AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia
"Wir ermitteln", formuliert Rudolf Boll, Sprecher der
Bundesnetzagentur, betont vorsichtig. "Mehr dürfen wir wegen des laufenden Verfahrens nicht sagen."
Da sollte man nachhaken, denn das ist in meinen Augen Quatsch. Die Bundesnetzagentur hat sich seit Jahren völlig von dem Thema fern gehalten und es hat sich nichts wesentliches geändert. Zu sagen "man ermittle, könne aber nichts sagen", ist die typische Reaktion seit Jahren, um Fragen von Medien abzuwimmeln, die das Thema immer wieder einmal aufgreifen.
Ich bezweifle den Wahrheitsgehalt dieser Aussage und möchte diesem Zweifel in aller Deutlichkeit Ausdruck verleihen. Herr B* kann mich gerne kontaktieren. Ich für meinen Teil halte diese Aussage für unglaubwürdig. Meine Meinung, nur meine Meinung...
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Die Bundesnetzagentur nimmt die von Ihnen geschilderten Probleme sehr erst und prüft der Zeit mögliche Handlungsoptionen. Die Prüfung ist komplex, da die Thematik verschiedene Bereiche des Telekommunikationsrechts, vor allem aber auch des Zivilrechts betrifft und es auch Fälle gibt, bei denen ähnlich gelagerte Sachverhalte eine andere Bewertung erfordern
(z. B. Abrechung des Telefonates zwischen einem Arzt und einem Privatpatienten).
Ich werde mich noch einmal bei Ihnen melden, wenn die Bundesnetzagentur entschieden hat, wie sie in Bezug auf die von Ihnen vorgetragenen Probleme weiter vorgehen wird.
O-Ton BNetzA aus März 2009 - wie lange soll man denn noch auf eine Antwort warten? Das Problem ist seit 1999 aktenkundig - also seit 10 Jahren. Das Problem ist also so alt wie die Bundesnetzagentur selbst
Hier: aus einer Studie des Bundesministeriums für Trulala und Verbraucherschutz zum Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern:
Ein neues Phänomen ist, dass klassische Mehrtwertdiensteangebote über Mobilfunk- und Ortsnetzvorwahlen angeboten werden. Die Anbieter werben mit einer geographischen Festnetzrufnummer (mit Ortsvorwahl) oder mit einer Mobilfunkrufnummer. Da dann nicht über den Teilnehmernetzbetreiber abgerechnet werden kann, kommen folgende beiden Abrechnungsmethoden zum Einsatz:
Methode 1 (Festnetzrufnummer):
Wird die Rufnummer des Anrufenden übermittelt, so prüft der Anbieter vor Beginn des erotischen Gesprächs, ob ein Rufnummerneintrag mit Anschrift zwecks Zustellung der Rechnung existiert. Wenn ja, ruft er zurück; der Anbieter verlangt dann die Bankdaten des Kunden am Telefon. Der angerufene Kunde erhält anschließend die Rechnung; der Mehrwertdiensteanbieter bucht den Rechnungsbetrag mittels Lastschrift vom Konto des Kunden ab.
Alternativ erfolgt kein Rückruf des Mehrwertediensteanbieters, sondern direkt eine Rechnung per Post an die Anschrift, die der Rufnummer, von der der Anruf erfolgte, zugeordnet werden konnte. Dies geschah im Testversuch auch in dem Fall, in dem noch vor unmittelbarer Leistungserbringung das Gespräch beendet wurde.
(...)
Die Anbieter haben jedenfalls im Gegensatz zu ihren Mitbewerben den Vorteil, dass sie mit unverfänglichen Mobilfunk- und Ortsnetzvorwahlen werben können, was sicherlich Kunden veranlasst, diese Nummer anstatt der 0190/0900-Rufnummern zu wählen.
Unzweifelhaft werden damit die für Mehrwertdienste bestehenden Vorschriften umgegangen. Der Schutz, der bereits über die Erkennbarkeit einer teuren Rufnummer gegeben sein sollte, geht fehl.
Als negatives Beispiel wird in der Studie eine Rechnung der MCM genannt (dvill hatte dazu geppostet, ich finde den Link nicht - das ist ja aber sicher schon Jahre her) (ich habe es noch einmal nachgeschaut: Die Studie ist
von März 2006)
Was gibt es da denn zu diskutieren? Die Stellungnahme der BnetzA ist der Tradition dieser Behörde entsprechend.
Nachtrag: Im März 2007 wurde aus diesem Forum heraus eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt und es wurden seitens der BnetzA zunächst weitere Details erbeten. Man hat der Behörde das nötige Material zur Verfügung gestellt und bekam als Antwort, die Behörde sehe
derzeit keinen Handlungsbedarf gegen die Art und Weise eines möglichen Missbrauchs von Festnetznummern durch die xxx GmbH
Also was, Herr Boll, soll sich nun geändert haben? Ich bin empört über dieses Statement, das in meinen Augen eben nur eine Nebelkerze sein kann - denn seit 2007 hat sich weder an der Gesetzeslage noch am Vorgehen dieser Firma entscheidend etwas geändert. Warum also heißt es nun, es "werde ermittelt"???