
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Nachtrag: Noch ein wichtiger Link: Die Antwort des früheren Arbeitgebers des obersten Wattestäbchens auf die Beschwerde eines Konkurrenten wegen der Ortsnetznummern der MCM:
http://forum.computerbetrug.de/allg...imedia-petersberg-teil-1-a-11.html#post116117
lesenswert!