AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia
Fakt ist, dass sich die Beweislage problematisch (Betrug, veruschter Betrug...) als sehr problematisch darstellt. Fakt ist aber auch, dass diese Unternehmen bisher noch nie den Schritt vor Gericht gegangen sind, wie in der Regel bei allen solchen Versuchen der Abzocke, deshalb also ruhig Blut.
Widerspruch einlegen per Einschreiben ist vollkommen auseichend. Sollte tatsächlich und wider erwartend ein Mahnbescheid eintreffen kann diesem ebenfalls widersprochen werden, wobei dies schon recht unwahrscheinlich ist, da bereits hier Kosten für den "Kläger" anfallen. Nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid müsste die "Klägerin" dann den Sachverhalt nachweise, also die Forderung begründen, was sicherlich schwehr fallen dürfte und auch nicht sonderlich in deren Intersse liegt, da diese Unternehmen die Öffentlichkeit scheuen wie der Teufel das Weihwasser! Also, ruhig Blut!