MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

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Natürlich reicht ein Widerspruch erst mal vollkommen aus. Nur bei einem Mahnbescheid muss man tätig werden.
.
Dieser Laden hat noch nie einen Mahnbescheid losgelassen geschweige denn geklagt.
( was auch im Gegensatz zur landläufigen Volksmeinung auch ohne MB geht) .
Im Gegenteil hat er sich widerspruchslos den negativen Feststellungsklagen ergeben.
Wozu also Brieffreundschaften pflegen?

Wenn man allerdings zu den Mitbürgen zählt, die sich gegen Schneelawinen in der Sahara glauben
versichern zu müssen, dann nur zu. :rolleyes:
 
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Schreibst Du als Betroffener??:rolleyes:
Die Polizei rät, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen! Aber das muss ja jeder selbst wissen!

---------- Artikel hinzugefügt um 13:44:31 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 13:41:48 ----------

Ob der Akte-Reporter diesmal auch mit einem - im wahrsten Sinne des Wortes - "blauen Auge" davongekommen ist, wie seinerzeit Norbert Dobeleit von BIZZ/Pro7? :wink:

Soviel ich weiß, ist das Kamerateam wohl unbeschadet davon gekommen.........:sun:
 
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als jemand der garantiert mehr und längere Erfahrung hat als du
Du brauchst Dich nicht angegriffen zu fühlen.........
seit wann ist die Polizei Berater in Zivilangelegenheiten bzw Außenstelle der Verbraucherzentralen?
Keine Ahnung........... In meinem Fall war das so.

Zu dem Thema MB: Achtung! Die dubiosen Methoden der TRC Telemedia AG Abzocke, Mahnung, Methoden, TRC Telemedia CashBlog
Siehe Eintrag Nr. 60 von Frank am 15.04.09

Und woher weißt Du, dass noch nie ein MB beantragt wurde???
 
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Und woher weißt Du, dass noch nie ein MB beantragt wurde???
Bei allen Recherchen dazu haben sich die wenigen ( angeblichen) Mahnbescheide nicht
verifizieren lassen, bzw als ganz gewöhnliche Mahnungen herausgestellt.
Das Posting von Frank kenne ich. Hat sich nie wieder gemeldet und ist
nie als gerichtlicher Mahnbescheid verifiziert worden. > http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html

Selbst wenn einer käme, wäre es nicht der geringste Grund zur Aufregung:
Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

Mahnbescheidshysterie auf Grund einiger ganz weniger unbestätigter Berichte
ist völlig fehl am Platz.
 
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Mahnbescheidshysterie auf Grund eiiger ganz weniger unbestätigter Berichte
ist völlig fehl am Platz.

Da hast Du natürlich Recht. Ich kann mich natürlich auch nur auf das beziehen, was ich so im Internet nachgelesen haben.
Also, dann warten wir mal ab...........:wink:

---------- Artikel hinzugefügt um 20:53:19 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 20:46:16 ----------

Homepage "Akte 09": Bei Anruf Abzocke! Wer Sie jetzt am Telefon ums Geld bringt

Beitrag wird am 16.06.09 gesendet!
 
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... Trotz allem sollte jeder Betroffenen Strafanzeige stellen. Je mehr, desto besser. Und nicht von der Polizei abwimmeln lassen!!!!! Irgendwann muss unsere Justiz ja mal tätig werden............ Der Staatsanwaltschaft Fulda liegen über 4000 Anzeigen vor!!!!!!!!!!!! Es ist wirklich unglaublich, was da passiert. ...
Ja, unglaublich aber wahr, und das schon seit bald 5 Jahren. :eek: Anzeige ist schon ok, wird nur leider gar nichts bringen. Ich denke, die diversen Staatsanwaltschaften, insb. die in Fulda, machen an diese Anzeigen schon seit langem jeweils zügig einen standardisierten Knopf dran (und das, wenn man den Aussagen in der Fuldaer Lokalpresse glauben kann, durchaus mit Bedauern). Wer TRC (und/oder ihren Derivaten) wirklich das Geschäftsmodell madig machen möchte, der sollte zur negativen Feststellungsklage greifen.

Was mir beim googeln nach TRC aufgefallen ist: M.E. wird der Versuch gemacht, durch Pseudoblogs bei diversen kostenlosen Blog-Anbietern (blogspot.com, blogtube.de, blogigo.de, etc.) den Suchergebnissen von Google möglichst viele seriöse erscheinende Seiten unterzumischen, um dem verzweifelnd nach Rat Suchenden den Eindruck zu vermitteln, er habe wirklich ein Problem.
 
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Ich habe gerade heute mit der Staatsanwaltschaft Fulda telefoniert, weil mein Verfahren auch eingestellt wurde.
In meinem Fall wurden die Telefonlisten gecheckt und die angegebenen Nummern wurden auch zu dem angegebenen Zeitpunkt gewählt. Allerdings ist das schon 2 Jahre her und der Anschluss lief zu diesem Zeitpunkt nicht auf mich. Nach so lange Zeit käme es dann natürlich schon mal vor, dass die Nummer inzwischen auf jemand anders läuft.
Die Dame erklärte mir, dass es schon so lange dauern kann, bis die Anschlussinhaber ermittelt sind, weil viele ja im Telefonbuch nicht eingetragen sind. Deshalb auch so spät die Rechnungsstellung.
Der Anruf "wir haben einen Brief für Sie" oder "Sie haben einen Gutschein gewonnen" sei nur ein Vorwand von TRC, um die Adresse zu erfragen. Man soll auch nicht alles glauben, was im Internet steht und keiner würde ja offen zugeben, dass er solche Hotlines anruft, meinte die Dame. Ich komme mir so langsam ver..... vor von der Staatsanwaltschaft. :wall:Moralisch wäre es zwar nicht in Ordnung, aber straftrechtlicht hätte man keine Handhabe.............
Das wurde alles so abgetan, als ob es ein Versehen war..........
Wie kann man so reagieren, wenn man so viele Anzeigen vorliegen hat.
Ich kann Einspruch einlegen und das Ganze wird an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet. Mir wurde aber gleich gesagt, dass das alles in der Vergangenheit nichts gebracht hätte. Ich werde es trotzdem machen.........
Unglaublich, unsere Justiz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!:unzufrieden::unzufrieden::unzufrieden:
 
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Du hast das System nicht verstanden! Nicht die Justiz ist hier unglaublich und auch nicht der Anbieter - in deinem Fall wurde die Rechnung/Mahnung tatsächlich ordnungsgemäß versendet, nur eben an den falschen (nämlich den neuen) Anschlussinhaber. Das ist nun eine rein zivile Angelegenheit, denn der Anbieter muss den Nachweis darüber führen, mit wem er einen Vertrag hat. In deinem Fall kann er das nicht und das ist keine Straftat, deren Klärung die Aufgabe der StA wäre.
 
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Für den Sachverhalt der Internet- und Telefonabzocke hat unsere Bundesregierung, ausser Kosmetik bei einzelnen Gesetzten, bisher versäumt aus Ordnungswidrigkeiten Straftatbestände zu machen. Selbst der Nachweis von Ordnungswidrigkeiten gelingt nicht in ausreichedem Masse. Leider.

Ausserdem verschanzen sich die Macher hinter ausländischen Briefkästen und haben in den seltensten Fällen ladungsfähige deutsche Anschriften.

Ich habe selber schon die Erfahrung gemacht, dass, wenn man den Reiter nennt, der Justiz die Hände gebunden sind. Das war bei nem SMS-Zocker.

Grüsse

Klaus
 
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Du hast das System nicht verstanden! Nicht die Justiz ist hier unglaublich und auch nicht der Anbieter - in deinem Fall wurde die Rechnung/Mahnung tatsächlich ordnungsgemäß versendet, nur eben an den falschen (nämlich den neuen) Anschlussinhaber. Das ist nun eine rein zivile Angelegenheit, denn der Anbieter muss den Nachweis darüber führen, mit wem er einen Vertrag hat. In deinem Fall kann er das nicht und das ist keine Straftat, deren Klärung die Aufgabe der StA wäre.

Das nennst Du "System"!? Na ja.......... Im Endeffekt hast Du ja recht . Aber da müssen in den letzten Jahren ja tausende von "Fehlern" passiert sein. :rolleyes:
Nach Jahren irgendwelche Rechnungen versenden? Und dann noch an einen anderen Anschlussinhaber......... Keine Kontaktdaten auf dem Briefkopf......... u.v. m. Das ist alles sehr dubios - aber nicht strafbar. Ja, ja..........
 
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Landkreis Uelzen - az-online.de
Als schwarzes Schaf der Branche ist TRC Telemedia schon seit Jahren bekannt, diverse Internetforen sind voll mit Diskussionsbeiträgen verunsicherter oder geschädigter Telefonkunden, die in das Mahnverfahren der Firma geraten sind.
Womöglich handele es sich hier sogar um Rufnummernmissbrauch, "dann wäre das ein Fall für die Bundesnetzagentur".

Dort kennt man die Firma TRC Telemedia tatsächlich schon: "Wir ermitteln", formuliert Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur, betont vorsichtig. "Mehr dürfen wir wegen des laufenden Verfahrens nicht sagen."
Ausgerechnet unsere Wattestäbchenarmee will nach über vier Jahren aktiv werden.
Wer´s glaubt, wird seelig, wer nicht auch
 
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"Wir ermitteln", formuliert Rudolf Boll, Sprecher der Bundesnetzagentur, betont vorsichtig. "Mehr dürfen wir wegen des laufenden Verfahrens nicht sagen."
Da sollte man nachhaken, denn das ist in meinen Augen Quatsch. Die Bundesnetzagentur hat sich seit Jahren völlig von dem Thema fern gehalten und es hat sich nichts wesentliches geändert. Zu sagen "man ermittle, könne aber nichts sagen", ist die typische Reaktion seit Jahren, um Fragen von Medien abzuwimmeln, die das Thema immer wieder einmal aufgreifen.
Ich bezweifle den Wahrheitsgehalt dieser Aussage und möchte diesem Zweifel in aller Deutlichkeit Ausdruck verleihen. Herr B* kann mich gerne kontaktieren. Ich für meinen Teil halte diese Aussage für unglaubwürdig. Meine Meinung, nur meine Meinung...

---------- Artikel hinzugefügt um 18:29:03 ---------- Zeit des vorhergehenden Artikels: 18:26:31 ----------

Die Bundesnetzagentur nimmt die von Ihnen geschilderten Probleme sehr erst und prüft der Zeit mögliche Handlungsoptionen. Die Prüfung ist komplex, da die Thematik verschiedene Bereiche des Telekommunikationsrechts, vor allem aber auch des Zivilrechts betrifft und es auch Fälle gibt, bei denen ähnlich gelagerte Sachverhalte eine andere Bewertung erfordern
(z. B. Abrechung des Telefonates zwischen einem Arzt und einem Privatpatienten).

Ich werde mich noch einmal bei Ihnen melden, wenn die Bundesnetzagentur entschieden hat, wie sie in Bezug auf die von Ihnen vorgetragenen Probleme weiter vorgehen wird.
O-Ton BNetzA aus März 2009 - wie lange soll man denn noch auf eine Antwort warten? Das Problem ist seit 1999 aktenkundig - also seit 10 Jahren. Das Problem ist also so alt wie die Bundesnetzagentur selbst ;)

Hier: aus einer Studie des Bundesministeriums für Trulala und Verbraucherschutz zum Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern:
Ein neues Phänomen ist, dass klassische Mehrtwertdiensteangebote über Mobilfunk- und Ortsnetzvorwahlen angeboten werden. Die Anbieter werben mit einer geographischen Festnetzrufnummer (mit Ortsvorwahl) oder mit einer Mobilfunkrufnummer. Da dann nicht über den Teilnehmernetzbetreiber abgerechnet werden kann, kommen folgende beiden Abrechnungsmethoden zum Einsatz:

Methode 1 (Festnetzrufnummer):

Wird die Rufnummer des Anrufenden übermittelt, so prüft der Anbieter vor Beginn des erotischen Gesprächs, ob ein Rufnummerneintrag mit Anschrift zwecks Zustellung der Rechnung existiert. Wenn ja, ruft er zurück; der Anbieter verlangt dann die Bankdaten des Kunden am Telefon. Der angerufene Kunde erhält anschließend die Rechnung; der Mehrwertdiensteanbieter bucht den Rechnungsbetrag mittels Lastschrift vom Konto des Kunden ab.
Alternativ erfolgt kein Rückruf des Mehrwertediensteanbieters, sondern direkt eine Rechnung per Post an die Anschrift, die der Rufnummer, von der der Anruf erfolgte, zugeordnet werden konnte. Dies geschah im Testversuch auch in dem Fall, in dem noch vor unmittelbarer Leistungserbringung das Gespräch beendet wurde.
(...)
Die Anbieter haben jedenfalls im Gegensatz zu ihren Mitbewerben den Vorteil, dass sie mit unverfänglichen Mobilfunk- und Ortsnetzvorwahlen werben können, was sicherlich Kunden veranlasst, diese Nummer anstatt der 0190/0900-Rufnummern zu wählen.
Unzweifelhaft werden damit die für Mehrwertdienste bestehenden Vorschriften umgegangen. Der Schutz, der bereits über die Erkennbarkeit einer teuren Rufnummer gegeben sein sollte, geht fehl.
Als negatives Beispiel wird in der Studie eine Rechnung der MCM genannt (dvill hatte dazu geppostet, ich finde den Link nicht - das ist ja aber sicher schon Jahre her) (ich habe es noch einmal nachgeschaut: Die Studie ist von März 2006)

Was gibt es da denn zu diskutieren? Die Stellungnahme der BnetzA ist der Tradition dieser Behörde entsprechend.


Nachtrag: Im März 2007 wurde aus diesem Forum heraus eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt und es wurden seitens der BnetzA zunächst weitere Details erbeten. Man hat der Behörde das nötige Material zur Verfügung gestellt und bekam als Antwort, die Behörde sehe derzeit keinen Handlungsbedarf gegen die Art und Weise eines möglichen Missbrauchs von Festnetznummern durch die xxx GmbH
Also was, Herr Boll, soll sich nun geändert haben? Ich bin empört über dieses Statement, das in meinen Augen eben nur eine Nebelkerze sein kann - denn seit 2007 hat sich weder an der Gesetzeslage noch am Vorgehen dieser Firma entscheidend etwas geändert. Warum also heißt es nun, es "werde ermittelt"???
 
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Da muss man eben Geduld haben.

Da wird zur Zeit wirklich ermittelt, ob ein eventueller Handlungsbedarf zwecks Erhebung von Tatsachen, die einen begründeten Anfangsverdacht auf möglicherweise vorliegende Tatbestände des potenziellen Mißbrauchs einer Festnetznummer, soweit diese zum Zeitpunkt der Entscheidungserhebung noch geschaltet sein sollte, eventuell in Betracht gezogen werden könnte.

Eine endgültige Vorentscheidung in dieser Angelegenheit wird definitiv auf der Bedarfsfeststellungsunterausschusssitzung des Referats XXIIIa getroffen werden, die aber leider aufgrund der Unabkömmlichkeit dreier sowie akuter Unpässlichkeit zweier weiterer Unterausschussmitglieder mangels Beschlussfähigkeit auf Montag, den 30. November 2009, 09:15 ct, vertagt werden musste.
 
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Vielleicht sollte sich die BNetzA frühere RegTP mal dieses Urteil anschaun

Könnte hilfreich sein:
Hanseatisches Oberlandesgericht (Hamburg), Urteil vom 17.12.98 (3 U 148/98 )
Leitsatz (der Redaktion)

Der Inhaber eines geschäftlichen Telefonanschlusses kann nach §§ 823 Abs. 1, 826 BGB gegenüber dem Betreiber von "telefonischen Sonderdiensten", bei denen es sich um Telefonsex handelt, Unterlassung dahingehend verlangen, daß die Abrechnung von Gesprächen gegenüber dem Unternehmen unterbleibt, da zwischen dem Unternehmen und dem Betreiber erkennbar kein Vertrag zustandegekommen ist und auch eine Anscheinsvollmacht der Anrufer erkennbar nicht in Betracht kommt.
ist ja erst 10 Jahre her
 
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