Geisterfrank
Frisch registriert
AW: MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRCTelemedia
Guten Tag alle zusammen!
Wie verprochen teile ich nun mit was heute bei meiner Verhandlung rausgekommen ist.Wie nicht anders zu erwarten war ist die gute Frau H.ohne Angaben von Gründen nicht zu diesem Termin erschienen, auch ein Vertreter oder Beaufragter war nicht anwesend. Dies hat die Frau Richterin auch so zur Kenntnis genommen. Dafür war eine Schulklasse der Gymnasialstufe im öffentlichen Sitzungssaal dabei, was mir zumindestens im ersten Augenblick unangenehm war. Denn wer schildert schon gern einen Sachverhalt über Telefonsexangebote wenn Schüler in diesem Alter dabei sind. Jedoch sollte es soweit garnicht kommen.
Nun zum Thema : Die Richterin befragte mich nach meinen Personalien und forderte mich dann auf den Sachverhalt zu schildern! Wobei ich nicht von Telefonsex gesprochen habe sondern lediglich über eine telefonischen Serviceleistung.
Ich machte dabei deutlich, dass diese Leistung nie stattgefunden hat und somit der Beklagten kein Anspruch auf den aus der Rechnung geforderten Geldbetrag hat.Im Übrigen habe ich letzte Woche ein Schreiben bekommen in dem mir gerichtliche Schritte seitens der Frau H. angedroht werden, wenn ich nicht sofort 190 Euro bezahle. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen wie sehr ich gelacht habe und wie konfus es bei Frau H. zu gehen muss!
Auf die Frage warum ich nicht warte bis diese Firma den geforderten Betrag einklagt, habe ich wie folgt geantwortet: Ich will diese Sache nicht aussitzen, sondern selber aktiv werden, um anderen Mut zu machen es mir gleich zu tun!Denn es gibt im Internet mehere Geschädigte die aus Scham oder sonsigen Gründen zahlen und somit die Geschäftsgrundlage für diese Dame bilden.Nur wenn mehrere Leute diesen Weg einschlagen kann ihr diese Grundlage entzogen werden, weil es dann teuer wird für Frau H.
Zu guter letzt fasste die Richterin zusammen, dass sie der Beklagten eine Frist setzt sich zu dieser Sache zu äußern. Sollte wieder keine Reaktion erfogen ergeht ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte. Mit diesem Urteil könnte ich dann in die Vollstreckung gehen wenn Frau H. nicht freiwillig die entstandenen Kosten trägt. Mit diesem Urteil ist ca. Mitte April zu rechnen.
Das Ganze wird dann im schriftlichen Verfahren entschieden. Sollte sich aber Frau H. äußern wird ein neuer Termin anberaumt.
Wenn ich ehrlich bin habe ich mir von dem Termin mehr erhofft, da ich dachte dass heute gleich ein Urteil gefällt wird, aber was solls ich denke im April ist es dann soweit.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Viele grüße aus Thüringen!
Geisterfrank
Guten Tag alle zusammen!
Wie verprochen teile ich nun mit was heute bei meiner Verhandlung rausgekommen ist.Wie nicht anders zu erwarten war ist die gute Frau H.ohne Angaben von Gründen nicht zu diesem Termin erschienen, auch ein Vertreter oder Beaufragter war nicht anwesend. Dies hat die Frau Richterin auch so zur Kenntnis genommen. Dafür war eine Schulklasse der Gymnasialstufe im öffentlichen Sitzungssaal dabei, was mir zumindestens im ersten Augenblick unangenehm war. Denn wer schildert schon gern einen Sachverhalt über Telefonsexangebote wenn Schüler in diesem Alter dabei sind. Jedoch sollte es soweit garnicht kommen.
Nun zum Thema : Die Richterin befragte mich nach meinen Personalien und forderte mich dann auf den Sachverhalt zu schildern! Wobei ich nicht von Telefonsex gesprochen habe sondern lediglich über eine telefonischen Serviceleistung.
Ich machte dabei deutlich, dass diese Leistung nie stattgefunden hat und somit der Beklagten kein Anspruch auf den aus der Rechnung geforderten Geldbetrag hat.Im Übrigen habe ich letzte Woche ein Schreiben bekommen in dem mir gerichtliche Schritte seitens der Frau H. angedroht werden, wenn ich nicht sofort 190 Euro bezahle. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen wie sehr ich gelacht habe und wie konfus es bei Frau H. zu gehen muss!
Auf die Frage warum ich nicht warte bis diese Firma den geforderten Betrag einklagt, habe ich wie folgt geantwortet: Ich will diese Sache nicht aussitzen, sondern selber aktiv werden, um anderen Mut zu machen es mir gleich zu tun!Denn es gibt im Internet mehere Geschädigte die aus Scham oder sonsigen Gründen zahlen und somit die Geschäftsgrundlage für diese Dame bilden.Nur wenn mehrere Leute diesen Weg einschlagen kann ihr diese Grundlage entzogen werden, weil es dann teuer wird für Frau H.
Zu guter letzt fasste die Richterin zusammen, dass sie der Beklagten eine Frist setzt sich zu dieser Sache zu äußern. Sollte wieder keine Reaktion erfogen ergeht ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte. Mit diesem Urteil könnte ich dann in die Vollstreckung gehen wenn Frau H. nicht freiwillig die entstandenen Kosten trägt. Mit diesem Urteil ist ca. Mitte April zu rechnen.
Das Ganze wird dann im schriftlichen Verfahren entschieden. Sollte sich aber Frau H. äußern wird ein neuer Termin anberaumt.
Wenn ich ehrlich bin habe ich mir von dem Termin mehr erhofft, da ich dachte dass heute gleich ein Urteil gefällt wird, aber was solls ich denke im April ist es dann soweit.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten.
Viele grüße aus Thüringen!
Geisterfrank