MC Multimedia Petersberg Teil 2 / TRC Telemedia / MB Direct Phone Ltd

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Guten Tag alle zusammen!

Wie verprochen teile ich nun mit was heute bei meiner Verhandlung rausgekommen ist.Wie nicht anders zu erwarten war ist die gute Frau H.ohne Angaben von Gründen nicht zu diesem Termin erschienen, auch ein Vertreter oder Beaufragter war nicht anwesend. Dies hat die Frau Richterin auch so zur Kenntnis genommen. Dafür war eine Schulklasse der Gymnasialstufe im öffentlichen Sitzungssaal dabei, was mir zumindestens im ersten Augenblick unangenehm war. Denn wer schildert schon gern einen Sachverhalt über Telefonsexangebote wenn Schüler in diesem Alter dabei sind. Jedoch sollte es soweit garnicht kommen.
Nun zum Thema : Die Richterin befragte mich nach meinen Personalien und forderte mich dann auf den Sachverhalt zu schildern! Wobei ich nicht von Telefonsex gesprochen habe sondern lediglich über eine telefonischen Serviceleistung.
Ich machte dabei deutlich, dass diese Leistung nie stattgefunden hat und somit der Beklagten kein Anspruch auf den aus der Rechnung geforderten Geldbetrag hat.Im Übrigen habe ich letzte Woche ein Schreiben bekommen in dem mir gerichtliche Schritte seitens der Frau H. angedroht werden, wenn ich nicht sofort 190 Euro bezahle. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen wie sehr ich gelacht habe und wie konfus es bei Frau H. zu gehen muss!
Auf die Frage warum ich nicht warte bis diese Firma den geforderten Betrag einklagt, habe ich wie folgt geantwortet: Ich will diese Sache nicht aussitzen, sondern selber aktiv werden, um anderen Mut zu machen es mir gleich zu tun!Denn es gibt im Internet mehere Geschädigte die aus Scham oder sonsigen Gründen zahlen und somit die Geschäftsgrundlage für diese Dame bilden.Nur wenn mehrere Leute diesen Weg einschlagen kann ihr diese Grundlage entzogen werden, weil es dann teuer wird für Frau H.
Zu guter letzt fasste die Richterin zusammen, dass sie der Beklagten eine Frist setzt sich zu dieser Sache zu äußern. Sollte wieder keine Reaktion erfogen ergeht ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte. Mit diesem Urteil könnte ich dann in die Vollstreckung gehen wenn Frau H. nicht freiwillig die entstandenen Kosten trägt. Mit diesem Urteil ist ca. Mitte April zu rechnen.
Das Ganze wird dann im schriftlichen Verfahren entschieden. Sollte sich aber Frau H. äußern wird ein neuer Termin anberaumt.
Wenn ich ehrlich bin habe ich mir von dem Termin mehr erhofft, da ich dachte dass heute gleich ein Urteil gefällt wird, aber was solls ich denke im April ist es dann soweit.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten.


Viele grüße aus Thüringen!
Geisterfrank
 
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Ist doch schon ein sehr gutes Ergebnis , Ich hätte nicht gedacht das es so gut läuft aber daran sieht man wieder das unsere Gerichte doch auch ein wenig im Internet nach solchen Firmen suchen wenn da schon mehrere Klagen sind.

MFG Enrico
 
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@ Geisterfrank: Etappensieg - weiter so! :respekt:

Angesichts
... ist die gute Frau H.ohne Angaben von Gründen nicht zu diesem Termin erschienen, auch ein Vertreter oder Beaufragter war nicht anwesend. ...
finde ich
... Zu guter letzt fasste die Richterin zusammen, dass sie der Beklagten eine Frist setzt sich zu dieser Sache zu äußern. ...
ganz schön kulant (was daran liegen kann, dass ich als juristischer Laie falsche Vorstellungen hege).
... Im Übrigen habe ich letzte Woche ein Schreiben bekommen in dem mir gerichtliche Schritte seitens der Frau H. angedroht werden, wenn ich nicht sofort 190 Euro bezahle. ...
:wall:
... aber daran sieht man wieder das unsere Gerichte doch auch ein wenig im Internet nach solchen Firmen suchen wenn da schon mehrere Klagen sind.
Die Einschätzung kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen? :eek:
 
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Da kannst Du ein drauf lassen, dass die Gerichte nach Firmen im Internet suchen. :roll:

Das mit der Frist find ich auch ein bischen heftig. Das ist doch nicht normal, oder? Immerhin ist das ja ne Ladung zu oder vor oder wie auch immer Gericht.

Auf jeden Fall vollsten Respekt für Geisterfrank

Ich meinerseits habe neulich die 2te Mahnung von Allinkasso bekommen, mal wieder mit Androhung von gerichtlichem Vollzug. Bei mir vergehen immer fast 6 Wochen bis ich wieder was von denen höre.

Ich melde mich wieder.
Wenn die Sache ausgesessen schreibe ich nen Zeitplan wie das bei mir abgelaufen ist. Das ist das einzige das ich hier bisher vermisse.
Wenn mal ein erfolgreicher Aussetzer detailliert schreibt, welches Schreiben wann, wie oft gekommen ist bevor er nichts mehr von MCM gehört hat, würde sich vielleicht die beliebte "was soll ich tun"-Frage erledigen.
Ist so ne Theorie.

In diesem Sinne
 
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...dass die Gerichte nach Firmen im Internet suchen.
Warst du schon mal bei Gericht? Sicher gibt es den einen oder anderen Richter, der im Internet stöbert aber verallgemeinern würde ich das nicht. Insbesondere die Meldungen in Foren, Bloggs oder auf privaten Seiten sind zumeist nicht dazu geeignet, dem interessierten Betrachter einen objektiven Eindruck zu vermitteln.
[/OT]
 
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Hallo, kann man der Dame nicht die Steuerfander schicken? Ich kann mir nicht vorstellen das Frau H. die Zahlungseingänge alle ordungsgemäß versteuert.
Grüße aus Bayern
 
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Eine einfache Anzeige bei dem für Fulda zuständigen FA ist dabei ausreichend. Allerdings ist die Versteuerung der leicht verdienten Umsätze sicher nicht das Thema. Die Annahme/Vermutung, dass da was nicht ordnungsgemäß läuft, teile ich nicht - das wäre ja auch in echt zu naiv.
 
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Da kannst Du ein drauf lassen, dass die Gerichte nach Firmen im Internet suchen. :roll: ...
Kann ja sein, aber mit einem Gerichtsverfahren in Zivilsachen hat das dann nicht, aber auch garnichts zu tun.

In Zivilverfahren ist nur in der Welt, was die Parteien (Kläger bzw. Beklagter) vortragen. Ist das widersprüchlich, dann hat jede Partei für ihre Version Beweis anzubieten. Bieten beide Beweis an, wird Beweis erhoben und das Gericht folgt dann nach seiner freien Überzeugung der Version, die es nach der Beweislage für gegeben hält.
Bietet eine Seite keinen Beweis an, wird nach der sog. Beweislastregel entschieden. D.h. es wird gefragt, ob die Seite hätte Beweise beibringen müssen, etwa ein Service-Anbieter muss belegen, dass ein Service-Vertrag geschlossen wurde, wenn er Geld will.

Schweigt eine Partei im Verfahren oder sie erscheint nicht vor Gericht dann wird das Vorbringen der anderen Seite als wahr unterstellt. Ist der Vortrag, der als wahr unterstellt wird, schlüssig entweder anspruchsbegründend beim Kläger oder anspruchbestreitend beim Beklagten, dann wird aufgrund des vorgetragenen Sachverhaltes entschieden.

Insofern überraschte es mich schon, dass die Beklagte bei dem Verfahren noch eine Nachfrist für einen Schriftsatz bekommen hat.
Geisterfrank hast Du in der Verhandlung noch einen Schriftsatz überreicht oder neue Tatsachen zu Protokoll gegeben. Das würde das Verhalten des Gerichts erklären.
 
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... Insbesondere die Meldungen in Foren, Bloggs oder auf privaten Seiten sind zumeist nicht dazu geeignet, dem interessierten Betrachter einen objektiven Eindruck zu vermitteln.
[/OT]

Warum schreibst Du dann hier als einer der fleißigsten und engagierst Dich so?
Die Nachfrist, die der nicht erschienenen Beklagten gegeben wurde, ist schon ungewöhnlich. Aber es wird sicher eine Weile dauern, bis die Möglichkeiten und Unmöglichkeietn des I-Nets in Paragraphen gegossen werden. Bis es zu einer mehr oder weniger allgemein anerkannten Regelung des Autoverkehrs kam, hat es auch Jahrzehnte gedauert und fertig ist man damit immer noch nicht.
 
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Geisterfrank hast Du in der Verhandlung noch einen Schriftsatz überreicht oder neue Tatsachen zu Protokoll gegeben. Das würde das Verhalten des Gerichts erklären.
Guten Tag!

Ja dass habe ich getan. Ich habe dem Gericht die ausgedruckten Daten meiner Telefonanlage gegeben! Die Richterin wollte diese zu den Akten nehmen.Vielleicht war dass der Grund für die erneuete Fristsetzung? Was mich aber im Nachgang von gestern noch interessieren würde ist der Umstand ob Frau H. jetzt zumindesten für ihr Fernbleiben vom Gerichtstermin ein Ordnungsgeld auferlegt bekommt? In der Verhandlung war davon keine Rede, es wurde nur zu Protokoll gegeben dass sie ohne Grund fehlt!
Erfahre ich so etwas überhaupt als Kläger?


Viele Grüße aus Thüringen!
Geisterfrank
 
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Warum schreibst Du dann hier als einer der fleißigsten und engagierst Dich so?
...weil ich die Phänomene als solche analysiere und dies zur Schulung meiner Argumentationsfähigkeit an anderen Schauplätzen dient. Der Jurist hat es auf den Punkt gebracht - ein Richter wird sich in einem vorliegenden Fall nur dann ins Internet begeben, wenn die Prüfung eines Beweismittels dies erfordert.

Ich habe dem Gericht die ausgedruckten Daten meiner Telefonanlage gegeben!
Steht da die Einwahl mit den zwei Sekunden aufgelistet drin?
 
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Warum schreibst Du dann hier als einer der fleißigsten und engagierst Dich so?

Was hat denn da das Eine mit dem Anderen zu tun?

Tatsache ist doch wohl, dass jeder der Betroffenen seine Sicht der Dinge (=subjektiv) hier wiedergibt. Ich wüsste nicht, welche Informationen ein Richter hier zu diesem einen Fall von Geisterfrank finden sollte.

Und ausserdem: wenn es hier jemanden gibt, der die Angelegenheit wirklich objektiv betrachtet, ist es wohl Reducal.

Aber es wird sicher eine Weile dauern, bis die Möglichkeiten und Unmöglichkeietn des I-Nets in Paragraphen gegossen werden.

Es geht doch hier nicht um "Möglichkeiten und Unmöglichkeiten des I-Nets".
Meines Wissens kann man sehr einfach mit der MCM in Konflikt geraten, ohne über "I-Net" zu verfügen.

Bis es zu einer mehr oder weniger allgemein anerkannten Regelung des Autoverkehrs kam, hat es auch Jahrzehnte gedauert und fertig ist man damit immer noch nicht.

.....wo gerade beim STRASSENVERKEHR weiterer Regelungsbedarf bestehen soll, ist mir absolut unverständlich........aber das gehört hier nicht hin........


Grüsse aus Unterfranken

Girgel
 
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hallo, bei mir sieht es jetzt nicht mehr so gut aus. ich habe heute ein anruf von meinen kontackbeamten bekommen und sollte wegen der anzeige nochmal hinkommen. die staatsanwaltschaft hat die akte an ihm geschickt, er hat mir geschildert was bisher alles geschah , unter anderen hat die staatsanwaltschaft schon kontackt mit e-plus gehabt und nichts bekommen, daher soll ich es jetzt versuchen. dann hat mir mein kontacktbeamter vorgelesen was der anwalt von frau [edit] ausgesagt hat und der staatsanwaltschaft gegeben hat. danach soll ich auf eine rufnummer angerufen haben, die in einer tagespresse stande und hätte eine tonbandansage mit den kosten zu hören bekommen. er geht jetzt davon aus das die staatsanwaltschaft es einstellt, wenn ich auch kein einzelverindungsnachweis vorlegen kann , weil frau [ edit] anwalt ein zettel mit telefonnummern mit dazu gegeben hat.

er meinte aber schon zu mir, das ich wenn das verfahren eingestellt wird wiederspruch einlegen kann und soll.

mfg enrico
 
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Erstens ist es wieder Augenpfeffer und zweitens werden hier ständig
zivilrechtliche und strafrechtliche Vorgänge miteinander vermanscht.

Mit den Vorgehensweisen von Girgel und Geisterfrank hat das nichts das
geringste zu tun. Ob es überhaupt sinnvoll ist, entzieht sich mir.
 
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Mit den Vorgehensweisen von Girgel und Geisterfrank hat das nichts das
geringste zu tun. Ob es überhaupt sinnvoll ist, entzieht sich mir.

Warum sollte es nicht sinnvoll sein der Dame auf diese Weise die Grundlage für ihr Geschäft zu entziehen?
Vorausgesetzt es entscheiden sich endlich mehrere für diesen Weg.
Ansonsten würde mich sehr dein Vorschlag zur Lösung des Problems interessieren! Verstehe mich bitte nicht falsch, aber wenn, dann bitte konstruktive Kritik!


Viele Grüße aus Thüringen
Geisterfrank
 
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Warum sollte es nicht sinnvoll sein der Dame auf diese Weise die Grundlage für ihr Geschäft zu entziehen?
sinnvoll sicher, aber wenig erfolgversprechend. Wie aus allen bisherigen Informationen zu entnehmen ist, sehen offensichtlich die Ermittler und Sta in Fulda keinen Handlungsbedarf. Daran wird auch die Anzahl der Anzeigenden kaum etwas ändern.

PS: aus enricos Posting werd ich auch nicht ganz schlau...
 
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Über die Anzahl der Anzeigen läuft dass mit Sicherheit
nicht aber auf die Anzahl der neg. Feststellungsklage wo jede einzelne der Frau Geld kostet schon
genau darum geht es: Zivilrecht = negative Feststellungsklage = kostet der Dame Geld
Strafrecht = Strafanzeige = kostet der Dame nichts und raubt ihr vermutlich nicht mal Schlaf..
 
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